Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 02.04.1998 - C-213/96   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen Ursprungs je nach der Art der Erzeugung unterschiedlich ist - Einheitlicher Satz für eingeführte Elektrizität

  • Europäischer Gerichtshof

    Outokumpu

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Finnische Verbrauchsteuer auf Elektrizität: Unvereinbarkeit mit Art. 95 EG-Vertrag

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 234; EGV Art. 9; EGV Art. 12; EGV Art. 95
    1 Steuerrecht - Inländische Abgaben - Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuerregelung, die Elektrizität inländischen Ursprungs je nach Art der Erzeugung mit unterschiedlichen Sätzen und eingeführte Elektrizität mit einem einheitlichen Satz belastet - Qualifizierung als inländische Abgabe, nicht aber als Abgabe gleicher Wirkung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 9, EGV Art 12, EGV Art 95
    Strom; Verbrauchsteuer

Verfahrensgang

  • Uudenmaan lääninoikeus [Finnland], 30.05.1996 - 540/6400/96
  • EuGH, 13.11.1997 - C-213/96
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96
  • EuGH, 02.04.1998 - C-213/96
  • Uudenmaan lääninoikeus [Finnland], 05.06.1998 - 540/6400/96
  • Helsingin hallinto-oikeus [Finnland], 28.02.2000 - 10599/99/9400
  • Korkein hallinto-oikeus [Finnland], 18.10.2002 - 2611

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1998, I-1777
  • EuZW 1998, 384 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (31)  

  • EuGH, 23.04.2002 - C-234/99  

    Inländische Abgabe auf Schweine - Abgaben gleicher Wirkung - Inländische

    17 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Vorschriften über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar, so dass ein und dieselbe Abgabe nach dem System des EG-Vertrags nicht gleichzeitig in beide Kategorien fallen kann (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-347/95, UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 17, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96, Outokumpu, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 19).

    19 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 20, und Outokumpu, Randnr. 20) stellen finanzielle Belastungen, die Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegt werden, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne sind, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9 und 12 EG-Vertrag dar.

    20 Dieser letztere Fall ist gegeben, wenn die Belastung inländische, im Inland verarbeitete oder in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse und inländische unverarbeitet ausgeführte Erzeugnisse erfasst und der Steuertatbestand für beide Arten von Erzeugnissen derselbe ist (vgl. analog zu Abgaben, die einerseits inländische Erzeugnisse und andererseits eingeführte Erzeugnisse betreffen, Urteile vom 11. Juni 1992 in den Rechtssachen C-149/91 und C-150/91, Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez Nutrition animale, Slg. 1992, I-3899, Randnr. 17, und Outokumpu, Randnr. 24).

    30 Daher ist es irrelevant, dass die lebend ausgeführten Schweine im Zeitpunkt der Ausfuhr besteuert werden, die zur Schlachtung auf im Inland bestimmten aber im Zeitpunkt der Lieferung zum Zweck der Schlachtung, da diese beiden Zeitpunkte in der wirtschaftlichen Realität derselben Handelsstufe entsprechen, nämlich der Herausnahme der Schweine aus der inländischen Primärerzeugung (vgl. Urteile Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez Nutrition animale, Randnr. 18, und Outokumpu, Randnr. 25).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01  

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Einfuhr von Kraftfahrzeugen -

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 20, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96, Outokumpu, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 20) stellt jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Artikel 23 EG und 25 EG dar.

    Solche Differenzierungen sind jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar, wenn sie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrages und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn ihre Modalitäten geeignet sind, jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeden Schutz inländischer konkurrierender Produktionen auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6, und Outokumpu, Randnr. 30).

  • EuGH, 13.09.2005 - C-176/03  

    Nichtigkeitsklage - Artikel 29 EU, 31 Buchstabe e EU, 34 EU und 47 EU -

    Der Umweltschutz ist eines der wesentlichen Ziele der Gemeinschaft (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 240/83 , ADBHU , Slg. 1985, 531 , Randnr. 13, vom 20. September 1988 in der Rechtssache 302/86 , Kommission/Dänemark , Slg. 1988, 4607 , Randnr. 8, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96 , Outokumpu , Slg. 1998, I-1777 , Randnr. 32).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen Ursprungs je nach der Art der Erzeugung unterschiedlich ist - Einheitlicher Satz für eingeführte Elektrizität

Verfahrensgang

  • Uudenmaan lääninoikeus [Finnland], 30.05.1996 - 540/6400/96
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96
  • EuGH, 13.11.1997 - C-213/96
  • EuGH, 02.04.1998 - C-213/96
  • Uudenmaan lääninoikeus [Finnland], 05.06.1998 - 540/6400/96
  • Helsingin hallinto-oikeus [Finnland], 28.02.2000 - 10599/99/9400
  • Korkein hallinto-oikeus [Finnland], 18.10.2002 - 2611

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1998, I-1777
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