Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995

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   EuGH, 30.11.1995 - C-113/94   

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https://dejure.org/1995,3518
EuGH, 30.11.1995 - C-113/94 (https://dejure.org/1995,3518)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.1995 - C-113/94 (https://dejure.org/1995,3518)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 1995 - C-113/94 (https://dejure.org/1995,3518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Casarin / Directeur général des impôts

    EG-Vertrag, Artikel 95
    1. Steuerrecht; Inländische Abgaben; Differenzierende Besteuerung; Hoechste Steuerklasse, die nur eingeführte Erzeugnisse erfasst; Zulässigkeit; Voraussetzungen; Kein Anreiz zum Kauf inländischer Erzeugnisse

  • EU-Kommission

    Casarin / Directeur général des impôts

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Auslegung des Art. 95 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag); Anspruch auf Erstattung einer für ein Kraftfahrzeug entrichteten gestaffelten Steuer; Diskriminierung von importierten Fahrzeugen durch ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gestaffelte Kraftfahrzeugsteuer und Diskriminierungsverbot

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; EG-Vertrag Art. 95
    1. Steuerrecht - Inländische Abgaben - Differenzierende Besteuerung - Hoechste Steuerklasse, die nur eingeführte Erzeugnisse erfasst - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Kein Anreiz zum Kauf inländischer Erzeugnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-4203
  • BB 1996, 256
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.01.1981 - 140/79

    Chamial Farmaceutici

    Auszug aus EuGH, 30.11.1995 - C-113/94
    21 Zunächst ist klarzustellen, daß ein Besteuerungssystem nicht allein deswegen als diskriminierend angesehen werden kann, weil nur ° insbesondere aus anderen Mitgliedstaaten ° eingeführte Erzeugnisse in die am höchsten besteuerte Gruppe fallen (Urteile vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79, Chemial Farmaceutici, Slg. 1981, 1, Randnr. 18, und vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567, Randnr. 18).
  • EuGH, 05.04.1990 - 132/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 30.11.1995 - C-113/94
    21 Zunächst ist klarzustellen, daß ein Besteuerungssystem nicht allein deswegen als diskriminierend angesehen werden kann, weil nur ° insbesondere aus anderen Mitgliedstaaten ° eingeführte Erzeugnisse in die am höchsten besteuerte Gruppe fallen (Urteile vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79, Chemial Farmaceutici, Slg. 1981, 1, Randnr. 18, und vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567, Randnr. 18).
  • EuGH, 09.05.1985 - 112/84

    Humblot / Directeur des services fiscaux

    Auszug aus EuGH, 30.11.1995 - C-113/94
    17 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im Urteil vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 (Humblot, Slg. 1985, 1367, Randnrn. 12 und 13) anerkannt hat, daß es den Mitgliedstaaten beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts freisteht, Erzeugnisse wie Personenwagen einem System der Verkehrssteuer zu unterwerfen, die nach einem objektiven Kriterium, wie dem Hubraum, progressiv wächst, sofern jedoch dieses Besteuerungssystem keine diskriminierende oder protektionistische Wirkung hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-421/97

    Tarantik

    46 Der Kläger weist darauf hin, da der Gerichtshof im Urteil Casarin festgestellt habe, daß die Höhe der Besteuerung von Fahrzeugen mit einer Leistung von 23 und mehr CV die Verbraucher zum Kauf inländischer Fahrzeuge der Stufen 17-18 CV oder 15-16 CV bewegen könnte, wenn ihre Mindestanforderungen an Leistung, Grösse und Komfort erfuellt seien(23), hätte dem Gerichtshof im vorliegenden Fall die Frage vorgelegt werden müssen, ob der Progressionsfaktor bei einerseits Fahrzeugen mit 19 CV oder mehr (die allesamt eingeführt seien) im Vergleich mit dem für Fahrzeuge der Stufe 15-16 CV andererseits (die grösstenteils inländischer Herstellung seien) diskriminierend sei.

    48 Ich stimme der Auffassung der französischen Regierung und der Kommission zu, daß der erste Teil der Frage des vorlegenden Gerichts in der Tat durch Heranziehung der Grundsätze, die der Gerichtshof im Urteil Casarin festgelegt hat(26), beantwortet werden kann.

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, im Licht des Urteils des Gerichtshofes vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-113/94 (Casarin, Slg. 1995, I-4203) zu entscheiden, ob der Unterschied des Progressionsköffizienten zwischen der Steuerstufe für ein eingeführtes Kraftfahrzeug von mehr als 18 CV und der Steuerstufe für ein vergleichbares Fahrzeug von 15-16 CV diskriminierend ist und damit gegen Artikel 95 EG-Vertrag verstösst.

    (1) - Insbesondere Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-113/94 (Casarin, Slg. 1995, I-4203) und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-284/96 (Tabouillot, Slg. 1997, I-7471); dort finden sich weitere Einzelheiten der nationalen Regelung.

    (29) - Urteil Casarin (zitiert in Fußnote 1, Randnr. 21).

    (30) - Urteil Casarin (zitiert in Fußnote 1, Randnr. 17); Hervorhebung durch die französische Regierung.

  • EuGH, 15.06.1999 - C-421/97

    Tarantik

    Der Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-113/94 (Casarin, Slg. 1995, I-4203) im Wege der Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Regelung über die Kraftfahrzeugsteuer wie der französischen Regelung mit Artikel 95 EG-Vertrag entschieden, die für die Steuerstufen ab 19 CV, zu denen kein Fahrzeug aus nationaler Herstellung gehört, einen Anstieg der Steuer vorsieht, dessen Progression höher ist als diejenige, die den Steuerstufen von 15-16 CV und 17-18 CV entspricht, die Fahrzeuge inländischer Herstellung erfassen, die im Verhältnis zu den eingeführten Fahrzeugen mit mehr als 19 CV als gleichartige Waren angesehen werden können.

    Während im Urteil Casarin die Progression des Anstiegs der Steuer zwischen den Stufen 15-16 CV und 17-18 CV einerseits und den Steuerstufen mit mehr als 18 CV andererseits untersucht wurde, erstreckt sich der erste Teil der Vorlagefrage in der vorliegenden Rechtssache insbesondere auf die Progression des Anstiegs der Steuer zwischen der alleinigen Stufe 15-16 CV einerseits und den Stufen mit mehr als 18 CV andererseits (nämlich den Stufen 19-20 CV, 21-22 CV sowie 23 CV und mehr).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-35/98

    Staatssecretaris van Financiën gegen B.G.M. Verkooijen. - Freier Kapitalverkehr -

    Zu denken ist ferner an Steuervorschriften, die, soweit sie inländische Produkte zu Lasten eingeführter begünstigen, wegen ihrer protektionistischen Wirkung als unvereinbar mit Artikel 95 betrachtet werden (vgl. z. B. Urteile vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84, Humblot, Slg. 1985, 1367, vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567, und vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-113/94, Casarin, Slg. 1995, I-4203).
  • EuGH, 11.05.1999 - C-325/98

    Anssens

    Da die Vorlagefrage im Kern den Steuerverlauf betrifft, ist zum dritten darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-113/94 (Casarin, Slg. 1995, I-4203) für Recht erkannt hat, daß Artikel 95 EG-Vertrag der Anwendung einer nationalen Regelung über die Kraftfahrzeugsteuer, die einen Anstieg des Progressionskoeffizienten wie den im französischen System in Rede stehenden vorsieht, nicht entgegensteht, sofern dieser Anstieg nicht bewirkt, daß der Verkauf von Fahrzeugen inländischer Herstellung gegenüber dem Verkauf der aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Fahrzeuge begünstigt wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1998 - C-254/97

    Baxter u.a.

