Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 16.06.1994 - C-322/93 P   

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https://dejure.org/1994,3047
EuGH, 16.06.1994 - C-322/93 P (https://dejure.org/1994,3047)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.1994 - C-322/93 P (https://dejure.org/1994,3047)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - C-322/93 P (https://dejure.org/1994,3047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Peugeot / Kommission

    1. Gemeinschaftsrecht; Grundsätze; Rechtssicherheit; Anwendung der Wettbewerbsregeln durch die Kommission; Beachtung der in einer Bekanntmachung der Kommission vertretenen Auslegung einer Gruppenfreistellungsverordnung in einer Einzelentscheidung

  • EU-Kommission

    Peugeot / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftlicher Wettbewerb für den Kraftfahrzeugbetrieb; Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften betreffend ein Verfahren nach Art. 85 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Notwendigkeit ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 49; ; EWGV Art. 85; ; Verordnung 123/85/EWG Art. 3 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Rechtssicherheit - Anwendung der Wettbewerbsregeln durch die Kommission - Beachtung der in einer Bekanntmachung der Kommission vertretenen Auslegung einer Gruppenfreistellungsverordnung in einer Einzelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-2727
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 03.07.1985 - 243/83

    Binon / AMP

    Auszug aus EuGH, 16.06.1994 - C-322/93
    ° Das Gericht habe sich geweigert, das Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 243/83 (Binon, Slg. 1985, 2015) in Rechnung zu stellen, aus dem sich ergebe, daß ein von einer grossen Zahl von Auftraggebern bevollmächtigter Vermittler als unabhängiger Unternehmer zu betrachten sei.

    30 Schließlich war das Gericht der Auffassung, das Urteil Binon könne nicht auf den Fall eines Vermittlers übertragen werden, der im Namen und für Rechnung von Endverbrauchern tätig werde; ein rein quantitatives Kriterium, wie die Zahl der einem gewerblichen Vermittler erteilten Aufträge, erlaube für sich allein nicht die Feststellung, daß dieses Unternehmen kein Vermittler im Sinne des Artikels 3 Nr. 11 der Verordnung Nr. 123/85 sei (Randnr. 61 des Urteils des Gerichts).

    34 Das Gericht hat auch das Urteil Binon nicht verkannt.

  • EuG, 22.04.1993 - T-9/92

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 16.06.1994 - C-322/93
    1 Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA (Klägerinnen) haben mit Rechtsmittelschrift, die am 22. Juni 1993 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 22. April 1993 in der Rechtssache T-9/92 (Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA/Kommission, Slg. 1993, II-493) eingelegt, mit dem das Gericht die Klage der Klägerinnen auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. Dezember 1991 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (IV/33.157 ° Eco System/Peugeot, ABl. 1992, L 66, S. 1; Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuG, 26.11.2002 - T-74/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DENEN DIE

    Die Kommission ist zwar berechtigt, in einer solchen Mitteilung Klarstellungen vorzunehmen oder auch bestimmte Vorschriften der einschlägigen Regelung zu ergänzen, um deren praktische Wirksamkeit sicherzustellen; sie darf jedoch die in dieser Regelung enthaltenen zwingenden Vorschriften nicht ändern (in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-322/93 P, Peugeot/Kommission, Slg. 1994, I-2727, Randnrn.
  • EuG, 26.11.2002 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

    Die Kommission ist zwar berechtigt, in einer solchen Mitteilung Klarstellungen vorzunehmen oder auch bestimmte Vorschriften der einschlägigen Regelung zu ergänzen, um deren praktische Wirksamkeit sicherzustellen; sie darf jedoch die in dieser Regelung enthaltenen zwingenden Vorschriften nicht ändern (in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-322/93 P, Peugeot/Kommission, Slg. 1994, I-2727, Randnrn.
  • EuG, 13.12.1999 - T-189/95

    SGA / Kommission

    In der angefochtenen Entscheidung wird zu Recht hervorgehoben, daß die jeweiligen Rechte und Pflichten der beauftragten Vermittler, der Kraftfahrzeughersteller und der Vertriebshändler durch die Gruppenfreistellungsverordnungen Nr. 123/85 und die vorgenannte Nr. 1475/95 vom 28. Juni 1995, die Mitteilung 91/C 329/06 der Kommission vom 4. Dezember 1991 mit dem Titel "Klarstellung der Tätigkeit von Kraftfahrzeugvermittlern" (ABl. C 329, S. 20) sowie durch die Rechtsprechung des Gerichts bzw. des Gerichtshofes in den Urteilen vom 22. April 1993 in der Rechtssache T-9/92 (Peugeot/Kommission, Slg. 1993, II-493) und vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-322/93 P (Peugeot/Kommission, Slg. 1994, I-2727) festgelegt und erläutert wurden.
  • EuG, 14.07.2006 - T-417/05

