Rechtsprechung
EuGH, 04.07.1996 - C-50/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Griechenland / Kommission
Verordnung Nr. 729/79 des Rates, Artikel 5 Absatz 2
1. Landwirtschaft; Gemeinsame Agrarpolitik; Finanzierung durch den EAGFL; Entscheidung über den Rechnungsabschluß; Frist; Nichteinhaltung; Kein Einfluß auf die Verpflichtung der Kommission, die Übernahme von Ausgaben abzulehnen, die unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht ... - EU-Kommission
Griechenland / Kommission
- Judicialis
Verordnung Nr. 729/79 Art. 5 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 190; ; EG-Vertrag Art. 5; ; EG-Vertrag Art. 173 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Entscheidung über den Rechnungsabschluß - Frist - Nichteinhaltung - Kein Einfluß auf die Verpflichtung der Kommission, die Übernahme von Ausgaben abzulehnen, die unter Verstoß gegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
- EuGH, 04.07.1996 - C-50/94
Papierfundstellen
- Slg. 1996, I-3331
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 24.03.1988 - 347/85
Vereinigtes Königreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-50/94
9 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. insbesondere Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 60), bedürfen Rechnungsabschlussentscheidungen insoweit keiner detaillierten Begründung, als die betroffene Regierung an dem Verfahren der Ausarbeitung der Entscheidung weitgehend beteiligt war und sie deshalb die Gründe kannte, deretwegen die Kommission der Ansicht war, die streitigen Beträge nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen.11 Weiter ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 14) Sache eines Mitgliedstaats, nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für eine von der Kommission abgelehnte Finanzierung vorliegen, wenn die Kommission die Übernahme bestimmter Ausgaben zu Lasten des EAGFL mit der Begründung verweigert, daß diese durch diesem Staat vorzuwerfende Verletzungen von Gemeinschaftsrecht veranlasst wurden.
26 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 13) hat die Kommission in Fällen, in denen sich nicht feststellen lässt, in welchem Umfang eine mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare nationale Maßnahme zu einer Erhöhung der Ausgaben bei einem Haushaltsposten des EAGFL geführt hat, keine andere Wahl, als die Finanzierung der gesamten fraglichen Ausgaben abzulehnen.
27 Verweigert die Kommission die Übernahme bestimmter Ausgaben zu Lasten des EAGFL mit der Begründung, daß diese auf einem Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht beruhen, der einem Mitgliedstaat vorzuwerfen ist, so ist es Sache dieses Staates, nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für die von der Kommission abgelehnte Finanzierung vorliegen (Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 14).
- EuGH, 02.02.1988 - 213/85
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-50/94
Nach der Rechtsprechung kann ein Mitgliedstaat geltend machen, daß es ihm völlig unmöglich gewesen sei, eine Gemeinschaftsentscheidung richtig durchzuführen (Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 213/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1988, 281, Randnr. 22). - EuGH, 04.04.1995 - C-348/93
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-50/94
In einem solchen Fall müssen das Organ und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz, daß den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen wechselseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, wie er namentlich Artikel 5 EG-Vertrag zugrunde liegt, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten bei der vollständigen Beachtung der Bestimmungen des EG-Vertrags zu überwinden (vgl. insbesondere Urteil vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 17). - EuGH, 27.01.1988 - 349/85
Denmark / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-50/94
6 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 349/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1988, 169, Randnr. 19) ist die Kommission, solange die Rechnungen nicht ordnungsgemäß abgeschlossen sind, gemäß Artikel 2 der Verordnung Nr. 729/70 verpflichtet, die Übernahme derjenigen Erstattungen durch den EAGFL abzulehnen, die unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht gewährt worden sind.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-46/97
Griechenland / Kommission
77 Die erste Rüge, mit der die Hellenische Republik geltend macht, die Kommission dürfe sich, nachdem sie mit dem Urteil Griechenland/Kommission, a. a. O., die Verurteilung Griechenlands wegen der Nichteinführung der gemeinschaftlichen Kontrollinstrumente wie Ölkartei und EDV-Kartei erreicht habe, nicht erneut auf die gleichen Tatsachen berufen, ist meines Erachtens nicht berechtigt.78 Der Gerichtshof hat nämlich im Urteil Griechenland/Kommission, a. a. O., über Tatsachen im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten während des Haushaltsjahrs 1990 entschieden.
82 Die Hellenische Republik hat aber, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil Griechenland/Kommission, a. a. O.(37), festgestellt hat, ihre Schwierigkeiten bei der Einrichtung der gemeinschaftlichen Kontrollinstrumente erst nach Ablauf der in den Verordnungen Nrn. 154/75 und 3061/84 in der Fassung der Verordnungen Nrn. 3453/80 und 98/89 vorgesehenen Fristen mitgeteilt.
83 Ferner sind der Hellenischen Republik ihre Pflichten aus den genannten Verordnungen und deren Zweck in Ihrem Urteil Griechenland/Kommission, a. a. O.(38), ausführlich dargelegt worden.
(33) - Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331).
