Rechtsprechung
EuGH, 26.10.1995 - C-151/94 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Luxemburg
EG-Vertrag, Artikel 48 Absatz 2; Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 7 Absatz 2
1. Freizuegigkeit; Arbeitnehmer; Gleichbehandlung; Entgelt; Einkommensteuern; Erstattung der im Rahmen des Steuerabzugs an der Quelle zuviel gezahlten Beträge; Erstattung, die von einer Voraussetzung der Gebietsansässigkeit während des gesamten Steuerjahres oder einer ... - EU-Kommission
Kommission / Luxemburg
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen die Anforderungen an die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; Unterschiedliche Arten der Erstattung zuviel einbehaltener Einkommensteuer von Steuerpflichtigen in Luxemburg; Gewährleistung der Anwendung des Grundsatzes der ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einkommensteuer: Zeitweise Gebietsansässige
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 169; ; EG-Vertrag Art. 48 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 1612/68 vom 15.10.1968 Art. 7 Abs. 2; ; LIR Art. 145 Abs. 1; ; LIR Art. 154 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Entgelt - Einkommensteuern - Erstattung der im Rahmen des Steuerabzugs an der Quelle zuviel gezahlten Beträge - Erstattung, die von einer Voraussetzung der Gebietsansässigkeit während des gesamten Steuerjahres oder ...
- datenbank.nwb.de
Steuerliche Diskriminierung wegen ausländischen Wohnsitzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGV Art 48, VO (EWG) Nr 1612/68 Art 7 Abs 2
Erstattung zuviel erhobener Steuer; Gemeinschaftsangehöriger - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1995 - C-151/94
- EuGH, 26.10.1995 - C-151/94
Papierfundstellen
- Slg. 1995, I-3685
- BB 1995, 1046
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 08.05.1990 - 175/88
Biehl / Administration des contributions
Auszug aus EuGH, 26.10.1995 - C-151/94
9 Die Kommission trägt unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88 (Biehl, Slg. 1990, I-1779) vor, die Artikel 145 und 154 Absatz 6 LIR nähmen den Arbeitnehmern, die im Laufe des Steuerjahrs das Land verließen oder sich dort niederließen, das Recht auf Erstattung der zuviel gezahlten Steuer, wie es den ständig Gebietsansässigen zustehe.13 Insoweit hat der Gerichtshof im Urteil Biehl (…a. a. O., Randnr. 12) für Recht erkannt, daß der Grundsatz der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Entlohnung seiner Wirkung beraubt wäre, wenn er durch diskriminierende nationale Vorschriften über die Einkommensteuer beeinträchtigt werden könnte.
15 In seinem Urteil Biehl (…a. a. O.) ist der Gerichtshof aufgrund dessen zu dem Ergebnis gelangt, daß es Artikel 48 Absatz 2 EWG-Vertrag verbietet, daß nach dem Steuerrecht eines Mitgliedstaats, wie z. B. nach Artikel 154 Absatz 6 LIR, die einbehaltenen Steuern auf die Löhne und Gehälter zu Lasten eines Arbeitnehmers aus einem Mitgliedstaat, der nur während eines Teils des Jahres gebietsansässiger Steuerpflichtiger ist, weil er sich im Laufe des Steuerjahrs im Lande niederlässt oder das Land verlässt, der Staatskasse verfallen und nicht erstattet werden können.
17 Der Umstand, daß es im luxemburgischen Recht ein Einspruchsverfahren gibt, das es den zeitweise gebietsansässigen Steuerpflichtigen erlaubt, zuviel gezahlte Steuern erstattet zu erhalten, wenn sie darlegen, daß die Anwendung von Artikel 154 Absatz 6 oder von Artikel 145 LIR für sie unbillige Folgen zeitigt, ist, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil Biehl (…a. a. O., Randnrn. 17 f.) festgestellt hat, nicht geeignet, in jedem Fall die diskriminierenden Folgen zu beseitigen, die aus der Anwendung der in Rede stehenden nationalen Vorschriften erwachsen (siehe auch Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnrn.
19 Im vorliegenden Fall hat die luxemburgische Regierung weder die Artikel 145 Absatz 1 und 154 Absatz 6 LIR abgeändert, um ihre Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht, wie sie sich aus dem Urteil Biehl entnehmen ließ, abzustellen, noch hat sie das Bestehen einer klaren und spezifischen nationalen Vorschrift nachgewiesen, die den zeitweise Gebietsansässigen nach dem Vorbild der in der fraglichen nationalen Regelung zugunsten der ständig Gebietsansässigen getroffenen Bestimmungen das Recht auf Erstattung der zuviel einbehaltenen Steuern einräumen würde.