    Endesa / Kommission - Wettbewerb - Unternehmenszusammenschluss - Verordnung (EG)

    Der geringste Konflikt zwischen beiden unterliege dem Grundsatz der Hierarchie der Normen (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Januar 1992, Soba, C-266/90, Slg. 1992, I-287, und vom 16. Juni 1994, Peugeot/Kommission, C-322/93 P, Slg. 1994, I-2727, sowie Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996, AIUFFASS und AKT/Kommission, T-380/94, Slg. 1996, II-2169).
  • EuG, 13.12.1999 - T-9/96

    Européenne automobile / Kommission

    Im vorliegenden Fall wird in der angefochtenen Entscheidung zu Recht hervorgehoben, daß die jeweiligen Rechte und Pflichten der bevollmächtigten Vermittler, der Automobilhersteller und der Händler durch die Gruppenfreistellungsverordnungen Nr. 123/85 und Nr. 1475/95 durch die Mitteilung 91/C 329/06 der Kommission vom 4. Dezember 1991 - Klarstellung der Tätigkeit von Kraftfahrzeugvermittlern - (ABl. C 329, S. 20) sowie durch die dazu ergangene Rechtsprechung des Gerichts und des Gerichtshofes in den Urteilen vom 22. April 1993 in der Rechtssache T-9/92 (Peugeot/Kommission, Slg. 1993, II-493) und vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-322/93 P (Peugeot/Kommission, Slg. 1994, S. 1-2727) festgelegt und näher dargelegt worden sind.
  • EuG, 14.02.2001 - T-115/99

    SEP / Kommission

    Die Entscheidung 92/154/EWG der Kommission vom 4. Dezember 1991 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag in der Sache IV/33.157 - ECO SYSTEM/Peugeot (ABl. 1992, L 66, S. 1) und die gerichtlichen Folgen dieser Entscheidung (Urteil des Gerichts vom 22. April 1993 in der Rechtssache T-9/92, Peugeot/Kommission, Slg. 1993, II-493, und Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-322/93 P, Peugeot/Kommission, Slg. 1994, I-2727) genügten nicht, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass kein ausreichendes Gemeinschaftsinteresse vorliege.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-309/94

    Nissan France SA, Serda SA, Lyon Vaise Auto SARL, Garage Gambetta SA und Lyon

    (9) - Rechtssache C-322/93 P (Slg. 1994, I-2727).
  • EuG, 11.07.1995 - T-23/90

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

    Mit am 22. Juni 1993 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingereichter Rechtsmittelschrift haben die Klägerinnen gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt (Rechtssache C-322/93 P).
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   Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1994 - C-322/93   

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https://dejure.org/1994,21026
Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1994 - C-322/93 (https://dejure.org/1994,21026)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.04.1994 - C-322/93 (https://dejure.org/1994,21026)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. April 1994 - C-322/93 (https://dejure.org/1994,21026)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Kraftfahrzeugvertrieb - Gruppenfreistellung - Begriff des bevollmächtigten Vermittlers - Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-2727
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 01.10.1987 - 311/85

    VVR / Sociale Dienst van de Plaatselijke en Gewestelijke Overheidsdiensten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1994 - C-322/93
    (14) - Vgl. insbesondere das Urteil vom 1. Oktober 1987 in der Rechtssache 311/85 (Vlaamse Reisbureaus, Slg. 1987, 3801, Randnr. 20).

    (15) - Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663 Randnr. 542); Urteil vom 1. Oktober 1987 a. a. O. (Fußnote 14), Randnr. 20.

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1994 - C-322/93
    (15) - Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663 Randnr. 542); Urteil vom 1. Oktober 1987 a. a. O. (Fußnote 14), Randnr. 20.
  • EuGH, 03.07.1985 - 243/83

    Binon / AMP

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1994 - C-322/93
    (13) - Rechtssache 243/83, Slg. 1985, 2015.
  • EuG, 22.04.1993 - T-9/92

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1994 - C-322/93
    Im vorliegenden Verfahren geht es um das Rechtsmittel der Automobiles Peugeot SA und der Peugeot SA gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (im folgenden: Gericht) vom 22. April 1993 in der Rechtssache T-9/92 (1).
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