Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 04.12.1997 - C-207/96   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verbot der Nachtarbeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Sozialpolitik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verbot der Nachtarbeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1997, I-6869
  • EuZW 1998, 352 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (15)  

  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04  

    Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 Absatz 2 der Richtlinie

    Zweitens muss die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat (vgl. u. a. Urteile vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 18, und vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, Randnr. 12).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-427/07  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung muss eine Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen, das, soweit die Richtlinie Rechte für Einzelne begründen soll, verlangt, dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich, C-197/96, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 15, vom 4. Dezember 1997, Kommission/Italien, C-207/96, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 34).

    Die Verletzung dieser Verpflichtung durch einen Mitgliedstaat, sei es, dass jegliche Information fehlt, sei es, dass eine Information nicht ausreichend klar und genau ist, kann bereits als solche die Eröffnung des Verfahrens nach Art. 226 EG zur Feststellung dieser Verletzung rechtfertigen (vgl. Urteil vom 16. Juni 2005, Kommission/Italien, Randnr. 27).

    Ferner kann zwar die Umsetzung einer Richtlinie durch bereits geltende Bestimmungen ihres innerstaatlichen Rechts sichergestellt werden, doch sind die Mitgliedstaaten in diesem Fall nicht von der formellen Verpflichtung befreit, die Kommission von der Existenz dieser Bestimmungen in Kenntnis zu setzen, damit diese beurteilen kann, ob die Bestimmungen der Richtlinie entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2005, Kommission/Italien, Randnr. 30).

  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 52 und 59

    12 Zweitens muss die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat (vgl. u. a. Urteil vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 18).
mehr
  • EuGH, 13.02.2003 - C-228/00  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 7 Absätze 2 und 4 der

    27 Zum anderen muss die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat (vgl. u. a. Urteil vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kooperationsabkommen EWG-Algerien -

    (5) Urteil vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26).

    (21)  - Vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 7) und Simitzi (Randnr. 14).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-61/05  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht -

    Dazu sind die Bestimmungen einer Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit sowie mit der erforderlichen Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umzusetzen (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26).
  • EuGH, 18.10.2001 - C-354/99  

    Vertragsverletzung - Richtlinie 86/609/EWG - Unvollständige Umsetzung

    Dazu sind die Bestimmungen einer Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit sowie mit der erforderlichen Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umzusetzen (Urteil vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26).
  • EuGH, 14.10.2004 - C-340/02  

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik

    Zum anderen muss die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat (vgl. u. a. Urteile vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 18, und vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-290/98  
    Vgl. statt vieler das kürzlich ergangene Urteil vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-455/01  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/98/EG - Schiffsausrüstung

    Nach ständiger Rechtsprechung lässt sich nämlich die Unvereinbarkeit von nationalem Recht mit den Gemeinschaftsvorschriften, auch soweit diese unmittelbar anwendbar sind, letztlich nur durch verbindliche nationale Bestimmungen ausräumen, die denselben rechtlichen Rang haben wie die zu ändernden Bestimmungen (vgl. u. a. Urteil vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und 18

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-374/00  
  • EuGH, 10.07.2008 - C-156/07  

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 85/337/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-185/96  
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2000 - C-45/99  

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-207/96   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verbot der Nachtarbeit

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1997, I-6869
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