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   EuGH, 16.09.1997 - C-59/96 P   

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https://dejure.org/1997,2532
EuGH, 16.09.1997 - C-59/96 P (https://dejure.org/1997,2532)
EuGH, Entscheidung vom 16.09.1997 - C-59/96 P (https://dejure.org/1997,2532)
EuGH, Entscheidung vom 16. September 1997 - C-59/96 P (https://dejure.org/1997,2532)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Verordnung Nr. 17 - Zurückweisung einer Beschwerde - Begründung

  • Europäischer Gerichtshof

    Koelman / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Koelman / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 168a; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51
    1 Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Koelman / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Abweisung einer Klage betreffend die Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 17/62; Beschwerde wegen angeblichen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln hinsichtlich zweier Mustervereinbarungen über die Kabelübertragung ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; EG-Satzung Art. 51 Abs. 1; ; EGV Art. 168a; ; EGV Art. 173 Abs. 4 (jetzt Art. 230 Abs. 4 EGV); ; Verordnung (EWG) Nr. 17/62 Art. 3 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1 Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - [EG-Vertrag, Artikel 168a - EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51]

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte erweiterte Kammer) vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93 - Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission über eine Beschwerde nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-4809
  • GRUR Int. 1998, 880
  • K&R 1998, 255
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-59/96
    Das Gericht hat diesen Klagegrund mit folgender Begründung zurückgewiesen: "83 In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung, wonach die Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben muß, daß der Kläger zur Wahrnehmung seiner Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme erkennen und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15), ist festzustellen, daß die von der Kommission insoweit gegebene Begründung angemessen ist, da das Gericht, wie die Ausführungen zum zweiten Teil des zweiten Klagegrunds (siehe oben, Randnrn. 69 bis 73) und zum dritten Klagegrund (siehe oben, Randnrn. 78 bis 80) zeigen, in der Lage gewesen ist, die Rechtmäßigkeit der Antwort der Kommission auf die Beschwerde des Klägers zu überprüfen, soweit diese Beschwerde die angebliche mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung durch die Buma betrifft." Zum Schadensersatzantrag.

    Damit hat das Gericht seine Kontrolle hinsichtlich der Frage, ob die Kommission die Verpflichtung zur Begründung beschwerender Maßnahmen, die es dem Gemeinschaftsrichter nach ständiger Rechtsprechung ermöglichen muß, seine Rechtmäßigkeitskontrolle auszuüben (Urteil Delacre u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 15), erfüllt hat, angemessen ausgeübt.

  • EuGH, 18.10.1979 - 125/78

    GEMA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-59/96
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts verleiht jedoch Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 demjenigen, der eine Beschwerde nach diesem Artikel einlegt, keinen Anspruch auf eine Entscheidung der Kommission im Sinne des Artikels 189 EWG-Vertrag über das Vorliegen eines Verstoßes gegen Artikel 85 des Vertrages (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 125/78, GEMA/Kommission, Slg. 1979, 3173, Randnr. 17; Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-114/92, BEMIM/Kommission, Slg. 1995, II-147, Randnr. 62).

    Das Gericht hat in Randnummer 39 des angefochtenen Urteils zu Recht auf die ständige Rechtsprechung hingewiesen, nach der Artikel 3 der Verordnung Nr. 17dem Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine endgültige Entscheidung der Kommission im Sinne des Artikels 189 EG-Vertrag über das Vorliegen des behaupteten Verstoßes verleiht (Urteil GEMA/Kommission, a. a. O., Randnrn. 17 und 18).

  • EuG, 09.01.1996 - T-575/93

    Mustervereinbarung über die Kabelübertragung von Fernsehprogrammen ; Faktische

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-59/96
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte erweiterte Kammer) vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93 (Koelman/Kommission, Slg. 1996, II-1) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch B. J. Drijber, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, unterstützt durch Buma, Vereinigung niederländischen Rechts mit Sitz in Amstelveen (Niederlande), Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. van Rij und E. A. P. Engels, Amsterdam, Zustellungsanschrift: Kanzlei des Rechtsanwalts G. Harles, 8-10, rue Mathias Hardt, Luxemburg, und Französische Republik, vertreten durch C. de Salins, Abteilungsleiterin in der Direktion für Rechtsfragen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, und P. Martinet, Sekretär für Auswärtige Angelegenheiten in derselben Direktion, als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift: Sitz der Französischen Botschaft, 8 B, boulevard Joseph II, Luxemburg, Streithelferinnen,.

    Kaspar Koelman (im folgenden: Rechtsmittelführer) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 4. März 1996 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93 (Koelman/Kommission, Slg. 1996, II-1, im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht erster Instanz seine Klage abgewiesen hat, deren Gegenstand verschiedene Anträge betreffend die Entscheidung der Kommission vom 14. Oktober 1993 sind, mit der diese die Beschwerde des Rechtsmittelführers nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), zurückgewiesen hatte.

  • EuG, 29.11.1993 - T-56/92

    Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage -

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-59/96
    Am 6. August 1992 hat der Rechtsmittelführer eine Untätigkeitsklage gegen die Kommission erhoben (Rechtssache T-56/92), nachdem er diese mit Schreiben vom 8. April 1992 zum Tätigwerden aufgefordert hatte (Randnr. 11).

    Mit Beschluß vom 29. November 1993 in der Rechtssache T-56/92 (Koelman/Kommission, Slg. 1993, II-1267) hat das Gericht festgestellt, daß sich die Untätigkeitsklage erledigt habe (Randnr. 14).

  • EuG, 23.01.1995 - T-84/94

    Bundesverband der Bilanzbuchhalter e.V. gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-59/96
    10 bis 14, und Beschluß des Gerichts vom 23. Januar 1995 in der Rechtssache T-84/94, Bilanzbuchhalter/Kommission, Sgl.
  • EuG, 27.10.1994 - T-32/93

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-59/96
    Zum anderen ist nach gefestigter Rechtsprechung die Ausübung des durch Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages eingeräumten Ermessens bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der staatlichen Maßnahmen mit den Vorschriften des Vertrages nicht mit einer Pflicht der Kommission zum Einschreitenverbunden (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnrn. 36 bis 38; Beschluß Bilanzbuchhalter/Kommission, a. a. O., Randnr. 31).
  • EuG, 18.05.1994 - T-37/92

    Bureau européen des unions des consommateurs und National Consumer Council gegen

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-59/96
    Das Gericht hat den zweiten Klagegrund mit folgender Begründung zurückgewiesen: "56 Hat die Kommission eine Verfügung über die Einstellung einer nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 eingelegten Beschwerde getroffen, ohne eine Untersuchung zu eröffnen, so umfaßt nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeitskontrolle durch das Gericht die Prüfung, ob die streitige Entscheidung nicht auf unzutreffenden Tatsachen beruht oder einen Rechtsfehler, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler oder einen Ermessensmißbrauch aufweist (Urteil des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92, BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-285, Randnr. 45).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-49/96

    Progoulis / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-59/96
    Ein solches Rechtsmittel stellt nämlich in Wirklichkeit einen bloßen Antrag auf erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage dar, was nach Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes nicht in dessen Zuständigkeit fällt (vgl. insbesondere Beschluß vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-49/96 P, Progoulis/Kommission, Slg. 1996, I-6803, Randnr. 25).
  • EuGH, 17.09.1996 - C-19/95

    San Marco / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-59/96
    Vor der Prüfung der vom Rechtsmittelführer geltend gemachten Rechtsmittelgründe ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gemäß Artikel 168a EG-Vertrag und Artikel 51 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes nur auf die Verletzung von Rechtsvorschriften, nicht aber auf die Würdigung von Tatsachen gestützt werden kann (vgl. insbesondere Urteil vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 12, und Beschluß vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-19/95 P, San Marco Impex/Kommission, Slg. 1996, I-4435, Randnrn.
  • EuGH, 18.03.1997 - C-282/95

    Guérin automobiles / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-59/96
    Im übrigen kann ein Unternehmen, das durch ein wettbewerbswidriges Verhalten beeinträchtigt zu sein glaubt, stets, insbesondere, wenn die Kommission seiner Beschwerde nicht stattgibt, vor den nationalen Gerichten seine Rechte aus den Artikeln 85 Absatz 1 und 86 EG-Vertrag geltend machen, die in den Beziehungen zwischen einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen (Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 127/73, BRT und SABAM, Slg. 1974, 51, Randnr. 16, und zuletzt vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503, Randnr. 39).
  • EuGH, 01.10.1991 - C-283/90

    Vidrányi / Kommission

  • EuGH, 30.05.1984 - 346/82

    Favre / Kommission

  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

  • EuGH, 21.05.1976 - 26/74

    Roquette Frères / Kommission

  • EuGH, 02.03.1977 - 44/76

    Eier-Kontor / Rat und Kommission

  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

  • EuGH, 30.01.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

  • EuG, 24.01.1995 - T-114/92

    Bureau européen des médias de l'industrie musicale gegen Kommission der

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 10.07.1980 - 37/79

    Marty / Lauder

  • EuGH, 10.07.1980 - 99/79

    Lancôme / Etos

  • EuGH, 10.07.1980 - 253/78

    Procureur de la République / Giry und Guerlain

  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

  • EuG, 04.03.2003 - T-319/99

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE DER FENIN GEGEN DIE KOMMISSION AB

    Wenn die Kommission mit einer Beschwerde nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln [81] und [82] des Vertrages (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), befasst wird, hat sie die ihr vom Beschwerdeführer vorgetragenen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam daraufhin zu prüfen, ob sie eine gegen die Artikel 81 EG und 82 EG verstoßende Verhaltensweise erkennen lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-24/90, Automec/Kommission, "Automec II", Slg. 1992, II-2223, Randnr. 79, und vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93, Koelman/Kommission, Slg. 1996, II-1, Randnr. 39, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-59/96 P, Koelman/Kommission, Slg. 1997, I-4809).
  • EuGH, 07.05.1998 - C-401/96

    Somaco / Kommission

    25 und 26, und Beschluß vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-59/96 P, Koelman/Kommission, Slg. 1997, I-4809, Randnr. 52).
  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt ein Rechtsmittel, das nur die bereits vor dem Gericht geltend gemachten Klagegründe oder Argumente einschließlich derjenigen wiederholt oder wörtlich wiedergibt, die auf ein ausdrücklich vom Gericht zurückgewiesenes Tatsachenvorbringen gestützt waren, diesem Erfordernis nicht (vgl. u. a. Beschluß vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-59/96 P, Koelman/Kommission, Slg. 1997, I-4809, Randnr. 52).
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