Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 17.04.1997 - C-147/95   

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https://dejure.org/1997,1836
EuGH, 17.04.1997 - C-147/95 (https://dejure.org/1997,1836)
EuGH, Entscheidung vom 17.04.1997 - C-147/95 (https://dejure.org/1997,1836)
EuGH, Entscheidung vom 17. April 1997 - C-147/95 (https://dejure.org/1997,1836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Dimossia Epicheirissi Ilektrismou / Evrenopoulos

    EG-Vertrag, Artikel 119
    1 Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - Durch Gesetz geschaffenes Rentensystem einer öffentlichen Einrichtung, das sowohl dem Arbeitnehmer als auch seinem überlebenden Ehegatten Schutz gegen das Risiko des Alters ...

  • EU-Kommission

    Dimossia Epicheirissi Ilektrismou / Evrenopoulos

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Witwerrente; Betriebliches Systems der sozialen Sicherheit ; Gleichbehandlung von Witwern und Witwen; Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung

  • Judicialis

    EG-Vertrag Artikels 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. kels 119
    1 Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - Durch Gesetz geschaffenes Rentensystem einer öffentlichen Einrichtung, das sowohl dem Arbeitnehmer als auch seinem überlebenden Ehegatten Schutz gegen das Risiko des Alters ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-2057
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.09.1994 - C-7/93

    Bestuur van het Algemeen burgerlijk pensioenfonds / Beune

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-147/95
    19 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, kann allein das Kriterium, daß die Rente dem Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses mit seinem früheren Arbeitgeber gezahlt wird, d. h. das aus dem Wortlaut des Artikels 119 selbst abgeleitete Kriterium der Beschäftigung, entscheidend sein (Urteil vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-7/93, Beune, Slg. 1994, I-4471, Randnr. 43).

    20 Zwar hat der Gerichtshof eingeräumt, daß auf dieses Kriterium des Beschäftigungsverhältnisses nicht ausschließlich abgestellt werden kann, da die von den gesetzlichen Systemen der sozialen Sicherheit gewährten Renten ganz oder teilweise dem Beschäftigungsentgelt Rechnung tragen können (Urteil Beune, a. a. O., Randnr. 44).

    21 Erwägungen der Sozialpolitik, der Staatsorganisation und der Ethik oder selbst den Haushalt betreffende Überlegungen, die bei der Festlegung eines Systems durch den Gesetzgeber eine Rolle gespielt haben oder gespielt haben mögen, können jedoch nicht entscheidend sein, wenn die Rente nur für eine besondere Gruppe von Arbeitnehmern gilt, unmittelbar von der zurückgelegten Beschäftigungszeit abhängt und ihre Höhe nach dem letzten Entgelt berechnet wird (Urteil Beune, a. a. O., Randnr. 45).

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-147/95
    26 Hierzu genügt der Hinweis, daß Artikel 119 jede das Entgelt betreffende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen ohne Rücksicht darauf verbietet, woraus sich diese Ungleichbehandlung ergibt (Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 32).

    35 Im Urteil Barber (Randnrn. 44 f.) hat der Gerichtshof entschieden, daß sich aus zwingenden Gründen der Rechtssicherheit niemand auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages berufen kann, um mit Wirkung von einem vor dem 17. Mai 1990 liegenden Zeitpunkt einen Rentenanspruch geltend zu machen.

    37 Wie der Generalanwalt in Nummer 40 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, liegt es auf der Hand, daß die Klagen oder die gleichwertigen Verfahren, die nach dem Urteil Barber und dem Protokoll Nr. 2 eine Ausnahme von der sich daraus ergebenden zeitlichen Beschränkung der Wirkungen rechtfertigen, selbstverständlich im Einklang mit den im betreffenden Mitgliedstaat geltenden Verfahrensvorschriften anhängig gemacht worden sein müssen.

  • EuGH, 28.09.1994 - C-200/91

    Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-147/95
    13 und 14, und vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-200/91, Coloroll Pension Trustees, Slg. 1994, I-4389, Randnr. 18).

    42 Nach dem Urteil Coloroll Pension Trustees (Randnr. 32) kann, wenn der Gerichtshof eine Diskriminierung im Bereich des Entgelts festgestellt hat und solange im Rahmen des Rentensystems die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung nicht getroffen worden sind, die Beachtung des Artikels 119 nur dadurch sichergestellt werden, daß den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vergünstigungen gewährt werden, wie sie den Angehörigen der bevorzugten Gruppe zustehen.

  • EuGH, 06.10.1993 - C-109/91

    Ten Oever / Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het Glazenwassers- en

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-147/95
    22 Zudem ist eine in einem Betriebsrentensystem vorgesehene Hinterbliebenenrente eine Vergütung, die ihren Ursprung in der Zugehörigkeit des Ehegatten des Hinterbliebenen zu dem Rentensystem hat, so daß sie in den Anwendungsbereich von Artikel 119 fällt (Urteile vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-109/91, Ten Över, Slg. 1993, I-4879, Randnrn.
  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    12 und 13, Coloroll Pension Trustees, Randnr. 18, vom 17. April 1997, Evrenopoulos, C-147/95, Slg. 1997, I-2057, Randnr. 22, und vom 9. Oktober 2001, Menauer, C-379/99, Slg. 2001, I-7275, Randnr. 18).

    Außerdem hat der Gerichtshof hinsichtlich der Beurteilung der Frage, ob ein Ruhegehalt, auf dessen Grundlage sich gegebenenfalls wie im Ausgangsverfahren die Hinterbliebenenversorgung errechnet, in den Anwendungsbereich von Art. 141 EG fällt, klargestellt, dass von den Kriterien, die er je nach Maßgabe der ihm vorgelegten Sachverhalte zur Qualifizierung eines Rentensystems aufgestellt hat, nur das Kriterium, dass das Ruhegehalt dem Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses mit seinem früheren Arbeitgeber gezahlt wird, d. h. das aus dem Wortlaut dieses Artikels selbst abgeleitete Kriterium der Beschäftigung, entscheidend sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Beune, Randnr. 43, Evrenopoulos, Randnr. 19, vom 29. November 2001, Griesmar, C-366/99, Slg. 2001, I-9383, Randnr. 28, vom 12. September 2002, Niemi, C-351/00, Slg. 2002, I-7007, Randnrn.

    Zwar kann auf dieses Kriterium nicht ausschließlich abgestellt werden, da die von den gesetzlichen Systemen der sozialen Sicherheit gewährten Renten ganz oder teilweise dem Beschäftigungsentgelt Rechnung tragen können (Urteile Beune, Randnr. 44, Evrenopoulos, Randnr. 20, Griesmar, Randnr. 29, Niemi, Randnr. 46, sowie Schönheit und Becker, Randnr. 57).

    Jedoch können Erwägungen der Sozialpolitik, der Staatsorganisation und der Ethik oder gar den Haushalt betreffende Überlegungen, die bei der Festlegung eines Systems durch den nationalen Gesetzgeber tatsächlich oder möglicherweise eine Rolle gespielt haben, nicht entscheidend sein, wenn die Rente nur für eine besondere Gruppe von Arbeitnehmern gilt, wenn sie unmittelbar von der abgeleisteten Dienstzeit abhängt und wenn ihre Höhe nach den letzten Bezügen berechnet wird (Urteile Beune, Randnr. 45, Evrenopoulos, Randnr. 21, Griesmar, Randnr. 30, Niemi, Randnr. 47, sowie Schönheit und Becker, Randnr. 58).

    Dieses Ergebnis wird weder dadurch in Frage gestellt, dass es sich bei der VddB um eine öffentliche Anstalt handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil Evrenopoulos, Randnrn.

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass für die Beurteilung der Frage, ob ein Ruhegehalt in den Anwendungsbereich des Artikels 119 EG-Vertrag und - seit dem 1. Mai 1999 - den des Artikels 141 Absätze 1 und 2 EG fällt, nur das Kriterium, dass das Ruhegehalt dem Betreffenden aufgrund seines Dienstverhältnisses mit seinem früheren Arbeitgeber gezahlt wird, d. h. das aus dem Wortlaut der genannten Vorschriften selbst abgeleitete Kriterium der Beschäftigung, entscheidend sein kann (siehe in diesem Sinne Urteile vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-7/93, Beune, Slg. 1994, I-4471, Randnr. 43, vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-147/95, Evrenopoulos, Slg. 1997, I-2057, Randnr. 19, vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-366/99, Griesmar, Slg. 2001, I-9383, Randnr. 28, und vom 12. September 2002 in der Rechtssache C-351/00, Niemi, Slg. 2002, I-7007, Randnr. 45).

    Zwar kann auf dieses Kriterium nicht ausschließlich abgestellt werden, da die von den gesetzlichen Systemen der sozialen Sicherheit gewährten Renten ganz oder teilweise dem Beschäftigungsentgelt Rechnung tragen können (Urteile Beune, Randnr. 44, Evrenopoulos, Randnr. 20, Griesmar, Randnr. 29, und Niemi, Randnr. 46).

    Jedoch können Erwägungen der Sozialpolitik, der Staatsorganisation und der Ethik oder gar den Haushalt betreffende Überlegungen, die bei der Festlegung eines Systems durch den nationalen Gesetzgeber tatsächlich oder möglicherweise eine Rolle gespielt haben, nicht entscheidend sein, wenn die Rente nur für eine besondere Gruppe von Bediensteten gilt, wenn sie unmittelbar von der abgeleisteten Dienstzeit abhängt und wenn ihre Höhe nach den letzten Bezügen des Bediensteten berechnet wird (Urteile Beune, Randnr. 45, Evrenopoulos, Randnr. 21, Griesmar, Randnr. 30, und Niemi, Randnr. 47).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06

    Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen

    61 - Urteile vom 6. Oktober 1993, Ten Oever (C-109/91, Slg. 1993, I-4879), vom 28. September 1994, Coloroll Pension Trustees (C-200/91, Slg. 1994, I-4389), und vom 17. April 1997, Evrenopoulos (C-147/95, Slg. 1997, I-2057).

    12 und 13, Coloroll Pension Trustees, Randnr. 18, Evrenopoulos, Randnr. 22, und Menauer, Randnr. 18.

    68 - Urteile Beune, Randnr. 45, Evrenopoulos, Randnr. 21, Griesmar, Randnr. 30, Niemi, Randnr. 47, und Schönheit und Becker, Randnr. 58.

    43 und 44, Evrenopoulos, Randnrn.

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97

    Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen

    Sie ist zwar bestimmungsgemäß nicht an den Arbeitnehmer, der seine Gegenleistung im Arbeitsverhältnis bereits erbracht hat, sondern an den (unterbliebenen Ehegatten auszuzahlen. Aber auch diese Leistung hat ihren Ursprung in der Zugehörigkeit des Ehegatten des Hinterbliebenen zum betrieblichen Versorgungssystem (st. Rspr. des Europäischen Gerichtshofs zB 17. April 1997 - Rs C-147/95 - "Evrenopoulos" Slg. I 1997, 2057, Rn. 22).

    Eine solche wegen des Geschlechts benachteiligende Ungleichbehandlung darf nach Art. 141 EG nicht aufrechterhalten werden unabhängig davon, worauf diese Ungleichbehandlung beruht (EuGH 17. Mai 1990 - Rs C-262/88 - "Barber" Slg. I 1990, 1889= EzA EWG-Vertrag Art. 119, Rn. 32; 17. April 1997 - Rs C-147/95 - "Evrenopoulos" Slg. I 1997, 2057, Rn. 26 f.).

  • BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 631/97

    Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot

    Aber auch diese Leistung hat ihren Ursprung in der Zugehörigkeit des Ehegatten des Hinterbliebenen zum betrieblichen Versorgungssystem (EuGH Urteile vom 6. Oktober 1993 - C-109/91 - "Ten Oever" Rz 8 ff., Slg. I 1993, 4879 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 49 = EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 23; vom 28. September 1994 - C-200/91 - "Coloroll" Rz 18, Slg. I 1994, 4389 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 57 = EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 28 und vom 17. April 1997 - C-147/95 - "Evrenopoulos" Rz 22, Slg. I 1997, 2057 = EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 41).

    Eine solche wegen des Geschlechts benachteiligende Ungleichbehandlung darf nach Art. 119 EG nicht aufrechterhalten werden unabhängig davon, worauf diese Ungleichbehandlung beruht (EuGH Urteile vom 17. Mai 1990 - C-262/88 - "Barber" Rz 32, Slg. I 1990, 1889 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20 = EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 18 und vom 17. April 1997 - C-147/95 - "Evrenopoulos" Rz 26 f., Slg. I 1997, 2057 = EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18

    Kommission/ Polen (Indépendance des juridictions de droit commun) -

    Beispielsweise betraf das Urteil Evrenopoulos einen Anspruch auf eine Witwerrente gegenüber der griechischen staatlichen Elektrizitätsbehörde nach einer privatrechtlichen Regelung; der Kläger machte geltend, ihm werde die Rente aufgrund des Geschlechts (als Mann) verweigert.

    40 Urteil vom 17. April 1997, Evrenopoulos (C-147/95, EU:C:1997:201, Rn. 19).

  • EuGH, 09.10.2001 - C-379/99

    Menauer

    12 und 13, Urteil Coloroll Pension Trustees, Randnr. 18, und Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-147/95, Evrenopoulos, Slg. 1997, I-2057, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17

    Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in

    Vgl. zu enger formulierten Varianten, die sich z. B. auf Diskriminierung beim Arbeitsentgelt beziehen, auch Urteile vom 7. Februar 1991, Nimz (C-184/89, EU:C:1991:50, Rn. 18), und vom 17. April 1997, Evrenopoulos (C-147/95, EU:C:1997:201, Rn. 42).
  • EuGH, 25.05.2000 - C-50/99

    Podesta

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, kann allein das Kriterium, daß die Rente dem Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses mit seinem früheren Arbeitgeber gezahlt wird, d. h. das aus dem Wortlaut des Artikels 119 selbst abgeleitete Kriterium der Beschäftigung, entscheidend sein (Urteile Beune, Randnr. 43, und vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-147/95, Evrenopoulos, Slg. 1997, I-2057, Randnr. 19).