- EuGH, 24.03.1994 - C-80/92
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 26.10.1995 - C-151/94
Eine blosse Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, kann nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angesehen werden, da die betroffenen Rechtssubjekte bezueglich des Umfangs der ihnen vom Vertrag garantierten Rechte in einem Zustand der Ungewißheit gelassen werden (siehe u. a. Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 20, und vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-307/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-2903, Randnr. 13). - EuGH, 11.06.1991 - C-307/89
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 26.10.1995 - C-151/94
Eine blosse Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, kann nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angesehen werden, da die betroffenen Rechtssubjekte bezueglich des Umfangs der ihnen vom Vertrag garantierten Rechte in einem Zustand der Ungewißheit gelassen werden (siehe u. a. Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 20, und vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-307/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-2903, Randnr. 13). - EuGH, 12.02.1974 - 152/73
Sotgiu / Deutsche Bundespost
Auszug aus EuGH, 26.10.1995 - C-151/94
14 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verbieten die Vorschriften über die Gleichbehandlung nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11). - EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Auszug aus EuGH, 26.10.1995 - C-151/94
17 Der Umstand, daß es im luxemburgischen Recht ein Einspruchsverfahren gibt, das es den zeitweise gebietsansässigen Steuerpflichtigen erlaubt, zuviel gezahlte Steuern erstattet zu erhalten, wenn sie darlegen, daß die Anwendung von Artikel 154 Absatz 6 oder von Artikel 145 LIR für sie unbillige Folgen zeitigt, ist, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil Biehl (…a. a. O., Randnrn. 17 f.) festgestellt hat, nicht geeignet, in jedem Fall die diskriminierenden Folgen zu beseitigen, die aus der Anwendung der in Rede stehenden nationalen Vorschriften erwachsen (siehe auch Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnrn.
- BFH, 10.04.2013 - I R 45/11
Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist …
Zulässig ist insbesondere, für grenzüberschreitende Fälle spezifische Verfahrensregeln zu erlassen, um es den zuständigen Finanzbehörden zu ermöglichen, den steuerlich erheblichen Sachverhalt aufzuklären (EuGH-Urteil vom 26. Oktober 1995 C-151/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685 Rz 21; Englisch, IStR 2009, 37, 41). - EuGH, 04.06.2002 - C-367/98
Diese nationalen Regelungen weichen von den Grundsätzen des freien …
Eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, kann nicht als rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angesehen werden, da die betroffenen Rechtssubjekte bezüglich des Umfangs der ihnen vom Vertrag garantierten Rechte in einem Zustand der Ungewissheit gelassen werden (vgl. u. a. Urteile vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685, Randnr. 18, und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-358/98, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17). - BFH, 22.08.2007 - I R 46/02
Haftung eines im Ausland ansässigen Vergütungsschuldners gemäß § 50a Abs. 5 EStG …
Denn nach der Rechtsprechung des EuGH lässt die Möglichkeit, im Einzelfall ein Billigkeitsverfahren durchzuführen, nicht die diskriminierenden Wirkungen der gesetzlichen Regelung als solche entfallen (EuGH-Urteile vom 8. Mai 1990 Rs. C-175/88 "Biehl", EuGHE I 1990, 1779 Rz 18; vom 26. Oktober 1995 Rs. C-151/94 "Kommission/Luxemburg", EuGHE I 1995, 3685 Rz 17 f.).
- EuGH, 03.10.2000 - C-411/98
Ferlini
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verbieten die Vorschriften über die Gleichbehandlung nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (Urteile vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73,Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11, und vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685, Randnr. 14). - FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
Rechtmäßigkeit von Feststellungen einer Betriebsprüfung bei einem Steuerschuldner …
Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Entscheidung vom 26.10.1995 Rs. C-151/94) könne die Unvereinbarkeit nationaler Vorschriften nur durch solche Rechtsnormen behoben werden, welche die gleiche rechtliche Wirkung besitzen, wie die zu ändernde EG-rechtswidrige Bestimmung. - Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2004 - C-376/03
D.
Diese Rechtsprechung wurde später im Urteil vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94 (13) bekräftigt.13 - Urteil vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685).
- EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
Mulligan u.a.
Insoweit kann eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt gemacht wird, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen angesehen werden, da die betroffenen Rechtssubjekte über den Umfang ihrer Rechte in einem gemeinschaftsrechtlich geregelten Bereich im Ungewissen gelassen werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 20, und vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685, Randnr. 18). - EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Kommission / Frankreich
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes könne jedoch die Verwendung des Wohnkriteriums zu einer verdeckten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit führen (Urteile vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88, Biehl, Slg. 1990, I-1779, und vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685). - Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-87/99
Zurstrassen
(9) - Urteile vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88 (Biehl, Slg. 1990, I-1779), vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225), vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685), vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-336/96 (Gilly, Slg. 1998, I-2793) und vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97 (Gschwind, Slg. 1999, I-5451).(13) - Urteil Kommission/Luxemburg (zitiert oben in Fußnote 9, Randnrn. 15 und 16).
- FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1274/04
Vereinbarkeit von § 6 Außensteuergesetz (AStG) und § 6 AStG a.F. mit Art. 43 des …
Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Entscheidungvom 26.10.1995 Rs. C-151/94) könne die Unvereinbarkeit nationaler Vorschriften nur durch solche Rechtsnormen behoben werden, welche die gleiche rechtliche Wirkung besitzen, wie die zu ändernde EG-rechtswidrige Bestimmung. - FG Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 6 K 1917/20
Keine außerbilanzielle Hinzurechnung von Fremdwährungsverlusten aus …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-441/02
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL VERSTÖSST DIE DEUTSCHE …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-290/04
FKP Scorpio Konzertproduktionen - Steuerrecht - Einkommensteuer - Artikel 59 …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2003 - C-502/01
Gaumain-Cerri
- EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Kommission / Frankreich
- FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07
Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 AStG a.F. bei Umzug in einen anderen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2006 - C-412/04
Kommission / Italien - Öffentliche Aufträge - Kriterien für die Anwendbarkeit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1996 - C-245/94
Ingrid Hoever und Iris Zachow gegen Land Nordrhein-Westfalen.
- EuGH, 23.10.2008 - C-274/05
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-512/03
Blanckaert - Freier Kapitalverkehr - Direkte Steuern - Einkommensteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-358/95
Tommaso Morellato gegen Unità sanitaria locale (USL) n. 11 di Pordenone.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2002 - C-360/00
Ricordi
- FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07
Vereinbarkeit der Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98
Kocak
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-216/05
Kommission / Irland - Vertragsverletzungsverfahren - Richtlinie 85/337/EWG - …
- FG Baden-Württemberg, 18.07.2001 - 12 K 434/00
Keine Eigenheim- und Kinderzulage für im EU-Ausland belegene Objekte; …
- EuGH, 07.09.2004 - C-469/02
Kommission / Belgien
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1995 - C-151/94 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.
Artikel 48 EWG-Vertrag - Gleichbehandlung - Besteuerung des Einkommens von zeitweise Gebietsansässigen - Erstattung der zuviel einbehaltenen Beträge
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1995 - C-151/94
- EuGH, 26.10.1995 - C-151/94
Papierfundstellen
- Slg. 1995, I-3685
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 01.03.1983 - 300/81
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1995 - C-151/94
Der Gerichtshof hat z. B. in dem Urteil Kommission/Italien ausgeführt:.( 7 ) Vgl. z. B. Urteile in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473), in den Rechtssachen 96/81 und 97/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791 und 1819) und in der Rechtssache 300/81 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 449).
( 8 ) Vgl. z. B. Rechtssache 168/85 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945) und Rechtssache 38/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415).
- EuGH, 06.05.1980 - 102/79
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1995 - C-151/94
( 7 ) Vgl. z. B. Urteile in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473), in den Rechtssachen 96/81 und 97/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791 und 1819) und in der Rechtssache 300/81 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 449). - EuGH, 25.05.1982 - 96/81
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1995 - C-151/94
( 7 ) Vgl. z. B. Urteile in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473), in den Rechtssachen 96/81 und 97/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791 und 1819) und in der Rechtssache 300/81 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 449).
- EuGH, 15.10.1986 - 168/85
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1995 - C-151/94
( 8 ) Vgl. z. B. Rechtssache 168/85 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945) und Rechtssache 38/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415). - EuGH, 13.07.1988 - 169/87
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1995 - C-151/94
( 9 ) Randnr. 11. Vgl. auch Rechtssache C-169/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, insbesondere Randnr. 11). - EuGH, 14.07.1988 - 38/87
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1995 - C-151/94
( 8 ) Vgl. z. B. Rechtssache 168/85 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945) und Rechtssache 38/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415).