Rechtsprechung
EuGH, 15.09.1995 - C-254/95 P-R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Parlament / Innamorati
Beamtenstatut, Artikel 91
Beamte; Klage; Aufhebungsurteil; Wirkungen; Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für ein allgemeines Auswahlverfahren, mit der einem Bewerber eine zu seinem Ausschluß führende Note erteilt wird; Pflichten des Prüfungsausschusses und der Anstellungsbehörde - EU-Kommission
Parlament / Innamorati
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen die Ausschreibung des Auswahlverfahrens; Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz; Anforderungen der Zulassung von Prüfungen für das Auswahlverfahren; Notwendigkeit einer beantragten Aussetzung des Verfahrens
- Judicialis
EG-Satzung Art. 49; ; EG-Satzung Art. 53; ; EG-Vertrag Art. 185; ; EG-Vertrag Art. 186
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamte - Klage - Aufhebungsurteil - Wirkungen - Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für ein allgemeines Auswahlverfahren, mit der einem Bewerber eine zu seinem Ausschluß führende Note erteilt wird - Pflichten des Prüfungsausschusses und der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuG, 30.05.1995 - T-289/94
- EuGH, 15.09.1995 - C-254/95 P-R
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-254/95
- EuGH, 04.07.1996 - C-254/95
Papierfundstellen
- Slg. 1995, I-2707
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 06.07.1993 - C-242/90
Kommission / Albani u.a.
Auszug aus EuGH, 15.09.1995 - C-254/95
Es genügt der Hinweis darauf, daß es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Sache des Prüfungsausschusses und der Anstellungsbehörde ist, für den Fall des Herrn Innamorati eine gerechte Lösung zu finden, durch die seine Rechte angemessen geschützt werden können, ohne daß Anlaß besteht, das gesamte Ergebnis des Auswahlverfahrens in Frage zu stellen oder die aufgrund dieses Auswahlverfahrens vorgenommenen Ernennungen aufzuheben (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Juli 1993 in der Rechtssache C-242/90 P, Kommission/Albani u. a., Slg. 1993, I-3839, Randnrn. 13 und 14). - EuG, 30.05.1995 - T-289/94
Angelo Innamorati gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Auswahlverfahren - …
Auszug aus EuGH, 15.09.1995 - C-254/95
Das Europäische Parlament hat mit Rechtsmittelschrift, die am 24. Juli 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Vorschriften der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. Mai 1995 in der Rechtssache T-289/94 (Innamorati/Parlament, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren PE/59/A, der Herrn Innamorati eine niedrigere als die erforderliche Mindestnote erteilt und ihn nicht zu den weiteren Prüfungen des Auswahlverfahrens zugelassen hatte, aufgehoben hat.
- EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
Kommission / NALOO
45 Dazu ist festzustellen, dass es nicht Sache des Richters der einstweiligen Anordnung ist, die Modalitäten der Durchführung eines Urteils des Gerichts, gegen das Rechtsmittel eingelegt ist, näher zu bestimmen (Beschluss vom 15. September 1995 in der Rechtssache C-254/95 P-R, Parlament/Innamorati, Slg. 1995, I-2707, Randnr. 18). - EuGH, 04.07.1996 - C-254/95
Parlament / Innamorati
Diesen Antrag hat der Präsident des Gerichtshofes mit Beschluß vom 15. September 1995 in der Rechtssache C-254/95 P-R (Parlament/Innamorati, Slg. 1995, I-2707) zurückgewiesen. - Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-254/95
Europäisches Parlament gegen Angelo Innamorati. - Rechtsmittel - Beamte - …
( 15 ) Beschluß vom 15. September 1995 in der Rechtssache C-254/95 P-R (Parlamcnt/Innamorati, Slg. 1995, I-2707).