Rechtsprechung
| EuGH, 09.08.1994 - C-43/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Vander Elst / Office des migrations internationales
EWG-Vertrag, Artikel 59 und 60
Freier Dienstleistungsverkehr ° Diskriminierungsverbot ° In einem Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen, das während der für die Erledigung von Arbeiten nötigen Zeit mit Beschäftigten, die einem Drittland angehören, grenzueberschreitend tätig wird ° Anwendung der nationalen Vorschriften, die den Zugang von Arbeitnehmern aus Drittländern zur Beschäftigung regeln, durch den Aufnahmemitgliedstaat ° Unzulässigkeit bei Arbeitnehmern, die im Mitgliedstaat der Niederlassung des Arbeitgebers ordnungsgemäß beschäftigt sind - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 59, Art. 60
Europarecht; Dienstleistungsfreiheit; Verstoß gegen den freien Dienstleistungsverkehr - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
- EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1994, I-3803
- EuZW 1994, 600
Wird zitiert von ... (64)
- EuGH, 19.01.2006 - C-244/04
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG - Freier …
Was erstens das Erfordernis einer der Entsendung vorausgehenden Kontrolle angehe, so sei zwar nicht zu beanstanden, dass die entsandten Arbeitnehmer, die Angehörige von Drittstaaten seien, einer Kontrolle nach den vom Gerichtshof im Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93 (Vander Elst, Slg. 1994, I-3803) aufgestellten Kriterien unterzogen würden, wohl aber, dass diese Kontrolle vor der Entsendung der Arbeitnehmer nach Deutschland vorgenommen werde.Zum einen reflektiere diese Beschränkung des Entsenderechts keinesfalls die vom Gerichtshof im Urteil Vander Elst aufgestellten Kriterien und mache das Recht neu gegründeter Unternehmen auf Inanspruchnahme des freien Dienstleistungsverkehrs illusorisch.
Denn dieses Verfahren entspreche den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts, wie sie sich insbesondere aus der auf das Urteil Vander Elst zurückgehenden Rechtsprechung ergäben, und betreffe nur wenige Fälle, nämlich zum einen die entsandter Arbeitnehmer, die nicht über ein Schengen-Visum verfügten, und zum anderen die Fälle von Drittstaatsangehörigen, die zwar über einen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel verfügten, jedoch für einen längeren Zeitraum als drei Monate in das deutsche Hoheitsgebiet entsandt seien.
Bei dem Erfordernis eines mindestens ein Jahr vor der Entsendung geschlossenen Arbeitsvertrags handele es sich um eine Umsetzung der vom Gerichtshof im Urteil Vander Elst aufgestellten Voraussetzung einer ordnungsgemäßen und dauerhaften Beschäftigung.
Der Gerichtshof hat nämlich zur Entsendung von Arbeitnehmern, die Angehörige eines Drittstaats sind, durch ein in der Gemeinschaft ansässiges Dienstleistungsunternehmen bereits entschieden, dass eine nationale Regelung, die die Erbringung von Dienstleistungen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen im Inland von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Sinne von Artikel 49 EG darstellt (vgl. Urteile Vander Elst, Randnr. 15, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 24).
Die deutsche Regierung führt aus, mit dem Erfordernis einer mindestens einjährigen Vorbeschäftigungszeit bei dem entsendenden Unternehmen werde die auf das Urteil Vander Elst zurückgehende Rechtsprechung umgesetzt, in dem der Gerichtshof den Mitgliedstaaten das Recht zuerkannt habe, zu überprüfen, ob die entsandten Arbeitnehmer, die Drittstaatsangehörige seien, über eine ordnungsgemäße und dauerhafte Beschäftigung in dem Mitgliedstaat verfügten, in dem ihr Arbeitgeber ansässig sei.
Des Weiteren ist hinsichtlich der Wahrung der Rechte der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Zugangs zu ihrem Arbeitsmarkt daran zu erinnern, dass die entsandten Arbeitnehmer keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats verlangen (vgl. Urteile Rush Portuguesa, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 21, Finalarte u. a., Randnr. 22, sowie Kommission/Luxemburg, Randnr. 38).
