Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 27.10.1998 - C-4/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2558
EuGH, 27.10.1998 - C-4/97 (https://dejure.org/1998,2558)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.1998 - C-4/97 (https://dejure.org/1998,2558)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - C-4/97 (https://dejure.org/1998,2558)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 69/335/EWG - Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen

  • Europäischer Gerichtshof

    Nonwoven

  • EU-Kommission PDF

    Nonwoven

    Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 4 und 10 Buchstaben a und b
    Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Richtlinie 69/335 - Gesellschaftsteuer und Steuer, die die gleichen Merkmale wie eine solche Steuer aufweist - Begriff - Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Nonwoven

  • Wolters Kluwer

    Steuern auf die Ansammlung von Kapital und auf das Nettovermögen der Unternehmen; Kein Verbot der Richtlinie 85/303/EWG, Steuern auf das Nettovermögen der Unternehmen zu erheben

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital

  • Judicialis

    Richtlinie 69/335/EWG

  • datenbank.nwb.de

    Steuern auf das Nettovermögen von Unternehmen - Merkmale einer Gesellschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 335/69, Richtlinie 69/335/EWG
    Gemeinschaftsrecht; Nettovermögensteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Commissione Tributaria Provinciale di Firenze - Auslegung der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Nationale Bestimmung, die eine Steuer auf das ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-6469
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.02.1996 - C-197/94

    Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des

    Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-4/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch die Qualifizierung einer Steuer, Abgabe oder Gebühr nach Gemeinschaftsrecht vom Gerichtshof nach den objektiven Merkmalen der Steuer unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht vorzunehmen (Urteil vom 13. Februar 1996 in den Rechtssachen C-197/94 und C-252/94, Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 39, mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 05.03.1998 - C-347/96

    Solred

    Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-4/97
    Durch die Richtlinie sollen u.a. die Faktoren, die die Festsetzung und die Erhebung der Gesellschaftsteuer in der Gemeinschaft beeinflussen, im Rahmen der Beseitigung der steuerlichen Hindernisse, die dem freien Kapitalverkehr entgegenstehen, harmonisiert werden (insbes. Urteil vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-347/96, Solred, Slg. 1998, I-937, Randnr. 3).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-279/99

    Petrolvilla & Bortolotti

    Durch die Richtlinie sollen u. a. die Faktoren, die die Festsetzung und die Erhebung der Gesellschaftsteuer in der Gemeinschaft beeinflussen, im Rahmen der Beseitigung der steuerlichen Hindernisse, die dem freien Kapitalverkehr entgegenstehen, harmonisiert werden (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97, Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 3).

    Steuerpflichtig sind insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, öffentliche und private Körperschaften, die nicht Gesellschaften sind, jedoch die Ausübung von Geschäftstätigkeiten zum ausschließlichen und/oder hauptsächlichen Zweck haben, sowie natürliche Personen, die unternehmerische Tätigkeiten zu Erwerbszwecken ausüben (vgl. Urteil Nonwoven, Randnr. 9).

    Am 27. Oktober 1998 hat der Gerichtshof das Urteil Nonwoven erlassen, in dem er für Recht erkannt hat, dass die Richtlinie es nicht verbietet, von Kapitalgesellschaften eine Steuer wie die auf das Nettovermögen der Unternehmen zu erheben.

    Somit kann aus dem Urteil Nonwoven klar abgeleitet werden, dass es nicht erforderlich ist, das Gesellschaftskapital von der Besteuerungsgrundlage auszunehmen und im Verhältnis zu deren übrigen Bestandteilen gesondert zu behandeln.

  • EuGH, 18.01.2001 - C-113/99

    P.P. Handelsgesellschaft

    Die Vorgänge, die in Artikel 4 der Richtlinie 69/335 genannt werden, auf den ihr Artikel 10 Buchstaben a und b verweist, sind entweder durch die Übertragung von Kapital oder von Gegenständen auf eine Kapitalgesellschaft im Mitgliedstaat der Besteuerung gekennzeichnet oder stellen eine tatsächliche Erhöhung des Kapitals oder des Gesellschaftsvermögens der Gesellschaften dar (Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97, Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 20).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die Qualifizierung einer Steuer, Abgabe oder Gebühr nach Gemeinschaftsrecht vom Gerichtshof nach den objektiven Merkmalen der Steuer unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht vorzunehmen (vgl. insbesondere Urteil Nonwoven, Randnr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-426/98

    Kommission / Griechenland

    5: - Siehe nur die Urteile vom 13. Februar 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-197/94 und C-252/94 (Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 39) und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97 (Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 19).

    6: - Siehe hiezu das Urteil Nonwoven, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 20: "... die Vorgänge, die nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie der Gesellschaftsteuer unterliegen, [sind] sämtlich durch die Übertragung von Kapital oder von Gegenständen auf eine Kapitalgesellschaft im Mitgliedstaat der Besteuerung gekennzeichnet ... Ebenso stellen die Kategorien von Vorgängen, die nach Artikel 4 Absatz 2 dieser Steuer unterworfen werden können, sämtlich eine tatsächliche Erhöhung des Kapitals oder des Gesellschaftsvermögens der Gesellschaften dar." 7: - Artikel 10 Buchstabe c der Richtlinie 69/335/EWG.

  • EuGH, 17.10.2002 - C-339/99

    ESTAG

    Angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere des Urteils vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97 (Nonwoven Slg. 1998, I-6469), sei jedoch auch eine am Wortlaut orientierte Auslegung der Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c und 5 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 69/335 vertretbar.
  • EuGH, 19.03.2002 - C-426/98

    Kommission / Griechenland

    Nach ständiger Rechtsprechung ist erstens die Qualifizierung als Steuer, Abgabe oder Gebühr im Sinne des Gemeinschaftsrechts vom Gerichtshof nach den objektiven Merkmalen der Belastung unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996 in den Rechtssachen C-197/94 und C-252/94, Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 39, und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97, Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99

    IGI

    Siehe auch Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97 (Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-48/15

    NN (L)

    15 - Urteil Nonwoven (C-4/97, EU:C:1998:507, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2004 - C-22/03

    Optiver u.a.

    Aus denselben Gründen erklärte der Gerichtshof, dass die genannte Gemeinschaftsvorschrift es nicht verbietet, von Kapitalgesellschaften eine Steuer wie die Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen zu erheben, da sie weder auf die Übertragung von Kapital oder von Gegenständen auf eine Kapitalgesellschaft noch auf eine tatsächliche Erhöhung des Kapitals oder des Gesellschaftsvermögens erhoben wird (Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97, Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-113/99

    P.P. Handelsgesellschaft

    L 156, S. 23.3: - Vgl. z. B. Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97, Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 3.4: - Der Vorlagebeschluss zitiert § 26a Absatz 5 KStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 70/1997.5: - Urteil vom 20. April 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-71/91 und C-178/91, Ponente Carni und Cispadana Costruzioni, Slg. 1993, I-1915.6: - Bei diesem Betrag entspricht die Mindestkörperschaftsteuer von 15 000 ATS der Körperschaftsteuer auf das tatsächliche Einkommen: 34 % von 44 118 ATS = 15 000 ATS.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-56/98

    Modelo

    Siehe auch Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97 (Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 19).
  • LG Freiburg, 12.01.2004 - 4 T 318/03

    Notargebühr: Reichweite des Verbots gemeinschaftsrechtlicher indirekter

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998 - C-4/97   

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https://dejure.org/1998,18186
Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998 - C-4/97 (https://dejure.org/1998,18186)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.06.1998 - C-4/97 (https://dejure.org/1998,18186)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - C-4/97 (https://dejure.org/1998,18186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nonwoven

  • EU-Kommission PDF

    Manifattura italiana Nonwoven SpA gegen Direzione regionale delle entrate per la Toscana.

    Richtlinie 69/335/EWG - Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-6469
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.03.1998 - C-347/96

    Solred

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998 - C-4/97
    14 Zum einen findet die Richtlinie gemäß Artikel 1 Anwendung auf Kapitalzuführungen an Kapitalgesellschaften; d. h., wie der Gerichtshof in seinem Urteil Solred ausgeführt hat, "durch die Richtlinie sollen insbesondere die Faktoren, die die Festsetzung und die Erhebung der Gesellschaftsteuer in der Gemeinschaft beeinflussen, im Rahmen der Beseitigung der steuerlichen Hindernisse, die dem freiem Kapitalverkehr entgegenstehen, harmonisiert werden"(11).

    (11) - Urteil vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-347/96 (Solred, Slg. 1998, I-937, Randnr. 3).

  • EuGH, 26.09.1996 - C-287/94

    Frederiksen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998 - C-4/97
    (15) - Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-287/94 (Slg. 1996, I-4581).
  • EuGH, 13.02.1996 - C-197/94

    Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998 - C-4/97
    (6) - Urteil vom 13. Februar 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-197/94 und C-252/94 (Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 39).
  • EuGH, 20.04.1993 - C-71/91

    Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998 - C-4/97
    (3) - Urteil vom 20. April 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-71/91 und C-178/91 (Slg. 1993, I-1915, Randnr. 19).
  • EuGH, 16.06.1966 - 52/65

    Deutschland / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998 - C-4/97
    (7) - Urteil vom 16. Juni 1966 in den verbundenen Rechtssachen 52/65 und 55/65 (Slg. 1966, 227).
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