Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 24.10.1996 - C-72/95   

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https://dejure.org/1996,57
EuGH, 24.10.1996 - C-72/95 (https://dejure.org/1996,57)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.1996 - C-72/95 (https://dejure.org/1996,57)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - C-72/95 (https://dejure.org/1996,57)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kraaijeveld u.a.

    1. Gemeinschaftsrecht; Auslegung; Mehrsprachige Vorschriften; Einheitliche Auslegung; Abweichungen zwischen den verschiedenen sprachlichen Fassungen; Allgemeine Systematik und Zweck der fraglichen Regelung als Bezugspunkt

  • EU-Kommission

    Kraaijeveld u.a.

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umweltschutz: Verträglichkeitsprüfung

  • Judicialis

    RiLi 85/337/EWG Anhang II Nr. 10 Buchst. e; ; RiLi 85/337/EWG Art. 4 Abs. 2; ; RiLi 85/337/EWG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Mehrsprachige Vorschriften - Einheitliche Auslegung - Abweichungen zwischen den verschiedenen sprachlichen Fassungen - Allgemeine Systematik und Zweck der fraglichen Regelung als Bezugspunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfordernis eines Vergleich der Sprachfassungen bei Auslegung einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift ; Auslegung des Begriffs "Flußkanalisierungs- und Stromkorrekturarbeiten"; Erhebliche Auswirkung auf die Umwelt durch Arbeiten, die die Zusammensetzung des Bodens, die ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-5403
  • NJW 1997, 3300 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 462
  • NVwZ 1997, 473
  • EuZW 1998, 352 (Ls.)
  • DVBl 1997, 40
  • BB 1997, 337
 
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Wird zitiert von ... (173)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 01.02.1977 - 51/76

    Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-72/95
    55 Die Pflicht eines Mitgliedstaats, alle zur Erreichung des durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Zieles erforderlichen Maßnahmen zu treffen, ist eine durch Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag und durch die Richtlinie selbst auferlegte zwingende Pflicht (vgl. Urteile vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76, Verbond van Nederlandse Ondernemingen, Slg. 1977, 113, Randnr. 22, und vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 48).

    Insbesondere in den Fällen, in denen die Gemeinschaftsbehörden die Mitgliedstaaten durch eine Richtlinie zu einem bestimmten Verhalten verpflichten, würde die praktische Wirksamkeit einer solchen Maßnahme abgeschwächt, wenn die Bürger sich vor Gericht hierauf nicht berufen und die nationalen Gerichte sie nicht als Bestandteil des Gemeinschaftsrechts berücksichtigen könnten, um zu prüfen, ob der nationale Gesetzgeber im Rahmen der ihm vorbehaltenen Befugnis, Form und Mittel für die Umsetzung der Richtlinie zu wählen, innerhalb des in der Richtlinie vorgesehenen Ermessensspielraums geblieben ist (vgl. Urteil Verbond van Nederlandse Ondernemingen, a. a. O., Randnrn. 22 bis 24).

    59 Die Tatsache, daß die Mitgliedstaaten im vorliegenden Fall nach den Artikeln 2 Absatz 1 und 4 Absatz 2 der Richtlinie über einen Ermessensspielraum verfügen, schließt es dagegen nicht aus, daß gerichtlich überprüft werden kann, ob die nationalen Behörden diesen Spielraum überschritten haben (vgl. insbesondere Urteil Verbond van Nederlandse Ondernemingen, a. a. O., Randnrn. 27 bis 29).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-430/93

    Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-72/95
    57 Soweit die Gerichte nach dem nationalen Recht die sich aus einer zwingenden innerstaatlichen Vorschrift ergebenden rechtlichen Gesichtspunkte, die die Parteien nicht geltend gemacht haben, von Amts wegen aufgreifen müssen, besteht eine solche Verpflichtung auch dann, wenn es sich um zwingende Gemeinschaftsvorschriften handelt (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-430/93 und C-431/93, van Schijndel und van Veen, Slg. 1995, I-4705, Randnr. 13).

    Denn die nationalen Gerichte haben nach dem in Artikel 5 des Vertrages niedergelegten Grundsatz der Zusammenarbeit den Rechtsschutz zu gewähren, der sich für die Bürger aus der unmittelbaren Wirkung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts ergibt (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 19, und Urteil van Schijndel und van Veen, a. a. O., Randnr. 14).

