Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 30.01.1997 - C-221/95   

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https://dejure.org/1997,2610
EuGH, 30.01.1997 - C-221/95 (https://dejure.org/1997,2610)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.1997 - C-221/95 (https://dejure.org/1997,2610)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - C-221/95 (https://dejure.org/1997,2610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Inasti / Hervein und Hervillier

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 14a und 14c
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Anwendbare Rechtsvorschriften - Begriffe der Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis und der selbständigen Tätigkeit im Sinne der Artikel 14a und 14c der Verordnung Nr. 1408/71 - Bestimmung anhand der ...

  • EU-Kommission

    Inasti / Hervein und Hervillier

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Sozialbeiträgen in zwei Mitgliedsstaaten bei Tätigkeit in beiden Ländern als Vorsitzender, Mitglied oder geschäftsführendes Mitglied im Verwaltungsrat von Gesellschaften; Begriff der selbstständigen Tätigkeit und des Arbeitnehmers im Sinne der Verordnung; ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; VO 1408/71 EWG Art. 14a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen _ Anwendbare Rechtsvorschriften _ Begriffe der Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis und der selbständigen Tätigkeit im Sinne der Artikel 14a und 14c der Verordnung Nr. 1408/71 _ Bestimmung anhand der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-609
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 30.01.1997 - C-221/95
    15 Nach ständiger Rechtsprechung sind für die Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts nicht nur der Wortlaut dieser Vorschrift, sondern gegebenenfalls auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil vom 17. November 1983 in der Rechtssache 292/82, Merck, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12).
  • EuGH, 15.01.1986 - 41/84

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus EuGH, 30.01.1997 - C-221/95
    Die materiellen und formellen Unterschiede zwischen den Systemen der sozialen Sicherheit der einzelnen Mitgliedstaaten und folglich zwischen den Ansprüchen der dort Beschäftigten werden somit durch diese Bestimmung nicht berührt (vgl. u. a. Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84, Pinna, Slg. 1986, 1, Randnr. 20).
  • EuGH, 30.01.1997 - C-340/94

    De Jaeck / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 30.01.1997 - C-221/95
    20 Unter diesen Umständen ist es, wie der Gerichtshof in dem heute ergangenen Urteil in der Rechtssache C-340/94 (De Jäck, Slg. 1996, I-0000) entschieden hat, zwar richtig, daß sich die Vorschriften des Titels II der Verordnung nach ihrem Wortlaut auf Personen beziehen, die eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit ausüben, und nicht auf Arbeitnehmer oder Selbständige; eine logische und kohärente Auslegung des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung und des durch sie geschaffenen Systems von Kollisionsregeln gebietet es aber, die fraglichen Begriffe des Titels II der Verordnung im Licht der Definitionen von Artikel 1 Buchstabe a auszulegen.
  • EuGH, 16.07.2009 - C-208/07

    von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

    Da Art. 42 EG jedoch eine Koordinierung und keine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vorsieht, werden die materiellen und formellen Unterschiede zwischen den Systemen der sozialen Sicherheit der einzelnen Mitgliedstaaten und folglich zwischen den Ansprüchen der dort Versicherten durch diese Bestimmung nicht berührt (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit, Urteile 15. Januar 1986, Pinna, 41/84, Slg. 1986, 1, Randnr. 20, vom 30. Januar 1997, de Jaeck, C-340/94, Slg. 1997, I-461, Randnr. 18, sowie Hervein und Hervillier, C-221/95, Slg. 1997, I-609, Randnr. 16).
  • EuGH, 30.03.2000 - C-178/97

    Banks u.a.

