Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.1996 - C-85/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,488
EuGH, 05.12.1996 - C-85/95 (https://dejure.org/1996,488)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.1996 - C-85/95 (https://dejure.org/1996,488)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - C-85/95 (https://dejure.org/1996,488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Reisdorf / Finanzamt Köln-West

    EG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren; Zuständigkeit des Gerichtshofes; Grenzen; Fiktiver Rechtsstreit oder Ersuchen um Auslegung von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die im Ausgangsverfahren offensichtlich nicht anwendbar sind

  • EU-Kommission

    Reisdorf / Finanzamt Köln-West

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Pflicht zur Vorlage von Originalrechnungen zum Beweis des Vorsteuerabzugsrechts

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorsteuerabzug: »Rechnung«

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 1 Buchst. a; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Fiktiver Rechtsstreit oder Ersuchen um Auslegung von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die im Ausgangsverfahren offensichtlich nicht anwendbar sind - [EG-Vertrag, Artikel 177]

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGH zum Vorsteuerabzug - Besitz der Originalrechnung erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 18, Richtlinie 77/388/EWG Art 18, UStG § 14, UStG § 15
    Ablichtungen als Rechnung; Anerkennung von Durchschriften; Zweitschriften

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-6257
  • NJW 1997, 857
  • NVwZ 1997, 573 (Ls.)
  • EuZW 1997, 58
  • BB 1997, 171
  • BB 1997, 928
  • DB 1997, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.07.1988 - 123/87

    Jeunehomme u.a. / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 05.12.1996 - C-85/95
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 14. Juli 1988 in den Rechtssachen 123/87 und 330/87 (Jeunehomme, Slg. 1988, 4517, Randnrn. 16 und 17) entschieden hat, können die Mitgliedstaaten, um die genaue Erhebung der Mehrwertsteuer und ihre Überprüfung durch die Steuerverwaltung sicherzustellen, verlangen, daß die Rechnungen zusätzliche Angaben enthalten, sofern diese Angaben nicht durch ihre Zahl oder ihre technische Kompliziertheit die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug praktisch unmöglich machen oder übermässig erschweren.
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus EuGH, 05.12.1996 - C-85/95
    25 und 26, und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 10).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

    Auszug aus EuGH, 05.12.1996 - C-85/95
    Wird mit Vorabentscheidungsfragen um die Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts ersucht, so entscheidet der Gerichtshof grundsätzlich ohne Prüfung der Umstände, die die nationalen Gerichte veranlasst haben, ihm die Fragen vorzulegen, und unter denen sie die Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, um deren Auslegung sie ihn ersucht haben, anzuwenden beabsichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-67/91, Asociación Española de Banca Privada u. a., Slg. 1992, I-4785, Randnrn.
  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Art. 226 MwStSystRL regelt die Ausstellung der Rechnung "verbindlich" (EuGH-Urteil Reisdorf vom 5. Dezember 1996 C-85/95, EU:C:1996:466, Rz 21 zu der inhaltsgleichen Regelung in Art. 22 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

    13 Der Bundesfinanzhof führt aus, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei das Recht der Klägerin auf Vorsteuerabzug nach Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 1999 entstanden und könne nach Artikel 18 dieser Richtlinie erst im Jahr 2000, nach Erhalt der Rechnung, ausgeübt werden (vgl. insbesondere Urteil vom 5. Dezember 1996 in der Rechtssache C-85/95, Reisdorf, Slg. 1996, I-6257, Randnr. 22).

    28 Die französische Regierung macht geltend, die Rechnung erfülle die Funktion eines Belegs für die Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen im Bereich der Mehrwertsteuer und erlaube es, die Erhebung der Mehrwertsteuer und ihre Überprüfung durch die Steuerverwaltung insbesondere im Hinblick auf das Abzugsrecht sicherzustellen (Urteil Reisdorf, Randnr. 29, und Urteil vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-141/96, Langhorst, Slg. 1997, I-5073, Randnrn.

    32 Dagegen ergibt sich aus Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 3 der Sechsten Richtlinie, dass die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug im Sinne des Artikels 17 Absatz 2 Buchstabe a dieser Richtlinie in der Regel an den Besitz der Originalrechnung oder des Dokuments geknüpft ist, das nach den vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Kriterien als Rechnung betrachtet werden kann (Urteil Reisdorf, Randnr. 22).

    Dieses Erfordernis steht nämlich zum einen im Einklang mit einem der Ziele der Sechsten Richtlinie, das darin besteht, die Erhebung der Mehrwertsteuer und ihre Überprüfung sicherzustellen (vgl. Urteile Reisdorf, Randnr. 24, und Langhorst, Randnr. 17), zum anderen erfolgt, wie in Randnummer 35 des vorliegenden Urteils festgestellt, die Zahlung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen und damit die Abführung der Vorsteuer regelmäßig nicht vor Erhalt einer Rechnung.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-393/09

    Bezpecnostní softwarová asociace - Geistiges Eigentum - Richtlinie 91/250/EWG -

    Werden dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts vorgelegt, so entscheidet er grundsätzlich ohne Prüfung der Umstände, die die nationalen Gerichte hierzu veranlasst haben und unter denen sie die Vorschrift des Unionsrechts, um deren Auslegung sie ihn ersuchen, anzuwenden beabsichtigen (vgl. Urteile vom 5. Dezember 1996, Reisdorf, C-85/95, Slg. 1996, I-6257, Randnr. 15, und Telefónica O2 Czech Republic, Randnr. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-85/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,25234
Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-85/95 (https://dejure.org/1996,25234)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.07.1996 - C-85/95 (https://dejure.org/1996,25234)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - C-85/95 (https://dejure.org/1996,25234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,25234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    John Reisdorf gegen Finanzamt Köln-West.

    Mehrwertsteuer - Auslegung des Artikels 18 Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Vorsteuerabzug - Verpflichtung des Steuerpflichtigen - Besitz einer Rechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-6257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.07.1988 - 123/87

    Jeunehomme u.a. / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-85/95
    Wie der Gerichtshof im Urteil Jeunehomme ausgeführt hat, muß die Befugnis der Mitgliedstaaten, im einzelnen festzulegen, welche Angaben in der Rechnung enthalten sein müssen, auf das beschränkt werden, was "erforderlich ist, um die Erhebung der Mehrwertsteuer und ihre Überprüfung durch die Finanzverwaltung zu sichern.

    Meines Erachtens ergibt sich analog aus dem Urteil Jeunehomme, daß die Mitgliedstaaten von dem Steuerpflichtigen in der Regel verlangen können, daß er die Originalrechnung während eines von ihnen festzulegenden Zeitraums aufbewahrt, solange dieser Zeitraum nicht lang ist, daß er gegen den in jener Rechtssache erläuterten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.

    ( 7 ) Verbundene Rechtssachen 123/87 und 330/87 (Jeunehomme, Slg. 1988, 4517, Randnr. 14).

    ( 9 ) Urteil Jeunehomme, a. a. O., insbesondere Randnr. 16.

  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-85/95
    Ebenso Rechtssache C-342/87 (Genius Holding, Slg. 1989, 4227, Randnr. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht