Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 09.08.1994 - C-327/91   

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https://dejure.org/1994,1644
EuGH, 09.08.1994 - C-327/91 (https://dejure.org/1994,1644)
EuGH, Entscheidung vom 09.08.1994 - C-327/91 (https://dejure.org/1994,1644)
EuGH, Entscheidung vom 09. August 1994 - C-327/91 (https://dejure.org/1994,1644)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Frankreich / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 1
    1. Nichtigkeitsklage; Anfechtbare Handlungen; Begriff; Handlungen, die Rechtswirkungen erzeugen; Abschluß eines völkerrechtlichen Vertrages durch die Kommission

  • EU-Kommission

    Frankreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Anwendung der Wettbewerbsgesetze der Europäischen Gemeinschaften und der Vereinigten Staaten; Zusammenarbeit bei wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen ; Zuständigkeiten der Kommission der ...

  • Judicialis

    EGKSV Art. 33; ; EGKSV Art. 173 Abs. 1; ; EGKSV Art. 210; ; EGKSV Art. 228 Abs. 1; ; Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Anwendung der Wettbewerbsgesetze der ... Europäischen Gemeinschaften und der Vereinigten Staaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen, die Rechtswirkungen erzeugen - Abschluß eines völkerrechtlichen Vertrages durch die Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Abkommen Kommission-Vereinigte Staaten über die Anwendung der Wettbewerbsgesetze - Zuständigkeit - Begründung - Rechtssicherheit - Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-3641
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-327/91
    14 Nach Artikel 173 Absatz 1 EWG-Vertrag ist eine Klage bereits dann zulässig, wenn die angefochtene Handlung die Handlung eines Organs ist und Rechtswirkungen erzeugt (vgl. Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, AETR, Slg. 1971, 263).
  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-327/91
    27 Wie der Gerichtshof im Gutachten 1/75 vom 11. November 1975 (Slg. 1975, 1355) dargelegt hat, ist der Begriff "Abkommen" in Artikel 228 EWG-Vertrag in einem allgemeinen Sinne zu verstehen und soll jede von Völkerrechtssubjekten eingegangene bindende Verpflichtung ungeachtet ihrer Form erfassen.
  • EuG, 03.07.2007 - T-212/02

    Commune de Champagne u.a. / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage - Abkommen

    Die Kläger stehen auf dem Standpunkt, dass nach ständiger Rechtsprechung jede Handlung des Rates, die zum Abschluss eines völkerrechtlichen Abkommens führe, als solche eine Maßnahme sei, die mit der Klage nach Art. 230 EG angefochten werden könne (Urteile des Gerichtshofs vom 9. August 1994, Frankreich/Kommission, C-327/91, Slg. 1994, I-3641, Randnr. 16, und vom 10. März 1998, Deutschland/Rat, C-122/95, Slg. 1998, I-973, Randnrn.

    Der Gerichtshof habe im Übrigen die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen Handlungen bejaht, mit denen völkerrechtliche Verträge genehmigt worden seien, ohne nach ihren externen oder internen Wirkungen zu unterscheiden (Urteile Frankreich/Kommission und Deutschland/Rat, beide oben in Randnr. 71 angeführt; Urteile des Gerichtshofs vom 10. Dezember 2002, Kommission/Rat, C-29/99, Slg. 2002, I-11221, und vom 12. Dezember 2002, Kommission/Rat, C-281/01, Slg. 2002, I-12049).

    Die Kläger sind somit der Auffassung, dass der angefochtene Beschluss ihnen gegenüber Rechtswirkungen entfalte und das Gericht für die Entscheidung über die Klage zuständig sei, da der abkommensrechtliche Kontext insoweit unerheblich sei, zumal der Gerichtshof unterstrichen habe, dass die Ausübung der Zuständigkeiten, die der Gemeinschaft für den völkerrechtlichen Bereich übertragen worden seien, der gerichtlichen Kontrolle gemäß Art. 230 EG nicht entzogen werden könnten (Urteile Frankreich/Kommission und Deutschland/Rat, beide oben in Randnr. 71 angeführt).

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass eine Klage gemäß Art. 230 Abs. 1 EG nur dann zulässig ist, wenn der angefochtene Rechtsakt eine Handlung eines Organs ist, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, die geeignet sind, die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1998, Frankreich u. a./Kommission, C-68/94 und C-30/95, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62; Urteil des Gerichts vom 4. März 1999, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, T-87/96, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37; vgl. in diesem Sinne ebenfalls Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1971, Kommission/Rat, "AETR", 22/70, Slg. 1971, 263, und Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 14).

    Wenn ein Abkommen zwischen der Gemeinschaft einerseits und einem Drittstaat oder einer internationalen Organisation andererseits als Rechtsinstrument, das deren gemeinsamen Willen zum Ausdruck bringt, nicht als Rechtsakt der Organe betrachtet werden und daher nicht mit der Klage nach Art. 230 EG angefochten werden könnte, wäre nach ständiger Rechtsprechung die Handlung, mit der das zuständige Gemeinschaftsorgan dieses Abkommen abschließen wollte, eine Handlung der Organe im Sinne dieses Artikels und könnte daher mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 17; Gutachten 3/94, Randnr. 22, und Urteil Deutschland/Rat, Randnr. 42, alle oben in Randnr. 71 angeführt).

    Schließlich ist zwar entschieden worden, dass die Ausübung der Kompetenzen, die den Gemeinschaftsorganen im internationalen Verkehr zustehen, der gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 230 EG nicht entzogen werden darf (Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 16), doch ist darauf hinzuweisen, dass die Zulassung der Klage, soweit sie gegen die Wirkungen der streitigen Abkommensvorschriften im Hoheitsgebiet der Schweiz gerichtet ist, dazu führen würde, dass der Gemeinschaftsrichter sich zur Rechtmäßigkeit im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht der einem Drittland zugestandenen Rechte oder der von ihm übernommenen Pflichten aufgrund eines völkerrechtlichen Abkommens zu äußern hätte, dem dieses frei und souverän im Rahmen der Verwaltung seiner auswärtigen Angelegenheiten zugestimmt hat.

  • EuG, 28.02.2017 - T-192/16

    Flüchtlingsabkommen: EuG ist für Klage von Asylbewerbern nicht zuständig

    Daher sind die Anträge des Klägers so auszulegen, dass sie im Wesentlichen auf die Nichtigerklärung einer Handlung abzielen, mit der der Europäische Rat im Namen der Union am 18. März 2016 eine Übereinkunft mit der Republik Türkei schließen wollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. August 1994, Frankreich/Kommission, C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 17) und deren Inhalt in der mittels der Pressemitteilung Nr. 144/16 verbreiteten Erklärung EU-Türkei wiedergegeben worden sein soll.
  • EuGH, 27.02.2018 - C-266/16

    Das Fischereiabkommen EU-Marokko ist gültig, weil es auf die Westsahara und die

    Wird der Gerichtshof - wie hier - um Vorabentscheidung über die Gültigkeit einer von der Union geschlossenen internationalen Übereinkunft ersucht, ist somit davon auszugehen, dass sich das Vorabentscheidungsersuchen auf den Rechtsakt bezieht, mit dem die Union die internationale Übereinkunft geschlossen hat (vgl. entsprechend Urteile vom 9. August 1994, Frankreich/Kommission, C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 17, und vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 286 und 289).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2015 - C-425/13

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Beschluss des

    32 - Vgl. Urteil Frankreich/Kommission, "Abkommen Kommission-Vereinigte Staaten von Amerika über den Wettbewerb" (C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 28).

    55 - Vgl. Urteil Frankreich/Kommission, "Abkommen Kommission-Vereinigte Staaten über den Wettbewerb" (C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 28).

    58 - Vgl. Urteil Frankreich/Kommission, "Abkommen Kommission-Vereinigte Staaten über den Wettbewerb" (C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 28), und Nr. 84 dieser Schlussanträge.

    85 - Urteil Frankreich/Kommission, "Abkommen Kommission-Vereinigte Staaten über den Wettbewerb" (C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 36).

  • EuG, 17.09.2007 - T-240/04

    Frankreich / Kommission - Europäische Atomgemeinschaft - Investitionen -

    Es sei unerheblich, dass es sich bei der angefochtenen Verordnung nicht um die erste Verordnung handle, die die Kommission zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die in Art. 41 EA vorgeschriebenen Anzeigen erlassen habe, da nach der Rechtsprechung eine schlichte Praxis die Vorschriften des Vertrags nicht überspielen könne (Urteil des Gerichtshofs vom 9. August 1994, Frankreich/Kommission, C-327/91, Slg. 1994, I-3641).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung kann eine schlichte Praxis weder die Vorschriften des Vertrags überspielen noch die Verteilung der Zuständigkeiten der Organe verändern (Urteile des Gerichtshofs vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, 68/86, Slg. 1988, 855, Randnr. 24, und vom 9. August 1994, Frankreich/Kommission, Randnr. 36).

    11 bis 20, und Urteil vom 9. August 1994, Frankreich/Kommission, Randnrn.

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit setzt jedoch voraus, dass die Reichweite eines Gemeinschaftsrechtsakts mit hinreichender Sicherheit bewertet werden kann, und die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften müssen, wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, klar und ihre Anwendung muss für alle Betroffenen vorhersehbar sein (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juni 1993, Frankreich/Kommission, Randnr. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-233/02

    Frankreich / Kommission

    Im Urteil Frankreich/Kommission (8) habe der Gerichtshof auf die Zuständigkeitsverteilung in Artikel 300 EG hingewiesen.

    6 - Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-327/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1994, I-3641).

    9 - Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70 (Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnrn. 38/42); Urteil vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache 366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571, Randnr. 8); Urteil Frankreich/Kommission (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 14); Urteil vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94 (Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 24).

    18 - Vgl. hierzu die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-327/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1994, I-3641, I-3643, Nr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-104/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet gilt für die Westsahara weder das

    74 - Vgl. Urteil vom 9. August 1994, Frankreich/Kommission (C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 15).

    75 - Urteil vom 9. August 1994, Frankreich/Kommission (C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 16).

  • EuG, 29.09.2021 - T-279/19

    Auswärtige Beziehungen

    Vorab ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Handlung wie der angefochtene Beschluss, mit der eine von der Union geschlossene internationale Übereinkunft genehmigt wird, mit einer Klage anfechtbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. August 1994, Frankreich/Kommission, C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 14 bis 17, vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 285 bis 289, und Western Sahara Campaign UK, Rn. 45 bis 51).

    Als Zweites ist, wie die Französische Republik selbst ausführt, eine Nichtigkeitsklage gegen eine internationale Übereinkunft als gegen den Beschluss gerichtet anzusehen, mit dem diese Übereinkunft im Namen der Union geschlossen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. August 1994, Frankreich/Kommission, C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 15 bis 17).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-660/13

    Rat / Kommission - Beschluss der Kommission über die Billigung eines Nachtrags zu

    23- Urteil Frankreich/Kommission (C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 15).

    Art. 218 AEUV findet Anwendung auf Verträge im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i des Wiener Übereinkommens vom 21. März 1986 über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen (A/CONF.129/15, im Folgenden: Wiener Übereinkommen von 1986) - vgl. Urteil Frankreich/Kommission (C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 25).

    29- Urteil Frankreich/Kommission (C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 15).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen

    41 - Urteile vom 24. November 1992, Poulsen und Diva Navigation (C-286/90, Slg. 1992, I-6019), vom 5. Juli 1994, Anastasiou u. a. (C-432/92, Slg. 1994, I-3087, Randnr. 43), vom 2. August 1993, Levy (C-158/91, Slg. 1993, I-4287, Randnr. 19), vom 9. August 1994, Frankreich/Kommission (C-327/91, Slg. 1994, I-3641, Randnr. 25).

    Gegen das Urteil Frankreich/Kommission ist ein Rechtsmittel eingelegt worden (C-399/10 P).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-29/99

    Kommission / Rat

  • EuG, 28.02.2017 - T-193/16

    NG / Europäischer Rat - Nichtigkeitsklage - Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016

  • EuGH, 23.03.2004 - C-233/02

    Frankreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2018 - C-266/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet ist das zwischen der EU und Marokko

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-103/12

    Parlament / Rat - Beschluss 2012/19/EU des Rates - Wahl der Rechtsgrundlage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWALT POIARES MADURO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF

  • EuG, 20.01.2021 - T-758/18

    ABLV Bank/ CRU

  • EuG, 15.01.2003 - T-377/00

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION AB, VOR DEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-159/96

    Portugiesische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

  • EuGH, 26.11.2014 - C-103/12

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/19/EU - Rechtsgrundlage -

  • EuG, 25.10.2007 - T-27/03

    SP / Kommission - Kartelle - Hersteller von Bewehrungsrundstahl - Entscheidung,

  • EuG, 28.02.2017 - T-257/16

    NM / Europäischer Rat - Nichtigkeitsklage - Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-133/06

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2005/85/EG - Verfahren in den

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-551/21

    Kommission/ Rat (Signature d'accords internationaux) - Nichtigkeitsklage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-68/94

    Französische Republik und Société commerciale des potasses et de l'azote (SCPA)

  • EuG, 08.06.2021 - T-198/20

    Shindler u.a./ Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2008 - C-415/05

    Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

  • EuG, 25.10.2007 - T-79/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 22.07.2005 - T-376/04

    Polyelectrolyte Producers Group / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 25.10.2007 - T-46/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-80/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-98/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-58/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-97/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1997 - C-122/95

    Bundesrepublik Deutschland gegen Rat der Europäischen Union. - Rahmenabkommen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-25/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-125/05

    Vulcan Silkeborg - Auslegung von Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 30.01.2020 - T-293/18

    Lettland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-47/95

    Olasagasti & C. Srl (C-47/95), Comarcon SNC (C-48/95), Ghezzi Alimentari Srl

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91   

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https://dejure.org/1993,23436
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91 (https://dejure.org/1993,23436)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Abkommen Kommission-Vereinigte Staaten über die Anwendung der Wettbewerbsgesetze - Zuständigkeit - Begründung - Rechtssicherheit - Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-3641
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91
    Von grösserer Bedeutung für die uns hier interessierenden Fragen ist noch, daß der Gerichtshof seit dem Gutachten 1/75(13) ganz eindeutig, wenn auch nur obiter, eine Zuständigkeit zur Ausübung einer nachträglichen Rechtmässigkeitskontrolle über völkerrechtliche Abkommen der Gemeinschaften in Anspruch nimmt.

    (13) - Gutachten des Gerichtshofes vom 11. November 1975, Slg. 1975, 1355.

    (14) - Gutachten 1/75, S. 1361.

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91
    (8) - Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70 (Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42).

    (15) - Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545).

  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91
    So hat der Gerichtshof im Urteil Hägeman(11) ausdrücklich ausgesprochen, daß ein gemäß Artikel 228 EWG-Vertrag geschlossenes Abkommen für die Gemeinschaft die Handlung eines Organs der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 177 Absatz 1 Buchstabe b darstelle und daß die Bestimmungen des Abkommens ab ihrem Inkrafttreten Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung seien.

    (10) - Vgl. insbesondere Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 181/73 (Hägeman, Slg. 1974, 449).

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91
    (19) - Vgl. Nr. 7. Vgl. weiter Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-198/91, Cook, in der der Gerichtshof ausgeführt hat, daß ein schlichtes Informationsschreiben keine Entscheidung darstellt, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein könnte (Slg. 1993, I-2487, Randnr. 14).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91
    (41) - Vgl. hierzu Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-67/91 (Asociación Española de Banca Privada, Slg. 1992, I-4785, Randnrn.
  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91
    (31) - Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 855, Randnr. 24).
  • EuGH, 27.09.1988 - 165/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91
    (15) - Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545).
  • EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91
    (35) - Zuletzt im selben Sinne Gutachten 1/92 des Gerichtshofes vom 10. März 1992 über den Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und den Ländern der Europäischen Freihandelszone über die Schaffung des europäischen Wirtschaftsraums (Slg. 1992, I-2821, Randnr. 39).
  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91
    (12) - Dieses Ergebnis gilt auch für gemischte Abkommen; vgl. beispielsweise Urteil vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86 (Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 7).
  • EuGH, 16.06.1993 - C-325/91

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91
    (7) - Vgl. zuletzt Urteil vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 9).
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