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   EuGH, 25.03.1998 - C-174/97 P   

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https://dejure.org/1998,2921
EuGH, 25.03.1998 - C-174/97 P (https://dejure.org/1998,2921)
EuGH, Entscheidung vom 25.03.1998 - C-174/97 P (https://dejure.org/1998,2921)
EuGH, Entscheidung vom 25. März 1998 - C-174/97 P (https://dejure.org/1998,2921)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Rechtsmittel - Steuerliche Vergünstigungen für La Poste - Versicherungsprodukte

  • Europäischer Gerichtshof

    FFSA u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    FFSA u.a. / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 168a; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51
    1 Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    FFSA u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Abweisung einer Klage betreffend die steuerlichen Vergünstigungen für La Poste; Staatliche Beihilfen; Offensichtliche Unzulässigkeit von Rechtsmittelgründen, die in der ersten Instanz vorgebrachte Argumente lediglich wiederholen; Prüfung der ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; EGV Art. 92 Abs. 1; ; EGV Art. 90 Abs. 2; ; Verfahrensordnung Art. 113 § 2 Art. 113; ; Gesetz Nr. 90-568 vom 2. Juli 1990 über die Organisation des öffentlich... en Dienstes der Post und der Telekommunikation (Frankreich)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1 Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - [EG-Vertrag, Artikel 168a - EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51]

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte erweiterte Kammer) vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache T-106/95, Fédération française des Sociétés d'assurances (FFSA) gegen Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 8. Februar 1995 betreffend ein ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-1303
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

    Auszug aus EuGH, 25.03.1998 - C-174/97
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache T-106/95 (FFSA u. a./Kommission, Slg. 1997, II-229) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberater Gérard Rozet als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, unterstützt durch Französische Republik , vertreten durch Kareen Rispal-Bellanger, Abteilungsleiterin in der Direktion für Rechtsfragen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, und Jean-Marc Belorgey, Chargé de mission in derselben Direktion, als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift: Französische Botschaft, 8 B, boulevard Joseph II, Luxemburg, und La Poste , juristische Person des französischen öffentlichen Rechts mit Sitz in Boulogne-Billancourt (Frankreich), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hervé Lehman, Paris, Zustellungsanschrift: Kanzlei des Rechtsanwalts Aloyse May, 31, Grand-rue, Luxemburg, Streithelferinnen,.

    Die Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), die Union des sociétés étrangères d'assurances (USEA), die Groupe des assurances mutuelles agricoles (Groupama), die Fédération nationale des syndicats d'agents généraux d'assurances (FNSAGA), die Fédération française des courtiers d'assurances et de réassurances (FCA) und das Bureau international des producteurs d'assurances et de réassurances (BIPAR) haben mit Rechtsmittelschrift, die am 5. Mai 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache T-106/95 (FFSA u. a./Kommission, Slg. 1997, II-229; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht erster Instanz ihre Klage auf Nichtigerklärung der ihnen mit Schreiben vom 21. Februar 1995 zugestellten Entscheidung der Kommission vom 8. Februar 1995 betreffend ein Verfahren nach Artikel 93 EG-Vertrag (Staatliche Beihilfen NN 135/92, Tätigkeiten der französischen Post im Wettbewerbsbereich), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Oktober 1995 (ABl. C 262, S. 11; im folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.03.1998 - C-174/97
    100 Da es in der vorliegenden Rechtssache um die Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte geht, ist das Ermessen bei der Berechnung der Mehrkosten aufgrund des öffentlichen Versorgungsauftrags umso weiter, als es vergleichbar ist mit dem Ermessen, das der Kommission im Rahmen der Anwendung von Artikel 92 Absatz 3 des Vertrages zusteht (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 49, vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr.56, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 34).

    168 Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt der Begriff der Beihilfe im Sinne von Artikel 92 Absatz 1 des Vertrages die von den staatlichen Stellen gewährten Vorteile, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat (Urteile des Gerichtshofes vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 34, vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 58, und Banco Exterior de España, a. a. O., Randnr. 13).

  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

    Auszug aus EuGH, 25.03.1998 - C-174/97
    Außerdem gelten die Wettbewerbsregeln auch für den Postsektor (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, und [vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91,] Corbeau, [Slg. 1993, I-2533]).
  • EuG, 27.10.1994 - T-32/93

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel

    Auszug aus EuGH, 25.03.1998 - C-174/97
    99 Dieses Ermessen ist namentlich in bezug auf die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durch die Mitgliedstaaten umso weiter, als die Kommission nach Artikel 90 Absatz 2 aufgefordert ist, bei der Ausübung dieses Ermessens den mit der besonderen Aufgabe der betreffenden Unternehmen verbundenen Erfordernissen Rechnung zu tragen, und als die Behörden der Mitgliedstaaten ihrerseits in bestimmten Fällen über ein ebenso weites Ermessen bei der Regelung bestimmter Sachgebiete, wie hier der Organisation der öffentlichen Dienstleistungen im Postsektor, verfügen können (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnr. 37).
  • EuGH, 17.09.1996 - C-19/95

    San Marco / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.03.1998 - C-174/97
    Vor der Prüfung des von den Rechtsmittelführern geltend gemachten Rechtsmittelgrundes ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gemäß Artikel 168a EG-Vertrag und Artikel 51 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes nur auf Gründe gestützt werden kann, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften beziehen und jedeTatsachenwürdigung ausschließen (vgl. u. a. Urteil vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 12, und Beschluß vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-19/95 P, San Marco/Kommission, Slg. 1996, I-4435, Randnrn.
  • EuGH, 12.12.1996 - C-49/96

    Progoulis / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.03.1998 - C-174/97
    Ein solches Rechtsmittel stellt nämlich in Wirklichkeit einen Antrag auf bloße Überprüfung der beim Gericht eingereichten Klage dar, was nach Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes nicht in dessen Zuständigkeit fällt (vgl. u. a. Beschlüsse vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-49/96 P, Progoulis/Kommission, Slg. 1996, I-6803, Randnr. 25, und vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-59/96 P, Koelman/Kommission, Slg. 1997, I-4809, Randnr. 52).
  • EuGH, 16.09.1997 - C-59/96

    Koelman / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.03.1998 - C-174/97
    Ein solches Rechtsmittel stellt nämlich in Wirklichkeit einen Antrag auf bloße Überprüfung der beim Gericht eingereichten Klage dar, was nach Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes nicht in dessen Zuständigkeit fällt (vgl. u. a. Beschlüsse vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-49/96 P, Progoulis/Kommission, Slg. 1996, I-6803, Randnr. 25, und vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-59/96 P, Koelman/Kommission, Slg. 1997, I-4809, Randnr. 52).
  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.03.1998 - C-174/97
    100 Da es in der vorliegenden Rechtssache um die Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte geht, ist das Ermessen bei der Berechnung der Mehrkosten aufgrund des öffentlichen Versorgungsauftrags umso weiter, als es vergleichbar ist mit dem Ermessen, das der Kommission im Rahmen der Anwendung von Artikel 92 Absatz 3 des Vertrages zusteht (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 49, vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr.56, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 34).
  • EuGH, 01.10.1991 - C-283/90

    Vidrányi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.03.1998 - C-174/97
    Vor der Prüfung des von den Rechtsmittelführern geltend gemachten Rechtsmittelgrundes ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gemäß Artikel 168a EG-Vertrag und Artikel 51 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes nur auf Gründe gestützt werden kann, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften beziehen und jedeTatsachenwürdigung ausschließen (vgl. u. a. Urteil vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 12, und Beschluß vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-19/95 P, San Marco/Kommission, Slg. 1996, I-4435, Randnrn.
  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus EuGH, 25.03.1998 - C-174/97
    Obwohl es sich auch in diesem Fall um eine staatliche Beihilfe im Sinne dieser Vorschrift handelt, kann die Wirkung der Wettbewerbsregeln hier beschränkt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86, Ahmed Saeed Flugreisen u. a., Slg. 1989, 803, Randnr. 56), so daß ein sich aus den Artikeln 92 in Verbindung mit Artikel 93 Absätze 2 und 3 ergebendes Verbot der Gewährung einer neuen Beihilfe für unanwendbar erklärt werden kann.
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

  • EuGH, 15.03.1994 - C-387/92

    Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia

  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

  • EuGH, 26.09.1996 - C-241/94

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

    50 Ein Rechtsmittel, das nur die bereits vor dem Gericht geltend gemachten Klagegründe oder Argumente einschließlich derjenigen wiederholt oder wörtlich wiedergibt, die auf ein ausdrücklich vom Gericht zurückgewiesenes Tatsachenvorbringen gestützt waren, genügt somit nicht den Begründungserfordernissen, die sich aus diesen Vorschriften ergeben (vgl. u. a. Beschluss vom 25. März 1998 in der Rechtssache C-174/97 P, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1303, Randnr. 24, und Urteil Interporc/Kommission, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche

    Nachdem das Gericht im Urteil FFSA u. a./Kommission festgestellt hatte, dass der Finanzausgleich in Form einer Steuervergünstigung eine staatliche Beihilfe darstellt, hat es entschieden, dass die Zahlung einer staatlichen Beihilfe nach Art. 86 Abs. 2 EG dann nicht unter das Verbot des Art. 87 EG fällt, wenn die betreffende Beihilfe nur die Mehrkosten ausgleichen soll, die dem mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen durch die Erfüllung der ihm übertragenen besonderen Aufgabe entstehen, und wenn ihre Gewährung erforderlich ist, um diesem Unternehmen die Erfüllung seiner Gemeinwohlverpflichtungen unter wirtschaftlich tragbaren Bedingungen zu ermöglichen(16).

    Im Urteil Ferring hat der Gerichtshof die Analyse des Vorteilsbegriffs durch das Gericht im Urteil FFSA u. a./Kommission (oben in Fn. 14 angeführt) verworfen.

    31 - Beschluss vom 25. März 1998, FFSA u. a./Kommission (C-174/97 P, Slg. 1998, I-1303, Randnr. 33).

  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Ein Rechtsmittel, das nur die bereits vor dem Gericht geltend gemachten Klagegründe oder Argumente einschließlich derjenigen wiederholt oder wörtlich wiedergibt, die auf ein ausdrücklich vom Gericht zurückgewiesenes Tatsachenvorbringen gestützt waren, genügt somit nicht den Begründungserfordernissen, die sich aus diesen Vorschriften ergeben (vgl. insbesondere Beschluss vom 25. März 1998 in der Rechtssache C-174/97 P, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1303, Randnr. 24).
  • EuG, 15.09.1998 - T-95/96

    DIE KOMMISSION WIRD WEGEN NICHT RECHTZEITIGEM TÄTIGWERDEN IM FALL DER

    Dasselbe würde im vorliegenden Fall dann gelten, wenn die Kommission zu dem Ergebnis käme, daß die den spanischen öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstaltern gewährten Mittelzuweisungen Beihilfen darstellen, jedoch gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Vertrages nicht unter das Verbot des Artikels 92 dieses Vertrages fallen (Urteil FFSA u. a./Kommission, Randnrn. 172 und 178, in der Rechtsmittelinstanz bestätigt durch Beschluß des Gerichtshofes vom 25. März 1998 in der Rechtssache C-174/97 P, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1303).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

    Ein solches Rechtsmittel stellt nämlich in Wirklichkeit einen Antrag auf bloße erneute Prüfung der Klage dar, die nach Artikel 49 dieser Satzungen nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (vgl. u. a. Beschluß vom 25. März 1998 in der Rechtssache C-174/97 P, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1303, Randnr. 24).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-199/01

    IPK-München / Kommission

    49 Ein Rechtsmittel, das nur die bereits vor dem Gericht geltend gemachten Klagegründe oder Argumente einschließlich derjenigen wiederholt oder wörtlich wiedergibt, die auf ein ausdrücklich vom Gericht zurückgewiesenes Tatsachenvorbringen gestützt waren, genügt somit nicht den Begründungserfordernissen, die sich aus diesen Vorschriften ergeben (vgl. insbesondere Beschluss vom 25. März 1998 in der Rechtssache C-174/97 P, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1303, Randnr. 24, und Urteil Interporc/Kommission, Randnr. 16).
  • EuG, 30.11.2009 - T-427/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG

    Das gegen dieses Urteil eingelegte Rechtsmittel ist vom Gerichtshof zurückgewiesen worden (Beschluss vom 25. März 1998, FFSA u. a./Kommission, C-174/97 P, Slg. 1998, I-1303).
  • EuGH, 19.01.2006 - C-240/03

    Comunità montana della Valnerina / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Streichung

    106 Ein Rechtsmittel, das nur die bereits vor dem Gericht geltend gemachten Klagegründe oder Argumente einschließlich derjenigen wiederholt oder wörtlich wiedergibt, die auf ein ausdrücklich vom Gericht zurückgewiesenes Tatsachenvorbringen gestützt waren, genügt somit nicht den Begründungserfordernissen, die sich aus diesen Vorschriften ergeben (vgl. u. a. Beschluss vom 25. März 1998 in der Rechtssache C-174/97 P, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1303, Randnr. 24, und Urteil Interporc/Kommission, Randnr. 16).
  • EuG, 10.05.2000 - T-46/97

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER

    Wie aus der Rechtsprechung hervorgeht, ergibt sich daraus insbesondere, daß der Umstand, daß die staatlichen Stellen einem Unternehmen einen finanziellen Vorteilgewähren, um die Kosten aufgrund der von diesem Unternehmen angeblich übernommenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen auszugleichen, keine Auswirkung auf die Qualifizierung dieser Maßnahme als Beihilfe im Sinne von Artikel 92 Absatz 1 des Vertrages hat, auch wenn dies bei der Prüfung der Vereinbarkeit der betreffenden Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Vertrages berücksichtigt werden kann (Urteil FFSA u. a./Kommission, Randnrn. 178 und 199, bestätigt durch Beschluß des Gerichtshofes vom 25. März 1998 in der Rechtssache C-174/97 P, Slg. 1998, I-1303, Randnr. 33).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

    Ein solches Rechtsmittel stellt nämlich in Wirklichkeit einen Antrag auf bloße erneute Prüfung der Klage dar, die nach Artikel 49 der EG-Satzung nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (u. a. Beschluss vom 25. März 1998 in der Rechtssache C-174/97 P, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1303, Randnr. 24).
  • EuGH, 09.03.2012 - C-406/11

    Atlas Transport / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01

    Mattila / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-53/00

    Ferring

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-34/01

    Enirisorse

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2002 - C-126/01

    GEMO

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2004 - C-254/03

    Eduardo Vieira / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2010 - C-54/09

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfen für die Umstrukturierung und

  • EuG, 30.11.2009 - T-17/05

    France Télécom / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1999 - C-332/98

    Frankreich / Kommission

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