Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.1997 - C-382/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,861
EuGH, 18.12.1997 - C-382/95 (https://dejure.org/1997,861)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.1997 - C-382/95 (https://dejure.org/1997,861)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - C-382/95 (https://dejure.org/1997,861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung eines elektronischen Bauteils 'Vista Board', das zur Bildverarbeitung dient und in einem Computer als 'Grafikkarte' verwendet werden kann - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur

  • Europäischer Gerichtshof

    Techex

  • EU-Kommission PDF

    Techex Computer + Grafik Vertriebs GmbH / Hauptzollamt München

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung eines elektronischen Bauteils 'Vista Board', das zur Bildverarbeitung dient und in einem Computer als 'Grafikkarte' verwendet werden kann - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur

  • EU-Kommission

    Techex Computer + Grafik Vertriebs GmbH / Hauptzollamt München

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256, S. 1) enthaltenen Kombinierten Nomenklatur zum Gemeinsamen Zolltarif; Tarifierung eines elektronischen Bauteils ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gemeinsamer Zolltarif: Tarifierung eines elektronischen Bauteils - »Vista Board«

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2658/87; ; Verordnung (EWG) Nr. 3174/88; ; Verordnung Nr. 2472/90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung eines elektronischen Bauteils ,Vista Board', das zur Bildverarbeitung dient und in einem Computer als ,Grafikkarte' verwendet werden kann - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs, insbesondere der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 und der Position 8543 - Tarifierung eines elektronischen Bauteils namens Vista Board, das zur Bildverarbeitung und als Grafikkarte in ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-7363
  • K&R 1998, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.05.1994 - C-11/93

    Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-382/95
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Position des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93, Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 11).

    Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind ein wichtiges Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (vgl. Urteil Siemens Nixdorf, a. a. O., Randnr. 12).

  • FG Düsseldorf, 08.12.1999 - 4 K 4070/98

    Tarifierung von Soundkarten; Vorlagebeschluss; Zoll - EuGH-Vorlage zur

    Insofern seien die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 18. Dezember 1997 - Rs. C-382/95 - zur Einreihung sogenannter "Vista Boards" übertragbar.

    Der EuGH habe in seinem Urteil vom 18. Dezember 1997 - Rs. C-382/95 - keine Ausführungen zu Soundkarten gemacht.

    Nach dem Urteil des EuGH vom 18. Dezember 1997 - Rs. C-382/95 - seien auch Soundkarten in die Unterposition 8471 80 90 KN als andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen einzureihen.

    Die Voraussetzungen für die Annahme einer solchen Einheit nach der Anmerkung 5. B. Satz 2 dürften hier erfüllt sein (vgl. auch die Erläuterungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (Harmonisiertes System) 8471 Rdnrn. 28.1 bis 30.2, 50.0 und 57.0; sowie EuGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - Rs. C-382/95 - Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Gerichts erster Instanz (Slg.) 1997, I-7363 (7382 f) (Rdnr. 14) (zur Einreihung eines elektronischen Bauteils ("Vista Board"), das zur Bildverarbeitung dient und in einem Computer als Grafikkarte verwendet werden kann)).

    Insoweit ist der Senat der Auffassung, daß die Ausführungen des EuGH in seinem Urteil vom 18. Dezember 1997 - Rs. C-382/95 - (Rdnrn. 16, 17, 20 und 21) auch für die Einreihung der hier in Rede stehenden Soundkarten zu gelten haben.

    Führen die hier in Rede stehenden Soundkarten indessen keine eigene Funktion aus, wie dies der EuGH in seinem Urteil vom 18. Dezember 1997 - Rs. C-382/95 - für sogenannte Grafikkarten angenommen hat, dürfte die Einfügung der Unterpositionen 8543 89 79 und 8543 89 95 KN, soweit hiervon Soundkarten erfaßt werden, mit dem Wortlaut der Position 8543 KN nicht zu vereinbaren seien.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-479/99

    CBA Computer

    Der Gerichtshof hat bezüglich dieser Waren bereits zahlreiche Fragen entschieden; insbesondere sind, soweit hier von Interesse, das bereits genannte Urteil Techex und das jüngere Urteil Peacock(10) als einschlägig und bedeutsam zu nennen, in denen es um die Einreihung der Grafikkarte "Vista Board" bzw. von Netzwerkkarten in die Kombinierte Nomenklatur ging.

    Die Feststellungen des Gerichtshofes im Urteil Techex müssten nämlich auch für den vorliegenden Fall gelten, da die Soundkarten erst nach ihrem Einbau in einen Computer ihre Funktion ausüben könnten, die sich überhaupt nicht von der von Grafikkarten unterscheide: Ebenso wie bei diesen sei ihre Funktion die "Datenverarbeitung", mit dem einzigen Unterschied, dass nicht Bilder, sondern Töne verarbeitet würden.