  • EuGH, 03.03.1977 - 80/76

    North Kerry Milk Products / Minister for Agriculture

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-72/95
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes könne die Beseitigung sprachlicher Unstimmigkeiten im Wege der Auslegung unter gewissen Umständen insofern dem Grundsatz der Rechtssicherheit zuwiderlaufen, als einige der betreffenden Texte womöglich in einer Weise ausgelegt werden müssten, die von der eigentlichen und gewöhnlichen Bedeutung der Worte abweiche (Urteil vom 3. März 1977 in der Rechtssache 80/76, North Kerry Milk Products, Slg. 1977, 425, Randnr. 11).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-72/95
    44 Der niederländische Raad van State hält es unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90 (Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221) für denkbar, daß der den Mitgliedstaaten durch Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie eingeräumte Ermessensspielraum bei der Festlegung von Bestimmungen, Kriterien oder Schwellenwerten durch die in Artikel 2 Absatz 1 enthaltenen Worte bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Grösse oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist begrenzt wird.
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-72/95
    55 Die Pflicht eines Mitgliedstaats, alle zur Erreichung des durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Zieles erforderlichen Maßnahmen zu treffen, ist eine durch Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag und durch die Richtlinie selbst auferlegte zwingende Pflicht (vgl. Urteile vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76, Verbond van Nederlandse Ondernemingen, Slg. 1977, 113, Randnr. 22, und vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 48).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-72/95
    Die verschiedenen Sprachfassungen seien gleichermassen verbindlich (Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81, Cilfit u. a., Slg. 1981, 3415).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-72/95
    Diese Pflicht, alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, obliegt allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten einschließlich der Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (vgl. Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8).
  • EuGH, 07.12.1995 - C-449/93

    Rockfon / Specialarbejderforbundet i Danmark, acting on behalf of Søren Nielsen

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-72/95
    Falls diese Fassungen voneinander abweichen, verlangt das Erfordernis ihrer einheitlichen Auslegung, daß die fragliche Bestimmung anhand der allgemeinen Systematik und des Zweckes der Regelung ausgelegt wird, zu der sie gehört (Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93, Rockfon, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 28).
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-72/95
    Denn die nationalen Gerichte haben nach dem in Artikel 5 des Vertrages niedergelegten Grundsatz der Zusammenarbeit den Rechtsschutz zu gewähren, der sich für die Bürger aus der unmittelbaren Wirkung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts ergibt (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 19, und Urteil van Schijndel und van Veen, a. a. O., Randnr. 14).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-72/95
    41 Im übrigen hat der Gerichtshof im Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92 (Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 35) in bezug auf das Wärmekraftwerk Großkrotzenburg entschieden, daß ein Zusammenhang zwischen dem Projekt eines neuen Kraftwerkblocks von 500 MW eines Wärmekraftwerks und einer bestehenden Anlage diesem Projekt nicht seinen Charakter als "Wärmekraftwerk mit einer Wärmeleistung von mindestens 300 MW" nimmt, so daß es der in Nummer 12 des Anhangs II aufgeführten Kategorie "Änderung von Projekten des Anhangs I" zuzuordnen wäre.
  • EuGH, 02.05.1996 - C-133/94

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    Unter diesem Aspekt ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten somit zwar über einen Ermessensspielraum verfügen, dass Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 96/62 aber der Ausübung dieses Ermessens hinsichtlich der Ausrichtung der Maßnahmen, die der Aktionsplan enthalten muss, am Ziel der Verringerung der Gefahr der Überschreitung und der Beschränkung ihrer Dauer unter Berücksichtigung des Ausgleichs, der zwischen diesem Ziel und den verschiedenen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen sicherzustellen ist, Grenzen setzt, die vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 59).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Diese Pflicht, alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, obliegt allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten einschließlich der Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-72/95, Kraaijeveld u. a., Slg. 1996, I-5403, Randnr. 55).

    Insbesondere in den Fällen, in denen die Gemeinschaftsbehörden die Mitgliedstaaten durch eine Richtlinie zu einem bestimmten Verhalten verpflichten, würde die praktische Wirksamkeit einer solchen Maßnahme abgeschwächt, wenn die Bürger sich vor Gericht hierauf nicht berufen und die nationalen Gerichte sie nicht als Bestandteil des Gemeinschaftsrechts berücksichtigen könnten, um zu prüfen, ob der nationale Gesetzgeber im Rahmen der ihm vorbehaltenen Befugnis, Form und Mittel für die Umsetzung der Richtlinie zu wählen, innerhalb des in der Richtlinie vorgesehenen Ermessensspielraums geblieben ist (Urteil Kraaijeveld u. a. Randnr. 56).

  • EuGH, 26.06.2019 - C-723/17

    Die nationalen Gerichte sind befugt, die Wahl der Standorte von Stationen zur

    Insbesondere in Fällen, in denen der Unionsgesetzgeber die Mitgliedstaaten durch eine Richtlinie zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet, würde die praktische Wirksamkeit einer solchen Maßnahme abgeschwächt, wenn die Bürger sich vor Gericht hierauf nicht berufen und die nationalen Gerichte sie nicht als Bestandteil des Unionsrechts berücksichtigen könnten, um zu prüfen, ob der nationale Gesetzgeber im Rahmen der ihm vorbehaltenen Befugnis, Form und Mittel für die Umsetzung der Richtlinie zu wählen, innerhalb des in der Richtlinie vorgesehenen Ermessensspielraums geblieben ist (Urteil vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, EU:C:1996:404, Rn. 56).

    Die Existenz eines solchen Ermessens bedeutet jedoch nicht, dass die Entscheidungen, die von den Behörden in diesem Rahmen getroffen werden, jeder gerichtlichen Kontrolle entzogen sind, insbesondere der Kontrolle, ob die Behörden die der Ausübung ihres Ermessens gesetzten Grenzen überschritten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, EU:C:1996:404, Rn. 59, sowie vom 25. Juli 2008, Janecek, C-237/07, EU:C:2008:447, Rn. 46).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1996 - C-72/95   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.03.1996 - C-72/95 (https://dejure.org/1996,29363)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Aannemersbedrijf P.K. Kraaijeveld BV e.a. gegen Gedeputeerde Staten van Zuid-Holland.

    Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Verträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-5403
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1996 - C-72/95
    ( 15 ) Vgl. z. B. Urteile vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90 (Francovich u.a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 11) und vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25).

    ( 16 ) Vgl. H. Jarass, "Folgen der innerstaatlichen Wirkung von EG-Richtlinien", NJW 1991, S. 2665, Abschnitt II. Als Beispiel für die erstgenannte Situation kann das in Fußnote 15 erwähnte Urteil Becker vom 19. Januar 1982 dienen.

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1996 - C-72/95
    ( 15 ) Vgl. z. B. Urteile vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90 (Francovich u.a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 11) und vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25).
  • EuGH, 23.02.1994 - C-236/92

    Comitato di coordinamento per la difesa della Cava u.a. / Regione Lombardia u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1996 - C-72/95
    ( 17 ) Vgl. z. B. Urteil vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-23G/92 (Comitato di coordinamento per la difesa della Cava u. a., Slg. 1994, I-483, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.1989 - 380/87

    Enichem Base u.a. / Comune di Cinisello Balsamo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1996 - C-72/95
    Als Beispiel für die letztgenannte Situation kann auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 380/87 (Enichem Base u. a., Slg. 1989, 2491) verwiesen werden, in dem der Gerichtshof allerdings entschieden hat, daß die maßgebliche Richtlinicnbestimmung einzelnen keine Rechte verlieh.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1996 - C-72/95
    Ich möchte meine Stellungnahme mit einem Hinweis auf die Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori ( 14 ), einleiten, wonach es "nicht hinnehmbar [wäre], daß der Staat, dem der Gemeinschaftsgesetzgeber den Erlaß bestimmter Vorschriften vorschreibt, mit denen seine Beziehungen - oder die Beziehungen staatlicher Einrichtungen - zu den Bürgern geregelt und diesen bestimmte Rechte gewährt werden sollen, sich auf die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen berufen könnte, um den Bürgern diese Rechte zu versagen".
  • EuGH, 14.12.1995 - C-430/93

    Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1996 - C-72/95
    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-430/93 und C-431/93, van Schijndel und van Veen ( 18 ), festgestellt, daß ein nationales Gericht, das nach nationalem Recht befugt ist, Rechtsvorschriften, auf die sich niemand berufen hat, von Amts wegen anzuwenden, eine gemeinschaftsrechtliche Bestimmung auch dann anzuwenden hat, wenn sich die Prozeßpartei, die ein Interesse an ihrer Anwendung hat, nicht auf sie berufen hat.
  • EuGH, 29.06.1988 - 300/86

    Van Landschoot / Mera

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1996 - C-72/95
    ( 5 ) Vgl. z. B. Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 173/88 (Henriksen, Slg. 1989, 2763, Randnr. 11), vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 300/86 (Van Landschoot, Slg. 1988, 3443, Randnr. 18) und vom 22. Mai 1985 in der Rechtssache 13/83 (Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513, Randnr. 34).
  • EuGH, 22.05.1985 - 13/83

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1996 - C-72/95
    ( 5 ) Vgl. z. B. Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 173/88 (Henriksen, Slg. 1989, 2763, Randnr. 11), vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 300/86 (Van Landschoot, Slg. 1988, 3443, Randnr. 18) und vom 22. Mai 1985 in der Rechtssache 13/83 (Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513, Randnr. 34).
  • EuGH, 13.07.1989 - 173/88

    Skatteministeriet / Henriksen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1996 - C-72/95
    ( 5 ) Vgl. z. B. Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 173/88 (Henriksen, Slg. 1989, 2763, Randnr. 11), vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 300/86 (Van Landschoot, Slg. 1988, 3443, Randnr. 18) und vom 22. Mai 1985 in der Rechtssache 13/83 (Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513, Randnr. 34).
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