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   EuGH, 28.09.1994 - C-28/93   

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https://dejure.org/1994,2251
EuGH, 28.09.1994 - C-28/93 (https://dejure.org/1994,2251)
EuGH, Entscheidung vom 28.09.1994 - C-28/93 (https://dejure.org/1994,2251)
EuGH, Entscheidung vom 28. September 1994 - C-28/93 (https://dejure.org/1994,2251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Van den Akker u.a. / Stichting Shell Pensioenfonds

    EWG-Vertrag, Artikel 119
    Sozialpolitik; Männliche und weibliche Arbeitnehmer; Gleiches Entgelt; Artikel 119 EWG-Vertrag; Anwendbarkeit auf Betriebsrentensysteme; Feststellung im Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88; Beibehaltung eines niedrigeren Rentenalters für Frauen in bezug auf die ...

  • EU-Kommission

    Van den Akker u.a. / Stichting Shell Pensioenfonds

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Angleichung des Rentenalters männlicher und weiblicher Arbeitnehmer in den Betriebsrentensystemen; Vereinheitlichung des Rentenalters der männlichen und weiblichen Arbeitnehmer; Verstoß gegen Art. 119 Vertrag zur Gründung der Europäischen ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG -Vertrag Art. 119, Art. 177
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 EWG -Vertrag - Anwendbarkeit auf Betriebsrentensysteme - Feststellung im Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 - Beibehaltung eines niedrigeren Rentenalters für Frauen in bezug ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 119
    Betriebliche Altersversorgung: Gleiches Entgelt für Männer und Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Betriebliche Altersversorgung - Je nach Geschlecht unterschiedliches Rentenalter - Angleichung.

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-4527
  • DB 1994, 2088
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus EuGH, 28.09.1994 - C-28/93
    Artikel 119 EWG-Vertrag verwehrt es einem Betriebsrentensystem, das im Anschluß an das Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, einen einheitlichen Beginn des Rentenalters für alle angeschlossenen Personen festsetzt, zugunsten der Frauen in bezug auf die Leistungen für Beschäftigungszeiten nach dem Inkrafttreten der Neuregelung einen niedrigeren Beginn des Rentenalters als bei Männern beizuhalten, selbst wenn sich ein solcher Unterschied aus einer von den Frauen schon vor dem Erlaß des Urteils Barber ausdrücklich oder stillschweigend ausgeuebten Wahlmöglichkeit ergibt.

    1 Das Kantongerecht Den Haag hat mit Urteil vom 12. Januar 1993, beim Gerichtshof eingegangen am 1. Februar 1993, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag zwei Fragen nach der Auslegung von Artikel 119 EWG-Vertrag hinsichtlich des Erfordernisses der Angleichung des Rentenalters männlicher und weiblicher Arbeitnehmer in den Betriebsrentensystemen im Anschluß an das Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889; im folgenden: Urteil Barber) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    1) Artikel 119 EWG-Vertrag verwehrt es einem Betriebsrentensystem, das im Anschluß an das Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber) einen einheitlichen Beginn des Rentenalters für alle angeschlossenen Personen festsetzt, zugunsten der Frauen in bezug auf die Leistungen für Beschäftigungszeiten nach dem Inkrafttreten der Neuregelung einen niedrigeren Beginn des Rentenalters als bei Männern beizuhalten, selbst wenn sich ein solcher Unterschied aus einer von den Frauen schon vor dem Erlaß des Urteils Barber ausgeuebten Wahlmöglichkeit ergibt.

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 28.09.1994 - C-28/93
    13 Der Gerichtshof hat damit anerkannt, daß eine rückwirkende Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung, die sich grundsätzlich aus der vom Gerichtshof im Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne, Slg. 1976, 455) bestätigten unmittelbaren Wirkung von Artikel 119 ergibt, für die Rentensysteme zu Kosten hätte führen können, die ihr finanzielles Gleichgewicht hätten stören können.

    21 Der Gerichtshof hat nämlich im Urteil Defrenne entschieden, daß der Grundsatz des gleichen Entgelts zu den Grundlagen der Gemeinschaft (Randnr. 12) gehört und daß Artikel 119 unmittelbare Wirkung in Form der Begründung von Rechten besitzt, die die nationalen Gerichte zu gewährleisten haben (Randnr. 24).

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus EuGH, 28.09.1994 - C-28/93
    16 Ferner hat der Gerichtshof im Urteil vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnrn. 18 bis 20) ausgeführt, daß das nationale Gericht gehalten ist, jede diskriminierende nationale Bestimmung unangewendet zu lassen, ohne daß es ihre vorherige Beseitigung durch Tarifverhandlungen oder irgendein verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste, und daß es auf die Angehörigen der benachteiligten Gruppe die gleiche Regelung anzuwenden hat, wie sie für die übrigen Arbeitnehmer gilt, wobei diese Regelung, solange Artikel 119 EWG-Vertrag im innerstaatlichen Recht nicht ordnungsgemäß durchgeführt ist, das einzige gültige Bezugssystem bleibt.
  • EuGH, 06.10.1993 - C-109/91

    Ten Oever / Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het Glazenwassers- en

    Auszug aus EuGH, 28.09.1994 - C-28/93
    12 Wie der Gerichtshof insbesondere im Urteil vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-109/91 (Ten Över, Slg. 1993, I-4879) klargestellt hat, kann gemäß dem Urteil Barber die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der beruflichen Renten nur für Leistungen geltend gemacht werden, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990, dem Tag des Erlasses dieses Urteils, geschuldet werden; dies gilt nicht für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben.
  • EuGH, 07.10.2019 - C-171/18

    Safeway

    Er hat sich auch zu den Folgen der Feststellung einer solchen Diskriminierung geäußert, insbesondere in den Urteilen vom 28. September 1994, Coloroll Pension Trustees (C-200/91, EU:C:1994:348), vom 28. September 1994, Avdel Systems (C-408/92, EU:C:1994:349), und vom 28. September 1994, van den Akker (C-28/93, EU:C:1994:351).

    Was erstens die Beschäftigungszeiten vor der Verkündung des Urteils Barber (C-262/88, EU:C:1990:209) am 17. Mai 1990 betrifft, sind die Rentensysteme nicht verpflichtet, ein einheitliches NRA anzuwenden, da der Gerichtshof durch den Ausschluss der Anwendbarkeit von Art. 119 EG-Vertrag auf Rentenleistungen, die für diese Zeiträume zu leisten sind, die zeitliche Wirkung dieses Urteils begrenzt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. September 1994, Coloroll Pension Trustees, C-200/91, EU:C:1994:348, Rn. 34, vom 28. September 1994, Avdel Systems, C-408/92, EU:C:1994:349, Rn. 19, und vom 28. September 1994, van den Akker, C-28/93, EU:C:1994:351, Rn. 12).

    Diese Vergünstigungen bleiben, solange Art. 119 EG-Vertrag im innerstaatlichen Recht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. September 1994, Coloroll Pension Trustees, C-200/91, EU:C:1994:348, Rn. 31 und 32, vom 28. September 1994, Avdel Systems, C-408/92, EU:C:1994:349, Rn. 16 und 17, und vom 28. September 1994, van den Akker, C-28/93, EU:C:1994:351, Rn. 16 und 17).

    Dieser verlangt nämlich nur, dass Frauen und Männer bei gleicher Arbeit das gleiche Entgelt erhalten, ohne aber eine bestimmte Höhe vorzuschreiben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. September 1994, Coloroll Pension Trustees, C-200/91, EU:C:1994:348, Rn. 33, vom 28. September 1994, Avdel Systems, C-408/92, EU:C:1994:349, Rn. 21, und vom 28. September 1994, van den Akker, C-28/93, EU:C:1994:351, Rn. 19).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entfaltet Art. 119 EG-Vertrag unmittelbare Wirkung, indem er für Einzelne Rechte begründet, die die nationalen Gerichte zu gewährleisten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. April 1976, Defrenne, 43/75, EU:C:1976:56, Rn. 24, und vom 28. September 1994, van den Akker, C-28/93, EU:C:1994:351, Rn. 21).

  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

    Die Beachtung des Art. 119 EGV/141 EG kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften nur dadurch sichergestellt werden, daß den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vergünstigungen gewährt werden wie den Angehörigen der bevorzugten Gruppe (Urteile vom 28. September 1994 "Coloroll" aaO Rdn. 32 und - Rs. C-28/93 - "van den Akker", EuGHE 1994, I-4527 Rdn. 16 f. sowie vom 27. Juni 1990 - Rs. C-33/89 - "Kowalska", EuGHE 1990, I-2591 Rdn. 19).
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02

    EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des

    Insbesondere die Beachtung des Art. 119 EGV kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nur dadurch sichergestellt werden, daß den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vergünstigungen gewährt werden wie den Angehörigen der bevorzugten Gruppe (Urteile vom 28. September 1994 - "Colorell" - aaO Rdn. 32 und Rs. C-28/93 - "van den Akker" - EuGHE 1994, I-4527 Rdn. 16 f. sowie vom 27. Juni 1990, Rs. C-33/89 - "Kowalska" - EuGHE 1990, I-2591 Rdn. 19).
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