    Band 3. Abschnitte XII-XVI, Kapitel 64-84.9: - Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95 (Techex, Slg. 1997, I-7363).

    11: - Vgl. insbesondere Urteile vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93 (Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 11), Techex, Randnr. 11, und Peacock, Randnr. 9.12: - Urteil Peacock, Randnr. 15.13: - Ebenda, Randnr. 16.14: - Im Urteil Techex (Randnrn. 20 und 21) hat der Gerichtshof ebenfalls festgestellt, dass das "Vista Board" eine "zum Einsetzen in eine automatische Datenverarbeitungsmaschine bestimmte Einheit ist", die "die Funktion hat, externe analoge Signale umzuwandeln, damit sie in einer Form verfügbar sind, in der sie von dieser Maschine verarbeitet werden können" und "die Darstellung des Ergebnisses der von der Maschine durchgeführten Operationen auf dem Bildschirm ermöglichen" soll.

  • EuGH, 07.06.2001 - C-479/99

    CBA Computer

    Die Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95 (Techex, Slg. 1997, I-7363) zur Einreihung von Videokarten seien auf die im Ausgangsverfahren streitigen Soundkarten übertragbar, denen daher keine "eigene Funktion" im Sinne der Anmerkung 5 E zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur in der für den Ausgangsrechtsstreit maßgeblichen Fassung zugeschrieben werden könne.

    Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf treffen die Überlegungen des Gerichtshofes im genannten Urteil Techex bezüglich Videokarten auch auf Soundkarten zu, weshalb diese in die Position 8471 KN einzureihen seien.

    Zum Begriff "eigene Funktion" hat der Gerichtshof im Urteil Techex entschieden, dass Bildverarbeitung, wie sie mit einer Einheit einer Datenverarbeitungsmaschine vorgenommen werden kann, die insbesondere einen Analog-Digital-Wandler, einen Grafikprozessor besserer Qualität und einen Digital-Analog-Wandler umfasst, nicht als "eigene Funktion" im Sinne der Anmerkung 5 B, letzter Absatz, zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur in der seinerzeit maßgeblichen Fassung anzusehen ist.

  • BFH, 21.11.2002 - VII R 57/01

    Tarifierung von Filmrecordern

    Hiernach können Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsanlage angeschlossen sind und mit dieser zusammenarbeiten, nur dann als Maschinen mit eigener Funktion angesehen werden, wenn sie eine andere Funktion als die der Datenverarbeitung ausüben (vgl. EuGH-Urteil vom 18. Dezember 1997 Rs. C-382/95 --Techex--, EuGHE 1997, I-7363 Rdnr. 15, und EuGH-Urteil in EuGHE 2001, I-4391 Rdnr. 23).

    Denn diese stellen eine Unterform von Daten dar (vgl. EuGH-Urteile in EuGHE 1997, I-7363 Rdnr. 17, sowie in EuGHE 2001, I-4391 Rdnr. 24 und 27; Senatsurteil vom 10. März 1998 VII R 110/94, BFH/NV 1998, 1141, 1142).

  • EuGH, 19.10.2000 - C-339/98

    Peacock

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93, Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 11, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95, Techex, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 11).

    Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (Urteile Siemens Nixdorf, Randnr. 12, und Techex, Randnr. 12).

  • BFH, 30.07.2003 - VII R 40/01

    Tarifierung von COM-Recordern

    Hiernach können Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsanlage angeschlossen sind und mit dieser zusammenarbeiten, nur dann als Maschinen mit eigener Funktion angesehen werden, wenn sie eine andere Funktion als die der Datenverarbeitung ausüben (vgl. EuGH-Urteil vom 18. Dezember 1997 Rs. C-382/95 --Techex--, EuGHE 1997, I-7363 Rdnr. 15, und EuGH-Urteil in EuGHE 2001, I-4391 Rdnr. 23).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-522/07

    Dinter - Gemeinsamer Zolltarif - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Kombinierte

    Sowohl die Anmerkungen zu den Kapiteln der KN als auch die Erläuterungen zum HS sind nämlich wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (vgl. Urteile vom 19. Mai 1994, Siemens Nixdorf, C-11/93, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 12, vom 18. Dezember 1997, Techex, C-382/95, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 12, vom 19. Oktober 2000, Peacock, C-339/98, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 10, und Olicom, Randnr. 17).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-376/07

    Kamino International Logistics - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur

    Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln der KN als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (vgl. Urteile vom 19. Mai 1994, Siemens Nixdorf, C-11/93, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 12, vom 18. Dezember 1997, Techex, C-382/95, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 12, vom 19. Oktober 2000, Peacock, C-339/98, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 10, und Olicom, Randnr. 17).
  • BFH, 23.09.2009 - VII R 42/07

