Rechtsprechung
| EuGH, 05.10.1994 - C-47/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
Italien / Kommission
EWG-Vertrag, Artikel 93
1. Staatliche Beihilfen ° Von der Kommission genehmigte allgemeine Beihilferegelung ° Unterrichtung über die individuellen Durchführungsmaßnahmen ° Keine Verpflichtung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Staatliche Beihilfen - Von der Kommission genehmigte allgemeine Beihilferegelung - Unterrichtung über die individuellen Durchführungsmaßnahmen - Keine Verpflichtung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- EuGH, 18.03.1992 - C-47/91
- EuGH, 30.06.1992 - C-47/91
- EuGH, 22.03.1994 - C-47/91
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1994 - C-47/91
- EuGH, 05.10.1994 - C-47/91
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1994, I-4635
Wird zitiert von ... (28)
- EuGH, 16.05.2002 - C-321/99
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Gemeinsame Agrarpolitk - Zucker - Beihilfe …
Das Gericht hat daran erinnert, dass der Gerichtshof im Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635) entschieden habe, dass die Kommission, wenn sie eine allgemeine Beihilferegelung einmal genehmigt habe, über die individuellen Durchführungsmaßnahmen nicht mehr unterrichtet zu werden brauche, es sei denn, sie habe in ihrer Genehmigungsentscheidung entsprechende Vorbehalte gemacht.Damit würden die Interessen der Beihilfeempfänger und der betroffenen Mitgliedstaaten unter Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes beeinträchtigt, wie sie in den Urteilen Italien/Kommission und vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92 (TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833) anerkannt worden seien.
60 Zweitens ergibt sich, worauf die Kommission hinweist, in Bezug auf das Rechtsschutzinteresse der Rechtsmittelführerinnen für eine Klage gegen den Teil der angefochtenen Entscheidung, der die Steuerbefreiungen betrifft, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass individuelle Beihilfen, die nach einer von der Kommission genehmigten allgemeinen Beihilferegelung gewährt werden und den Bedingungen dieser Regelung entsprechen, bestehende Beihilfen sind, bei denen keine Notifizierung erforderlich ist (Urteil Italien/Kommission, Randnrn. 21 bis 26).
72 In der Sache ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Kommission im Rahmen ihrer Überwachungsaufgabe gemäß den Artikeln 92 und 93 EG-Vertrag allgemeine Beihilferegelungen genehmigen und die Mitgliedstaaten unter den Vorbehalten, die sie gegebenenfalls in der Entscheidung über die Genehmigung dieser Regelungen vorsieht, davon befreien kann, ihr die auf der Grundlage dieser Regelungen gewährten individuellen Beihilfen zu notifizieren (Urteile Italien/Kommission, Randnr. 21, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnrn. 31 bis 33).
Das Gericht habe daher das Urteil Italien/Kommission unzutreffend auf den vorliegenden Fall angewandt.
Im Übrigen ergebe sich entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen aus dem Urteil Italien/Kommission, dass die Kommission nach Genehmigung einer allgemeinen Beihilferegelung gegen eine nach dieser Regelung gewährte Beihilfe nicht das Verfahren des Artikels 93 Absatz 2 EG-Vertrag einleiten könne, ohne zuvor geprüft zu haben, ob diese Beihilfe die Bedingungen der genehmigten Regelung erfuelle.
Würde die Kommission nicht so vorgehen, könnte sie bei der Prüfung jeder individuellen Beihilfe ihre Entscheidung über die Genehmigung der Beihilferegelung, die bereits eine Prüfung anhand von Artikel 92 EG-Vertrag vorausgesetzt hat, rückgängig machen und damit die Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes gefährden (Urteil Italien/Kommission, Randnr. 24).
Eine Beihilfe, die eine strikte und vorhersehbare Anwendung der Bedingungen darstellt, die in der Entscheidung über die Genehmigung der allgemeinen Regelung festgelegt sind, ist daher als bestehende Beihilfe anzusehen (Urteil Italien/Kommission, Randnr. 25), die weder der Kommission mitzuteilen noch anhand von Artikel 92 EG-Vertrag zu prüfen ist.
- EuG, 17.06.1999 - T-82/96
Staatliche Beihilfen - Beschwerden von Konkurrenzunternehmen - Gerichtlicher …
Weiterhin hätte sie, sollte die Genehmigungsentscheidung für rechtswidrig erachtet werden, die Steuerbefreiungen für die DAI als neue Beihilfe anzusehen und unmittelbar ihre Vereinbarkeit mit dem Vertrag zu prüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, Randnr. 26).Im vorliegenden Fall besteht entgegen dem Vorbringen der Kommission ein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen der Entscheidung vom 3. Juli 1991 und der angefochtenen Entscheidung, denn letztere ist hinsichtlich der fraglichen Steuerbefreiungen auf die Entscheidung vom 3. Juli 1991 zur Genehmigung der allgemeinen Regelung für Steuerbefreiungen gestützt.Individuelle Beihilfen, die als bereits bestehende Beihilfen angesehen werden, darf die Kommission nämlich nur daraufhin prüfen, ob sie den Bedingungen entsprechen, die sie in der Entscheidung über die Genehmigung der allgemeinen Regelung aufgestellt hat (Urteil Italien/Kommission, Randnr. 24, und Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 31).
Der Gerichtshof habe im genannten Urteil Italien/Kommission nicht entschieden, daß die konkreten Maßnahmen, mit denen eine allgemeine Beihilferegelung angewendet werde, der Kommission nicht mitzuteilen seien und ihre individuelle Prüfung unnötig sei, wenn die allgemeine Regelung einmal genehmigt sei.
Im Urteil Italien/Kommission hat der Gerichtshof entschieden, daß die Kommission, wenn sie eine allgemeine Beihilferegelung einmal genehmigt hat, über die individuellen Durchführungsmaßnahmen nicht mehr unterrichtet zu werden braucht, es sei denn, sie hat in ihrer Genehmigungsentscheidung entsprechende Vorbehalte gemacht.
- EuG, 27.11.2003 - T-190/00
Staatliche Beihilfen - Betriebskredite - Zulässigkeit - Klagefrist - Bestätigende …
Sodann macht die Klägerin geltend, die Rechtsprechung habe den Grundsatz aufgestellt, dass die Kommission, wenn sie eine allgemeine Beihilferegelung genehmigt habe, diese Beihilfen nicht einzeln prüfen dürfe (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, im Folgenden: Urteil Italgrani vom 5. Oktober 1994).Die Kommission ist daher der Meinung, dass die Bezugnahme auf das Urteil Italgrani vom 5. Oktober 1994 fehl gehe und ihr kein Verstoß gegen die Grundsätze des berechtigten Vertrauens und der Rechtssicherheit vorgeworfen werden könne.
Sie beruft sich hierfür auf das Urteil Italgrani vom 5.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98 19: - Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, nachstehend: Italgrani).
20: - Urteil vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, Randnr. 26), mit dem die Unzulässigkeitseinrede der Kommission zurückgewiesen wurde.
40: - Sie verweist auf das Urteil Philip Morris (zitiert in Fußnote 22, Randnr. 11) und auf das Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 27, nachstehend: ENI-Lanerossi).
- EuG, 27.04.1995 - T-435/93 Italgrani nahm ihre Klage (C-100/91) später zurück, während der Gerichtshof in der Rechtssache C-47/91 durch Urteil vom 5. Oktober 1994 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635) die Punkte I.3 und I.4 der Entscheidung für nichtig erklärte, soweit sie nicht die Beihilfe für die Schaffung von Beständen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen betrafen.
105 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, darf die Kommission, wenn sie die Anwendung einer allgemeinen Beihilferegelung im Einzelfall untersucht, zunächst ° bevor sie ein Verfahren einleitet ° nur prüfen, ob die Beihilfe durch die allgemeine Regelung gedeckt ist und die in der Entscheidung über die Genehmigung dieser Regelung aufgestellten Bedingungen erfuellt (vgl. Urteil Italien/Kommission, a. a. O.).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-278/00
Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - …
(6) - Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635).(30) - Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 20).
- EuG, 27.04.1995 - T-442/93 Italgrani nahm ihre Klage (C-100/91) später zurück, während der Gerichtshof in der Rechtssache C-47/91 durch Urteil vom 5. Oktober 1994 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635) die Punkte I.3 und I.4 der Entscheidung für nichtig erklärte, soweit sie nicht die Beihilfe für die Schaffung von Beständen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen betrafen.
86 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, darf die Kommission, wenn sie die Anwendung einer allgemeinen Beihilferegelung im Einzelfall untersucht, zunächst ° bevor sie ein Verfahren einleitet ° nur prüfen, ob die Beihilfe durch die allgemeine Regelung gedeckt ist und die in der Entscheidung über die Genehmigung dieser Regelung aufgestellten Bedingungen erfuellt (vgl. Urteil Italien/Kommission, a. a. O.).
- EuG, 06.03.2002 - T-127/99
Staatliche Beihilfen - Begriff der staatlichen Beihilfe - Steuerliche Maßnahmen - …
Dann wäre aber die Einhaltung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sowohl gegenüber den Mitgliedstaaten als auch gegenüber den Wirtschaftsteilnehmern gefährdet, da die individuellen Beihilfen, die der Entscheidung über die Genehmigung der Beihilferegelung in vollem Umfang entsprechen, von der Kommission jederzeit wieder in Frage gestellt werden könnten (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, Randnr. 24; Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-442/93, AAC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1329, Randnr. 86). - EuG, 02.06.2003 - T-276/02
Forum 187 asbl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Wettbewerb …
17 bis 22, vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, Randnrn.25 bis 28, und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-400/99, Italien/Kommission, Slg. 2001, I-7303, Randnr. 61, im Folgenden: Urteil Tirrenia).
- EuGH, 15.05.1997 - C-278/95
Siemens / Kommission
31 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, Randnr. 24) festgestellt hat, kann die Kommission, wenn sie es mit einer bestimmten Beihilfe zu tun hat, von der behauptet wird, sie sei aufgrund einer zuvor genehmigten Regelung gewährt worden, diese Gewährung nicht ohne weiteres unmittelbar am Vertrag messen. - EuG, 15.06.2005 - T-171/02
Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zur Umstrukturierung landwirtschaftlicher …
- EuGH, 22.04.2008 - C-408/04
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Genehmigung der Kommission auf der …
- EuG, 06.07.1995 - T-447/93
- EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen in Bezug auf …
- EuG, 09.09.2009 - T-30/01
Staatliche Beihilfen - Steuervorteile, die von einer Gebietskörperschaft eines …
- EuG, 18.11.2004 - T-176/01
Staatliche Beihilfen - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen - …
- EuG, 03.03.2010 - T-102/07
Staatliche Beihilfen - Von Deutschland gewährte Beihilfe in Form der Übernahme …
- EuGH, 21.03.2002 - C-36/00
Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 1013/97 - Beihilfen für staatseigene …
- EuG, 01.08.2003 - T-378/02
[fremdsprachig]
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien ansässigen …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03
Kommission / Rat
- EuG, 14.04.2005 - T-88/01
Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Maßnahme, die die …
- EuG, 24.09.2008 - T-20/03
Staatliche Beihilfen - Bestehende oder neue Beihilfe - Unternehmen in …
- EuG, 09.06.2009 - T-152/06
Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - …
- EuG, 15.09.1998 - T-140/95
Staatliche Beihilfen - Förmliches Prüfungsverfahren nach Artikel 93 Absatz 2 des …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-321/99
- EuG, 04.11.2009 - T-20/03
Kahla/Thüringen Porzellan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-36/00
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1994 - C-47/91 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Nichtigkeitsklage - Aides étatiques - Lettre d'ouverture de la procédure prévue à l'article 93, paragraphe 2, premier alinéa, du traité - Aussetzung des aides - Qualification des aides: aides nouvelles
Verfahrensgang
- EuGH, 18.03.1992 - C-47/91
- EuGH, 30.06.1992 - C-47/91
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1994 - C-47/91
- EuGH, 22.03.1994 - C-47/91
- EuGH, 05.10.1994 - C-47/91
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1994, I-4635
