Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.1994 - C-186/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4254
EuGH, 14.07.1994 - C-186/93 (https://dejure.org/1994,4254)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1994 - C-186/93 (https://dejure.org/1994,4254)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - C-186/93 (https://dejure.org/1994,4254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Unaprol / AIMA und Ministero dell'agricoltura e delle foreste

    Verordnungen Nr. 2959/82 des Rates, Artikel 6 Absatz 2, und Nr. 2261/84 des Rates, Artikel 11 Absatz 5
    Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Fette; Olivenöl; Erzeugungsbeihilfe; Zahlung an die Begünstigten unter Vermittlung einer Vereinigung von Erzeugerorganisationen; Nationale Rechtsvorschriften, nach denen die Bankzinsen, die unter Umständen für die gewährten ...

  • EU-Kommission

    Unaprol / AIMA und Ministero dell'agricoltura e delle foreste

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Gemeinschaftsrechts über die Gewährung von Gemeinschaftsbeihilfen; Rechtsvorschriften über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik in der Europäischen Gemeinschaft; Erzeugungsbeihilfe für Olivenöl und für die Olivenölerzeugerorganisationen; Zahlung an ...

  • Judicialis

    Verordnung 2959/82/EWG; ; Verordnung 2261/84/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung 2959/82/EWG; Verordnung 2261/84/EWG
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Fette - Olivenöl - Erzeugungsbeihilfe - Zahlung an die Begünstigten unter Vermittlung einer Vereinigung von Erzeugerorganisationen - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen die Bankzinsen, die unter Umständen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Erzeugungsbeihilfen für Olivenöl - Zahlung an die Begünstigten unter Vermittlung einer Vereinigung von Erzeugerorganisationen - Bankzinsen für die überwiesenen Beträge - Inhaber.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-3615
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1997 - C-132/95

    Bent Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet A/S gegen Landbrugsministeriet -

    Im Urteil Unaprol(69) etwa hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Frage der Zuweisung der Zinsen, die für die zur Beihilfenzahlung bestimmten Beträge während des Verfahrens der Gewährung der Beihilfe bei der Interventionsstelle anfallen, im Gemeinschaftsrecht nicht geregelt war.

    (19) - Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-186/93 (Unaprol, Slg. 1994, I-3615).

    (33) - Urteile Unaprol (zitiert in Fußnote 19) und Eurico/Kommission (zitiert in Fußnote 32).

    (35) - Urteil Unaprol (zitiert in Fußnote 19).

    (39) - Urteil Unaprol (zitiert in Fußnote 19).

    (75) - Urteile Unaprol (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 27) und Balkan-Import-Export (zitiert in Fußnote 43, Randnr. 5).

  • EuGH, 19.05.1998 - C-132/95

    Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet

    Sie stellt die diesen Beihilfen entsprechenden Beträge den Mitgliedstaaten zur Verfügung, die deren Verwaltung sicherstellen (Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-186/93, Unaprol, Slg. 1994, I-3615, Randnr. 27).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1994 - C-186/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,21033
Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1994 - C-186/93 (https://dejure.org/1994,21033)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.05.1994 - C-186/93 (https://dejure.org/1994,21033)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - C-186/93 (https://dejure.org/1994,21033)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Unione Nazionale tra le Associazioni di Produttori di Olive gegen Azienda di Stato per gli interventi sul mercato agricolo und Ministero dell'agricoltura e delle foreste.

    Erzeugungsbeihilfen für Olivenöl - Zahlung an die Begünstigten unter Vermittlung einer Vereinigung von Erzeugerorganisationen - Bankzinsen für die überwiesenen Beträge - Inhaber

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-3615
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1994 - C-186/93
    Der Gerichtshof hat ° gleichfalls im Rahmen der Anwendung von Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70 des Rates(26) ° entschieden: "Der Rückgriff auf die nationalen Vorschriften ist jedoch ... nur in dem zur Durchführung des Gemeinschaftsrechts erforderlichen Umfang und soweit die Anwendung dieser nationalen Vorschriften die Tragweite und die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigt, möglich."(27) Ebenso hat er in dem Urteil Deutsche Milchkontor(28), in dem es um die Modalitäten der Rückforderung von in Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu Unrecht gezahlten Beträgen ging, darauf hingewiesen, daß das Recht der Mitgliedstaaten, bei der Durchführung der Gemeinschaftsregelungen nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vorzugehen, mit den Erfordernissen der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts in Einklang gebracht werden muß, die notwendig ist, um zu vermeiden, daß die Wirtschaftsteilnehmer ungleich behandelt werden.

    (25) ° Vgl. z. B. Urteil vom 19. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571) hinsichtlich der Kontrollmodalitäten und Urteil vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82 (Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633) zur Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Beihilfen.

  • EuGH, 06.05.1982 - 146/81

    BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1994 - C-186/93
    (27) ° Urteil vom 6. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 146/81, 192/81 und 193/81 (BAYWA/BALM, Slg. 1982, 1503, Randnr. 29).
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