- EuGH, 21.09.2006 - C-168/04
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG - Freier …
Selbst wenn aber die EU-Entsendebestätigung rein deklaratorischer Natur wäre, so stellte doch das doppelte Verfahren, nämlich jenes zur Erteilung des Sichtvermerks und jenes zur Erteilung der Entsendebestätigung, an und für sich bereits eine unverhältnismäßige Beschränkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs dar, wie sich aus dem Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93 (Vander Elst, Slg. 1994, I-3803) ergebe.Was sodann das Erfordernis einer mindestens einjährigen Beschäftigung bzw. eines unbefristeten Arbeitsvertrags nach § 18 Abs. 13 Z l AuslBG betreffe, so könne die im Urteil Vander Elst verwendete Formulierung "ordnungsgemäß und dauerhaft" nicht eine zeitliche oder rechtliche Beschränkung in der Art der streitigen rechtfertigen.
Im Übrigen werde mit den fraglichen Rechtsvorschriften nur die Rechtsprechung des Gerichtshofes umgesetzt, wie sie sich aus dem Urteil Vander Elst ergebe, wonach der entsandte drittstaatsangehörige Arbeitnehmer im Herkunftsstaat des Dienstleisters "ordnungsgemäß und dauerhaft" beschäftigt sein müsse, damit die Entsendebewilligung erteilt werden könne.
Der Gerichtshof hat zur Entsendung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern durch ein in der Gemeinschaft ansässiges Dienstleistungsunternehmen bereits entschieden, dass eine nationale Regelung, die die Erbringung von Dienstleistungen im Inland durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung dieser Freiheit im Sinne von Artikel 49 EG darstellt (vgl. Urteile Vander Elst, Randnr. 15, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 24).
Zum einen berücksichtigt nämlich ein solches Verfahren, das auf die systematische Einhaltung der österreichischen Lohn- und Beschäftigungsbedingungen abstellt, nicht die sozialen Schutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung, denen das entsendende Unternehmen nach dem im Herkunftsstaat geltenden Recht oder einem gegebenenfalls zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem betreffenden Drittstaat geschlossenen Kooperationsabkommen unterliegt und deren Anwendung geeignet ist, eine ernste Gefahr der Ausbeutung von Arbeitnehmern sowie der Verfälschung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen auszuschalten (vgl. Urteil Vander Elst, Randnr. 25, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 35).
- BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98
Vergabe - Berliner Tariftreueregelung verfassungswidrig?
Anerkannt ist, daß Art. 49 EG es den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, die Tarifverträge der Sozialpartner über die Mindestlöhne unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber ansässig ist, auf alle Personen auszudehnen, die in ihrem Hoheitsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben (…EuGH, Urt. v. 27.3.1990 - C-113/89, Slg. 1990, I-1417, 1445 Tz. 18 = EuZW 1990, 256 - Rush Portuguesa; Urt. v. 9.8.1994 - C-43/93, Slg. 1994, I-3803, 3826 Tz. 23 = EuZW 1994, 600 - Vander Elst).
- EuGH, 21.10.2003 - C-317/01
Assoziation EWG-Türkei - Auslegung von Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls …
111 Eine Beschränkung des in Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) verankerten Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs stellt eine nationale Regelung nach ständiger Rechtsprechung dann dar, wenn sie die Erbringung von Dienstleistungen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen im Inland von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis wie einer Arbeitserlaubnis abhängig macht (vgl. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 12, vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 14, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 15, und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221, Randnr. 35).115 Hinzu kommt, dass es nicht als geeignete Maßnahme erscheint, von Arbeitnehmern, die von einem in einem Drittland ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, jedoch keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses Staates begehren, da sie nach Erfuellung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren, den Besitz einer Arbeitsgenehmigung zu verlangen, die den Zugang ausländischer Arbeitnehmer zum nationalen Arbeitsmarkt regeln soll (vgl. in Bezug auf Artikel 59 EG-Vertrag Urteile Rush Portuguesa, Randnr. 15, und Vander Elst, Randnr. 21).
- EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 64/427/EWG - Handwerkliche …
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, ReisebüroBroede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18, und vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33).Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, kann nach ständiger Rechtsprechung eine solche Beschränkung des fundamentalen Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nur durch Regelungen gerechtfertigt werden, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmelandes tätigen Personen oder Unternehmen gelten, und soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (u. a. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie Urteile Säger, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 16, Guiot, Randnr. 11, und Arblade u. a., Randnr. 34).
- EuGH, 23.11.1999 - C-369/96
Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehender Ortswechsel von Arbeitnehmern zur …
33 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 des Vertrages nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmässig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, Reisebüro Bröde, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, und vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18).34 Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, so darf der freie Dienstleistungsverkehr als fundamentaler Grundsatz des Vertrages doch nur durch Regelungen beschränkt werden, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. u. a. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie Urteile Säger, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 16, und Guiot, Randnr. 11).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 12 EG und 49 EG - Richtlinie …
Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Urteile ebenso wie der zwölfte Erwägungsgrund der Richtlinie 96/71 grundsätzlich anerkennen, dass Tarifverträge allgemein auf die Situation der Dienstleister erstreckt werden können, wohingegen es in den Urteilsgründen der älteren oder heutigen Urteile lediglich um die Erstreckung der Mindestlohnsätze ging, die im Aufnahmemitgliedstaat vorgesehen sind: vgl. u. a. Urteile vom 3. Februar 1982, Seco (62 und 63/81, Slg. 1982, 223, Randnr. 14), vom 9. August 1994, Vander Elst (C-43/93, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 23), Arblade u. a., Randnr. 41, und vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-341/02, Slg. 2005, I-2733, Randnr. 24).(76) - Vgl. u. a. Urteile Rush Portuguesa, Randnr. 18, und Vander Elst, Randnr. 23.
(84) - Vgl. u. a. Urteile Vander Elst, Randnr. 14, Arblade u. a., Randnr. 33, vom 24. Januar 2002, Portugaia Construções (C-164/99, Slg. 2002, I-787, Randnr. 16), und Wolff & Müller, Randnr. 31.
- BFH, 21.10.2010 - III R 5/09
EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als …
Anders als im Inland nicht nur vorübergehend Beschäftigte verlangen entsandte Arbeitnehmer keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt des Staates, in den sie entsandt werden, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. EuGH-Urteile vom 27. März 1990, C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417 Rz 15, und vom 9. August 1994 C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803 Rz 21). - EuGH, 21.10.2004 - C-445/03
Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - Bedingungen des …
Zur Entsendung von Arbeitnehmern aus einem Drittstaat durch ein in der Gemeinschaft ansässiges Dienstleistungsunternehmen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine nationale Regelung, die die Erbringung von Dienstleistungen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen im Inland von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Sinne von Artikel 49 EG darstellt (vgl. Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 15).Ferner berücksichtigt sie nicht die Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, insbesondere im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung, denen ein Unternehmen, das eine Entsendung vornehmen will, im Herkunftsstaat aufgrund des Rechts dieses Mitgliedstaats oder eines gegebenenfalls zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem betreffenden Drittstaat geschlossenen Kooperationsabkommens unterliegt und deren Anwendung geeignet ist, eine ernstliche Gefahr der Ausbeutung von Arbeitnehmern sowie der Verfälschung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen auszuschalten (vgl. Urteil Vander Elst, Randnr. 25).
Die Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, verlangen aber keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile Rush Portuguesa, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 21, und Finalarte u. a., Randnr. 22).
- EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehende Entsendung zur Erfüllung eines …
Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 15, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 21). - EuGH, 24.01.2002 - C-164/99
Dienstleistungsfreiheit - Unternehmen der Baubranche - Richtlinie 96/71/EG - …
- EuGH, 20.02.2001 - C-205/99
Freier Dienstleistungsverkehr - Seekabotage - Erteilung und Aufrechterhaltung …
- EuGH, 15.03.2001 - C-165/98
Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehende Umsetzung von Arbeitnehmern für …
- BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 90/00 R
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH - Arbeitserlaubnis- bzw …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-49/98
- EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
Vorabentscheidungsverfahren - Begriff des einzelstaatlichen Gerichts - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-55/07
Gleichbehandlung - Allgemeine Rechtsgrundsätze - Teilzeit- und …
- EuGH, 09.03.2000 - C-355/98
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- LSG Bayern, 14.02.2002 - L 10 AL 147/01
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-445/03
Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - Bedingungen für Unternehmen …
- EuGH, 10.02.2011 - C-307/09
Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern - Beitrittsakte von …
- EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
Reisebüro Broede / Sandker
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04
Arbeitnehmerentsendegesetz voraussichtlich unzureichend // Deutschland soll …
- BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R
Arbeitnehmerentsendung - grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung - Umfang …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03
Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier Dienstleistungsverkehr …
- BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 89/00 R
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Arbeitserlaubnis- bzw …
- EuGH, 07.10.2004 - C-189/03
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1999 - C-58/98
- EuGH, 08.09.2005 - C-544/03
Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) - …
- EuGH, 26.01.2006 - C-514/03
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG und 49 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG und 49 EG - Freier …
- EuGH, 18.11.2010 - C-458/08
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 49 EG - …
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1994 - 11 S 2990/94
Aufenthaltsrechtliche Privilegierung eines nicht-EG-angehörigen Arbeitnehmers, …
- EuGH, 28.03.1996 - C-272/94
Arbeitgeberbeiträge - Treuemarken - Schlechtwettermarken - Freier …
- EuGH, 13.12.2007 - C-465/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - …
- EuGH, 07.10.2004 - C-189/02
- VG München, 27.07.2010 - M 10 K 09.4571
Ausweisung; erlaubnisfreier Aufenthalt aufgrund von Dienstleistungsfreiheit; …
- VG München, 27.07.2010 - M 10 K 09.3655
Ausweisung; erlaubnisfreier Aufenthalt aufgrund von Dienstleistungsfreiheit; …
- EuGH, 07.10.2010 - C-515/08
Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV und 57 AEUV - Entsendung …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02
Verbot von Laserdrome in Bonn // "Menschenwürde steht über Handelsfreiheit"
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-46/08
Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Gegenseitige Anerkennung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-319/06
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-157/99
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-42/02
Diana Elisabeth Lindman - Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07
Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2010 - C-515/08
Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 und 57 AEUV - Entsendung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-430/99
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-389/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG - …
- BayObLG, 27.04.2000 - 3 ObOWi 16/00
Bemessung des Verfallsbetrages; Feststellung der Ansprüche Dritter beim …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-290/04
Steuerrecht - Einkommensteuer - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - 18 B 231/97
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-361/98
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2003 - C-317/01
Eran Abatay und andere (C-317/01) und Nadi Sahin (C-369/01) gegen Bundesanstalt …
- EuGH, 01.10.2009 - C-219/08
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Nicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1998 - C-114/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - 18 B 543/02
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-244/04
Bauarbeitsrecht - Entsendung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten
- VG Köln, 03.09.1998 - 20 K 8466/95
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1999 - C-165/98
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-263/99
- EGMR, 08.07.2008 - 554/03
A.T. gegen Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-355/98
- OLG Hamm, 21.09.2000 - 4 Ss OWi 595/00
AEntG, Meldepflichten, Veränderungsanzeige für den Arbeitsplatzwechsel, …
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
Raymond Vander Elst gegen Office des migrations internationales.
Freier Dienstleistungsverkehr - Staatsangehörige eines Drittlandes
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
- EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
- EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1994, I-3803
