Rechtsprechung
EuG, 21.03.1997 - T-79/96 DEP, T-260/97 DEP |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Camar Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2; Verordnung Nr. 404/93 des Rates, Artikel 30
Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Antrag auf Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Bananen abweichend von dem für das laufende Wirtschaftsjahr festgelegten Zollkontingent - Notwendigkeit, die in der Verordnung Nr. 404/93 gesetzten Grenzen zu ... - EU-Kommission
Camar Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Antrag auf einstweilige Anordnung - Antrag auf Erteilung von Einfuhrlizenzen.
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Antrag auf Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Bananen abweichend von dem für das laufende Wirtschaftsjahr festgelegten Zollkontingent - Notwendigkeit, die in der Verordnung Nr. 404/93 gesetzten Grenzen zu ...
Verfahrensgang
- EuG, 21.03.1997 - T-79/96 DEP, T-260/97 DEP
- EuG, 08.06.2000 - T-79/96
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-312/00
- EuGH, 10.12.2002 - C-312/00
- EuG, 26.01.2006 - T-79/96
Papierfundstellen
- Slg. 1997, II-403
Wird zitiert von ... (9)
- EuG, 10.12.1997 - T-260/97
Camar / Rat und Kommission
Die hier gemachten Angaben über die von 1993 bis 1996 erteilten Lizenzen ergeben sich aus dem Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-79/96 R (Camar/Kommission, Slg. 1997, II-403, Randnr. 13), während die Angaben für das Jahr 1997 im vorliegenden Verfahren von der Antragstellerin gemacht worden sind (vgl. Nrn. 6 und 8 der Klageschrift).In dieser Zeit belief sich die von der Antragstellerin aus Somalia eingeführte Bananenmenge auf ca. 482 Tonnen (1993), 1 321 Tonnen (1994), 14 140 Tonnen (1995) und 15 780 Tonnen (1996) (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997, a. a. O., Randnr. 14).
Als die Kommission nicht reagierte, erhob die Antragstellerin am 28. Mai 1996 bei diesem Gericht eine Klage nach Artikel 175 EG-Vertrag, die als Rechtssache T-79/96 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen wurde.
Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinn vorläufig sein, daß sie die Entscheidung zur Hauptsache nicht vorwegnehmen dürfen (vgl. insbesondere den Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997, a. a. O., Randnr. 21).
- EuG, 08.06.2000 - T-79/96
Camar / Kommission
Dieser Antrag, der unter dem Aktenzeichen T-79/96 R in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen worden ist, ist durch Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-79/96 R (Camar/Kommission, Slg. 1997, II-403) zurückgewiesen worden. - EuG, 19.09.2000 - T-252/97
Dürbeck / Kommission
Artikel 30 der Verordnung Nr. 404/93 ist als Ausnahme von der anwendbaren allgemeinen Regelung eng auszulegen (Urteil Cordis/Kommission, Randnr. 39, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-79/96, Camar/Kommission, Slg. 1997, II-403, Randnrn.
- EuGH, 27.09.2001 - C-442/99
Cordis / Kommission
46 und 47, Urteile des Gerichtshofes [vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-68/95,] T. Port, [Slg. 1996, I-6065,] Randnr. 34, und vom 4. Februar 1997 in den Rechtssachen C-9/95, C-23/95 und C-156/95, Belgien und Deutschland/Kommission, Slg. 1997, I-645, Randnr. 22, sowie Beschluss [des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-79/96 R,] Camar/Kommission, [Slg. 1997, II-403,] Randnr. 42). - EuG, 28.09.1999 - T-612/97
Cordis / Kommission
Wie der Präsident des Gerichts in seinem Beschluß vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-79/96 R (Camar/Kommission, Slg. 1997, II-403) ausgeführt habe, dürften etwaige Ausnahmen von der allgemeinen Regelung zur Gewährung von Lizenzen unter keinen Umständen dazu führen, daß die gesamte gemeinsame Einfuhrregelung unterlaufen werde. - EuG, 11.07.2002 - T-107/01
Lormines / Kommission
Wenngleich jedoch die Möglichkeit des Erlasses einstweiliger Anordnungen in Verbindung mit einer Untätigkeitsklage grundsätzlich vom Gerichtshof (Urteil T. Port) und vom Gericht (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-79/96 R, Camar/Kommission, Slg. 1997, II-403, Randnr. 44) anerkannt sei, so habe die Antragstellerin doch keine Rechtssache angegeben, in der von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht worden sei. - EuG, 28.09.1999 - T-254/97
Fruchthandelsgesellschaft Chemnitz / Kommission
Insoweit bezieht sich die Kommission ferner auf den Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-79/96 R (Camar/Kommission, Slg. 1997, II-403). - EuG, 01.10.1997 - T-230/97
Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission
Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinne vorläufig sein, daß sie die Entscheidung zur Hauptsache nicht vorwegnehmen (vgl. zuletzt Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-79/96 R, Camar/Kommission, Slg. 1997, II-403, Randnr. 21). - EuG, 08.10.1997 - T-229/97
CEFS / Rat
Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinne vorläufig sein, daß sie die Entscheidung zur Hauptsache nicht vorwegnehmen dürfen (vgl. Beschluß des Präsidenten desGerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-79/96 R, Camar/Kommission, Slg. 1997, II-403, Randnr. 21).