Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 22.10.1998 - C-184/96   

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EuGH, 22.10.1998 - C-184/96 (https://dejure.org/1998,1808)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.1998 - C-184/96 (https://dejure.org/1998,1808)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - C-184/96 (https://dejure.org/1998,1808)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 EG-Vertrag

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EG-Vertrag, Artikel 30
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Rechtsvorschriften, die bestimmte Verkaufsbezeichnungen Stopfleberzubereitungen vorbehalten, die bestimmte Eigenschaften haben - Fehlen einer Bestimmung über die gegenseitige ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Anerkennung von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat ; Anerkennung von Stopfleberzubereitungen aus anderen Mitgliedstaaten

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 30
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Rechtsvorschriften, die bestimmte Verkaufsbezeichnungen Stopfleberzubereitungen vorbehalten, die bestimmte Eigenschaften haben - Fehlen einer Bestimmung über die gegenseitige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 EG-Vertrag - Nationale Vorschriften über Leber-Zubereitungen, die nicht die gegenseitige Anerkennung von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten gewährleisten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-6197
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-184/96
    Das läßt sich jedoch nicht nur dadurch erreichen, daß bestimmte Verkaufsbezeichnungen Erzeugnissen vorbehalten werden, die bestimmte Eigenschaften haben, sondern auch durch Mittel, die den Vertrieb von Erzeugnissen aus einem Mitgliedstaat, die den von diesem Staat erlassenen Bestimmungen entsprechen, in geringerem Maße einschränken, etwa eine entsprechende Etikettierung, aus der die Natur und die Merkmale des verkauften Erzeugnisses hervorgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227, Randnr. 35).
  • EuGH, 07.05.1997 - C-321/94

    FREIER WARENVERKEHR

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-184/96
    Seiner Anwendung steht nicht entgegen, daß bislang kein konkreter Fall aufgetreten ist, der eine Verbindung mit einem anderen Mitgliedstaat aufweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 1997 in den Rechtssachen C-321/94 bis C-324/94, Pistre u. a., Slg. 1997, I-2343, Randnr. 44).
  • EuGH, 22.09.1988 - 286/86

    Ministère public / Deserbais

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-184/96
    Nach Randnummer 13 des Urteils des Gerichtshofes vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86 (Deserbais, Slg. 1988, 4907) können die Mitgliedstaaten im Interesse der Bekämpfung von Betrügereien von den Betroffenen verlangen, daß sie die Bezeichnung eines Lebensmittels ändern, wenn dieses Erzeugnis nach seiner Zusammensetzung oder Herstellungsweise so stark von den in der Gemeinschaft unter dieser Bezeichnung allgemein bekannten Waren abweicht, daß es nicht mehr der gleichen Kategorie zugerechnet werden kann.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-184/96
    Nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5) richtet sich das Verbot des Artikels 30 EG-Vertrag gegen jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.
  • EuGH, 05.02.2004 - C-24/00

    DAS FRANZÖSISCHE VERFAHREN DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN

    17 Nach Ansicht der Kommission genügt gemäß dem Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197) das Fehlen einer Klausel über die gegenseitige Anerkennung in der französischen Regelung, um das Vorliegen einer Vertragsverletzung zu beweisen.

    Dieses Verfahren muss leicht zugänglich sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden können; wenn es zu einer Ablehnung führt, muss die Ablehnungsentscheidung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens angefochten werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 1992, Kommission/Frankreich, Randnr. 9).

    74 Was den wirksamen Schutz der Verbraucher betrifft, den die französische Regierung gleichfalls anführt, so ist es zwar, wie aus den Randnummern 63 und 67 des vorliegenden Urteils hervorgeht, rechtmäßig, auf eine korrekte Information der Verbraucher über die von ihnen verbrauchten Erzeugnisse achten zu wollen (vgl. Urteile vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 10, und vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 274/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 229).

    75 Eine geeignete Kennzeichnung, mit der die Verbraucher über die Art, die Inhaltsstoffe und die Eigenschaften der angereicherten Lebensmittel informiert werden, könnte es den Verbrauchern, für die der übermäßige Konsum eines diesen Lebensmitteln zugesetzten Nährstoffs eine Gefahr darstellen könnte, ermöglichen, selbst über deren Verwendung zu entscheiden (vgl. Urteil vom 23. Februar 1988, Kommission/Frankreich, Randnr. 16).

  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN

    Diesem Vorbringen der französischen Regierung ist daher nicht zu folgen; dass eine Vorschrift in der Praxis nicht auf eingeführte Erzeugnisse angewandt wird, schließt für sich genommen nicht aus, dass sie möglicherweise Wirkungen entfaltet, die den innergemeinschaftlichen Handel mittelbar und potentiell behindern (vgl. dazu Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-372/04

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT GEELHOED IST DAS DERZEITIGE NHS-SYSTEM FÜR DIE

    38 - Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 28) ("Foie gras").

    39 - Urteil vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959, Randnrn.

  • EuGH, 12.09.2000 - C-366/98

    Geffroy

    Entspricht die Zusammensetzung von aus Äpfeln hergestellten alkoholischen Getränken, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig unter der Bezeichnung "cider" hergestellt und vermarktet werden, nicht den Anforderungen der Regelung eines anderen Mitgliedstaats für die Herstellung von Cidre, so reicht dies nicht aus, um die Vermarktung dieser Getränke unter der Bezeichnung "cidre" in letzterem Mitgliedstaat mit der Begründung zu verbieten, dass diese Bezeichnung den Verbraucher irreführen könne (siehe für Stopfleber Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 24).

    Die Mitgliedstaaten können jedoch von den Betroffenen verlangen, dass sie die Bezeichnung eines Lebensmittels ändern, wenn dieses Erzeugnis nach seiner Zusammensetzung oder Herstellungsweise so stark von den in der Gemeinschaft unter dieser Bezeichnung allgemein bekannten Waren abweicht, dass es nicht mehr der gleichen Kategorie zugerechnet werden kann (siehe Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 13, und Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-239/02

    Douwe Egberts

    24 - Urteile vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 17) und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98 (Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnrn.

    25 - Urteil vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 152/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 2299, Randnr. 11).

  • EuGH, 15.02.2001 - C-230/99

    Kommission / Frankreich

    Im Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197) habe es sich wie im vorliegenden Fall um eine ausführliche Stellungnahme und nicht um eine schriftliche Aufforderung zur Äußerung gehandelt.

    Dass diese Verfahrensfrage von der französischen Regierung im oben genannten Urteil Kommission/Frankreich nicht aufgeworfen worden sei, hindere nicht daran, sie im vorliegenden Fall aufzuwerfen, und hindere erst recht den Gerichtshof, der sich nicht von Amts wegen mit ihr befasst habe, nicht daran, sie in der vorliegenden Rechtssache auf Verlangen der Beklagten zu prüfen.

  • EuGH, 14.06.2018 - C-169/17

    Asociación Nacional de Productores de Ganado Porcino - Vorlage zur

    Ihrer Anwendung steht nicht entgegen, dass bislang kein konkreter Fall aufgetreten ist, der eine Verbindung mit einem anderen Mitgliedstaat aufweist (Urteil vom 22. Oktober 1998, Kommission/Frankreich, C-184/96, EU:C:1998:495, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In dieser Auslegung gewährleistet diese Bestimmung, dass die im Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung keine Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels darstellt (vgl. im Umkehrschluss Urteil vom 22. Oktober 1998, Kommission/Frankreich, C-184/96, EU:C:1998:495).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-163/09

    Repertoire Culinaire - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuer auf Alkohol und

    58 - Dieser Grundsatz ist seit dem Urteil vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral ("Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Randnr. 14), in der Rechtsprechung zum freien Warenverkehr fest etabliert; vgl. etwa Urteil vom 22. Oktober 1998, Kommission/Frankreich ("Gänsestopfleber", C-184/96, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99

    Kommission / Irland

    26: - Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-205/06

    Kommission / Österreich

    Vgl. auch das in einigen Erklärungen der Mitgliedstaaten erwähnte Urteil vom 22. Oktober 1998, Kommission/Frankreich ("Foie gras", C-184/96, Slg. 1998, I-6197).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-358/01

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-249/06

    Kommission / Schweden - Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98

    Guimont

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2001 - C-510/99

    Tridon

  • VG Oldenburg, 18.04.2000 - 2 B 704/00

    Tötungsanordnung für Galloway-Rinder; Begriffsbestimmung "Tier" im Sinne der

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.10.1997 - C-184/96 (https://dejure.org/1997,28749)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 EG-Vertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-6197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (46)

  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96
    (7) - Siehe unter vielen anderen Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227, Randnr. 32).