    Das vorlegende Gericht weist in seinem Beschluß zunächst darauf hin, daß derGerichtshof in den Urteilen vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache C-340/94 (DeJaeck, Slg. 1997, I-461) und in der Rechtssache C-221/95 (Hervein und Hervillier,Slg. 1997, I-609) entschieden habe, daß für die Anwendung der Artikel 14a und 14cder Verordnung Nr. 1408/71 unter "Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis" und"selbständiger Tätigkeit" die Tätigkeiten zu verstehen seien, die nach denRechtsvorschriften über die soziale Sicherheit des Mitgliedstaats, in dessen Gebietdiese Tätigkeiten ausgeübt würden, als solche angesehen würden.
  • BFH, 04.08.2011 - III R 55/08

    Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100

    Eine kohärente Auslegung des persönlichen Geltungsbereichs dieser Verordnung und des durch sie geschaffenen Systems von Kollisionsregeln gebietet es aber, die fraglichen Begriffe des Titels II der VO Nr. 1408/71 im Lichte der Definitionen ihres Art. 1 Buchst. a auszulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 30. Januar 1997 C-221/95, Hervein, Slg. 1997, I-609 Rdnrn. 19 f.).
  • EuGH, 13.09.2017 - C-569/15

    X

    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass sich die Vorschriften des Titels II der Verordnung Nr. 1408/71 im Gegensatz zu denen ihres Titels I zwar auf Personen beziehen, die eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit ausüben, und nicht auf Arbeitnehmer oder Selbständige, aber dass eine logische und kohärente Auslegung des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung und des durch sie geschaffenen Systems von Kollisionsregeln es gebietet, die fraglichen Begriffe des Titels II der Verordnung im Licht der Definitionen von Art. 1 Buchst. a auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 1997, de Jaeck, C-340/94, EU:C:1997:43, Rn. 22, sowie Hervein und Hervillier, C-221/95, EU:C:1997:47, Rn. 20).

    Ebenso wie sich die Einstufung einer Person als Arbeitnehmer oder Selbständiger im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 nach dem nationalen System der sozialen Sicherheit richtet, dem diese Person angeschlossen ist, sind folglich unter "abhängigen Beschäftigungen" und "selbständigen Tätigkeiten" im Sinne des Titels II der Verordnung Nr. 1408/71 die Tätigkeiten zu verstehen, die in dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sie ausgeübt werden, nach den dort im Bereich der sozialen Sicherheit geltenden Rechtsvorschriften als solche angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 1997, de Jaeck, C-340/94, EU:C:1997:43, Rn. 23, sowie Hervein und Hervillier, C-221/95, EU:C:1997:47, Rn. 21).

  • BFH, 04.08.2011 - III R 41/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 -

    Eine kohärente Auslegung des persönlichen Geltungsbereichs dieser Verordnung und des durch sie geschaffenen Systems von Kollisionsregeln gebietet es aber, die fraglichen Begriffe des Titels II dieser Verordnung im Lichte der Definitionen ihres Art. 1 Buchst. a auszulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 30. Januar 1997 C-221/95, Hervein, Slg. 1997, I-609 Rdnrn. 19 f.).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 36/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 -

    Eine kohärente Auslegung des persönlichen Geltungsbereichs dieser Verordnung und des durch sie geschaffenen Systems von Kollisionsregeln gebietet es aber, die fraglichen Begriffe des Titels II dieser Verordnung im Lichte der Definitionen ihres Art. 1 Buchst. a auszulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 30. Januar 1997 C-221/95, Hervein, Slg. 1997, I-609 Rdnrn. 19 f.).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 40/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 -

    Eine kohärente Auslegung des persönlichen Geltungsbereichs dieser Verordnung und des durch sie geschaffenen Systems von Kollisionsregeln gebietet es aber, die fraglichen Begriffe des Titels II dieser Verordnung im Lichte der Definitionen ihres Art. 1 Buchst. a auszulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 30. Januar 1997 C-221/95, Hervein, Slg. 1997, I-609 Rdnrn. 19 f.).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 66/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 -

    Eine kohärente Auslegung des persönlichen Geltungsbereichs dieser Verordnung und des durch sie geschaffenen Systems von Kollisionsregeln gebietet es aber, die fraglichen Begriffe des Titels II der VO Nr. 1408/71 im Lichte der Definitionen ihres Art. 1 Buchst. a auszulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 30. Januar 1997 C-221/95, Hervein, Slg. 1997, I-609 Rdnrn. 19 f.).
  • EuGH, 27.09.2012 - C-137/11

    Partena - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr.

    Mit den Begriffen "abhängige Beschäftigung" und "selbständige Tätigkeit" im Sinne der Art. 13 ff. der Verordnung Nr. 1408/71 sind die Tätigkeiten gemeint, die im Rahmen der Anwendung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet diese Tätigkeiten ausgeübt werden, als solche angesehen werden (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 1997, de Jaeck, C-340/94, Slg. 1997, I-461, Randnr. 34, sowie Hervein und Hervillier, C-221/95, Slg. 1997, I-609, Randnr. 22).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 81/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 -

    Eine kohärente Auslegung des persönlichen Geltungsbereichs dieser Verordnung und des durch sie geschaffenen Systems von Kollisionsregeln gebietet es aber, die fraglichen Begriffe des Titels II dieser Verordnung im Lichte der Definitionen ihres Art. 1 Buchst. a auszulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 30. Januar 1997 C-221/95, Hervein, Slg. 1997, I-609 Rdnr. 19 f.).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 56/08

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4. 8. 2011 III R 55/08 - Kindergeld

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-169/98

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-34/98

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-393/99

    Hervein und Hervillier

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-248/96

    R.O.J. Grahame und L.M. Hollanders gegen Bestuur van de Nieuwe Algemene

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-493/04

    Piatkowski

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-221/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,30417
Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-221/95 (https://dejure.org/1996,30417)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.07.1996 - C-221/95 (https://dejure.org/1996,30417)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - C-221/95 (https://dejure.org/1996,30417)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants (Inasti) gegen Claude Hervein und Hervillier SA.

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften - Begriffe der Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis und der selbständigen Tätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-609
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 15.01.1986 - 41/84

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-221/95
    58 Unter diesen Umständen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie im Urteil Pinna(46) zu erklären, daß zwingende Erwägungen der Rechtssicherheit, die mit allen betroffenen öffentlichen wie privaten Interessen zusammenhängen, es grundsätzlich ausschließen, die Versicherungszugehörigkeit und die entrichteten Beiträge, die auf der Anwendung von Artikel 14c Absatz 1 Buchstabe b beruhen, für Zeiträume vor der Verkündung des Urteils, mit dem er für ungültig erklärt wird, in Frage zu stellen, wobei dies nicht für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige gilt, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen gleichwertigen Rechtsbehelf eingelegt haben.

    (44) - Urteil vom 27. Februar 1985 in der Rechtssache 112/83 (Produits de maïs, Slg. 1985, 719, Randnr. 18), siehe auch Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84 (Pinna, Slg. 1986, 1, Randnr. 26).

  • EuGH, 13.10.1993 - C-121/92

    Staatssecretaris van Financiën / Zinnecker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-221/95
    (6) - Dies ergibt sich aus dem Urteil vom 13. Oktober 1993 in der Rechtssache C-121/92 (Zinnecker, Slg. 1993, I-5023).

    (7) - In dem oben in Fußnote 6 zitierten Urteil Zinnecker war der Betroffene im Ergebnis weder im einen noch im anderen Staat versichert, da die deutschen Rechtsvorschriften für Personen, die sich in dieser Lage befanden, nur eine freiwillige Versicherung vorsahen und Herr Zinnecker sich gegen die Teilnahme an dieser Versicherung entschieden hatte.

  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-221/95
    (9) - Urteil vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-3/90 (Bernini, Slg. 1992, I-1071, Randnr. 14); siehe auch Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 197/86 (Brown, Slg. 1988, 3205, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-340/94

    E.J.M. de Jaeck gegen Staatssecretaris van Financiën. - Soziale Sicherheit der

    (13) - Schlussanträge vom 11. Juli 1996 in der noch vor dem Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-221/95.
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