Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 30.04.1998 - C-215/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1893
EuGH, 30.04.1998 - C-215/97 (https://dejure.org/1998,1893)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.1998 - C-215/97 (https://dejure.org/1998,1893)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 1998 - C-215/97 (https://dejure.org/1998,1893)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Nationale Regelung, nach der Handelsvertreterverträge, die von nicht in das Handelsvertreterregister eingetragenen Personen geschlossen worden sind, nichtig sind

  • Europäischer Gerichtshof

    Bellone

  • EU-Kommission PDF

    Bellone / Yokohama

    Richtlinie 86/653 des Rates, Artikel 1 Absatz 2 und 13 Absatz 2
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie 86/653 - Nationale Regelung, nach der Handelsvertreterverträge von der Eintragung des Handelsvertreters in ein dazu vorgesehenes Register abhängig sind - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Bellone / Yokohama

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Entschädigungsbeträgen nach der Kündigung eines Handelsvertretervertrages; Nichtigkeit von Handelsvertreterverträgen nach nationalem Recht, die von nicht in das Handelsvertreterregister eingetragenen Personen geschlossen worden sind; Richtlinie zur ...

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; Richtlinie 86/653/EWG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Bellone./Yokohama SpA. Zur Auslegung der Handelsvertreterrichtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 234; Richtlinie 86/653/EWG
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie 86/653 - Nationale Regelung, nach der Handelsvertreterverträge von der Eintragung des Handelsvertreters in ein dazu vorgesehenes Register abhängig sind - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Yokohama -, - Bellone -, Formerfordernis, HVV, Wahrung bestimmter Form als Wirksamkeitserfordernis, Unterwerfung unter Formerfordernisse für die Wirksamkeit, Registrierungspflicht, Register, HV

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Bologna - Auslegung der Richtlinie 86/653/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter - Vereinbarkeit eines nationalen Gesetzes, wonach die Wirksamkeit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-2191
  • EuZW 1998, 409
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • EuGH, 09.11.2000 - C-381/98

    Ingmar

    Die Richtlinie soll zunächst Handelsvertreter im Sinne ihrer Bestimmungen schützen (Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-215/97, Bellone, Slg. 1998, I-2191, Randnr. 13).

    Zweitens dienen die von der Richtlinie vorgeschriebenen Harmonisierungsmaßnahmen nach deren zweiter Begründungserwägung u. a. der Aufhebung der Beschränkungen der Ausübung des Handelsvertreterberufs, der Vereinheitlichung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Gemeinschaft und der Stärkung der Sicherheit im Handelsverkehr (vgl. Urteil Bellone, Randnr. 17).

  • EuGH, 17.10.2013 - C-184/12

    Unamar - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Richtlinie 86/653 die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien eines Handelsvertretervertrags zum Ziel hat (Urteile vom 30. April 1998, Bellone, C-215/97, Slg. 1998, I-2191, Randnr. 10, vom 23. März 2006, Honyvem Informazioni Commerciali, C-465/04, Slg. 2006, I-2879, Randnr. 18, und vom 26. März 2009, Semen, C-348/07, Slg. 2009, I-2341, Randnr. 14).

    Nach ständiger Rechtsprechung können ferner u. a. nationale Vorschriften, die die Gültigkeit eines Handelsvertretervertrags von der Eintragung des Handelsvertreters in ein dazu vorgesehenes Register abhängig machen, den Abschluss und die Durchführung von Handelsvertreterverträgen zwischen Parteien in verschiedenen Mitgliedstaaten erheblich erschweren und widersprechen insoweit den Zielen der Richtlinie 86/653 (vgl. in diesem Sinne Urteil Bellone, Randnr. 17).

  • EuGH, 13.07.2000 - C-456/98

    Centrosteel

    Auf eine ihm dazu vom Tribunale Bologna (Italien) zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Gültigkeit eines Handelsvertretervertrags von der Eintragung des Handelsvertreters in ein dazu vorgesehenes Register abhängig macht (Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-215/97, Bellone, Slg. 1998, I-2191).

    Da der Gemeinschaftsgesetzgeber die Frage abschließend geregelt hat, können die Mitgliedstaaten somit außer der schriftlichen Abfassung des Vertrages keine weitere Bedingung aufstellen (Urteil Bellone, Randnr. 14).

    Das vorlegende Gericht führt unter Berufung auf das Urteil Bellone aus, daß dieses Urteil nicht dazu führen könne, daß das Gesetz Nr. 204 in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit unangewandt bleibe, da Richtlinien nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes keine unmittelbare Wirkung im Verhältnis zwischen Privatpersonen hätten.

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß sich der Gerichtshof im Urteil Bellone zu einer Situation geäußert hat, die mit derjenigen, die dem beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit zugrunde liegt, identisch ist, nämlich zur Gültigkeit eines dem italienischen Recht unterliegenden Handelsvertretervertrags, wenn der Handelsvertreter nicht in das Handelsvertreterregister eingetragen ist.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1998 - C-215/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18196
Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1998 - C-215/97 (https://dejure.org/1998,18196)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.01.1998 - C-215/97 (https://dejure.org/1998,18196)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - C-215/97 (https://dejure.org/1998,18196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Barbara Bellone gegen Yokohama SpA.

    Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Nationale Regelung, nach der Handelsvertreterverträge, die von nicht in das Handelsvertreterregister eingetragenen Personen geschlossen worden sind, nichtig sind

  • Europäischer Gerichtshof

    Bellone

    Freizügigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-2191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1998 - C-215/97
    (13) - Vgl. insbesondere Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/989 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8), vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 10), vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-472/93 (Spano u. a., Slg. 1995, I-4321, Randnr. 17) sowie Faccini Dori (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 26).

    (16) - Urteil Marleasing (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 9).

    (19) - Vgl. insbesondere die in Fußnote 13 zitierten Urteile Marleasing (Randnr. 8), Habermann-Beltermann (Randnr. 10), Spano u. a. (Randnr. 17) sowie Urteil Faccini Dori (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 26).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1998 - C-215/97
    (12) - Vgl. insbesondere Urteile vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84 (Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 48) und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92 (Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 20).

    (19) - Vgl. insbesondere die in Fußnote 13 zitierten Urteile Marleasing (Randnr. 8), Habermann-Beltermann (Randnr. 10), Spano u. a. (Randnr. 17) sowie Urteil Faccini Dori (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 26).

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1998 - C-215/97
    (12) - Vgl. insbesondere Urteile vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84 (Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 48) und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92 (Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-452/17

    ZAKO

    6 Generalanwalt Cosmas hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Bellone(C-215/97, EU:C:1998:36, Nr. 31) drei notwendige und ausreichende Bedingungen dafür genannt, dass eine Person als Handelsvertreter angesehen werden kann, nämlich erstens ihre Stellung als selbständiger Gewerbetreibender, zweitens der ständige Charakter der Vertragsbeziehung und drittens die Ausübung der Tätigkeit im Namen und für Rechnung des Unternehmers, die in der bloßen Vermittlung des Verkaufs oder des Ankaufs von Waren oder kumulativ in der Vermittlung und im Abschluss dieser Geschäfte besteht.
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