Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996

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   EuGH, 15.05.1997 - C-355/95 P   

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https://dejure.org/1997,1035
EuGH, 15.05.1997 - C-355/95 P (https://dejure.org/1997,1035)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.1997 - C-355/95 P (https://dejure.org/1997,1035)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - C-355/95 P (https://dejure.org/1997,1035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    TWD / Kommission

    1 Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Handlungen der Organe - Begründung - Berücksichtigung

  • EU-Kommission

    TWD / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Beihilfen der deutschen Regierung an das Unternehmen Deggendorf GmbH; Vorliegen eines Wettbewerbsvorteils; Nichtrückzahlung rechtswidriger Beihilfen

  • Judicialis

    EG-Satzung Artikel 49; ; EG-Satzung Artikel 51

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte erweiterte Kammer) vom 13. September 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-244/93 und T-486/93 - Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/391/EWG und 92/330/EWG über Beihilfen an die Rechtsmittelführerin, soweit durch diese ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-2549
  • NVwZ 1998, 269
  • EuZW 1997, 376
  • DVBl 1998, 134
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
    26 Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrages verleiht der Kommission die Befugnis, vorbehaltlich der Kontrolle des Gerichtshofes ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, und vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 10).

    Insbesondere im Rahmen des Artikels 92 Absatz 3 des Vertrages, der mit den streitigen Entscheidungen Anwendung gefunden hat, verfügt die Kommission über ein weites Ermessen, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteil Frankreich/Kommission, a. a. O., Randnr. 49).

  • EuGH, 03.10.1991 - C-261/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
    Die Kommission muß, wenn sie die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt prüft, alle einschlägigen Umstände, gegebenenfalls einschließlich des bereits in einer früheren Entscheidung beurteilten gemeinschaftlichen Kontexts, sowie die Verpflichtungen, die einem Mitgliedstaat durch diese frühere Entscheidung auferlegt wurden, berücksichtigen (Urteil vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 20).
  • EuGH, 17.04.1997 - C-138/95

    Campo Ebro Industrial u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
    32 Aus Artikel 51 der EG-Satzung des Gerichtshofes in Verbindung mit Artikel 112 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung ergibt sich, daß die gerügten Teile des Urteils sowie die rechtlichen Argumente, auf die der Antrag auf Aufhebung des Urteils gestützt wird, in der Rechtsmittelschrift genau angegeben werden müssen (Beschluß vom 24. April 1996 in der Rechtssache C-87/95 P, CNPAAP/Rat, Slg. 1996, I-2003, Randnr. 29, und Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-138/95 P, Campo Ebro u. a./Rat, I-0000, Randnr. 60).
  • EuGH, 24.04.1996 - C-87/95

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e procuratori

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
    32 Aus Artikel 51 der EG-Satzung des Gerichtshofes in Verbindung mit Artikel 112 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung ergibt sich, daß die gerügten Teile des Urteils sowie die rechtlichen Argumente, auf die der Antrag auf Aufhebung des Urteils gestützt wird, in der Rechtsmittelschrift genau angegeben werden müssen (Beschluß vom 24. April 1996 in der Rechtssache C-87/95 P, CNPAAP/Rat, Slg. 1996, I-2003, Randnr. 29, und Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-138/95 P, Campo Ebro u. a./Rat, I-0000, Randnr. 60).
  • EuG, 13.09.1995 - T-244/93

    Entscheidung über die Gewährung staatlicher Beihilfen; Geltendmachung eines

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
    1 Die TWD Textilwerke Deggendorf GmbH hat mit Schriftsatz, der am 20. November 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 13. September 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-244/93 und T-486/93 (TWD/Kommission, Slg. 1995, II-2265; nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung von Artikel 2 der Entscheidung 91/391/EWG der Kommission vom 26. März 1991 betreffend Beihilfen der deutschen Regierung an das Unternehmen Deggendorf GmbH, einen Hersteller von Polyamid- und Polyestergarnen in Deggendorf/Niederbayern (ABl. L 215, S. 16; nachstehend: Entscheidung TWD II), und von Artikel 2 der Entscheidung 92/330/EWG der Kommission vom 18. Dezember 1991 über eine Beihilfe Deutschlands zugunsten der Textilwerke Deggendorf GmbH (ABl. 1992, L 183, S. 36; nachstehend: Entscheidung TWD III) abgewiesen hat.
  • EuGH, 04.02.1992 - C-294/90

    British Aerospace und Rover / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
    26 Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrages verleiht der Kommission die Befugnis, vorbehaltlich der Kontrolle des Gerichtshofes ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, und vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 10).
  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der verfügende Teil eines Rechtsakts untrennbar mit seiner Begründung verbunden und muss erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe ausgelegt werden, die zu seinem Erlass geführt haben (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission, C-355/95 P, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 21, und vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-91/01, Slg. 2004, I-4355, Randnr. 49; Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 2004, Pollmeier Malchow/Kommission, T-137/02, Slg. 2004, II-3541, Randnr. 60).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Die Begründung eines Rechtsakts ist zu berücksichtigen, um zu bestimmen, was im verfügenden Teil entschieden worden ist (Urteile vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission, C-355/95 P, EU:C:1997:241, Rn. 21, und vom 20. November 2002, Lagardère und Canal+/Kommission, T-251/00, EU:T:2002:278, Rn. 67).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-480/09

    AceaElectrabel Produzione / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Sie war der Ansicht, dass die fragliche Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei, dass jedoch die vom Gerichtshof im Urteil vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission (C-355/95 P, Slg. 1997, I-2549), mit dem das Urteil des Gerichts vom 13. September 1995, TWD/Kommission (T-244/93 und T-486/93, Slg. 1995, II-2265), bestätigt worden ist (im Folgenden: Rechtsprechung TWD/Kommission), aufgestellten Grundsätze anzuwenden seien.

    Zum einen muss die Kommission nämlich gegebenenfalls die mögliche kumulierende Wirkung rechtswidriger nicht zurückgezahlter vorheriger Beihilfen und der neuen Beihilfen berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission, Randnrn.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95   

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https://dejure.org/1996,24210
Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95 (https://dejure.org/1996,24210)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.12.1996 - C-355/95 (https://dejure.org/1996,24210)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1996 - C-355/95 (https://dejure.org/1996,24210)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Textilwerke Deggendorf GmbH (TWD) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Bundesrepublik Deutschland.

    Staatliche Beihilfen - Entscheidungen der Kommission, mit denen die Zahlung bestimmter Beihilfen bis zur Rückzahlung früherer rechtswidriger Beihilfen ausgesetzt wird

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-2549
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 13.09.1995 - T-244/93

    Entscheidung über die Gewährung staatlicher Beihilfen; Geltendmachung eines

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95
    - dem Rechtsmittel der Rechtsmittelführerin stattzugeben und das Urteil des Gerichts vom 13. September 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-244/93 und T-486/93, TWD/Kommission, aufzuheben;.

    (1) - Verbundene Rechtssachen T-244/93 und T-486/93 (TWD/Kommission, Slg. II-2265).

  • EuGH, 28.06.1972 - 37/71

    Jamet / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95
    (22) - Vgl. dagegen Urteil vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 37/71 (Jamet, Slg. 1972, 483, Randnrn. 10/12), wo der Gerichtshof zur Zulässigkeit einer Klage auf teilweise Aufhebung festgestellt hat: "... würde der Gerichtshof ultra petita entscheiden, wenn er die Verfügung vollständig aufhöbe" (Hervorhebung nur hier).
  • EuGH, 03.10.1991 - C-261/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95
    53 bis 56, wo auf die im Urteil des Gerichtshofes vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 20) aufgestellten Grundsätze verwiesen wird.
  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95
    104 f., mit Hinweis auf das Urteil vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92 (TWD Textilwerke Deggendorf/Deutschland, Slg. 1994, I-833).
  • EuGH, 04.02.1992 - C-294/90

