Rechtsprechung
   EuGH, 23.03.1995 - C-458/93   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Saddik

    EWG-Vertrag, Artikel 177; EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 20
    Vorabentscheidungsverfahren ° Zulässigkeit ° Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen ° Allgemeine oder hypothetische Fragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 177; Verfahrensordnung Art. 92
    Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen - Allgemeine oder hypothetische Fragen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • Pretura circondariale di Roma [Italien], 27.11.1993 - 48633 - RG 475/93
  • EuGH, 23.03.1995 - C-458/93

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1995, I-511



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Wird zitiert von ... (26)  

  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04  

    Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG - Direkte

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. u. a. Beschluss vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 13, sowie Urteile Albany, Randnr. 40, und Lehtonen und Castors Braine, Randnr. 23).
  • EuGH, 11.04.2000 - C-51/96  

    Dienstleistungsfreiheit - Für Unternehmen geltende Wettbewerbsregeln - Judoka -

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, daß diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, daß den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. insbesondere Beschluß vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 13; Urteile Albany, Randnr. 40, und Brentjens', Randnr. 39).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-176/96  

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Wettbewerbsregeln für Unternehmen -

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, daß diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, daß den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (siehe z. B. Beschluß vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 13, und Urteile Albany, Randnr. 40, und Brentjens', Randnr. 39).
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