(35) - Urteil Griechenland/Kommission (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 39).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-118/99
Frankreich / Kommission
38 f.), vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-197/91 (FAC, Slg. 1993, I-2639, Randnr. 16) und vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26).10: - Urteil in der Rechtssache C-50/94 (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 26).
12: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-50/94 (zitiert in Fußnote 8, Randnrn. 7 f.).
13: - Urteil in der Rechtssache C-50/94 (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 28).
17: - Vgl. Dokument IV/216/93 der Kommission vom 3. Juni 1993, Anhang 2, S. 1.18: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-50/94 (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 28).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-293/00
Niederlande / Kommission
18: - Siehe nur die Urteile vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331), vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-242/96 (Italien/Kommission, Slg. 1998, I-5863) und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-243/97 (Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5813).19: - Urteil in der Rechtssache C-50/94 (zitiert in Fußnote 18), Randnrn.
26 ff. 20: - Siehe die Ansicht der Kommission in der Rechtssache C-50/94 (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 24: "Die Kriterien des Belle-Berichts [stellen] eine Grundlage für eine Einigung in dem Sinne dar, dass ein Mittelweg eingeschlagen, nämlich ein Pauschalbetrag einbehalten werde, wenn es sich als unmöglich herausstelle, den Berichtigungsbetrag exakt zu bestimmen.
22: - Siehe zuletzt das Urteil vom 9. Jänner 2003 in der Rechtssache C-157/00 (Griechenland/Kommission, Slg. 2003, I-153, Randnr. 16).
- BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen
Ausreichend für die Anlastung ist die objektive Feststellung eines von nationalen Stellen begangenen Rechtsverstoßes (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - Rs. C-50/94 -, Griechische Republik gegen Kommission, Slg. 1996, I - 3356 ), wobei im Wege einer rein abstrakten Extrapolation unter Einräumung eines Ermessensspielraums ein Risiko quantifiziert wird (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - Rs. C-281/89 -, Italienische Republik gegen Kommission, Slg. 1991, I - 359 ). - EuGH, 21.01.1999 - C-54/95
Deutschland / Kommission
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bedürfen jedoch Rechnungsabschlußentscheidungen insoweit keiner detaillierten Begründung, als die betroffene Regierung an dem Verfahren der Ausarbeitung der Entscheidung weitgehend beteiligt war und sie deshalb die Gründe kannte, deretwegen die Kommission der Ansicht war, die streitigen Beträge nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94, Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 9). - EuGH, 24.01.2002 - C-118/99
Frankreich / Kommission
Drittens hat die Kommission nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in Fällen, in denen sich nicht feststellen lässt, in welchem Umfang eine mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare nationale Maßnahme zu einer Erhöhung der Ausgaben bei einem Haushaltsposten des EAGFL geführt hat, keine andere Wahl, als die Finanzierung der gesamten fraglichen Ausgaben abzulehnen (Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94, Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26).Die unzureichende Qualität der Kontrollen vor Ort begründet somit hinsichtlich der Frage, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle im Sinne von Artikel 6 der Verordnung Nr. 3887/92 eingeführt wurde, ernsthafte Zweifel (in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-46/97, Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5719, Randnr. 58), die die Anwendung einer pauschalen Berichtigung, wie sie im Belle-Bericht vorgesehen ist, rechtfertigen können.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99
Spanien / Kommission
Das betrifft u. a. die Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 129/84 (Italien/Kommission, Slg. 1986, 309), vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331) und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-238/96 (Irland/Kommission, zitiert in Fußnote 15).21: - Zitiert in Fußnote 3.22: - Dokument Nr. VI/216/93 vom 1. Juni 1993.23: - Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache C-50/94 (Urteil vom 4. Juli 1996, Slg. 1996, I-3331).
- EuGH, 29.01.1998 - C-61/95
Griechenland / Kommission
Wie der Gerichtshof jedoch bereits im Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 40) festgestellt hat, kann die Tatsache, daß die Kommission der Griechischen Republik nach diesem Zeitpunkt bei ihren Bemühungen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, geholfen hat, unter diesen Umständen nicht belegen, daß die fristgemäße Anlage der Kartei völlig unmöglich gewesen wäre; für die Zeit vor dem 31. Oktober 1988 aber hat die Griechische Republik nichts vorgetragen.Hierzu genügt der Hinweis, daß der Gerichtshof bereits im angeführten Urteil Griechenland/Kommission (Randnr. 28) folgendes festgestellt hat: Wenn sich die Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlußverfahrens bemüht, nicht die Finanzierung der gesamten Ausgaben abzulehnen, sondern Leitlinien aufzustellen, die nach Maßgabe dessen differenzieren, welche Gefahr Kontrollmängel unterschiedlichen Grades für den EAGFL darstellen, so muß der Mitgliedstaat belegen, daß diese Leitlinien willkürlich und unbillig sind.
