Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 14.05.1998 - C-48/96 P   

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https://dejure.org/1998,1229
EuGH, 14.05.1998 - C-48/96 P (https://dejure.org/1998,1229)
EuGH, Entscheidung vom 14.05.1998 - C-48/96 P (https://dejure.org/1998,1229)
EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - C-48/96 P (https://dejure.org/1998,1229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Finanzielle Unterstützung im Energiesektor - Thermie-Programm - Anspruch auf umfassenden Rechtsschutz - Begründungspflicht - Anspruch auf rechtliches Gehör - Ermessen

  • Europäischer Gerichtshof

    Windpark Groothusen / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 5
    1 Nichtigkeitsklage - Fristen - Beginn - Handlung, die weder bekanntgegeben noch dem Kläger mitgeteilt worden ist - Genaue Kenntnis vom Inhalt und von der Begründung - Verpflichtung, nach Erlangung der Kenntnis vom Vorliegen der Handlung binnen angemessener Frist ihren ...

  • EU-Kommission

    Windpark Groothusen / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Finanzielle Unterstützung im Energiesektor ; Thermie-Programm ; Anspruch auf umfassenden Rechtsschutz und rechtliches Gehör

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2008/90/EWG; ; Thermie-Verordnung Art. 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Nichtigkeitsklage - Fristen - Beginn - Handlung, die weder bekanntgegeben noch dem Kläger mitgeteilt worden ist - Genaue Kenntnis vom Inhalt und von der Begründung - Verpflichtung, nach Erlangung der Kenntnis vom Vorliegen der Handlung binnen angemessener Frist ihren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94 - Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung, keine Unterstützung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2008/90 des Rates vom 29. Juni 1990 zur Förderung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-2873
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuG, 13.12.1995 - T-109/94

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs-KG gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-48/96
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94 (Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberater Jürgen Grunwald als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer).

    Die Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 19. Februar 1996 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94 (Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der ablehnenden Entscheidung der Kommission vom 13. Januar 1994 über eine finanzielle Unterstützung der Rechtsmittelführerin im Rahmen des Thermie-Programms für das Jahr 1993 und auf Verurteilung der Kommission zum Erlaß einer neuen Entscheidung abgewiesen hat.

  • EuGH, 16.09.1997 - C-59/96

    Koelman / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-48/96
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt ein Rechtsmittel, das nur die bereits vor dem Gericht geltend gemachten Klagegründe oder Argumente einschließlich derjenigen wiederholt oder wörtlich wiedergibt, die auf ein ausdrücklich vom Gericht zurückgewiesenes Tatsachenvorbringen gestützt waren, diesem Erfordernis nicht (vgl. u. a. Beschluß vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-59/96 P, Koelman/Kommission, Slg. 1997, I-4809, Randnr. 52).
  • EuGH, 07.02.1990 - 213/87

    Gemeente Amsterdam und VIA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-48/96
    Ferner machen die Besonderheiten des fraglichen Auswahlverfahrens, nämlich die Veröffentlichung der Kriterien der Förderungswürdigkeit und die Beteiligung von Ausschüssen bei der Auswahl der Vorhaben, eine ins einzelne gehende individuelle Begründung entbehrlich (Urteile vom 31. März 1965 in der Rechtssache 16/64, Rauch/Kommission, Slg. 1965, 187, und vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-213/87, Gemeente Amsterdam und VIA/Kommission, Slg. 1990, I-221).
  • EuGH, 31.03.1965 - 16/64

    Rauch / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-48/96
    Ferner machen die Besonderheiten des fraglichen Auswahlverfahrens, nämlich die Veröffentlichung der Kriterien der Förderungswürdigkeit und die Beteiligung von Ausschüssen bei der Auswahl der Vorhaben, eine ins einzelne gehende individuelle Begründung entbehrlich (Urteile vom 31. März 1965 in der Rechtssache 16/64, Rauch/Kommission, Slg. 1965, 187, und vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-213/87, Gemeente Amsterdam und VIA/Kommission, Slg. 1990, I-221).
  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-48/96
    Sodann ist darauf hinzuweisen, daß das Begründungserfordernis nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist, insbesondere nach dem Inhalt des Rechtsakts, der Art der vorgetragenen Gründe und dem Interesse, das die Adressaten oder andere durch den Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffene Personen im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 des Vertrages an Erläuterungen haben können (Urteil vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnr. 19).
  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92

    Fiskano / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-48/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885, Randnrn.
  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-48/96
    Insoweit genügt der Hinweis, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Ermessensmißbrauch vorliegt, wenn ein Gemeinschaftsorgan von seinen Kompetenzen ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel Gebrauch macht, ein Verfahren zu umgehen, das der EG-Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (vgl. u. a. Urteil vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 69).
  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-48/96
    Das Gericht hat schließlich in Randnummer 50 hinzugefügt, daß die vorliegende Rechtssache deutlich anders gelagert sei als diejenige, die zum Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93 (Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177) geführt habe, da der Rechtsmittelführerin anders als den Betroffenen in jener Rechtssache keine finanzielle Unterstützung bewilligt worden sei.
  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-48/96
    Das Gericht hat in Randnummer 26 jedoch daran erinnert, daß nach der Rechtsprechung die Klagefrist in Situationen, in denen der betreffende Rechtsakt weder bekanntgegeben noch mitgeteilt worden sei, erst von dem Zeitpunkt an laufe, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlange, vorausgesetzt, daß er den vollständigen Wortlaut dieses Rechtsakts binnen angemessener Frist nach Kenntniserlangung von seiner Existenz anfordere (Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, und Beschluß des Gerichtshofes vom 5. März 1993 in der Rechtssache C-102/92, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, Slg. 1993, I-801, Randnr. 18).
  • EuGH, 05.03.1993 - C-102/92

    Ferriere Acciaierie Sarde / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-48/96
    Das Gericht hat in Randnummer 26 jedoch daran erinnert, daß nach der Rechtsprechung die Klagefrist in Situationen, in denen der betreffende Rechtsakt weder bekanntgegeben noch mitgeteilt worden sei, erst von dem Zeitpunkt an laufe, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlange, vorausgesetzt, daß er den vollständigen Wortlaut dieses Rechtsakts binnen angemessener Frist nach Kenntniserlangung von seiner Existenz anfordere (Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, und Beschluß des Gerichtshofes vom 5. März 1993 in der Rechtssache C-102/92, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, Slg. 1993, I-801, Randnr. 18).
  • EuGH, 19.02.1998 - C-309/95

    Kommission / Rat

  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und

  • EuGH, 14.07.1994 - C-353/92

    Griechenland / Rat

  • EuGH, 13.10.1992 - C-63/90

    Portugal und Spanien / Rat

  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, ist eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24; vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-156/93, Parlament/Kommission, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31, vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-48/96 P, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 137).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

    99 Soweit die Rechtsmittelführerin dem Gericht einen Ermessensmissbrauch vorwirft, ist daran zu erinnern, dass ein solches Verhalten dann vorliegt, wenn ein Gemeinschaftsorgan seine Befugnisse ausschließlich oder zumindest hauptsächlich zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel ausübt, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile vom 14. Mai 1998, Windpark Groothusen/Kommission, C-48/96 P, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52, und vom 10. März 2005, Spanien/Rat, C-342/03, Slg. 2005, I-1975, Randnr. 64).
  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission

    Drittens ist zum Ermessensmissbrauch daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 69, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-48/96 P, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52) ein Ermessensmissbrauch vorliegt, wenn ein Gemeinschaftsorgan von seinen Kompetenzen ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel Gebrauch macht, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag für die Bewältigung der konkreten Sachlage eigens vorsieht.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Finanzielle Unterstützung im Energiesektor - Thermie-Programm - Anspruch auf umfassenden Rechtsschutz - Begründungspflicht - Anspruch auf rechtliches Gehör - Ermessen

  • EU-Kommission

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-2873
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96
    Vor diesem Hintergrund unterscheidet sich der vorliegende Fall meines Erachtens klar von dem Sachverhalt, der zum Erlaß des Urteils des Gerichts vom 6. Dezember 1994(38) und anschließend zu dem aufgrund des gegen das Urteil des Gerichts eingelegten Rechtsmittels ergangenen und von der Rechtsmittelführerin angeführten Urteils des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P (Kommission/Lisrestal u. a.)(39) geführt hat.

    In der Rechtssache C-32/95 P (Kommission/Lisrestal u. a.) hat der Gerichtshof, genauer gesagt, festgestellt(40), daß "die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist, der auch dann sichergestellt werden muß, wenn eine Regelung für das betreffende Verfahren fehlt ... Dieser Grundsatz gebietet es, daß die Adressaten von Entscheidungen, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen, in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt in sachdienlicher Weise vorzutragen." Somit muß die Kommission jedesmal, wenn sie eine Kürzung der zunächst gewährten finanziellen Unterstützung beabsichtigt, dem Berechtigten Gelegenheit geben, zu den Gesichtspunkten, auf die bei der Begründung der Entscheidung über die Kürzung der finanziellen Unterstützung zu seinem Nachteil abgestellt wird, nutzbringend Stellung zu nehmen(41).

    (32) - Urteil vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P (Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373).

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96
    (23) - Die Mitteilung derartiger Gesichtspunkte für einen Vergleich mit anderen Unternehmen könnte auch der Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses im Sinne von Artikel 214 des Vertrages zuwiderlaufen; vgl. hierzu das Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnrn. 26 bis 28), aber auch das Urteil Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission (zitiert in Fußnote 22, Randnr. 27).

    (43) - Vgl. Urteil AKZO Chemie/Kommission (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 23).

  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96
    Urteil vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P (Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnrn.
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