    Einreihung eines Graustufenmonitors

    Der Monitor erfüllt somit die Funktion der Darstellung von Signalen, die von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine ausgehen, denn die Verarbeitung digitalisierter Bilder ist Datenverarbeitung (vgl. EuGH-Urteile vom 18. Dezember 1997 C-382/95 --Techex--, Slg. 1997, I-7363, ZfZ 1998, 161; vom 7. Juni 2001 C-479/99 --CBA--, Slg. 2001, I-4391, ZfZ 2001, 301).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-142/06

    Olicom - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte

    Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind nämlich wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (vgl. Urteile vom 19. Mai 1994, Siemens Nixdorf, C-11/93, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 12, vom 18. Dezember 1997, Techex, C-382/95, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 12, und Peacock, Randnr. 10).
  • EuG, 13.02.2001 - T-133/98

    Hewlett Packard France / Kommission

  • EuGH, 11.12.2008 - C-362/07

    Kip Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98

    Peacock

  • EuG, 13.02.2001 - T-134/98

    Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung von zur

  • EuGH, 29.04.2010 - C-123/09

    Roeckl Sporthandschuhe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

  • EuG, 30.09.2003 - T-243/01

    Sony Computer Entertainment Europe / Kommission

  • BFH, 10.03.1998 - VII R 110/94

    Anforderungen an die Abänderung des Steueränderungsbescheids - Einreihung einer

  • EuGH, 02.10.2008 - C-411/07

    X - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen

  • FG Hessen, 16.07.2001 - 7 K 3138/96

    Zolltarif; Lasergraphics Film Recorder; Foto; Bild; Datenverarbeitung;

  • EuGH, 28.07.2011 - C-215/10

    Pacific World und FDD International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung -

  • FG München, 24.06.2003 - 3 K 3764/02

    Tarifierung eines "Digital Recorder"; EuGH -Vorlage; verbindlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-362/07

    Kip Europe u.a. - Tarifierung - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen -

  • FG Düsseldorf, 14.09.1998 - 4 K 5853/95

    Einreihung von Netzwerkkarten in Kombinierte Nomenlatur (KN); Zeitpunkt der

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-467/03

    Ikegami

  • FG München, 31.07.2002 - 3 K 2563/99

    Tarifierung eines "Conditional-Access-Module-Cam" (DVB-Modul); Zoll

  • FG München, 12.09.2001 - 3 K 5461/98

    Tarifierung eines Bildgenerators; Zoll

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2000 - C-42/99

    Eru Portuguesa

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997 - C-382/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,29264
Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997 - C-382/95 (https://dejure.org/1997,29264)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.10.1997 - C-382/95 (https://dejure.org/1997,29264)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - C-382/95 (https://dejure.org/1997,29264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,29264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Techex Computer + Grafik Vertriebs GmbH gegen Hauptzollamt München.

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung eines elektronischen Bauteils 'Vista Board', das zur Bildverarbeitung dient und in einem Computer als 'Grafikkarte' verwendet werden kann - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-7363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.05.1994 - C-11/93

    Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997 - C-382/95
    (5) - Diese Erläuterungen werden vom Rat selbst in Französisch und Englisch veröffentlicht und können nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes als Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden, Urteil vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93 (Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 12).

    (10) - Urteil in der Rechtssache C-11/93 (a. a. O., zitiert in Fußnote 5, Randnr. 15).

    (15) - Urteil in der Rechtssache C-11/93, a. a. O., zitiert in Fußnote 5, Randnr. 11 sowie Urteil vom 10. Oktober 1985 in der Rechtssache 200/84 (Daiber, Slg. 1985, 3363, Randnr. 13).

  • EuGH, 19.11.1981 - 122/80

    Analog Devices / Hauptzollamt München-Mitte u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997 - C-382/95
    (16) - Urteil vom 19. November 1981 in der Rechtssache 122/80 (Analog Devices, Slg. 1981, 2781, Randnr. 20).

    (17) - Urteil in der Rechtssache 122/80 (a. a. O. zitiert in Fußnote 16, Randnr. 20).

    (18) - Urteil in der Rechtssache 122/80 (a. a. O. zitiert in Fußnote 16, Randnrn. 20 u. 13).

  • EuGH, 10.10.1985 - 200/84

    Daiber / Hauptzollamt Reutlingen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997 - C-382/95
    (15) - Urteil in der Rechtssache C-11/93, a. a. O., zitiert in Fußnote 5, Randnr. 11 sowie Urteil vom 10. Oktober 1985 in der Rechtssache 200/84 (Daiber, Slg. 1985, 3363, Randnr. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht