Rechtsprechung
| EuGH, 09.03.1995 - C-345/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Fazenda Pública und Ministério Público gegen Américo João Nunes Tadeu.
EWG-Vertrag, Artikel 9, 12 und 95
1. Freier Warenverkehr ° Zölle ° Abgaben gleicher Wirkung ° Begriff ° Kraftfahrzeugsteuer, die unterschiedslos auf Fahrzeuge aus einheimischer Produktion und auf eingeführte Fahrzeuge Anwendung findet ° Ausschluß ° Qualifizierung als inländische Abgabe - riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kfz-Steuer und Diskriminierungsverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 9; EWG-Vertrag Art. 12; EWG-Vertrag Art. 95
1. Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Begriff - Kraftfahrzeugsteuer, die unterschiedslos auf Fahrzeuge aus einheimischer Produktion und auf eingeführte Fahrzeuge Anwendung findet - Ausschluß - Qualifizierung als inländische Abgabe - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kfz-Steuer und Diskriminierungsverbot
Verfahrensgang
- Supremo Tribunal Administrativo [Portugal], 26.05.1993 - 14.542
- EuGH, 13.12.1994 - C-345/93
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-345/93
- EuGH, 09.03.1995 - C-345/93
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1995, I-479
- BB 1995, 435
Wird zitiert von ... (14)
- EuGH, 29.04.2004 - C-387/01
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Einfuhr von Kraftfahrzeugen - …
Zu Artikel 90 EG stelle sich zum einen die Frage, ob durch die Heranziehung des aus den inländischen Marktverhältnissen abgeleiteten gemeinen Wertes den Urteilen vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509) und vom 9. März 1995 in der Rechtssache C-345/93 (Nunes Tadeu, Slg. 1995, I-479) ausreichend Rechnung getragen werde.Für den Bereich der Besteuerung eingeführter Gebrauchtfahrzeuge hat der Gerichtshof festgestellt, dass Artikel 90 EG die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Abgaben für bereits auf dem inländischen Markt befindliche und für eingeführte Waren gewährleisten soll (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 9, Nunes Tadeu, Randnr. 18, und Tulliasiamies und Siilin, Randnr. 52).
Bei diesen beiden Gruppen von Gebrauchtfahrzeugen entsteht jedoch nur dann die gleiche Abgabenlast, wenn der Betrag einer Verbrauchsabgabe wie der NoV-Grundabgabe, die auf Gebrauchtfahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat erhoben wird, nicht höher ist als der Betrag der restlichen NoV-Grundabgabe, die im Wert im Inland bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Nunes Tadeu, Randnr. 20, und Gomes Valente, Randnr. 23).
Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine nationale Abgabenregelung, die auf die Ausschaltung eines Wettbewerbsvorteils eingeführter Waren gegenüber inländischen Waren abzielte, offensichtlich Artikel 90 EG zuwiderliefe (Urteil Nunes Tadeu, Randnr. 18).
- EuGH, 22.02.2001 - C-393/98
Inländische Abgaben - Sondersteuer für Kraftfahrzeuge - Gebrauchtfahrzeuge
Der Gerichtshof habe in den Randnummern 14 und 15 des Urteils vom 9. März 1995 in der Rechtssache C-345/93 (Nunes Tadeu, Slg. 1995, I-479), das sich mit dem rechtlichen Kontext der Kraftfahrzeugsteuerregelung befasst habe, die vor der Einfuhr seines Fahrzeugs in Portugal gegolten habe, entschieden, dass eine Regelung, mit der die Ermäßigung der Steuer für eingeführte Gebrauchtfahrzeuge auf einen bestimmten Prozentsatz der auf Neufahrzeuge desselben Typs erhobenen Steuer ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Wertverlustes des Fahrzeugs beschränkt werde, zu einer diskriminierenden Besteuerung eingeführter Gebrauchtfahrzeuge führe.Trotz der auf das Urteil Nunes Tadeu hin erfolgten Änderungen der Kraftfahrzeugsteuerregelung verstoße die portugiesische Kraftfahrzeugsteuer weiterhin gegen Artikel 95 des Vertrages, da sie nicht auf der Grundlage des tatsächlichen Handelswerts der Gebrauchtfahrzeuge berechnet werde.
Setzt der tatsächliche Wertverlust von Gebrauchtfahrzeugen im Sinne des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-345/93 (Nunes Tadeu) notwendigerweise voraus, dass für jedes Kraftfahrzeug eine Bewertung oder ein Sachverständigengutachten abgegeben werden muss, oder kann die Berechnung allgemein und abstrakt nach einem gesetzlichen Kriterium erfolgen?.
Folglich läuft die Erhebung einer Abgabe durch einen Mitgliedstaat auf aus einem anderen Mitgliedstaat stammende Gebrauchtfahrzeuge Artikel 95 des Vertrages zuwider, wenn der ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Wertverlustes des Fahrzeugs bemessene Betrag der Abgabe höher ist als der Abgabenbetrag, der noch im Wert im Inland bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (Urteil Nunes Tadeu, Randnr. 20).
Denn eine nationale Abgabenregelung, die auf die Ausschaltung eines Wettbewerbsvorteils eingeführter Waren gegenüber inländischen Waren abzielte, liefe offensichtlich Artikel 95 zuwider, durch den die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Abgaben für inländische und eingeführte Waren gewährleistet werden soll (Urteil Nunes Tadeu, Randnr. 18).
- EuGH, 19.09.2002 - C-101/00
Besteuerung eingeführter Gebrauchtfahrzeuge - Artikel 95 Absatz 1 EG-Vertrag …
Unter Bezugnahme auf die Urteile vom 9. März 1995 in der Rechtssache C-345/93 (Nunes Tadeu, Slg. 1995, I-479) und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981) trug er vor, dass der Wertverlust eines Fahrzeugs nicht linear sein könne und höher als 5 % jährlich sei.52 Artikel 95 EG-Vertrag soll die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Abgaben für bereits auf dem inländischen Markt befindliche und für eingeführte Waren gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88, Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509, Randnr. 9, und Nunes Tadeu, Randnr. 18).
55 So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Erhebung einer Abgabe durch einen Mitgliedstaat auf aus einem anderen Mitgliedstaat stammende Gebrauchtfahrzeuge Artikel 95 Absatz 1 EG-Vertrag zuwiderläuft, wenn der ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Wertverlustes des Fahrzeugs ermittelte Betrag der Abgabe höher ist als der Abgabenbetrag, der noch im Wert im Inland bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (vgl. Urteile Nunes Tadeu, Randnr. 20, und Gomes Valente, Randnr. 23).
65 Aus dem Urteil Nunes Tadeu ergebe sich, dass die Steuer für ein eingeführtes Gebrauchtfahrzeug auf der Grundlage der Steuer ermittelt werden müsse, die bei der Erstzulassung eines gleichartigen Fahrzeugs entrichtet worden sei, und dass sie in dem Verhältnis herabzusetzen sei, in dem sich der tatsächliche Wert dieses Gebrauchtfahrzeugs mindere.
- EuGH, 29.04.2004 - C-381/01
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Einfuhr von Kraftfahrzeugen - …
[37] Zu Artikel 90 EG stelle sich zum einen die Frage, ob durch die Heranziehung des aus den inländischen Marktverhältnissen abgeleiteten gemeinen Wertes den Urteilen vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509) und vom 9. März 1995 in der Rechtssache C-345/93 (Nunes Tadeu, Slg. 1995, I-479) ausreichend Rechnung getragen werde.[66] Für den Bereich der Besteuerung eingeführter Gebrauchtfahrzeuge hat der Gerichtshof festgestellt, dass Artikel 90 EG die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Abgaben für bereits auf dem inländischen Markt befindliche und für eingeführte Waren gewährleisten soll (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 9, Nunes Tadeu, Randnr. 18, und Tulliasiamies und Siilin, Randnr. 52).
[69] Bei diesen beiden Gruppen von Gebrauchtfahrzeugen entsteht jedoch nur dann die gleiche Abgabenlast, wenn der Betrag einer Verbrauchsabgabe wie der NoV-Grundabgabe, die auf Gebrauchtfahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat erhoben wird, nicht höher ist als der Betrag der restlichen NoV-Grundabgabe, die im Wert im Inland bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Nunes Tadeu, Randnr. 20, und Gomes Valente, Randnr. 23).
[78] Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine nationale Abgabenregelung, die auf die Ausschaltung eines Wettbewerbsvorteils eingeführter Waren gegenüber inländischen Waren abzielte, offensichtlich Artikel 90 EG zuwiderliefe (Urteil Nunes Tadeu, Randnr. 18).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-101/00 3: - Urteil vom 9. März 1995 in der Rechtssache C-345/93 (Nunes Tadeu, Slg. 1995, I-479).
8: - Urteile in der Rechtssache C-345/93 (zitiert in Fußnote 3), Randnr. 20, und vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-393/98 (Gomes Valente, Slg. 2001, I-1327, Randnr. 23).
11: - So bereits Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-345/93 (zitiert in Fußnote 3), Nr. 17; siehe dazu jüngst das Urteil in der Rechtssache C-393/98 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 43.
- EuGH, 20.09.2007 - C-74/06
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 90 EG - Zulassungsteuer auf …
So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Erhebung einer Abgabe durch einen Mitgliedstaat auf aus einem anderen Mitgliedstaat stammende Gebrauchtfahrzeuge Art. 90 EG zuwiderläuft, wenn der ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Wertverlusts des Fahrzeugs bemessene Betrag der Abgabe höher ist als der Abgabenbetrag, der noch im Wert im Inland bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (Urteile vom 9. März 1995, Nunes Tadeu, C-345/93, Slg. 1995, I-479, Randnr. 20, und Gomes Valente, Randnr. 23).Für die Anwendung des Art. 90 EG und insbesondere zum Zweck des Vergleichs der Abgabenregelung für eingeführte Gebrauchtwagen mit der für im Inland gekaufte Gebrauchtwagen, die gleichartige oder konkurrierende Waren darstellen, sind jedoch nicht nur der Satz der inländischen Abgabe, die inländische und eingeführte Waren unmittelbar oder mittelbar belastet, sondern auch ihre Bemessungsgrundlage und die Einzelheiten ihrer Erhebung zu berücksichtigen (vgl. Urteile vom 22. März 1977, 1annelli & Volpi, 74/76, Slg. 1977, 557, Randnr. 21, und vom 11. Dezember 1990, Kommission/Dänemark, C-47/88, Slg. 1990, I-4509, Randnr. 18, sowie Nunes Tadeu, Randnr. 12).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-402/09
Freier Warenverkehr - Umweltsteuer, die bei der erstmaligen Zulassung …
(19) - Vgl. u. a. Urteil vom 9. März 1995, Nunes Tadeu (C-345/93, Slg. 1995, I-479, Randnr. 11).(25) - Vgl. in diesem Sinne Urteil Nunes Tadeu, oben in Fn. 19 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 07.04.2011 - C-402/09
Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Umweltsteuer, die bei der erstmaligen …
Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen Art. 110 AEUV vor, wenn der Betrag der Steuer, die auf ein eingeführtes Gebrauchtfahrzeug erhoben wird, den Restwert der Steuer übersteigt, der noch im Wert im Inland bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (Urteile vom 9. März 1995, Nunes Tadeu, C-345/93, Slg. 1995, I-479, Randnr. 20, vom 22. Februar 2001, Gomes Valente, C-393/98, Slg. 2001, I-1327, Randnr. 23, und vom 19. September 2002, Tulliasiamies und Siilin, C-101/00, Slg. 2002, I-7487, Randnr. 55). - Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-262/99 14: - Urteil vom 9. März 1995 in der Rechtssache C-345/93 (Nunes Tadeu, Slg. 1995, I-479, Randnrn. 6 und 10 f.).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-387/01
Harald Weigel und Ingrid Weigel gegen Finanzlandesdirektion für Vorarlberg - …
(15) - Urteile vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509, Randnr. 9) und vom 9. März 1995 in der Rechtssache C-345/93 (Nunes Tadeu, Slg. 1995, I-479, Randnr. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-290/05
Ákos Nádasdi (C-290/05), Ilona Németh (C-333/05) / Vám- és Pénzügyörség …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-313/05
Brzezi?ski - Freier Warenverkehr , Zollunion , Zollgleiche Abgaben , …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-393/98
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-333/05
Ákos Nádasdi gegen Vám- és …
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-345/93 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
Fazenda Pública und Ministério Público gegen Américo João Nunes Tadeu.
Kraftfahrzeugsteuer - Inländische Abgabe - Diskriminierung
Verfahrensgang
- Supremo Tribunal Administrativo [Portugal], 26.05.1993 - 14.542
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-345/93
- EuGH, 13.12.1994 - C-345/93
- EuGH, 09.03.1995 - C-345/93
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1995, I-479
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