Rechtsprechung
| EuGH, 30.04.1996 - C-58/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Niederlande / Rat
EG-Vertrag, Artikel 173
1. Nichtigkeitsklage ° Anfechtbare Handlungen ° Begriff ° Handlungen, die Rechtswirkungen erzeugen ° Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Rats- und Kommissionsdokumenten ° Unzulässigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen, die Rechtswirkungen erzeugen - Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Rats- und Kommissionsdokumenten - Unzulässigkeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Klage auf Nichtigkeit der Informationszugangsregelungen (Niederlande gegen den Rat der EU)
Verfahrensgang
- EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
- EuGH, 30.04.1996 - C-58/94
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1996, I-2169
- NVwZ 1996, 991 (Ls.)
Wird zitiert von ... (25)
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-353/99 Solange es keine spezifische Gemeinschaftsregelung gibt, legt der Rat die Bedingungen für die Behandlung von Anträgen auf Zugang zu seinen Dokumenten fest (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnrn. 37 und 38).
82 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Niederlande/Rat (Randnr. 35) die Bedeutung des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu den im Besitz der Behörden befindlichen Dokumente unterstrichen.
83 Unter Berufung auf das Urteil Niederlande/Rat hat das Gericht vor kurzem im Urteil Journalistförbundet (Randnr. 66) ausgeführt:.
Die Urteile des Gerichts, die auf das Recht auf Information verwiesen, verkennten, dass das Urteil Niederlande/Rat des Gerichtshofes sich auf den Zugang zu Dokumenten beziehe und dass die Erklärung Nr. 17 zum Recht auf Zugang zu Informationen eine politische Erklärung ohne Bindungswirkung sei.
Im Urteil Niederlande/Rat beantragte das Königreich der Niederlande die Nichtigerklärung des Beschlusses 93/731, weil der Rat sich zu Unrecht auf Artikel 151 Absatz 3 EG-Vertrag und Artikel 22 seiner Geschäftsordnung als Rechtsgrundlage gestützt habe, da diese Vorschriften nur seine interne Organisation beträfen.
Das Urteil Niederlande/Rat, das die formelle Rechtmäßigkeit des Beschlusses 93/731 bestätigt, erscheint nicht geeignet, wesentlich zur Auslegung der fraglichen Bestimmungen des Beschlusses 93/731 beizutragen.
Im Urteil Niederlande/Rat hat der Gerichtshof im Übrigen darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Gemeinschaft "eine immer stärkere Betonung des Rechts des Einzelnen auf Zugang zu den Dokumenten, die im Besitz der Behörden sind, erkennen lässt"(18).
Die Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Niederlande/Rat, dass das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu im Besitz der Behörden befindlichen Dokumenten im innerstaatlichen Recht der meisten Mitgliedstaaten nunmehr allgemein als Verfassungs- oder Rechtsgrundsatz verankert ist, spiegelt dieGeltungskraft und die Aktualität dieses Rechts wider(24).
- EuGH, 06.12.2001 - C-353/99
Rechtsmittel - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Ratsdokumenten - Beschluss …
Solange es keine spezifische Gemeinschaftsregelung gibt, legt der Rat die Bedingungen für die Behandlung von Anträgen auf Zugang zu seinen Dokumenten fest (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnrn. 37 und 38).82 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Niederlande/Rat (Randnr. 35) die Bedeutung des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu den im Besitz der Behörden befindlichen Dokumenten unterstrichen.
83 Unter Berufung auf das Urteil Niederlande/Rat hat das Gericht vor kurzem im Urteil [Svenska Journalistförbundet/Rat] (Randnr. 66) ausgeführt:.
25 Außer der Gewährleistung des reibungslosen Arbeitens der Dienststellen des Rates im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung (Urteil Niederlande/Rat, Randnr. 37) liegt der Zweck des Beschlusses 93/731 darin, der Öffentlichkeit einen möglichst umfassenden Zugang zu Ratsdokumenten zu eröffnen, so dass jede Ausnahme von diesem Recht eng ausgelegt und angewandt werden muss (…so zum Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission vom 8. Februar 1994 über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten [ABl. L 46, S. 58] das Urteil vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 27).
- EuG, 27.11.2007 - T-3/00
Zugang zu Dokumenten Basel/Nyborg-Vereinbarung - Nichtigkeitsklage Anfechtbare …
Gleichwohl soll Art. 23.3 der Geschäftsordnung der EZB aber auch der Öffentlichkeit das Recht verleihen, die Verkürzung des Geheimhaltungszeitraums zu beantragen, wobei daran zu erinnern ist, dass nichts dagegen spricht, dass eine Regelung über die interne Organisation der Arbeit eines Organs Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfaltet (Urteil des Gerichtshofs vom 30. April 1996, Niederlande/Rat, C-58/94, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 38).Im Urteil Niederlande/Rat (oben in Randnr. 72 angeführt, Randnr. 37) hat der Gerichtshof ausgeführt, dass, solange der Gemeinschaftsgesetzgeber keine allgemeine Regelung über das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu den Dokumenten, die im Besitz der Gemeinschaftsorgane sind, erlassen hat, diese die Maßnahmen, die die Behandlung darauf gerichteter Anträge betreffen, aufgrund ihrer internen Organisationsgewalt erlassen müssen, in deren Rahmen sie geeignete Maßnahmen treffen können, um das reibungslose Arbeiten ihrer Dienststellen im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu gewährleisten.
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala (C-353/99 P, Slg. 2001, I-9565), ausgeführt hat, dass er in seinem Urteil Niederlande/Rat (oben, Randnr. 72) die Bedeutung des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu den im Besitz der Behörden befindlichen Dokumenten unterstrichen und darauf hingewiesen hat, dass in der Erklärung Nr. 17 dieses Recht "mit dem demokratischen Charakter der Organe" verknüpft wird.
Die vorgenannte Bestimmung soll nämlich der Öffentlichkeit das Recht verleihen, die Verkürzung des Geheimhaltungszeitraums zu beantragen, wobei nichts dagegen spricht, dass eine Regelung über die interne Organisation der Arbeit eines Organs Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfaltet (Urteil Niederlande/Rat, oben in Randnr. 72 angeführt, Randnr. 38).
- EuG, 19.07.1999 - T-14/98
Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Ratsdokumenten - Beschluß 93/731/EG - …
Solange es keine spezifische Gemeinschaftsregelung gibt, legt der Rat die Bedingungen für die Behandlung von Anträgen auf Zugang zu seinen Dokumenten fest (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnrn. 37 und 38).Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Niederlande/Rat (Randnr. 35) die Bedeutung des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu den im Besitz der Behörden befindlichen Dokumente unterstrichen.
Unter Berufung auf das Urteil Niederlande/Rat hat das Gericht vor kurzem im Urteil Journalistförbundet (Randnr. 66) ausgeführt:.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-64/05
Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Dokumente deutscher Behörden …
(34) - Um die Worte des Gerichtshofs aufzunehmen (Urteile vom 30. April 1996, Niederlande/Rat, C-58/94, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 36, und vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission, angeführt in Fn. 33, Randnr. 38).(36) - Die Rechtmäßigkeit dieser Rechtsgrundlage ist anerkannt worden (vgl. Urteil Niederlande/Rat, angeführt in Fn. 34).
(42) - Vgl. Urteil Niederlande/Rat (angeführt in Fn. 34, Randnr. 34).
- EuG, 02.10.2001 - T-222/99
Nichtigkeitsklage - Handlung des Europäischen Parlaments betreffend eine …
57 Allein deshalb ist es aber noch nicht ausgeschlossen, dass eine Handlung des Parlaments wie die vom 14. September 1999 Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfaltet (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 38) und daher gemäß Artikel 230 EG mit einer Nichtigkeitsklage bei den Gemeinschaftsgerichten angefochten werden kann.194 In den Rechtssachen T-222/99 und T-329/99 machen die Kläger geltend, die angefochtene Handlung verstoße gegen das Prinzip der Demokratie, das den Mitgliedstaaten gemeinsam und eines der grundlegenden Gestaltungsmerkmale der Gemeinschaft sei (Artikel 6 EU, 7 EU, 49 EU und 309 EG, Schlussanträge von Generalanwalt Tesauro vom 28. November 1995 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Nr. 19).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-41/00
Interporc Im- und Export GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
65 Bezüglich der Frage eines Ausschlusses der Urheberregel ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94 (Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 37) zum Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten Folgendes festgestellt hat:.76 Im Urteil Niederlande/Rat, in dem Sie mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlage für den Beschluss 93/731/EG des Rates vom 20. Dezember 1993 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten(44) befasst waren, haben Sie ausgeführt: "[I]m innerstaatlichen Recht der meisten Mitgliedstaaten [ist nun] allgemein als Verfassungs- oder Rechtsgrundsatz das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu den Dokumenten verankert, die im Besitz der Behörden sind."(45).
78 Mithin lässt sich entgegen der Auffassung der Rechtsmittelführerin dem Urteil Niederlande/Rat keine Bestätigung eines Grundrechts auf Zugang zu den Dokumenten durch die Rechtsprechung entnehmen(47).
- EuGH, 06.03.2003 - C-41/00
Rechtsmittel - Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom - Zugang zu Dokumenten - Von den …
38 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in den Randnummern 35 und 36 des Urteils vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94 (Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169) eine immer stärkere Betonung des Rechts des Einzelnen auf Zugang zu den Dokumenten, die im Besitz der Behörden sind, festgestellt hat und dass auf Gemeinschaftsebene die Bedeutung dieses Rechts wiederholt bekräftigt worden ist, insbesondere in der der Schlussakte zum Vertrag über die Europäische Union beigefügten Erklärung Nr. 17 zum Recht auf Zugang zu Informationen, in der dieses Recht mit dem demokratischen Charakter der Organe verknüpft wird. - EuG, 06.02.1998 - T-124/96
Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission über den Zugang der …
Zum rechtlichen Stellenwert des Beschlusses 94/90 hebt sie hervor, dieser sei im Rahmen ihrer internen Organisationsgewalt ergangen, aufgrund deren sie notwendige Organisationsmaßnahmen treffen könne, um das reibungslose Arbeiten ihrer Dienststellen im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu gewährleisten (Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 37).Auch wenn nämlich der Beschluß 94/90 aufgrund der internen Organisationsgewalt der Kommission ergangen ist, kann eine Regelung über die interne Organisation der Arbeit eines Organs durchaus rechtliche Wirkungen gegenüber Dritten entfalten (Urteil Niederlande/Rat, Randnr. 38).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1999 - C-174/98 Solange der Gemeinschaftsgesetzgeber keine allgemeine Regelung des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu den Dokumenten, die im Besitz der Gemeinschaftsorgane sind, erlassen hat, müssen diese die Maßnahmen, die die Behandlung darauf gerichteter Anträge betreffen, aufgrund ihrer internen Organisationsgewalt erlassen, in deren Rahmen sie geeignete Maßnahmen treffen können, um solchen Anträgen im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerecht zu werden (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnrn. 34 bis 37, betreffend den Beschluß des Rates vom 20. Dezember 1993 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten, ABl. L 340, S. 43).
54: - Zur Frage des Übergreifens des Rechts auf Zugang zu den Dokumenten der Gemeinschaftsorgane auf den Grundsatz einer ordnungsgemäßen Verwaltung siehe Urteil Niederlande/Rat (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 37).
- EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
Europäische Investitionsbank (EIB) - Beschluss des Direktoriums - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-233/02
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-92/09
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - …
- EuG, 05.03.1997 - T-105/95
- EuG, 07.12.1999 - T-92/98
Nichtigkeitsklage - Transparenz - Zugang zu Dokumenten - Beschluß 94/90 EGKS, EG, …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-28/08
Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Dokument über ein …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-286/95
- EuG, 11.12.2001 - T-191/99
Transparenz - Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Beschluss 94/90/EGKS, EG, …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2001 - C-248/99
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-77/05
Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-137/05
Verordnung (EG) des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
- EuG, 19.07.1999 - T-188/97
Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-301/03
Italien / Kommission - Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt , EFRE
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
Königreich der Niederlande gegen Rat der Europäischen Union.
Nichtigkeitsklage - Regelung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
- EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
- EuGH, 30.04.1996 - C-58/94
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1996, I-2169
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07
Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Republik Türkei - …
(25) - In seinen Schlussanträgen vom 28. November 1995 unterscheidet Generalanwalt Tesauro, Niederlande/Rat (C-58/94, Slg. 1996, I-2169, Nrn. 13 bis 15), ebenfalls zwischen der Funktion des Zugang zu öffentlichen Dokumenten zur Wahrung der Rechte des Individuums im Rahmen des Verwaltungsverfahrens und dem allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit auf Information bezüglich der Tätigkeit des Staates.
Sie betreiben juristische Internetseiten?