    (10) - Siehe Urteil vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-51/94 (Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-3599), wonach es gegen Artikel 30 des Vertrages verstösst, wenn ein Mitgliedstaat - als Bedingung dafür, daß bestimmte Lebensmittel mit einer Zutat, die nicht den nationalen Rezepturvorschriften entspricht, in seinem Hoheitsgebiet in den Verkehr gebracht werden dürfen - verlangt, daß die Verkehrsbezeichnung durch eine Angabe über die Verwendung dieser Zutat zu ergänzen ist, obwohl diese bereits in dem Zutatenverzeichnis nach Artikel 6 der Richtlinie enthalten ist.

    (16) - Siehe unter vielen anderen Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 97/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1819, Randnr. 6), vom 25. April 1989 in der Rechtssache 141/87(Kommission/Italien, Slg. 1989, 943, Randnr. 15), vom 27. April 1993 in der Rechtssache C-375/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-2055, Randnr. 33) und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-61/94 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, 3989, Randnr. 61).

    Dies hat der Gerichtshof ausdrücklich anerkannt (vgl. z. B. Urteil Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft, zitiert in Fußnote 20, Randnr. 12, und Urteil vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-131/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1994, I-3303, Randnr. 10).

    (33) - Vgl. Urteile Kommission/Deutschland vom 26. Oktober 1995 (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 31) und vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 11).

    (34) - Siehe unter vielen anderen Urteil "Cassis de Dijon" (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 13) zum Vermarktungsverbot in Deutschland für alkoholische Getränke (wie den in Frankreich hergestellten Cassislikör) mit einem niedrigeren Weingeistgehalt als dem betreffenden vorgeschriebenen Mindestgehalt, Urteil Gilli und Andres (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 7), Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, Randnr. 27) zum Vermarktungsverbot in Italien für Erzeugnisse mit Essigsäure, die nicht aus der Essigsäuregärung des Weines stammt, wie etwa in Deutschland hergestellten Apfelessig, Urteil Fietje (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 12) zur Erweiterung des Verbotes, bestimmte alkoholische Getränke unter einer anderen Bezeichnung als "likeur" zu verkaufen, wie durch die nationalen Rechtsvorschriften für gleichartige Getränke vorgeschrieben, auf aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse, so daß das Etikett geändert werden muß, mit dem die betreffenden Erzeugnisse im Ausfuhrmitgliedstaat rechtmässig vermarktet werden, Urteil Rau (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 17) zum Vermarktungsverbot in Belgien für Margarine oder dem Verzehr dienende Fette, sofern das Erzeugnis oder dessen Verpackung nicht eine Würfelform aufweist, Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 15) zum Verbot der Einfuhr von Süßwaren, die mehr als 1 % Gelantine tierischen Ursprungs enthalten, Urteil Kommission/Deutschland vom 12. März 1987 (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 35) zum Verbot, unter der Bezeichnung "Bier" Biere zu vermarkten, die zum Teil aus anderen Grundstoffen (wie etwa Reis und Mais) hergestellt werden, als im deutschen Biersteuergesetz vorgeschrieben, Urteil Kommission/Frankreich vom 23. Februar 1988 (zitiert in Fußnote 33, Randnrn. 9 und 11), Urteil vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 76/86 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1021, Randnrn. 15 bis 18) zum Verbot der Einfuhr von Ersatzstoffen für Milchpulver und Kondensmilch unabhängig von deren Kennzeichnung, Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 407/85 (3 Glocken und Kritzinger, Slg. 1988, 4233, Randnr. 16) zum Vermarktungsverbot in Italien für Teigwaren aus Weichweizen oder einer Weichweizen-Hartweizen-Mischung und Urteil Kommission/Deutschland vom 26. Oktober 1995 (zitiert in Fußnote 10, Randnrn. 33 und 37) zu der Vorschrift, die Verkehrsbezeichnung für Sauce béarnaise und Sauce hollandaise aus Pflanzenfett und für bestimmte Zusatzstoffe enthaltende Gebäckerzeugnisse durch eine zusätzliche Bezeichnung der betreffenden Substanz zu ergänzen.

    Siehe jedoch Urteil Kommission/Deutschland vom 26. Oktober 1995 (zitiert in Fußnote 10, Randnrn. 34 und 36), worin der Gerichtshof - unter Zurückweisung des Arguments der deutschen Regierung, daß die streitigen Erfordernisse bezueglich der Etikettierung und Aufmachung der betreffenden Erzeugnisse notwendig seien, um eine genaue Unterrichtung der Verbraucher und die Lauterkeit des Handelsverkehrs zu gewährleisten - ausgeführt hat, daß "Verbraucher, die sich in ihrer Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung der Erzeugnisse richten, zunächst das Zutatenverzeichnis lesen, dessen Angabe [vorgeschrieben ist].

    (46) - Siehe unter vielen anderen Urteile vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181, Randnr. 14) und vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 124/85 (Kommission/Griechenland, Slg. 1986, 3935, Randnr. 7).

  • EuGH, 27.03.1984 - 50/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96
    (16) - Siehe unter vielen anderen Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 97/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1819, Randnr. 6), vom 25. April 1989 in der Rechtssache 141/87(Kommission/Italien, Slg. 1989, 943, Randnr. 15), vom 27. April 1993 in der Rechtssache C-375/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-2055, Randnr. 33) und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-61/94 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, 3989, Randnr. 61).

    Siehe insbesondere zur Auslegung der im Text genannten Bedingung im Rahmen von Artikel 36 des Vertrages Urteile Dassonville (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 7), vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Randnrn. 20 und 21), vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 40/82 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1982, 2793, Randnrn. 36 bis 40), vom 27. März 1984 in der Rechtssache 50/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 1633, Randnrn. 6 bis 9), vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, Randnrn. 15 und 16) und vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-317/91 (Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227, Randnrn.

    (34) - Siehe unter vielen anderen Urteil "Cassis de Dijon" (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 13) zum Vermarktungsverbot in Deutschland für alkoholische Getränke (wie den in Frankreich hergestellten Cassislikör) mit einem niedrigeren Weingeistgehalt als dem betreffenden vorgeschriebenen Mindestgehalt, Urteil Gilli und Andres (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 7), Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, Randnr. 27) zum Vermarktungsverbot in Italien für Erzeugnisse mit Essigsäure, die nicht aus der Essigsäuregärung des Weines stammt, wie etwa in Deutschland hergestellten Apfelessig, Urteil Fietje (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 12) zur Erweiterung des Verbotes, bestimmte alkoholische Getränke unter einer anderen Bezeichnung als "likeur" zu verkaufen, wie durch die nationalen Rechtsvorschriften für gleichartige Getränke vorgeschrieben, auf aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse, so daß das Etikett geändert werden muß, mit dem die betreffenden Erzeugnisse im Ausfuhrmitgliedstaat rechtmässig vermarktet werden, Urteil Rau (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 17) zum Vermarktungsverbot in Belgien für Margarine oder dem Verzehr dienende Fette, sofern das Erzeugnis oder dessen Verpackung nicht eine Würfelform aufweist, Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 15) zum Verbot der Einfuhr von Süßwaren, die mehr als 1 % Gelantine tierischen Ursprungs enthalten, Urteil Kommission/Deutschland vom 12. März 1987 (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 35) zum Verbot, unter der Bezeichnung "Bier" Biere zu vermarkten, die zum Teil aus anderen Grundstoffen (wie etwa Reis und Mais) hergestellt werden, als im deutschen Biersteuergesetz vorgeschrieben, Urteil Kommission/Frankreich vom 23. Februar 1988 (zitiert in Fußnote 33, Randnrn. 9 und 11), Urteil vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 76/86 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1021, Randnrn. 15 bis 18) zum Verbot der Einfuhr von Ersatzstoffen für Milchpulver und Kondensmilch unabhängig von deren Kennzeichnung, Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 407/85 (3 Glocken und Kritzinger, Slg. 1988, 4233, Randnr. 16) zum Vermarktungsverbot in Italien für Teigwaren aus Weichweizen oder einer Weichweizen-Hartweizen-Mischung und Urteil Kommission/Deutschland vom 26. Oktober 1995 (zitiert in Fußnote 10, Randnrn. 33 und 37) zu der Vorschrift, die Verkehrsbezeichnung für Sauce béarnaise und Sauce hollandaise aus Pflanzenfett und für bestimmte Zusatzstoffe enthaltende Gebäckerzeugnisse durch eine zusätzliche Bezeichnung der betreffenden Substanz zu ergänzen.

    (44) - Abgesehen von den Präzedenzfällen, in denen der Gerichtshof die Ansicht vertreten hat, daß die streitige staatliche Maßnahme nicht unterschiedslos anwendbar war oder tatsächliche beschränkende Wirkungen auf die Einfuhren hatte, siehe unter vielen anderen Urteile Kommission/Italien vom 9. Dezember 1981 (zitiert in Fußnote 34, Randnrn. 20 bis 26; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen, indem die Verkehrsbezeichnung "Essig" dem Weinessig vorbehalten bleibt und in Italien die Vermarktung von Essig landwirtschaftlichen Ursprungs verboten ist, der nicht aus der Essigsäuregärung des Weines stammt, aber in verschiedenen Mitgliedstaaten in bedeutendem Umfang hergestellt und verbraucht wird), Kommission/Italien vom 11. Juli 1984 (zitiert in Fußnote 34, Randnr. 18; Feststellung potentieller restriktiver Wirkungen der in Italien vorgeschriebenen Beschränkung der Vermarktung von Süßwaren, die mehr als 1 % Gelantine tierischen Ursprungs enthalten und in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden), vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 179/85, Kommission/Deutschland (Slg. 1986, 3879, Randnr. 8; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen des auf dem deutschen Markt geltenden Verbotes des Inverkehrbringens von Getränken wie "pétillant de raisins" in herkömmlichen Schaumweinflaschen, also unter Verwendung der Aufmachung, in der "pétillant" seit 1956 herkömmlicherweise in Frankreich hergestellt und vertrieben wird), vom 12. März 1987 in der Rechtssache 176/84 (Kommission/Griechenland, Slg. 1987, 1193, Randnrn.

    26 und 32; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen des Biersteuergesetzes und des griechischen Lebensmittelgesetzes auf die Einfuhr von Bier, das in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig a) aus anderen Grundstoffen als Gerstenmalz, b) unter Verwendung von Enzymen oder c) mit im Herstellungsmitgliedstaat zugelassenen Zusatzstoffen hergestellt wird), Kommission/Deutschland vom 12. März 1987 (zitiert in Fußnote 7, Randnrn. 29 und 40; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen des "Reinheitsgesetzes" für deutsches Bier auf die Einfuhr von Bier, das in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig a) aus anderen Grundstoffen als Gerstenmalz - insbesondere Reis und Mais - oder b) mit im Herstellungsmitgliedstaat zugelassenen Zusatzstoffen hergestellt wird) und vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-210/89 (Kommission/Italien, Slg. 1990, I-3697, Randnr. 9; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen des in Italien geltenden Verbotes des Inverkehrbringens von Käse mit einem Fettgehalt unter dem gesetzlichen Mindestgehalt auf die Einfuhr von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich, in denen er rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden ist).

    (47) - Vgl. Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-209/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-1575, Randnr. 6) und vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 20).

  • EuGH, 27.04.1993 - C-375/90

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96
    (16) - Siehe unter vielen anderen Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 97/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1819, Randnr. 6), vom 25. April 1989 in der Rechtssache 141/87(Kommission/Italien, Slg. 1989, 943, Randnr. 15), vom 27. April 1993 in der Rechtssache C-375/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-2055, Randnr. 33) und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-61/94 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, 3989, Randnr. 61).

    Wenn die Kommission im übrigen genügend Tatsachen vorträgt, die den angeblichen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erkennen lassen, sind die von ihr vorgebrachten Tatsachen als erwiesen anzusehen, es sei denn, der betroffene Mitgliedstaat wäre in der Lage, sich substantiiert und ausführlich gegenüber den vorgelegten Daten und den sich daraus ergebenden Folgerungen zu verteidigen (vgl. Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 272/86, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4875, Randnr. 21).

    (17) - Siehe unter vielen anderen Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13) und vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15).

    (44) - Abgesehen von den Präzedenzfällen, in denen der Gerichtshof die Ansicht vertreten hat, daß die streitige staatliche Maßnahme nicht unterschiedslos anwendbar war oder tatsächliche beschränkende Wirkungen auf die Einfuhren hatte, siehe unter vielen anderen Urteile Kommission/Italien vom 9. Dezember 1981 (zitiert in Fußnote 34, Randnrn. 20 bis 26; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen, indem die Verkehrsbezeichnung "Essig" dem Weinessig vorbehalten bleibt und in Italien die Vermarktung von Essig landwirtschaftlichen Ursprungs verboten ist, der nicht aus der Essigsäuregärung des Weines stammt, aber in verschiedenen Mitgliedstaaten in bedeutendem Umfang hergestellt und verbraucht wird), Kommission/Italien vom 11. Juli 1984 (zitiert in Fußnote 34, Randnr. 18; Feststellung potentieller restriktiver Wirkungen der in Italien vorgeschriebenen Beschränkung der Vermarktung von Süßwaren, die mehr als 1 % Gelantine tierischen Ursprungs enthalten und in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden), vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 179/85, Kommission/Deutschland (Slg. 1986, 3879, Randnr. 8; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen des auf dem deutschen Markt geltenden Verbotes des Inverkehrbringens von Getränken wie "pétillant de raisins" in herkömmlichen Schaumweinflaschen, also unter Verwendung der Aufmachung, in der "pétillant" seit 1956 herkömmlicherweise in Frankreich hergestellt und vertrieben wird), vom 12. März 1987 in der Rechtssache 176/84 (Kommission/Griechenland, Slg. 1987, 1193, Randnrn.

