Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 01.10.1998 - C-27/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2051
EuGH, 01.10.1998 - C-27/94 (https://dejure.org/1998,2051)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.1998 - C-27/94 (https://dejure.org/1998,2051)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - C-27/94 (https://dejure.org/1998,2051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1990 - Ausfuhrerstattungen für Gerste

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    Verordnung Nr. 3665/87 der Kommission, Artikel 3 Absätze 5 und 6; Richtlinie 81/177 des Rates, Artikel 2
    1 Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Finanzierung durch den EAGFL - Bedingung - Gewährung nach Gemeinschaftsvorschriften - Ausfuhranmeldung - Vorlage in Schriftform, bevor die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1990 finanzierten Ausgaben; Ablehnung der Übernahme bestimmter Ausgaben zu Lasten des EAGFL durch die ...

  • Judicialis

    EGV Art. 173 Abs. 1; ; EGV Art. 190; ; Entscheidung 93/659/EG; ; Verordnung (EWG) Nr. 729/70; ; Verordnung (EWG) Nr. 3665/87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Finanzierung durch den EAGFL - Bedingung - Gewährung nach Gemeinschaftsvorschriften - Ausfuhranmeldung - Vorlage in Schriftform, bevor die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 93/659/EG der Kommission über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom EAGFL, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1990 finanzierten Ausgaben - Ausfuhrerstattungen bei Getreide - Nachweis der Erledigung der Zollformalitäten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-5581
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.1998 - C-27/94
    Im übrigen erlegt Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70 den Mitgliedstaaten die allgemeine Verpflichtung auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, daß die durch den EAGFL finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, um Unregelmäßigigkeiten zu verhindern und zu verfolgen und um die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen abgeflossenen Beträge wieder einzuziehen (Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 17).

    Dazu ist festzustellen, daß der Umfang der in Artikel 190 des Vertrages vorgesehenen Begründungspflicht nach ständiger Rechtsprechung von der Art der betroffenen Handlung und von dem Kontext abhängt, in dem diese vorgenommen wurde (Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91, Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399, Randnr. 10).

  • EuGH, 24.03.1988 - 347/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.1998 - C-27/94
    In diesem Zusammenhang ist erstens daran zu erinnern, daß der EAGFL nach den Grundsätzen, die für sein Rechnungsabschlußverfahren gelten und in der Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt worden sind, nur die "nach Gemeinschaftsvorschriften" gewährten Erstattungen im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte finanziert (Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 11).

    Zweitens ist daran zu erinnern, daß, wenn die Kommission die Übernahme bestimmter Ausgaben zu Lasten des EAGFL mit der Begründung ablehnt, daß diese durch einem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße gegen die Gemeinschaftsregelung veranlaßt wurden, der Mitgliedstaat nachzuweisen hat, daß die Voraussetzungen für die verweigerte Finanzierung vorliegen (vgl. insbesondere Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission, a. a. O., Randnr. 14).

  • EuGH, 13.12.1990 - C-22/89

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.1998 - C-27/94
    Im besonderen Kontext der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluß ist die Begründung einer Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Staat, der Adressat der Entscheidung ist, eng am Verfahren ihrer Ausarbeitung beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89, Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799, Randnr. 18).
  • EuGH, 06.06.1996 - C-198/94

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.1998 - C-27/94
    Dieser Grundsatz ist auch in einem Fall wie dem vorliegenden anwendbar, in dem die Kommission auf der Grundlage der von ihren Dienststellen vorgenommenen Kontrollen die Auffassung vertritt, daß der fragliche Mitgliedstaat nicht die erforderlichen Kontrollen durchgeführt hat, bevor die Waren das Zollgebiet verlassen haben (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-198/94, Italien/Kommission, Slg. 1996, I-2797, Randnr. 36).
  • EuGH, 22.06.1993 - C-54/91

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.1998 - C-27/94
    Dazu ist festzustellen, daß der Umfang der in Artikel 190 des Vertrages vorgesehenen Begründungspflicht nach ständiger Rechtsprechung von der Art der betroffenen Handlung und von dem Kontext abhängt, in dem diese vorgenommen wurde (Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91, Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399, Randnr. 10).
  • EuGH, 18.10.2007 - C-464/06

    Avena Nordic Grain - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen bei

    Dieses ist der Ansicht, aus den Urteilen vom 1. Oktober 1998, Niederlande/Kommission (C-27/94, Slg. 1998, I-5581), und vom 6. März 2001, Niederlande/Kommission (C-278/98, Slg. 2001, I-1501), gehe hervor, dass eine Ausfuhranmeldung im Voraus im Original übermittelt werden müsse und dass eine als Fernkopie übermittelte Anmeldung im Allgemeinen nicht als ausreichend betrachtet werden könne.

    Aus all diesen Bestimmungen ergibt sich, dass diese zwar nicht ausdrücklich regeln, in welcher Weise die Ausfuhranmeldung abzugeben ist, dass sie jedoch zum einen schriftlich erfolgen muss, insbesondere damit geprüft werden kann, ob die Angaben des Ausführers den zum Zweck der Ausfuhr gestellten Waren entsprechen, und dass sie zum anderen abgegeben werden muss, bevor die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen haben (vgl. Urteile vom 22. Juni 1993, Deutschland/Kommission, C-54/91, Slg. 1993, I-3399, Randnr. 22, und vom 1. Oktober 1998, Niederlande/Kommission, Randnr. 25).

    Ebenso wenig dürfen sie Warenkontrollen anhand von Informationen vornehmen, die als Telekopie übermittelt wurden, anstatt anhand des Originals der Zahlungserklärungen für die Vorfinanzierung von Erstattungen, wenn sich daraus die Gefahr einer rechtsgrundlosen Zahlung von Zuschüssen ergibt, weil der betroffene Händler nach der Feststellung einer unrichtigen Angabe bei einer auf der Grundlage dieser Telekopie durchgeführten Zollkontrolle eine andere Anmeldung mit den richtigen Angaben einreichen könnte (vgl. Urteil vom 6. März 2001, Niederlande/Kommission, Randnr. 70).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-501/01

    Niederlande / Kommission

    Der erste Teil des zweiten Klagegrundes und der vierte Klagegrund, die in der vorliegenden Rechtssache geltend gemacht werden, sind deckungsgleich mit dem ersten Teil des zweiten Klagegrundes und dem vierten Klagegrund in der Rechtssache, in der das Urteil Niederlande/Kommission vom heutigen Tage ergangen ist (C-293/00, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    Dies gilt erst recht, wenn der betroffene Mitgliedstaat eng an der Ausarbeitung des beanstandeten Rechtsakts beteiligt war und daher weiß, auf welchen Gründen er beruht (siehe für den Rechnungsabschluss des EAGFL Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36, und für die zulässige Gesamtfangmenge von Fischen Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-120/99, Italien/Rat, Slg. 2001, I-7997, Randnr. 29).

  • EuGH, 22.04.1999 - C-28/94

    Niederlande / Kommission

    Im besonderen Kontext der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluß ist die Begründung einer Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Staat, der Adressat der Entscheidung ist, eng am Verfahren ihrer Ausarbeitung beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. u. a. Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36).
  • EuGH, 06.03.2001 - C-278/98

    Niederlande / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist im besonderen Kontext der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluss des EAGFL die Begründung einer solchen Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Staat, der Adressat der Entscheidung ist, eng am Verfahren ihrer Ausarbeitung beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89, Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799, Randnr. 18,und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36).
  • EuGH, 18.05.2000 - C-242/97

    Belgien / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist im besonderen Kontext der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluß die Begründung einer solchen Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Staat, der Adressat der Entscheidung ist, eng am Verfahren ihrer Ausarbeitung beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89, Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799, Randnr. 18, und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-263/98

    Belgien / Kommission

    13 bis 15, vom 3. Oktober 1996 in der Rechtssache C-41/94, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-4733, Randnr. 23, vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-61/95, Griechenland/Kommission, Slg. 1998, I-207, Randnr. 45, vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 29, und vom 18. März 1999 in der Rechtssache Italien/Kommission, Randnr. 37).
  • EuG, 12.03.2019 - T-135/15

