Rechtsprechung
EuGH, 09.08.1994 - C-43/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Vander Elst / Office des migrations internationales
EWG-Vertrag, Artikel 59 und 60
Freier Dienstleistungsverkehr; Diskriminierungsverbot; In einem Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen, das während der für die Erledigung von Arbeiten nötigen Zeit mit Beschäftigten, die einem Drittland angehören, grenzueberschreitend tätig wird; Anwendung der nationalen ... - EU-Kommission
Vander Elst / Office des migrations internationales
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 60
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 59, Art. 60
Europarecht; Dienstleistungsfreiheit; Verstoß gegen den freien Dienstleistungsverkehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verpflichtung zur Einholung einer Arbeitserlaubnis unter Androhung einer Geldbuße; Ordnungsgemäße und dauerhafte Beschäftigung Angehöriger anderer Mitgliedstaaten
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
- EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Papierfundstellen
- Slg. 1994, I-3803
- EuZW 1994, 600
Wird zitiert von ... (110) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
14 Dabei sind nach Artikel 59 EWG-Vertrag nicht nur sämtliche Diskriminierungen des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistungserbringers zu beseitigen, die auf seiner Staatsangehörigkeit beruhen, sondern auch alle Beschränkungen aufzuheben, die ° obwohl sie unterschiedslos für einheimische Dienstleistende wie für Dienstleistende anderer Mitgliedstaaten gelten ° geeignet sind, die Tätigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden, der dort rechtmässig gleichartige Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12).15 So hat der Gerichtshof festgestellt, daß eine nationale Regelung, die die Erbringung bestimmter Dienstleistungen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen im Inland von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Sinne von Artikel 59 EWG-Vertrag darstellt (Urteil Säger, a. a. O., Randnr. 14).
17 Jedoch kann ein Mitgliedstaat, wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat, für die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Gebiet nicht die Erfuellung aller Bedingungen einer Niederlassung verlangen, weil den Bestimmungen, die den freien Dienstleistungsverkehr gewährleisten sollen, andernfalls ihre praktische Wirksamkeit völlig genommen würde (vgl. Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-154/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659, Randnr. 12, und Urteil Säger, a. a. O., Randnr. 13).
- EuGH, 27.03.1990 - C-113/89
Rush Portuguesa / Office national d'immigration
Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
21 Die Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, verlangen jedoch keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates, da sie nach Erfuellung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portugüsa, Slg. 1990, I-1417).23 Es ist noch darauf hinzuweisen, daß das Gemeinschaftsrecht nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, ihre Rechtsvorschriften oder die Tarifverträge der Sozialpartner über die Mindestlöhne unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber ansässig ist, auf alle Personen auszudehnen, die in ihrem Hoheitsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben; ebensowenig verbietet es das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten, die Beachtung dieser Regeln mit den geeigneten Mitteln durchzusetzen (vgl. insb. Urteil Rush Portugüsa, a. a. O., Randnr. 18).
- EuGH, 30.05.1991 - C-68/89
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
13 Weiter haben die Angehörigen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ein Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten, wenn sie von den verschiedenen Freiheiten Gebrauch machen, die ihnen der Vertrag verleiht, insbesondere von der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs, die nach ständiger Rechtsprechung sowohl dem Dienstleistenden als auch dem Dienstleistungsempfänger zusteht (vgl. Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195, und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-68/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2637, Randnr. 10).
- EuGH, 26.02.1991 - C-198/89
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
16 Schließlich darf der freie Dienstleistungsverkehr als fundamentaler Grundsatz des EWG-Vertrags nur durch Regelungen, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und die für alle im Hoheitsgebiet des Bestimmungsstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, und nur insoweit beschränkt werden, als dem Allgemeininteresse nicht bereits durch die Rechtsvorschriften Rechnung getragen ist, denen der Dienstleistende in dem Staat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. insbesondere Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18). - EuGH, 02.02.1989 - 186/87
Cowan / Trésor public
Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
13 Weiter haben die Angehörigen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ein Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten, wenn sie von den verschiedenen Freiheiten Gebrauch machen, die ihnen der Vertrag verleiht, insbesondere von der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs, die nach ständiger Rechtsprechung sowohl dem Dienstleistenden als auch dem Dienstleistungsempfänger zusteht (vgl. Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195, und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-68/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2637, Randnr. 10). - EuGH, 26.02.1991 - C-180/89
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
16 Schließlich darf der freie Dienstleistungsverkehr als fundamentaler Grundsatz des EWG-Vertrags nur durch Regelungen, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und die für alle im Hoheitsgebiet des Bestimmungsstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, und nur insoweit beschränkt werden, als dem Allgemeininteresse nicht bereits durch die Rechtsvorschriften Rechnung getragen ist, denen der Dienstleistende in dem Staat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. insbesondere Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18). - EuGH, 26.02.1991 - C-154/89
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
17 Jedoch kann ein Mitgliedstaat, wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat, für die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Gebiet nicht die Erfuellung aller Bedingungen einer Niederlassung verlangen, weil den Bestimmungen, die den freien Dienstleistungsverkehr gewährleisten sollen, andernfalls ihre praktische Wirksamkeit völlig genommen würde (vgl. Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-154/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659, Randnr. 12, …und Urteil Säger, a. a. O., Randnr. 13). - EuGH, 03.02.1982 - 62/81
Seco / EVI
Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Weiterhin ergibt sich aus dem Urteil vom 3. Februar 1982 in den verbundenen Rechtssachen 62/81 und 63/81 (Seco und Desquenne & Giral, Slg. 1982, 223), daß die Regelung eines Mitgliedstaats, nach der die in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen Abgaben zu zahlen haben, um auf dem Gebiet des erstgenannten Mitgliedstaats Arbeitnehmer beschäftigen zu können, für die bereits vergleichbare Belastungen für die gleichen Beschäftigungszeiten in ihrem Wohnsitzstaat entstanden sind, eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung für diese Arbeitgeber darstellt, die damit im Ergebnis stärker belastet werden als die im Inland ansässigen Dienstleistenden.
- EuGH, 19.01.2006 - C-244/04
DIE ARBEITSVISUMREGELUNG, DIE DEUTSCHLAND AUF ANGEHÖRIGE VON DRITTSTAATEN …
14 Was erstens das Erfordernis einer der Entsendung vorausgehenden Kontrolle angehe, so sei zwar nicht zu beanstanden, dass die entsandten Arbeitnehmer, die Angehörige von Drittstaaten seien, einer Kontrolle nach den vom Gerichtshof im Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93 (Vander Elst, Slg. 1994, I-3803) aufgestellten Kriterien unterzogen würden, wohl aber, dass diese Kontrolle vor der Entsendung der Arbeitnehmer nach Deutschland vorgenommen werde.17 Zum einen reflektiere diese Beschränkung des Entsenderechts keinesfalls die vom Gerichtshof im Urteil Vander Elst aufgestellten Kriterien und mache das Recht neu gegründeter Unternehmen auf Inanspruchnahme des freien Dienstleistungsverkehrs illusorisch.
20 Denn dieses Verfahren entspreche den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts, wie sie sich insbesondere aus der auf das Urteil Vander Elst zurückgehenden Rechtsprechung ergäben, und betreffe nur wenige Fälle, nämlich zum einen die entsandter Arbeitnehmer, die nicht über ein Schengen-Visum verfügten, und zum anderen die Fälle von Drittstaatsangehörigen, die zwar über einen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel verfügten, jedoch für einen längeren Zeitraum als drei Monate in das deutsche Hoheitsgebiet entsandt seien.
26 Bei dem Erfordernis eines mindestens ein Jahr vor der Entsendung geschlossenen Arbeitsvertrags handele es sich um eine Umsetzung der vom Gerichtshof im Urteil Vander Elst aufgestellten Voraussetzung einer ordnungsgemäßen und dauerhaften Beschäftigung.
34 Der Gerichtshof hat nämlich zur Entsendung von Arbeitnehmern, die Angehörige eines Drittstaats sind, durch ein in der Gemeinschaft ansässiges Dienstleistungsunternehmen bereits entschieden, dass eine nationale Regelung, die die Erbringung von Dienstleistungen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen im Inland von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Sinne von Artikel 49 EG darstellt (vgl. Urteile Vander Elst, Randnr. 15, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 24).
52 Die deutsche Regierung führt aus, mit dem Erfordernis einer mindestens einjährigen Vorbeschäftigungszeit bei dem entsendenden Unternehmen werde die auf das Urteil Vander Elst zurückgehende Rechtsprechung umgesetzt, in dem der Gerichtshof den Mitgliedstaaten das Recht zuerkannt habe, zu überprüfen, ob die entsandten Arbeitnehmer, die Drittstaatsangehörige seien, über eine ordnungsgemäße und dauerhafte Beschäftigung in dem Mitgliedstaat verfügten, in dem ihr Arbeitgeber ansässig sei.
59 Des Weiteren ist hinsichtlich der Wahrung der Rechte der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Zugangs zu ihrem Arbeitsmarkt daran zu erinnern, dass die entsandten Arbeitnehmer keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats verlangen (vgl. Urteile Rush Portuguesa, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 21, Finalarte u. a., Randnr. 22, sowie Kommission/Luxemburg, Randnr. 38).
- EuGH, 23.11.1999 - C-369/96
Arblade
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 des Vertrages nicht nur dieBeseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigenDienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebungaller Beschränkungen — selbst wenn sie unterschiedslos für inländischeDienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten —, sofern siegeeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderenMitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt,zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. Urteile vom25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr.14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, Reisebüro Broede,Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, und vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95,Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18).Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, so darf der freieDienstleistungsverkehr als fundamentaler Grundsatz des Vertrages doch nur durchRegelungen beschränkt werden, die durch zwingende Gründe desAllgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet desAufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit diesesInteresse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende indem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. u. a. Urteile vom 17.Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17, vom26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709,Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991,I-727, Randnr. 18, sowie Urteile Säger, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 16, undGuiot, Randnr. 11).
- EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Corsten
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, ReisebüroBroede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18, und vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33).Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, kann nach ständiger Rechtsprechung eine solche Beschränkung des fundamentalen Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nur durch Regelungen gerechtfertigt werden, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmelandes tätigen Personen oder Unternehmen gelten, und soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (u. a. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie Urteile Säger, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 16, Guiot, Randnr. 11, und Arblade u. a., Randnr. 34).
- BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98
Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht …
Anerkannt ist, daß Art. 49 EG es den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, die Tarifverträge der Sozialpartner über die Mindestlöhne unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber ansässig ist, auf alle Personen auszudehnen, die in ihrem Hoheitsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben (…EuGH, Urt. v. 27.3.1990 - C-113/89, Slg. 1990, I-1417, 1445 Tz. 18 = EuZW 1990, 256 - Rush Portuguesa; Urt. v. 9.8.1994 - C-43/93, Slg. 1994, I-3803, 3826 Tz. 23 = EuZW 1994, 600 - Vander Elst). - EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES …
Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 15, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 21). - Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-244/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 …
Bei der Bearbeitung dieser Anträge prüft die zuständige Stelle, ob die folgenden Kriterien, die dem Urteil Vander Elst(2) des Gerichtshofes Rechnung tragen sollen, erfüllt sind:.Wenn die Kontrollen der Prüfung dienten, ob die betroffenen Beschäftigten "ordnungsgemäß und dauerhaft" im Mitgliedstaat der Niederlassung beschäftigt seien, wie im Urteil Vander Elst ausgeführt werde, und daher der Wirksamkeit einer Anforderung des Gemeinschaftsrechts dienten, seien sie gerechtfertigt.
Das hauptsächliche Ziel des besonderen Verfahrens, das die Bundesrepublik Deutschland anwendet, besteht darin, die Erfüllung von Anforderungen zu kontrollieren, die aus dem Gemeinschaftsrecht stammen, insbesondere aus Artikel 49 EG in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil Vander Elst.
Dieses Erfordernis entspreche nicht den im Urteil Vander Elst angegebenen Kriterien, wonach die Staatsangehörigen von Drittstaaten "ordnungsgemäß und dauerhaft" beim Dienstleistungserbringer beschäftigt sein müssten.
2 - Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803.
6 - Vgl. u. a. Urteil vom 21. Oktober 2004 in der Rechtssache C-445/03, Kommission/Luxemburg, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20, Urteil vom 23. November 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade und Leloup, Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, und Urteil Vander Elst, angeführt in Fußnote 2, Randnr. 14.
20 - Urteil Vander Elst, Randnr. 15; Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 24.
- EuGH, 21.10.2003 - C-317/01
WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE …
Eine Beschränkung des in Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) verankerten Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs stellt eine nationale Regelung nach ständiger Rechtsprechung dann dar, wenn sie die Erbringung von Dienstleistungen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen im Inland von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis wie einer Arbeitserlaubnis abhängig macht (vgl. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 12, vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 14, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 15, und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221, Randnr. 35).Hinzu kommt, dass es nicht als geeignete Maßnahme erscheint, von Arbeitnehmern, die von einem in einem Drittland ansässigen Unternehmen beschäftigt und vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, jedoch keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses Staates begehren, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren, den Besitz einer Arbeitsgenehmigung zu verlangen, die den Zugang ausländischer Arbeitnehmer zum nationalen Arbeitsmarkt regeln soll (vgl. in Bezug auf Artikel 59 EG-Vertrag Urteile Rush Portuguesa, Randnr. 15, und Vander Elst, Randnr. 21).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1599/15
Wettbürosteuer rechtens
EuGH, Urteil vom 9.8.1994 - C-43/93 -, juris, Rn. 14. - EuGH, 21.09.2006 - C-168/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG …
20 Selbst wenn aber die EU-Entsendebestätigung rein deklaratorischer Natur wäre, so stellte doch das doppelte Verfahren, nämlich jenes zur Erteilung des Sichtvermerks und jenes zur Erteilung der Entsendebestätigung, an und für sich bereits eine unverhältnismäßige Beschränkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs dar, wie sich aus dem Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93 (Vander Elst, Slg. 1994, I-3803) ergebe.27 Was sodann das Erfordernis einer mindestens einjährigen Beschäftigung bzw. eines unbefristeten Arbeitsvertrags nach § 18 Abs. 13 Z l AuslBG betreffe, so könne die im Urteil Vander Elst verwendete Formulierung "ordnungsgemäß und dauerhaft" nicht eine zeitliche oder rechtliche Beschränkung in der Art der streitigen rechtfertigen.
30 Im Übrigen werde mit den fraglichen Rechtsvorschriften nur die Rechtsprechung des Gerichtshofes umgesetzt, wie sie sich aus dem Urteil Vander Elst ergebe, wonach der entsandte drittstaatsangehörige Arbeitnehmer im Herkunftsstaat des Dienstleisters "ordnungsgemäß und dauerhaft" beschäftigt sein müsse, damit die Entsendebewilligung erteilt werden könne.
40 Der Gerichtshof hat zur Entsendung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern durch ein in der Gemeinschaft ansässiges Dienstleistungsunternehmen bereits entschieden, dass eine nationale Regelung, die die Erbringung von Dienstleistungen im Inland durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung dieser Freiheit im Sinne von Artikel 49 EG darstellt (vgl. Urteile Vander Elst, Randnr. 15, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 24).
49 Zum einen berücksichtigt nämlich ein solches Verfahren, das auf die systematische Einhaltung der österreichischen Lohn- und Beschäftigungsbedingungen abstellt, nicht die sozialen Schutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung, denen das entsendende Unternehmen nach dem im Herkunftsstaat geltenden Recht oder einem gegebenenfalls zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem betreffenden Drittstaat geschlossenen Kooperationsabkommen unterliegt und deren Anwendung geeignet ist, eine ernste Gefahr der Ausbeutung von Arbeitnehmern sowie der Verfälschung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen auszuschalten (vgl. Urteil Vander Elst, Randnr. 25, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 35).
- BFH, 21.10.2010 - III R 5/09
EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als …
Anders als im Inland nicht nur vorübergehend Beschäftigte verlangen entsandte Arbeitnehmer keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt des Staates, in den sie entsandt werden, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. EuGH-Urteile vom 27. März 1990, C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417 Rz 15, und vom 9. August 1994 C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803 Rz 21). - BFH, 18.08.2020 - VII R 34/18
Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 218/19
Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT MENGOZZI KÖNNEN GEWERKSCHAFTEN DURCH KOLLEKTIVE …
- EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
Reisebüro Broede / Sandker
- EuGH, 15.03.2001 - C-165/98
Mazzoleni und ISA
- EuGH, 24.01.2002 - C-164/99
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN …
- VGH Hessen, 22.04.2021 - 7 B 312/21
Rechtsnatur des Vander Elst-Visums
- EuGH, 21.10.2004 - C-445/03
Kommission / Luxemburg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 2275/19
Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-477/17
Balandin u.a. - Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EU) Nr. …
- EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
DIE ERHEBUNG EINER GEMEINDEABGABE, DIE NUR PARABOLANTENNEN BETRIFFT, VERSTÖSST …
- EuGH, 10.02.2011 - C-307/09
Vicoplus
- VG Berlin, 23.05.2016 - 12 L 167.16
Erteilung eines nationalen Visums im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit; …
- EuGH, 20.02.2001 - C-205/99
Analir u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-49/98
Finalarte
- LSG Bayern, 14.02.2002 - L 10 AL 147/01
Zulässigkeit negativer Feststellungsklage; Möglichkeit ordnungsrechtlicher …
- VG Potsdam, 02.11.2020 - 8 L 660/20
- BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 90/00 R
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH - Arbeitserlaubnis- bzw …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-70/98
Portugaia Construções
- BFH, 18.08.2020 - VII R 12/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.08.2020 VII R 34/18 - Übertragung …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-53/98
Tecnamb-Tecnologia do Ambiente
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-69/98
Santos & Kewitz Construções
- BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 89/00 R
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Arbeitserlaubnis- bzw …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-55/07
Michaeler und Subito - Gleichbehandlung - Allgemeine Rechtsgrundsätze - Teilzeit- …
- EuGH, 09.03.2000 - C-355/98
Kommission / Belgien
- OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2023 - 4 MB 18/23
Notwendigkeit eines Vander Elst-Visums zur Einreise für in einem anderen …
- BFH, 18.08.2020 - VII R 35/18
Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-445/03
Kommission / Luxemburg
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 6 B 7.18
Erteilung eines Vander Elst-Visums
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 2474/19
Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos
- EuGH, 08.09.2005 - C-544/03
Mobistar - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßstäbe …
- EuGH, 28.03.1996 - C-272/94
Strafverfahren gegen Guiot
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1648/15
Wettbürosteuer rechtens
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02
GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2003 - C-317/01
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS WAR DEUTSCHLAND BERECHTIGT, EINE REGELUNG …
- BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R
Arbeitnehmerentsendung - grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung - Umfang …
- EuGH, 07.10.2010 - C-515/08
dos Santos Palhota u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV und 57 …
- EuGH, 26.01.2006 - C-514/03
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG …
- VG München, 27.07.2010 - M 10 K 09.3655
Ausweisung; erlaubnisfreier Aufenthalt aufgrund von Dienstleistungsfreiheit; …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03
Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2014 - C-396/13
Sähköalojen ammattiliitto
- EuGH, 07.10.2004 - C-189/03
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die von Ungarn …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1999 - C-58/98
Corsten
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-369/96
Arblade
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1728/15
Wettbürosteuer rechtens
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-16/18
Dobersberger - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erbringung von Catering-Services …
- EuGH, 18.11.2010 - C-458/08
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-484/93
Peter Svensson und Lena Gustavsson gegen Ministre du Logement et de l'Urbanisme. …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-456/12
O - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der …
- EuGH, 10.02.2011 - C-308/09
B.A.M. Vermeer Contracting - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG …
- VG München, 27.07.2010 - M 10 K 09.4571
Ausweisung; erlaubnisfreier Aufenthalt aufgrund von Dienstleistungsfreiheit; …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07
VTB-VAB - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter …
- EuGH, 23.11.1999 - C-376/96
Arblade - Freier Dienstleistungsverkehr
- EuGH, 07.10.2004 - C-189/02
Verstoß des Königreichs der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus Artikel …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-42/02
Lindman
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-157/99
GENERALANWALT RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DAS ERFORDERNIS DER …
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1994 - 11 S 2990/94
Aufenthaltsrechtliche Privilegierung eines nicht-EG-angehörigen Arbeitnehmers, …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-46/08
Carmen Media Group - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Gegenseitige …
- EuGH, 13.12.2007 - C-465/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-430/99
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- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-50/21
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- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-290/04
FKP Scorpio Konzertproduktionen - Steuerrecht - Einkommensteuer - Artikel 59 …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-457/12
S - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-18/17
Danieli & C. Officine Meccaniche u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beitritt …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-319/06
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-91/13
Essent Energie Productie
- Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2010 - C-515/08
dos Santos Palhota u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 und 57 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-389/05
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-67/98
NATIONALE REGELUNG ÜBER DIE BESCHRÄNKUNG VON WETTTÄTIGKEITEN IST VOM …
- VG Köln, 03.09.1998 - 20 K 8466/95
- VG Darmstadt, 20.01.2021 - 6 L 1071/20
Vander-Elst-Visum
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - L 1 AL 158/10
Auch polnische Leiharbeitnehmer brauchen in Deutschland Arbeitsgenehmigung
- EuGH, 01.10.2009 - C-219/08
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-361/98
Italien / Kommission
- OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 2b Ss OWi 2/00
Meldepflichten der Arbeitgeber
- OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
Feststellungsinteresse für vorbeugende Feststellungsklage bei drohendem Straf- …
- EuGH, 25.10.2001 - C-53/98
Tecnamb-Tecnologia do Ambiente
- EuGH, 25.10.2001 - C-70/98
Portugaia Construções
- VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
Visumsfreiheit türkischer Fernfahrer, die bei Unternehmen mit Sitz in der Türkei …
- BayObLG, 27.04.2000 - 3 ObOWi 16/00
Bemessung des Verfallsbetrages; Feststellung der Ansprüche Dritter beim …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - 18 B 231/97
Zugehörigkeit zum regulärem Arbeitsmarkt; Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats; …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2015 - C-586/13
Martin Meat - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-283/99
Kommission / Italien
- EuGH, 25.10.2001 - C-69/98
Santos & Kewitz Construções
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1998 - C-114/97
Kommission / Spanien
- OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
"Scheinehe", türkischer Werkvertragsarbeitnehmer, regulärer Arbeitsmarkt
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-263/99
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1999 - C-165/98
Mazzoleni und ISA
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-355/98
Kommission / Belgien
- VG Darmstadt, 12.11.2003 - 5 G 497/03
Einreise mit Schengen Visum C zu Daueraufenthalt; Wirkungen des Zusatzprotokolls …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - 18 B 543/02
Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum regulären Arbeitsmarkt eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-376/96
Leloup u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-272/94
Strafverfahren gegen Michel Guiot und Climatec SA, als zivilrechtlich haftender …
- EGMR, 08.07.2008 - 554/03
A.T. gegen Deutschland
- VG Berlin, 03.11.2016 - 3 K 52.15
Erteilung eines Visums zur Ausübung einer Dienstleistung; Visumsfreiheit bei …
- OLG Hamm, 21.09.2000 - 4 Ss OWi 595/00
AEntG, Meldepflichten, Veränderungsanzeige für den Arbeitsplatzwechsel, …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Raymond Vander Elst gegen Office des migrations internationales.
Freier Dienstleistungsverkehr - Staatsangehörige eines Drittlandes
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
- EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Papierfundstellen
- Slg. 1994, I-3803
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 03.06.1992 - C-360/89
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
(6) ° Vgl. Urteile vom 3. Juni 1992 in der Rechtssache C-360/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-3401) und vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035).(8) ° Vgl. Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-154/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659), in der Rechtssache C-180/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709) und in der Rechtssache C-159/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-691).
- EuGH, 17.12.1981 - 279/80
Webb
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
(5) ° Vgl. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80 (Webb, Slg. 1981, 3305), vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87 (Stanton, Slg. 1988, 3877) und vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91 (Ramrath, Slg. 1992, I-3351).(12) ° Urteil Webb, a. a. O.
- EuGH, 25.07.1991 - C-353/89
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89 (Gouda, Slg. 1991, I-4007) und in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069).
- EuGH, 25.07.1991 - C-288/89
Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89 (Gouda, Slg. 1991, I-4007) und in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069). - EuGH, 26.02.1991 - C-180/89
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
(8) ° Vgl. Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-154/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659), in der Rechtssache C-180/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709) und in der Rechtssache C-159/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-691). - EuGH, 26.02.1991 - C-159/89
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
(8) ° Vgl. Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-154/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659), in der Rechtssache C-180/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709) und in der Rechtssache C-159/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-691). - EuGH, 26.02.1991 - C-154/89
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
(8) ° Vgl. Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-154/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659), in der Rechtssache C-180/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709) und in der Rechtssache C-159/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-691). - EuGH, 27.03.1990 - C-113/89
Rush Portuguesa / Office national d'immigration
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
(2) ° Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89 (Slg. 1990, I-1417). - EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
H.M. Customs und Excise / Schindler
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
(4) ° Vgl. zum Begriff der Dienstleistung im Sinne der Artikel 59 ff. zuletzt Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039). - EuGH, 20.05.1992 - C-106/91
Ramrath / Ministre de la Justice
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
(5) ° Vgl. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80 (Webb, Slg. 1981, 3305), vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87 (Stanton, Slg. 1988, 3877) und vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91 (Ramrath, Slg. 1992, I-3351). - EuGH, 03.02.1982 - 62/81
Seco / EVI
- EuGH, 07.07.1988 - 143/87
Stanton / Inasti
- EuGH, 05.12.1989 - 3/88
Kommission / Italien
- BFH, 18.08.2020 - VII R 34/18
Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung - …
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) verwehrt es das Unionsrecht den Mitgliedstaaten nicht, ihre Rechtsvorschriften über Mindestlöhne oder die hierüber von den Sozialpartnern geschlossenen Tarifverträge auf alle Personen auszudehnen, die in ihrem Staatsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber ansässig ist; ebenso wenig verbietet es das Unionsrecht den Mitgliedstaaten, die Einhaltung dieser Regeln mit geeigneten Mitteln durchzusetzen (vgl. EuGH-Urteile Seco und Desquenne & Giral vom 03.02.1982 - C-62-63/81, EU:C:1982:34, Rz 14, NJW 1982, 1935; Rush Portuguesa vom 27.03.1990 - C-113/89, EU:C:1990:142, Rz 18, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --EuZW-- 1990, 256, und Vander Elst vom 09.08.1994 - C-43/93, EU:C:1994:216, Rz 23, EuZW 1994, 600). - BFH, 18.08.2020 - VII R 12/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.08.2020 VII R 34/18 - Übertragung …
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) verwehrt es das Unionsrecht den Mitgliedstaaten nicht, ihre Rechtsvorschriften über Mindestlöhne oder die hierüber von den Sozialpartnern geschlossenen Tarifverträge auf alle Personen auszudehnen, die in ihrem Staatsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber ansässig ist; ebenso wenig verbietet es das Unionsrecht den Mitgliedstaaten, die Einhaltung dieser Regeln mit geeigneten Mitteln durchzusetzen (vgl. EuGH-Urteile Seco und Desquenne & Giral vom 03.02.1982 - C-62-63/81, EU:C:1982:34, Rz 14, NJW 1982, 1935; Rush Portuguesa vom 27.03.1990 - C-113/89, EU:C:1990:142, Rz 18, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --EuZW-- 1990, 256, und Vander Elst vom 09.08.1994 - C-43/93, EU:C:1994:216, Rz 23, EuZW 1994, 600). - BFH, 18.08.2020 - VII R 35/18
Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung - …
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) verwehrt es das Unionsrecht den Mitgliedstaaten nicht, ihre Rechtsvorschriften über Mindestlöhne oder die hierüber von den Sozialpartnern geschlossenen Tarifverträge auf alle Personen auszudehnen, die in ihrem Staatsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber ansässig ist; ebenso wenig verbietet es das Unionsrecht den Mitgliedstaaten, die Einhaltung dieser Regeln mit geeigneten Mitteln durchzusetzen (vgl. EuGH-Urteile Seco und Desquenne & Giral vom 03.02.1982 - C-62-63/81, EU:C:1982:34, Rz 14, NJW 1982, 1935; Rush Portuguesa vom 27.03.1990 - C-113/89, EU:C:1990:142, Rz 18, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --EuZW-- 1990, 256, und Vander Elst vom 09.08.1994 - C-43/93, EU:C:1994:216, Rz 23, EuZW 1994, 600).