Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 29.05.1997 - C-400/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2158
EuGH, 29.05.1997 - C-400/95 (https://dejure.org/1997,2158)
EuGH, Entscheidung vom 29.05.1997 - C-400/95 (https://dejure.org/1997,2158)
EuGH, Entscheidung vom 29. Mai 1997 - C-400/95 (https://dejure.org/1997,2158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark, acting on behalf of Larsson / Dansk Handel & Se

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absätze 1 und 3 und Artikel 5 Absatz 1
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen Fehlzeiten infolge einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit - Zulässigkeit - ...

  • EU-Kommission

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark, acting on behalf of Larsson / Dansk Handel & Se

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; RL Nr. 76/207/EWG Art. 5; ; RL Nr. 76/207/EWG Art. 1; ; RL Nr. 76/207/EWG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen Fehlzeiten infolge einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit - Zulässigkeit - ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG-Vertrag Art. 177; Richtlinie 76/207/EWG Art. 5 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Kündigung bei Fehlzeiten wegen einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen; Richtlinie einer Entlassung aufgrund von Fehlzeiten infolge ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sø- og Handelsretten - Auslegung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-2757
  • EuZW 1998, 53
  • NZA 1998, 25
  • DB 1997, 1282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.11.1990 - 179/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening

    Auszug aus EuGH, 29.05.1997 - C-400/95
    10 Das Sö- og Handelsret lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, aus dem Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88 (Handels- og Kontorfunktionärernes Forbund, Slg. 1990, I-3979; im folgenden: Urteil Hertz) ergebe sich, daß die Richtlinie der Entlassung von Frau Larsson nicht entgegenstehe.

    Auch wenn aus dem Urteil Hertz hervorgehe, daß die erstgenannte Situation unter die allgemeine Regelung für Krankheitsfälle falle, so verbiete die Richtlinie doch die Entlassung der Arbeitnehmerin in der zweitgenannten Situation.

    22 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß die Frau während des ihr nach nationalem Recht zustehenden Mutterschaftsurlaubs gegen eine Entlassung wegen Fernbleibens von der Arbeit geschützt ist (vgl. Urteil Hertz, Randnr. 15).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-32/93

    Webb / EMO Air Cargo

    Auszug aus EuGH, 29.05.1997 - C-400/95
    25 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß der Gemeinschaftsgesetzgeber in Anbetracht der Gefahr, die eine mögliche Entlassung für die physische und psychische Verfassung der schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen darstellt, einschließlich der besonders schwerwiegenden Gefahr, daß die schwangere Arbeitnehmerin zum freiwilligen Abbruch ihrer Schwangerschaft veranlasst wird, später in Artikel 10 der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. L 348, S. 1) einen besonderen Schutz für die Frau vorgesehen hat, indem er das Verbot der Kündigung während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs ausser in Ausnahmefällen, die nicht mit dem Zustand der Betroffenen in Zusammenhang stehen, verfügt hat (vgl. Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnrn.
  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus EuGH, 29.05.1997 - C-400/95
    Ließe man zu, daß Fehlzeiten während dieses Zeitraums berücksichtigt werden können, um eine spätere Entlassung zu rechtfertigen, so würde dies dem Zweck des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie zuwiderlaufen, der nationale Vorschriften zum Schutz der Frau, insbesondere bei Schwangerschaft und Mutterschaft, erlaubt, und dieser Bestimmung ihre praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. hinsichtlich der Nachtarbeit von Schwangeren Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 24).
  • EuGH, 30.06.1998 - C-394/96

    Brown

    Aus alledem folgt auch, daß entgegen der Entscheidung des Gerichtshofes im Urteil vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-400/95 (Larsson, Slg. 1997, I-2757, Randnr. 23) dann, wenn eine Arbeitnehmerin wegen einer durch die Schwangerschaft oder die Niederkunft bedingten Krankheit fehlt, die im Laufe der Schwangerschaft aufgetreten ist und während des Mutterschaftsurlaubs und danach fortbestanden hat, nicht nur die während des Mutterschaftsurlaubs, sondern auch die bereits vom Anfang der Schwangerschaft an bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubs eingetretene Fehlzeit nicht bei der Berechnung des Zeitraums berücksichtigt werden darf, der zu einer Entlassung nach nationalem Recht berechtigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98

    Kreil

    46: - Zur Notwendigkeit, die volle praktische Wirksamkeit von Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie sicherzustellen, vgl. Urteile Habermann-Beltermann (Randnr. 24) und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-400/95 (Larsson, Slg. 1997, I-2757, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1998 - C-167/97

    Regina gegen Secretary of State for Employment, ex parte Nicole Seymour-Smith und

    (43) - Vgl. Urteile Roberts (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 36) und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-400/95 (Larsson, Slg. 1997, I-2757, Randnr. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1997 - C-400/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,27703
Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1997 - C-400/95 (https://dejure.org/1997,27703)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.02.1997 - C-400/95 (https://dejure.org/1997,27703)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - C-400/95 (https://dejure.org/1997,27703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,27703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark als Beauftragter von Helle Elisabeth Larsson gegen Dansk Handel & Service als Beauftragter der Føtex Supermarked A/S.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinie 76/207/EWG - Entlassungbedingungen - Fehlzeiten wegen einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit - Fehlzeiten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-2757
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.11.1990 - 179/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1997 - C-400/95
    (2) - Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88 (Handels- og Kontorfunktionärernes Forbund i Danmark, "Hertz", Slg. 1990, I-3979).
  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1997 - C-400/95
    (6) - Schlussanträge in der Rechtssache 177/88 (Dekker, Urteil vom 8. November 1990, Slg. 1990, I-3941, insb. I-3961, Randnr. 26).
  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1997 - C-400/95
    (12) - Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 25) und Urteil Webb, zitiert in Fußnote 7, Randnr. 26.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht