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   EuGH, 17.09.1996 - C-19/95 P   

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https://dejure.org/1996,1034
EuGH, 17.09.1996 - C-19/95 P (https://dejure.org/1996,1034)
EuGH, Entscheidung vom 17.09.1996 - C-19/95 P (https://dejure.org/1996,1034)
EuGH, Entscheidung vom 17. September 1996 - C-19/95 P (https://dejure.org/1996,1034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    San Marco / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 168a; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Buchstabe c
    1. Rechtsmittel; Rechtsmittelgründe; Blosse Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente; Fehlerhafte Tatsachenwürdigung; Unzulässigkeit; Zurückweisung

  • EU-Kommission

    San Marco / Kommission

  • Wolters Kluwer

    1. Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Blosse Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Zurückweisung; (EG-Vertrag, Artikel 168a; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51; Verfahrensordnung des ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 178; ; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2; ; EG-Vertrag Art. 168a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Blosse Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Zurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-4435
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.12.1995 - C-173/95

    Hogan / Gerichtshof

    Auszug aus EuGH, 17.09.1996 - C-19/95
    37 Aus diesen Bestimmungen folgt, daß ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muß (Beschluß vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-173/95 P, Hogan/Gerichtshof, Slg. 1995, I-4905, Randnr. 20).
  • EuGH, 24.04.1996 - C-87/95

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e procuratori

    Auszug aus EuGH, 17.09.1996 - C-19/95
    38 Nach ständiger Rechtsprechung entspricht diesem Erfordernis ein Rechtsmittel nicht, das sich darauf beschränkt, die bereits vor dem Gericht dargelegten Klagegründe einschließlich derjenigen, die auf ein vom Gericht ausdrücklich zurückgewiesenes Tatsachenvorbringen gestützt waren, zu wiederholen oder wörtlich wiederzugeben; ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nach Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes nicht in dessen Zuständigkeit fällt (insbesondere Beschluß vom 24. April 1996 in der Rechtssache C-87/95 P, CNPAAP/Rat, Slg. 1996, I-0000, Randnr. 30).
  • EuG, 16.11.1994 - T-451/93

    Erteilung des Zuschlags für den Entwurf und den Bau von sechs Brücken in Somalia

    Auszug aus EuGH, 17.09.1996 - C-19/95
    1 Die San Marco Impex Italiana Srl (Klägerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 26. Januar 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. November 1994 in der Rechtssache T-451/93 (San Marco/Kommission, Slg. 1994, II-1061) eingelegt, mit dem dieses ihre Klage auf Ersatz nach den Artikeln 178 und 215 Absatz 2 EWG-Vertrag des ihr angeblich im Zusammenhang mit einem zwischen ihr und der Regierung der Demokratischen Republik Somalia geschlossenen Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags entstanden ist, abgewiesen hat.
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.09.1996 - C-19/95
    Wenn das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt hat, ist der Gerichtshof gemäß Artikel 168a EG-Vertrag zu einer Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung und der rechtlichen Folgen befugt, die das Gericht aus ihnen abgeleitet hat (vgl. hierzu Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnrn.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    77 Im Rahmen dieser vorläufigen Prüfung ist es allein Sache des Gerichts, den Wert der ihm vorgelegten Beweismittel zu beurteilen (vgl. Beschluss vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-19/95 P, San Marco/Kommission, Slg. 1996, I-4435, Randnr. 40).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Aus diesen Bestimmungen folgt, daß ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muß (Beschluß vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-19/95 P, San Marco Impex/Kommission, Slg. 1996, I-4435, Randnr. 37).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    Dagegen steht es dem Gerichtshof zu, zu klären, ob das Gericht bei der Sachverhaltswürdigung dadurch einen Rechtsirrtum begangen hat, daß es gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie die Unschuldsvermutung und gegen das Beweisrecht, insbesondere die Grundsätze der Beweislastverteilung, verstoßen hat (dahin gehend Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr.66, Beschluß vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-19/95 P, San Marco/Kommission, Slg. 1996, I-4435, Randnr. 40, Urteile von 28. Mai 1998 in den Rechtssachen C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 22, und C-8/95 P, New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175, Randnr. 26, und Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 24).
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