- EuGH, 13.07.2000 - C-46/97
Griechenland / Kommission
Bereits im Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331) habe der Gerichtshof festgestellt, daß die Hellenische Republik die Kommission von den Schwierigkeiten unterrichtet habe, die bei der Anlage der Ölkartei nach dem 31. Oktober 1988, der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3453/80 des Rates vom 22. Dezember 1980 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 154/75 über die Anlage einer Ölkartei in den Olivenöl erzeugenden Mitgliedstaaten (…ABl. L 360, S. 15) gesetzten Frist für den Abschluß der Arbeiten, aufgetreten seien.Drittens hat der Gerichtshof bereits in den Urteilen vom 4. Juli 1996, Griechenland/Kommission, und vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-61/95 (Griechenland/Kommission, Slg. 1998, I-207, Randnr. 12) das Vorbringen der griechischen Regierung, die Anlage der Ölkartei sei absolut unmöglich, zurückgewiesen.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-238/96
Irland / Kommission
21: Urteile vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26), vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76 (Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnrn. 32 ff.) und Vereinigtes Königreich/Kommission (zitiert in Fußnote 18, Randnr. 13).43: Urteile vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26), vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76 (Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnrn. 32 ff.) und Vereinigtes Königreich/Kommission (zitiert in Fußnote 18, Randnr. 13).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1998 - C-395/96
Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission
- EuG, 19.09.2012 - T-265/08
Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - …
- EuG, 21.11.2012 - T-270/08
Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - …
- EuGH, 05.10.1999 - C-240/97
Spanien / Kommission
- EuGH, 22.04.1999 - C-28/94
Niederlande / Kommission
- EuGH, 14.12.2000 - C-245/97
Deutschland / Kommission
- EuG, 05.07.2012 - T-86/08
Griechenland / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Finanzierung …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2004 - C-332/01
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998 - C-28/94
Niederlande / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-242/96
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-209/96
Vereinigtes Königreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-377/99
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-233/96
Dänemark / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-232/96
Frankreich / Kommission
- EuGH, 13.07.2000 - C-243/97
Griechenland / Kommission
- EuG, 07.06.2013 - T-2/11
Portugal / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Von der …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-331/00
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-292/99
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-373/99
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-375/99
Spanien / Kommission
- EuGH, 24.02.2005 - C-318/02
Niederlande / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
Spanien / Kommission
- EuG, 04.09.2015 - T-503/12
Vereinigtes Königreich / Kommission
- EuG, 04.09.2015 - T-245/13
Vereinigtes Königreich / Kommission
- EuGH, 16.12.2004 - C-24/03
Italien / Kommission
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Rechnungsabschluß des EAGFL - Haushaltsjahr 1990
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
- EuGH, 04.07.1996 - C-50/94
Papierfundstellen
- Slg. 1996, I-3331
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 07.02.1979 - 15/76
Frankreich / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
( 50 ) Rechtssache 347/85 (zitiert in Fußnote 39), Randnr. 13 des Urteils; Hervorhebung nur hier; vgl. auch verbundene Rechtssachen 15/76 und 16/76 (Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321).( 62 ) Verbundene Rechtssachen 15/76 und 16/76 (Frankreich/ Kommission [Fußnote 50], Randnrn. 27 und 28 des Urteils).
- EuGH, 27.01.1988 - 349/85
Denmark / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
( 38 ) Rechtssache 349/85 (Dänemark/Kommission, Slg. 1988, 169, Randnr. 19 des Urteils).( 66 ) Rechtssache 349/85 (Fußnote 38), Randnr. 19 des Urteils; dieser Passus geht dem in Nr. 18 zitierten unmittelbar voraus; vgl. auch Rechtssache C-48/91 (Fußnote 34), Randnr. 11; und die Schlußanträge des Generalanwalts Van Gerven in der Rechtssache C-55/91 (Italien/Kommission [Fußnote 54], Nr. 8).
- EuGH, 15.01.1986 - 52/84
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
( 56 ) Vgl. Rechtssache 52/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89).
- EuGH, 27.01.1981 - 1251/79
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
( 39 ) Rechtssache 347/85 (Slg. 1988, 649, Randnr. 60 des Urteils); vgl. auch Rechtssache 1251/79 (Italien/Kommission, Slg. 1981, 205). - EuGH, 08.02.1966 - 8/65
Acciaierie e Ferriere Pugliese / EGKS Hohe Behörde
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
( 36 ) Vgl. Schlußanträge des Generalanwalts Gand in der Rechtssache 8/65 (Acciaierie c Ferriere Pugliesi/Hohe Behörde, Slg. 1966, 1, 12). - EuGH, 28.01.1986 - 129/84
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
( 53 ) Rechtssache 129/84 (Slg. 1986, 309, Randnrn. 33 bis 38 des Urteils). - EuGH, 29.11.1989 - 281/87
Kommission / Griechenland
- EuGH, 07.02.1979 - 11/76
Niederlande / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94
( 6 ) Rechtssache 11/76 (Slg. 1979, 245, Randnrn. 8 und 9 des Urteils).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-277/98
Frankreich / Kommission
9: - Vgl. Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-197/91 (FAC/Aimer, Slg. 1993, I-2639, Randnr. 16) und Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly vom 14. März 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, I-3354, Nr. 51).