Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 17.10.1995 - C-227/94   

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https://dejure.org/1995,3486
EuGH, 17.10.1995 - C-227/94 (https://dejure.org/1995,3486)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.1995 - C-227/94 (https://dejure.org/1995,3486)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - C-227/94 (https://dejure.org/1995,3486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Olivieri-Coenen / Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging

    EG-Vertrag, Artikel 51; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 46 Absatz 2 und Anhang V Nr. 4 Buchstabe a
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Invaliditätsversicherung; Berechnung der Leistungen; Besonderheiten bei der Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die Versicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit; Beschäftigungszeit oder gleichgestellte ...

  • EU-Kommission

    Olivieri-Coenen / Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von Beschäftigungszeiten der Lehrerin einer privaten Schuleinrichtung im Rahmen der Gewährung von Sozialleistungen; Auswirkungen der Versicherung in einem Sondersystem für Beamte oder ihnen Gleichgestellte

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- u... nd abwandern Nr. 4 Buchst. a des die Niederlande betreffenden Abschnitts des Anhangs V; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 46 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Besonderheiten bei der Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die Versicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit - Beschäftigungszeit oder gleichgestellte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-3301
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.09.1994 - C-12/93

    Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging / Drake

    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-227/94
    16 Wie der Gerichtshof mit Urteil vom 20. September 1994 in der Rechtssache C-12/93 (Drake, Slg. 1994, I-4337, Randnr. 20) festgestellt hat, besteht zwischen den Bestimmungen der Verordnung einerseits und denen ihres Anhangs VI (vormals Anhang V) andererseits kein Rangverhältnis, da alle diese Bestimmungen auf der Grundlage von Artikel 51 EG-Vertrag erlassen wurden und im Zusammenhang miteinander im Lichte des Zwecks dieses Artikels auszulegen sind, die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer zu fördern, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1999 - C-360/97

    Nijhuis

    Genauer gesagt ist zu fragen, ob es möglich ist, das in Fußnote 11 zitierte Urteil Olivieri-Cönen auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden.

    Wie die Kommission ausgeführt hat, stellt die Auslegung des Anhangs im Urteil Olivieri-Cönen keine Ausnahme vom Ausschluß der Sondersysteme für Beamte gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung Nr. 1408/71 dar, da der Betroffene aus diesem System keinen Rentenanspruch ableitet.

    (12) - Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-227/94 (Olivieri-Cönen, Slg. 1995, I-3301, Randnr. 16).

    (19) - Bei der Auslegung der Bestimmungen von Nummer 4 Buchstabe a des Anhangs VI der Verordnung Nr. 1408/71 hat der Gerichtshof in dem in Fußnote 11 zitierten Urteil Olivieri-Cönen entschieden, daß die Bestimmungen des Anhangs und die anderen Bestimmungen der Verordnung in ihrem Zusammenhang im Licht ihres Zweckes auszulegen seien, die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer zu fördern, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstelle.

    (22) - Vgl. Urteil Olivieri-Cönen (zitiert in Fußnote 11, Randnrn. 15 und 16).

    (23) - Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Lenz zum Urteil Olivieri-Cönen (zitiert in Fußnote 11, Nrn. 12 und 13).

  • EuGH, 20.04.1999 - C-360/97

    Nijhuis

    Für das vorlegende Gericht stellt sich die Frage, ob angesichts der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere Urteile vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-227/94, Olivieri-Coenen, Slg. 1995, I-3301, vom 22. November 1995 in der Rechtssache C-443/93, Vougioukas, Slg. 1995, I-4033, und vom 13. November 1997 in der Rechtssache C-248/96, Grahame und Hollanders, Slg. 1997, I-6407) die ablehnende Entscheidung der NAB im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht.

    Der Kläger und die Kommission machen unter Hinweis auf die Urteile Olivieri-Coenen, Vougioukas sowie Grahame und Hollanders geltend, da es vor Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1606/98 keine für die Sondersysteme für Beamte geltenden Koordinierungsmaßnahmen gegeben habe, sei der zuständige niederländische Träger nach den Artikeln 48 und 51 des Vertrages verpflichtet gewesen, die nach der ABPW zurückgelegten Versicherungszeiten für die Gewährung einer anteilig berechneten Leistung zu berücksichtigen, die unter entsprechender Anwendung der für die Feststellung von Rentenansprüchen geltenden Bestimmung der Verordnung Nr. 1408/71 in der seinerzeit geltenden Fassung zu berechnen sei.

    Die Urteile Olivieri-Coenen sowie Grahame und Hollanders betreffen zwar ebenfalls die Feststellung von Leistungen bei Invalidität nach den niederländischen Rechtsvorschriften, können jedoch in der vorliegenden Rechtssache nicht herangezogen werden.

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

    Der EuGH legt zwar sowohl bei der durch Art. 39 EG (früher Art. 48 EG-Vertrag) gewährleisteten Freizügigkeit der Arbeitnehmer als auch bei der durch Art. 141 EG (früher Art. 119 EG-Vertrag) vorgeschriebenen Gleichbehandlung von Männern und Frauen einen weiten Arbeitnehmerbegriff zugrunde, der auch Beamte umfasst (vgl. 12. Februar 1974 - 152/73 - Sotgiu/Deutsche Bundespost - Slg. 1974, 153 = BAGE 25, 491; 17. Oktober 1995 - C-227/94 - Olivieri-Coenen/Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging - EuGHE I 1995, 3301; 2. Oktober 1997 - C-1/95 - Gerster/Freistaat Bayern - EuGHE I 1997, 5253).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-248/96

    R.O.J. Grahame und L.M. Hollanders gegen Bestuur van de Nieuwe Algemene

    Dieses Gesetz wurde 1965 durch die Algemene Burgerlijke Pensiönwet (Allgemeines bürgerliches Rentengesetz - ABPW) ersetzt; vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-227/94 (Olivieri-Cönen, Slg. 1995, I-3301, Randnr. 5).
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   Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-227/94   

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https://dejure.org/1995,22894
Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-227/94 (https://dejure.org/1995,22894)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.07.1995 - C-227/94 (https://dejure.org/1995,22894)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - C-227/94 (https://dejure.org/1995,22894)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    E. Olivieri-Coenen gegen Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-3301
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.09.1994 - C-12/93

    Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging / Drake

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-227/94
    ( 1 ) Eine Erörterung dieser Fragen findet sich in den Schlußanträgen von Generalanwalt Tesauro in der Rechtssache C-12/93 (Drake, Slg. 1994, I-4339).

    ( 12 ) Urteil vom 20. September 1994 in der Rechtssache C-12/93 (Drake, Slg. 1994, I-4337, Randnr. 20).

  • EuGH, 08.03.1979 - 129/78

    Lohmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-227/94
    1979 in der Rechtssache 129/78 (Sociale Verzekeringsbank Amsterdam/Lohmann, Slg. 1979, 853).
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