    (14) - Vgl. Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-113/94 (Casarin, Slg. 1995, I-4203, Randnr. 22), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß ein Abgabensystem nicht allein deswegen als diskriminierend angesehen werden kann, weil nur eingeführte Erzeugnisse in die am höchsten besteuerte Gruppe fallen, und daß eine Überprüfung der Auswirkungen der Besteuerung auf das Verbraucherverhalten notwendig ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

    (45) - Vgl. auch meine Schlussanträge zum Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-113/94 (Casarin, Slg. 1995, I-4203, insbesondere Nrn. 21 bis 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-313/05

    Brzezinski

    9 - Vgl. z. B. Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-113/94 (Casarin, Slg. 1995, I-4203, Randnrn.
  • EuGH, 21.04.1999 - C-28/98

    Charreire

    Da die Vorlagefragen im wesentlichen den Anstieg der Steuer betreffen, ist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-113/94 (Casarin, Slg. 1995, I-4203) zu verweisen, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß Artikel 95 EG-Vertrag der Anwendung einer nationalen Regelung über die Kraftfahrzeugsteuer, die einen Anstieg des Progressionskoeffizienten wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden vorsieht, nicht entgegensteht, sofern dieser Anstieg nicht bewirkt, daß der Verkauf von Fahrzeugen inländischer Herstellung gegenüber dem Verkauf der aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Fahrzeuge begünstigt wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-265/99

    Kommission / Frankreich

    2: - Zu den bisherigen Vorabentscheidungsverfahren siehe Urteile vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 (Humblot, Slg. 1985, 1367), vom 17. September 1987 in der Rechtssache 433/85 (Feldain, Slg. 1987, 3521), vom 28. April 1988 in den verbundenen Rechtssachen 76/87, 86/87 bis 89/87 und 149/87 (Seguela, Slg. 1988, 2397), vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513), vom 30 November 1995 in der Rechtssache C-113/94 (Casarin, Slg. 1995, I-4203), vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-284/96 (Tabouillot, Slg. 1997, I-7471) und vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache C-421/97 (Tarantik, Slg. 1999, I-3633) sowie die Beschlüsse vom 2. Februar 1996 in der Rechtssache C-257/95 (Bresle, Slg. 1996, I-233), vom 2. März 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-231/98 und C-232/98 (Lamboley und Bouctot, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 21. April 1999 in den Rechtssachen C-28/98 und C-29/98 (Charreire et Hirtsmann, Slg. 1999, I-1963) und vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-325/98 (Anssens, Slg. 1999, I-2969).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-333/05

    Németh

    7 - Vgl. z. B. Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-113/94, Casarin, Slg. 1995, I-4203, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-284/96

    Didier Tabouillot gegen Directeur des services fiscaux de Meurthe-et-Moselle.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-113/94   

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https://dejure.org/1995,25432
Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-113/94 (https://dejure.org/1995,25432)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.10.1995 - C-113/94 (https://dejure.org/1995,25432)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - C-113/94 (https://dejure.org/1995,25432)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Elisabeth Casarin, verheiratete Jacquier, gegen Directeur général des impôts.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-4203
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.02.1980 - 169/78

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-113/94
    (10) - Urteil in der Rechtssache 169/78 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 385, Randnr. 4).
  • EuGH, 09.05.1985 - 112/84

    Humblot / Directeur des services fiscaux

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-113/94
    (1) - Rechtssache 112/84 (Slg. 1985, 1367).
  • EuGH, 17.09.1987 - 433/85

    Feldain / Services fiscaux du département du Haut-Rhin

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-113/94
    (5) - Rechtssache 433/85 (Slg. 1987, 3521).
  • EuGH, 28.04.1988 - 76/87

    Seguela / Administration des impôts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-113/94
    (9) - Verbundene Rechtssachen 76/87, 86/87 bis 89/87 und 149/87 (Slg. 1988, 2397).
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