    Zudem ist eine Hinterbliebenenrente, die in einem Betriebsrentensystem vorgesehen ist, eine Vergütung, die ihren Ursprung in der Zugehörigkeit des Ehegatten des Hinterbliebenen zu dem Rentensystem hat, so daß sie in den Anwendungsbereich von Artikel 119 EG-Vertrag fällt (Urteil Evrenopoulos, Randnr. 22).

    Was schließlich das Vorbringen angeht, das fragliche Zusatzrentensystem beruhe auf sozialpolitischen, außerberuflichen Erwägungen, so ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung sozialpolitische, staatsorganisatorische, ethische oder selbst den Haushalt betreffende Überlegungen, die bei der Festlegung eines Systems durch den Gesetzgeber eine Rolle gespielt haben oder gespielt haben mögen, nicht entscheidend sein können, wenn die Rente nur für eine besondere Gruppe von Arbeitnehmern gilt, unmittelbar von der zurückgelegten Beschäftigungszeit abhängt und ihre Höhe nach dem letzten Entgelt berechnet wird (Urteile Beune, Randnr. 45, und Evrenopoulos, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-147/08

    Römer - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 141 EG - Richtlinie

    27 - Im Urteil vom 17. April 1997, Evrenopoulos (C-147/95, Slg. 1997, I-2057), hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Rentensystem einer öffentlichen Einrichtung in den Anwendungsbereich des Art. 119 EG-Vertrag (später Art. 141 EG) fällt, da es nicht darauf ankommt, dass dieses System durch den Gesetzgeber eingeführt worden ist, wenn nur angesichts der angeführten Kriterien die Rente als aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses mit dieser Einrichtung gezahlt angesehen werden kann.

    35 - Urteile Evrenopoulos (Randnr. 16) sowie Niemi (Randnr. 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99

    Griesmar

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2001 - C-206/00

    Mouflin

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99

    Auslegung einer Versorgungsordnung - "Haupternährerklausel

  • EuGH, 14.12.2000 - C-457/98

    Kommission / Griechenland

  • VG Frankfurt/Main, 02.02.1998 - 9 E 991/97

    Anspruch auf Festsetzung eines Ruhegehaltssatzes; Versorgungsabschlag bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-4/02

    Schönheit

  • VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03

    Mayer

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2003 - C-117/01

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS RUIZ-JARABO VERSTÖSST EINE NATIONALE REGELUNG,

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 639/99

    Auslegung einer Versorgungsordnung - "Haupternährerklausel" - Gesamtbetrachtung

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-5/02

    Becker

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-351/00

    Niemi

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2000 - C-457/98

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-333/97

    Lewen

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2001 - C-379/99

    Menauer

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2000 - C-457/98

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-218/98

    Abdoulaye u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-50/99

    Podesta

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-147/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,33637
Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-147/95 (https://dejure.org/1997,33637)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.01.1997 - C-147/95 (https://dejure.org/1997,33637)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - C-147/95 (https://dejure.org/1997,33637)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Dimossia Epicheirissi Ilektrismou (DEI) gegen Efthimios Evrenopoulos.

    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Anwendbarkeit des Artikels 119 EG-Vertrag oder der Richtlinie 79/7/EWG - Versicherungssystem eines öffentlichen Elektrizitätsunternehmens - Hinterbliebenenrente - Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-2057
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 28.09.1994 - C-7/93

    Bestuur van het Algemeen burgerlijk pensioenfonds / Beune

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-147/95
    (3) - Urteil vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-7/93, Slg. 1994, I-4471.
  • EuGH, 28.09.1994 - C-200/91

    Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-147/95
    (13) - Urteil vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-200/91, Slg. 1994, I-4389.
  • EuGH, 06.10.1993 - C-109/91

    Ten Oever / Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het Glazenwassers- en

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-147/95
    (17) - Urteil vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-109/91 (Slg. 1993, I-4879, Randnrn.
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-147/95
    (1) - Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Slg. 1976, 455.
  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-147/95
    (22) - Vgl. Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989) und in der Rechtssache 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043).
  • EuGH, 16.12.1976 - 45/76

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-147/95
    (22) - Vgl. Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989) und in der Rechtssache 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043).
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-147/95
    (2) - Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Slg. 1990, I-1889.
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