    (46) - Siehe unter vielen anderen Urteile vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181, Randnr. 14) und vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 124/85 (Kommission/Griechenland, Slg. 1986, 3935, Randnr. 7).

    (47) - Vgl. Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-209/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-1575, Randnr. 6) und vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 20).

  • EuGH, 03.07.1997 - C-60/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96
    (17) - Siehe unter vielen anderen Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13) und vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15).

    (32) - Siehe unter vielen anderen Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 188/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 419, Randnr. 16) und vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87 (Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnrn. 19 bis 22).

    (33) - Vgl. Urteile Kommission/Deutschland vom 26. Oktober 1995 (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 31) und vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 11).

    (34) - Siehe unter vielen anderen Urteil "Cassis de Dijon" (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 13) zum Vermarktungsverbot in Deutschland für alkoholische Getränke (wie den in Frankreich hergestellten Cassislikör) mit einem niedrigeren Weingeistgehalt als dem betreffenden vorgeschriebenen Mindestgehalt, Urteil Gilli und Andres (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 7), Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, Randnr. 27) zum Vermarktungsverbot in Italien für Erzeugnisse mit Essigsäure, die nicht aus der Essigsäuregärung des Weines stammt, wie etwa in Deutschland hergestellten Apfelessig, Urteil Fietje (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 12) zur Erweiterung des Verbotes, bestimmte alkoholische Getränke unter einer anderen Bezeichnung als "likeur" zu verkaufen, wie durch die nationalen Rechtsvorschriften für gleichartige Getränke vorgeschrieben, auf aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse, so daß das Etikett geändert werden muß, mit dem die betreffenden Erzeugnisse im Ausfuhrmitgliedstaat rechtmässig vermarktet werden, Urteil Rau (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 17) zum Vermarktungsverbot in Belgien für Margarine oder dem Verzehr dienende Fette, sofern das Erzeugnis oder dessen Verpackung nicht eine Würfelform aufweist, Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 15) zum Verbot der Einfuhr von Süßwaren, die mehr als 1 % Gelantine tierischen Ursprungs enthalten, Urteil Kommission/Deutschland vom 12. März 1987 (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 35) zum Verbot, unter der Bezeichnung "Bier" Biere zu vermarkten, die zum Teil aus anderen Grundstoffen (wie etwa Reis und Mais) hergestellt werden, als im deutschen Biersteuergesetz vorgeschrieben, Urteil Kommission/Frankreich vom 23. Februar 1988 (zitiert in Fußnote 33, Randnrn. 9 und 11), Urteil vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 76/86 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1021, Randnrn. 15 bis 18) zum Verbot der Einfuhr von Ersatzstoffen für Milchpulver und Kondensmilch unabhängig von deren Kennzeichnung, Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 407/85 (3 Glocken und Kritzinger, Slg. 1988, 4233, Randnr. 16) zum Vermarktungsverbot in Italien für Teigwaren aus Weichweizen oder einer Weichweizen-Hartweizen-Mischung und Urteil Kommission/Deutschland vom 26. Oktober 1995 (zitiert in Fußnote 10, Randnrn. 33 und 37) zu der Vorschrift, die Verkehrsbezeichnung für Sauce béarnaise und Sauce hollandaise aus Pflanzenfett und für bestimmte Zusatzstoffe enthaltende Gebäckerzeugnisse durch eine zusätzliche Bezeichnung der betreffenden Substanz zu ergänzen.

  • EuGH, 13.03.1984 - 16/83

    Prantl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96
    Für das Verbot des Artikels 30 des Vertrages ist es nicht erforderlich, daß diese Maßnahmen geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel spürbar zu beeinträchtigen (Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83, Prantl, Slg. 1984, 1299, Randnr. 20).

    (24) - Siehe unter vielen anderen Urteil Prantl (zitiert in Fußnote 19, Randnrn. 21 und 24).

    (40) - Vgl. Urteile Prantl (zitiert in Fußnote 19, Randnrn. 27 bis 30) und vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84 (Miro, Slg. 1985, 3731, Randnrn. 24 bis 27).

  • EuGH, 04.12.1986 - 179/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96
    (44) - Abgesehen von den Präzedenzfällen, in denen der Gerichtshof die Ansicht vertreten hat, daß die streitige staatliche Maßnahme nicht unterschiedslos anwendbar war oder tatsächliche beschränkende Wirkungen auf die Einfuhren hatte, siehe unter vielen anderen Urteile Kommission/Italien vom 9. Dezember 1981 (zitiert in Fußnote 34, Randnrn. 20 bis 26; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen, indem die Verkehrsbezeichnung "Essig" dem Weinessig vorbehalten bleibt und in Italien die Vermarktung von Essig landwirtschaftlichen Ursprungs verboten ist, der nicht aus der Essigsäuregärung des Weines stammt, aber in verschiedenen Mitgliedstaaten in bedeutendem Umfang hergestellt und verbraucht wird), Kommission/Italien vom 11. Juli 1984 (zitiert in Fußnote 34, Randnr. 18; Feststellung potentieller restriktiver Wirkungen der in Italien vorgeschriebenen Beschränkung der Vermarktung von Süßwaren, die mehr als 1 % Gelantine tierischen Ursprungs enthalten und in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden), vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 179/85, Kommission/Deutschland (Slg. 1986, 3879, Randnr. 8; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen des auf dem deutschen Markt geltenden Verbotes des Inverkehrbringens von Getränken wie "pétillant de raisins" in herkömmlichen Schaumweinflaschen, also unter Verwendung der Aufmachung, in der "pétillant" seit 1956 herkömmlicherweise in Frankreich hergestellt und vertrieben wird), vom 12. März 1987 in der Rechtssache 176/84 (Kommission/Griechenland, Slg. 1987, 1193, Randnrn.

    Generalanwalt Slynn hat seinerseits in der Rechtssache 179/85 (zitiert in Fußnote 44, 3892 und 3893) erklärt: "... mag das Kriterium der $lauteren Praxis und herkömmlichen Übung" in einem Fall wie der Rechtssache Prantl, in der sich die Frage der indirekten Ursprungsbezeichnung stellte, passen, braucht jedoch meines Erachtens nicht in jedem Fall vorzuliegen.

  • EuGH, 11.05.1989 - 25/88

    Strafverfahren gegen Wurmser u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96
    (21) - Vgl. Urteile vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 25/88 (Wurmser und Norlaine, Slg. 1989, 1105) und vom 13. Oktober 1993 in der Rechtssache C-93/92 (CMC Motorradcenter, Slg. 1993, I-5009).

    Für eine Bezugnahme auf den Grundsatz des "gegenseitigen Vertrauens" siehe Urteil Wurmser und Norlaine (zitiert in Fußnote 21, Randnr. 18).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96
    (19) - Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes umfasst der Begriff der Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern" (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).

    Siehe insbesondere zur Auslegung der im Text genannten Bedingung im Rahmen von Artikel 36 des Vertrages Urteile Dassonville (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 7), vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Randnrn. 20 und 21), vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 40/82 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1982, 2793, Randnrn. 36 bis 40), vom 27. März 1984 in der Rechtssache 50/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 1633, Randnrn. 6 bis 9), vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, Randnrn. 15 und 16) und vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-317/91 (Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227, Randnrn.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96
    (20) - Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe, genannt "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649, Randnr. 8).

    (27) - Siehe auch die Mitteilung der Kommission über die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Cassis de Dijon) (ABl. 1980, C 256, S. 2).

  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96
    Im späteren Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79 (Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071, Randnr. 6) wurde festgestellt, daß etwaige Hemmnisse für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, die sich aus Unterschieden der nationalen Regelungen über die Vermarktung von Erzeugnissen ergeben, nur dann zulässig sind, wenn die einzelstaatliche Vorschrift keinen diskriminierenden Charakter zum Nachteil eingeführter Erzeugnisse aufweist.

    (34) - Siehe unter vielen anderen Urteil "Cassis de Dijon" (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 13) zum Vermarktungsverbot in Deutschland für alkoholische Getränke (wie den in Frankreich hergestellten Cassislikör) mit einem niedrigeren Weingeistgehalt als dem betreffenden vorgeschriebenen Mindestgehalt, Urteil Gilli und Andres (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 7), Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, Randnr. 27) zum Vermarktungsverbot in Italien für Erzeugnisse mit Essigsäure, die nicht aus der Essigsäuregärung des Weines stammt, wie etwa in Deutschland hergestellten Apfelessig, Urteil Fietje (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 12) zur Erweiterung des Verbotes, bestimmte alkoholische Getränke unter einer anderen Bezeichnung als "likeur" zu verkaufen, wie durch die nationalen Rechtsvorschriften für gleichartige Getränke vorgeschrieben, auf aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse, so daß das Etikett geändert werden muß, mit dem die betreffenden Erzeugnisse im Ausfuhrmitgliedstaat rechtmässig vermarktet werden, Urteil Rau (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 17) zum Vermarktungsverbot in Belgien für Margarine oder dem Verzehr dienende Fette, sofern das Erzeugnis oder dessen Verpackung nicht eine Würfelform aufweist, Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 15) zum Verbot der Einfuhr von Süßwaren, die mehr als 1 % Gelantine tierischen Ursprungs enthalten, Urteil Kommission/Deutschland vom 12. März 1987 (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 35) zum Verbot, unter der Bezeichnung "Bier" Biere zu vermarkten, die zum Teil aus anderen Grundstoffen (wie etwa Reis und Mais) hergestellt werden, als im deutschen Biersteuergesetz vorgeschrieben, Urteil Kommission/Frankreich vom 23. Februar 1988 (zitiert in Fußnote 33, Randnrn. 9 und 11), Urteil vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 76/86 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1021, Randnrn. 15 bis 18) zum Verbot der Einfuhr von Ersatzstoffen für Milchpulver und Kondensmilch unabhängig von deren Kennzeichnung, Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 407/85 (3 Glocken und Kritzinger, Slg. 1988, 4233, Randnr. 16) zum Vermarktungsverbot in Italien für Teigwaren aus Weichweizen oder einer Weichweizen-Hartweizen-Mischung und Urteil Kommission/Deutschland vom 26. Oktober 1995 (zitiert in Fußnote 10, Randnrn. 33 und 37) zu der Vorschrift, die Verkehrsbezeichnung für Sauce béarnaise und Sauce hollandaise aus Pflanzenfett und für bestimmte Zusatzstoffe enthaltende Gebäckerzeugnisse durch eine zusätzliche Bezeichnung der betreffenden Substanz zu ergänzen.

  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

  • EuGH, 20.04.1983 - 59/82

    Weinvertriebs-GmbH

  • EuGH, 11.10.1990 - C-210/89

    Kommission / Italien

  • EuGH, 21.03.1991 - C-209/89

    Kommission / Italien

  • EuGH, 15.09.1994 - C-293/93

    Strafverfahren gegen Houtwipper

  • EuGH, 13.07.1994 - C-131/93

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 17.11.1992 - C-105/91

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 07.03.1989 - 215/87

    Schumacher / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost

  • EuGH, 11.05.1989 - 76/86

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 30.11.1993 - C-317/91

    Deutsche Renault / AUDI

  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

  • EuGH, 14.12.1979 - 34/79

    Henn und Darby

  • EuGH, 09.12.1981 - 193/80

    Kommission / Italien

  • EuGH, 02.03.1982 - 6/81

    BV Diensten Groep / Beele

  • EuGH, 22.06.1982 - 220/81

    Robertson

  • EuGH, 10.11.1982 - 261/81

    Rau / De Smedt

  • EuGH, 15.07.1982 - 40/82

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 11.07.1984 - 51/83

    Kommission / Italien

  • EuGH, 12.03.1987 - 176/84

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 26.11.1985 - 182/84

    Miro

  • EuGH, 28.01.1986 - 188/84

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 23.02.1988 - 216/84

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 11.03.1986 - 121/85

    Conegate / HM Customs & Excise

  • EuGH, 16.12.1986 - 124/85

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 14.07.1988 - 407/85

    3 Glocken u.a. / USL Centro-Sud u.a.

  • EuGH, 16.05.1989 - 382/87

    Buet u.a. / Ministère public

  • EuGH, 10.09.1996 - C-61/94

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 26.10.1995 - C-51/94

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 13.10.1993 - C-93/92

    CMC Motorradcenter / Baskiciogullari

  • EuGH, 25.04.1989 - 141/87

    Kommission / Italien

  • EuGH, 22.09.1988 - 286/86

    Ministère public / Deserbais

  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

  • EuGH, 25.05.1982 - 97/81

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 22.09.1988 - 272/86

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 14.07.1988 - 298/87

    Smanor

  • EuGH, 27.11.1990 - 200/88

    Kommission / Griechenland

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