    British Aerospace und Rover / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95
    (18) - Vgl. hierzu auch das Urteil vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90 (British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 14), in dem der Gerichtshof, wenn auch im Rahmen eines anderen Sachverhalts, die Anwendung von durch den Vertrag nicht vorgesehenen Verfahrensweisen auf dem Gebiet der Beihilfen durch die Kommission beanstandet hat.
  • EuGH, 20.03.1959 - 18/57

    Firma J. Nold KG, Kohlen-und Baustoffgrosshandlung, gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95
    (21) - So schon Urteil vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57 (Nold/Hohe Behörde, Slg. Band V, 1958-1959, 91, 113, D) sowie, jüngeren Datums, Urteil vom 1. Juli 1986 in der Rechtssache 185/85 (Usinor, Slg. 1986, 2079, Randnr. 19).
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95
    (17) - Eine blosse Anwendung des Urteils Phillip Morris (Urteil vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, wo der Gerichtshof befunden hat: "Verstärkt eine von einem Mitgliedstaat gewährte Finanzhilfe die Stellung eines Unternehmens gegenüber anderen Wettbewerbern im innergemeinschaftlichen Handel, muß dieser als von der Beihilfe beeinflusst erachtet werden.") würde nämlich meines Erachtens nicht ausreichen, um Beihilfen für unvereinbar zu erklären, in bezug auf die die Kommission selbst mögliche positive Auswirkungen auf den Wirtschaftssektor und auf die betroffene Region sowie die Beschäftigung festgestellt und ausdrücklich anerkannt hat.
  • EuGH, 01.07.1986 - 185/85

    Usinor / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95
    (21) - So schon Urteil vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57 (Nold/Hohe Behörde, Slg. Band V, 1958-1959, 91, 113, D) sowie, jüngeren Datums, Urteil vom 1. Juli 1986 in der Rechtssache 185/85 (Usinor, Slg. 1986, 2079, Randnr. 19).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95
    61 f., wo das Gericht auf den festen Grundsatz verweist, daß "eine Entscheidung ... nur dann ermessensmißbräuchlich [ist], wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß sie zu anderen als den angegebenen Zwecken erlassen wurde (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, und Urteil des Gerichts vom 2. Februar 1995 in der Rechtssache T-106/92, Frederiksen/Parlament, Slg. ÖD 1995, I-A-29)".
  • EuG, 02.02.1995 - T-106/92

    Erik Dan Frederiksen gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Vorübergehende

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95
    61 f., wo das Gericht auf den festen Grundsatz verweist, daß "eine Entscheidung ... nur dann ermessensmißbräuchlich [ist], wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß sie zu anderen als den angegebenen Zwecken erlassen wurde (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, und Urteil des Gerichts vom 2. Februar 1995 in der Rechtssache T-106/92, Frederiksen/Parlament, Slg. ÖD 1995, I-A-29)".
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-122/16

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Das gegen die Verfügung geltend gemachte Angriffsmittel betrifft aber nicht die öffentliche Ordnung" (Urteil vom 28. Juni 1972, Jamet/Kommission, 37/71, EU:C:1972:57, Rn. 12); Generalanwalt Tesauro hat in seinen Schlussanträgen vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache TWD/Kommission (C-355/95 P, EU:C:1996:483, Nr. 24) unter Berufung auf dieses Urteil ausgeführt, dass, wenn der Gerichtshof in dieser Rechtssache wegen der fehlenden Begründung der streitigen Entscheidungen von Amts wegen einen Gesichtspunkt zwingenden Rechts berücksichtigt hätte, er sie für nichtig hätte erklären können, selbst wenn er dabei über den Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Klägerin hinausgegangen wäre.
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