    Italien / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist im besonderen Kontext der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluss die Begründung einer Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Staat, der Adressat der Entscheidung ist, eng am Verfahren ihrer Ausarbeitung beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zulasten des EAGFL übernehmen zu müssen (Urteile vom 1. Oktober 1998, Niederlande/Kommission, C-27/94, EU:C:1998:446, Rn. 36, und vom 10. September 2008, 1talien/Kommission, T-181/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:331, Rn. 32).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-44/97

    Deutschland / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist in dem besonderen Zusammenhang der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluß die Begründung einer Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Mitgliedstaat, der Adressat der Entscheidung ist, an dem Verfahren ihrer Ausarbeitung unmittelbar beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission meinte, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. Urteilevom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89, Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799, Randnr. 18, und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-293/00

    Niederlande / Kommission

    Dies gilt erst recht, wenn der betroffene Mitgliedstaat eng an der Ausarbeitung des beanstandeten Rechtsakts beteiligt war und daher weiß, auf welchen Gründen er beruht (siehe für den Rechnungsabschluss des EAGFL Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36, und für die zulässige Gesamtfangmenge von Fischen Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-120/99, Italien/Rat, Slg. 2001, I-7997, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-293/00

    Niederlande / Kommission

    57: - Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94 (Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-148/01

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-148/99

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2004 - C-335/03

    Portugal / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-158/00

    Luxemburg / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-242/97

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EAGFL -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2002 - C-133/99

    Niederlande / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-27/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15086
Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-27/94 (https://dejure.org/1998,15086)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.05.1998 - C-27/94 (https://dejure.org/1998,15086)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - C-27/94 (https://dejure.org/1998,15086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,15086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1990 - Ausfuhrerstattungen für Gerste

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-5581
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.06.1993 - C-54/91

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-27/94
    L 48, S. 31.12: Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91 (Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399).

    13: Urteil in der Rechtssache C-54/91, Deutschland/Kommission (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 13).

    14: Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 327/85 (Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1065, Randnr. 13) und Urteil in der Rechtssache C-54/91, Deutschland/Kommission (zitiert in Fußnote 11, Randnrn. 10 und 12) .

  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-27/94
    Dies hat auch der Gerichtshof in seinem Urteil Deutschland/Kommission bestätigt, auf das die Kommission hinweist.(12) Bezüglich der Befugnis der Kommission zur Festsetzung einer Frist verweist der Gerichtshof auf den ersten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 422/86.(13) Dort heißt es: "...Im Hinblick auf eine rasche Prüfung der Rechnungen der Mitgliedstaaten muß die Kommission unter Berücksichtigung des Fortschritts der Arbeiten zum Rechnungsabschluß einen äußersten Termin für die Übermittlung weiterer Auskünfte durch die Mitgliedstaaten festsetzen können.".

    10: Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88 (Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 25 ff.).

    L 48, S. 31.12: Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91 (Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399).

  • EuGH, 10.11.1993 - C-48/91

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-27/94
    Die Eintragungen des zuständigen Zollbeamten finden sich jedoch nur auf dem Formular in Anhang 15.9: Urteile vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91 (Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 16), und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 14).

    14: Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 327/85 (Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1065, Randnr. 13) und Urteil in der Rechtssache C-54/91, Deutschland/Kommission (zitiert in Fußnote 11, Randnrn. 10 und 12) .

  • EuGH, 25.02.1988 - 327/85

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-27/94
    14: Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 327/85 (Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1065, Randnr. 13) und Urteil in der Rechtssache C-54/91, Deutschland/Kommission (zitiert in Fußnote 11, Randnrn. 10 und 12) .
  • EuGH, 24.03.1988 - 347/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-27/94
    Die Eintragungen des zuständigen Zollbeamten finden sich jedoch nur auf dem Formular in Anhang 15.9: Urteile vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91 (Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 16), und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht