Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 29.10.1998 - C-375/96   

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https://dejure.org/1998,2072
EuGH, 29.10.1998 - C-375/96 (https://dejure.org/1998,2072)
EuGH, Entscheidung vom 29.10.1998 - C-375/96 (https://dejure.org/1998,2072)
EuGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - C-375/96 (https://dejure.org/1998,2072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarmarktorganisation - Weinmarkt - System der obligatorischen Destillation

  • Europäischer Gerichtshof

    Zaninotto

  • EU-Kommission PDF

    Zaninotto / Ispettorato Centrale Repressione Frodi - Ufficio di Conegliano - Ministero delle risorse

    Verordnung Nr. 822/87 des Rates, Artikel 39; Verordnung Nr. 343/94 der Kommission, Artikel 1 Absatz 3 vierter Gedankenstrich
    1 Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Obligatorische Destillation von Tafelwein - Übertragung der im vorigen Wirtschaftsjahr nicht destillierten Mengen zur Berechnung der Gesamtmenge für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr - Art und Weise der Berechnung der ...

  • EU-Kommission

    Zaninotto / Ispettorato Centrale Repressione Frodi - Ufficio di Conegliano - Ministero delle risorse

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des zur obligatorischen Destillation gemäß Artikel 39 der Verordnung Nr. 822/87 des Rates zu liefernden Prozentsatzes der Tafelweinerzeugung für das Wirtschaftsjahr 1993/94; Einführung eines Ernte- und Bestandsmeldungssystem sowie einer jährliche Vorbilanz; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 343/94 Art. 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EG) Nr. 343/94 Art. 1 Abs. 3
    1 Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Obligatorische Destillation von Tafelwein - Übertragung der im vorigen Wirtschaftsjahr nicht destillierten Mengen zur Berechnung der Gesamtmenge für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr - Art und Weise der Berechnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Pretura circondariale Treviso, Auswärtige Abteilung Conegliano - Gültigkeit bestimmter Verordnungen auf dem Weinsektor - Wirtschaftsjahr 1993/94 - Zur obligatorischen Destillation zu liefernder Prozentsatz der Tafelweinerzeugung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-6629
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-375/96
    Mit Rücksicht auf die Verantwortung, die ihnen der EWG-Vertrag in der gemeinsamen Agrarpolitik zuweist, verfügen die Gemeinschaftsorgane in diesem Bereich über ein weites Ermessen (vgl. insbesondere Urteil vom 5. Oktober 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 31).

    Im Rahmen dieses Zieles müssen alle Erzeuger der Gemeinschaft, gleich in welchem Mitgliedstaat sie ansässig sind, solidarisch und in gleicher Weise die Folgen der Entscheidungen tragen, die die Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu treffen haben, um der Gefahr eines Ungleichgewichts zwischen der Erzeugung und den Absatzmöglichkeiten zu begegnen, das auf dem Markt auftreten kann (Urteil Crispoltoni u. a., Randnr. 52).

    Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die verursachten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. insbesondere Urteile Crispoltoni u. a., Randnr. 41, und vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-157/96, National Farmers' Union u. a., Slg. 1998, I-2211, Randnr. 60).

    Folglich kann eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme nur dann rechtswidrig sein, wenn diese Maßnahme zur Erreichung des Zieles, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. Urteile Crispoltoni u. a., Randnr. 42, und National Farmers' Union u. a., Randnr. 61).

    Zum Vorbringen des Betroffenen, die Kommission habe in ihren neuen Vorschlägen zur Regelung der gemeinsamen Marktorganisation für Wein anerkannt, daß das Kriterium des Endbestands eines Wirtschaftsjahres geeigneter sei als das des Hektarertrags, ist festzustellen, daß die Gültigkeit einer Gemeinschaftshandlung nicht von nachträglichen Betrachtungen über ihren Wirkungsgrad abhängen kann (Urteil Crispoltoni u. a., Randnr. 43).

    Muß der Gemeinschaftsgesetzgeber für den Erlaß einer Regelung die künftigen Auswirkungen dieser Regelung beurteilen und lassen sich diese Auswirkungen nicht genau vorhersehen, so kann seine Beurteilung nach ständiger Rechtsprechung nur dann beanstandet werden, wenn sie im Hinblick auf die Erkenntnisse, über die er im Zeitpunkt des Erlasses der Regelung verfügte, offensichtlich irrig erscheint (Urteil Crispoltoni u. a., Randnr. 43).

  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-375/96
    Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die verursachten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. insbesondere Urteile Crispoltoni u. a., Randnr. 41, und vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-157/96, National Farmers' Union u. a., Slg. 1998, I-2211, Randnr. 60).

    Folglich kann eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme nur dann rechtswidrig sein, wenn diese Maßnahme zur Erreichung des Zieles, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. Urteile Crispoltoni u. a., Randnr. 42, und National Farmers' Union u. a., Randnr. 61).

  • EuGH, 25.05.1998 - C-361/97

    Nour

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-375/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter solchen Umständen davon auszugehen, daß sich die dem Gerichtshof vorgelegten Fragen nicht auf eine Auslegung des Gemeinschaftsrechts beziehen, die für die vom vorlegenden Gericht zu erlassende Entscheidung objektiv erforderlich ist (vgl. insbesondere Beschluß vom 25. Mai 1998 in der Rechtssache C-361/97, Nour, Slg. 1998, I-3101, Randnr. 15, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.02.1990 - 267/88

    Wuidart u.a. / Laiterie coopérative eupenoise u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-375/96
    Auch wenn die geographischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in den verschiedenen Teilen eines Staatsgebiets nicht gleich sind, war die Kommission daher befugt, bei der Ausübung ihres Ermessens das ganze Gebiet eines Mitgliedstaats als eine einzige Region anzusehen, sofern eine solche Entscheidung den Strukturen des betroffenen Mitgliedstaats nicht offensichtlich unangemessen ist (siehe zum vergleichbaren Fall der Entscheidung eines Mitgliedstaats, zur Durchführung der Regelung über die zusätzliche Abgabe für Milch auf regionaler Ebene sein ganzes Gebiet als eine einzige Region anzusehen, Urteil vom 21. Februar 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr. 35).
  • EuGH, 21.02.1990 - 285/88
    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-375/96
    Auch wenn die geographischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in den verschiedenen Teilen eines Staatsgebiets nicht gleich sind, war die Kommission daher befugt, bei der Ausübung ihres Ermessens das ganze Gebiet eines Mitgliedstaats als eine einzige Region anzusehen, sofern eine solche Entscheidung den Strukturen des betroffenen Mitgliedstaats nicht offensichtlich unangemessen ist (siehe zum vergleichbaren Fall der Entscheidung eines Mitgliedstaats, zur Durchführung der Regelung über die zusätzliche Abgabe für Milch auf regionaler Ebene sein ganzes Gebiet als eine einzige Region anzusehen, Urteil vom 21. Februar 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr. 35).
  • EuGH, 13.12.1984 - 106/83

    Sermide

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-375/96
    Der Betroffene und die italienische Regierung verweisen insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 106/83 (Sermide, Slg. 1984, 420), aus dem hervorgehe, daß eine Differenzierung der verschiedenen Elemente einer gemeinsamen Marktordnung nach Regionen und anderen Erzeugungs- oder Verbrauchsbedingungen nur aufgrund objektiver Kriterien zulässig sei, die eine angemessene Verteilung der Vor- und Nachteile auf die Betroffenen gewährleisteten, ohne nach dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu unterscheiden.
  • EuGH, 10.01.1992 - C-177/90

    Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-375/96
    Zudem ist die Berufung auf diesen Grundsatz gegenüber einer Gemeinschaftsregelung nur insoweit möglich, als die Gemeinschaft zuvor selbst eine Situation geschaffen hat, die ein berechtigtes Vertrauen erwecken kann (vgl. Urteil vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35, Randnr. 14).
  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-375/96
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Marktbürger auf dem Gebiet der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderung der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt, nicht darauf vertrauen, daß sie nicht Beschränkungen unterworfen werden, die sich aus markt- oder strukturpolitischen Bestimmungen ergeben (vgl. Urteil vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2013 - C-314/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón kann einem Internetprovider

    59- Urteil vom 29. Oktober 1998, Zaninotto (C-375/96, Slg. 1998, I-6629, Randnr. 63).

    60- Urteil Zaninotto (oben in Fn. 59 angeführt, Randnr. 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2013 - C-373/11

    Panellinios Syndesmos Viomichanion Metapoiisis Kapnou - Verordnung (EG) Nr.

    41 - Vgl. Urteile Crispoltoni u. a., Randnr. 41, vom 5. Mai 1998, National Farmers' Union u. a. (C-157/96, Slg. 1998, I-2211, Randnr. 60), und vom 29. Oktober 1998, Zaninotto (C-375/96, Slg. 1998, I-6629, Randnr. 63).

    42 - Vgl. Urteile Crispoltoni u. a., Randnr. 42, National Farmers' Union u. a., Randnr. 61, und Zaninotto, Randnr. 64.

    44 - Urteile vom 10. Januar 1992, Kühn (C-177/90, Slg. 1992, I-35, Randnr. 14), und Zaninotto, Randnr. 50.

  • EuGH, 17.05.2001 - C-449/98

    IECC / Kommission

    Im Übrigen ist die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EG-Vertrag nach der Sach- und Rechtslage imZeitpunkt des Erlasses der Handlung zu beurteilen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7) und kann insbesondere nicht von nachträglichen Betrachtungen über deren Wirkungsgrad abhängen (vgl. Urteile vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 43, und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-375/96, Zaninotto, Slg. 1998, I-6629, Randnr. 66).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-206/99

    SONAE

    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter solchen Umständen davon auszugehen, dass sich die dem Gerichtshof vorgelegte Frage nicht auf eine Auslegung des Gemeinschaftsrechts bezieht, die für die vom vorlegenden Gericht zu erlassende Entscheidung objektiv erforderlich ist (vgl. insbesondere Urteil vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-375/96, Zaninotto, Slg. 1998, I-6629, Randnr. 79).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-56/99

    Gascogne Limousin viandes

    Was die gerichtliche Kontrolle der Art und Weise der Durchführung dieses Verbotes betrifft, so verfügen die Gemeinschaftsorgane allerdings mit Rücksicht auf die Verantwortung, die ihnen der Vertrag in der gemeinsamen Agrarpolitik zuweist, in diesem Bereich über ein weites Ermessen (Urteile vom 21. Februar 1990 in den Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr. 14, und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-375/96, Zaninotto, Slg. 1998, I-6629, Randnr. 46).

    Im Rahmen der Verfolgung eines solchen Zieles müssen aber alle Erzeuger der Gemeinschaft, gleich in welchem Mitgliedstaat sie ansässig sind, solidarisch und in gleicher Weise die Folgen der Entscheidungen tragen, die die Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu treffen haben, um der Gefahr eines Ungleichgewichts zwischen der Erzeugung und den Absatzmöglichkeiten zu begegnen, das auf demMarkt auftreten kann (Urteile Frankreich und Irland/Kommission, Randnr. 50, und Zaninotto, Randnr. 47).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-328/00

    Weber

    7: - Urteile vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-375/96 (Zaninotto, Slg. 1998, I-6629, Randnr. 66) und vom 21. Februar 1990 in den verbundenen Rechtssachen 267/88 bis 285/88 (Wuidart, Slg. 1990, I-435, Randnr. 14).

    9: - Zu diesem Kriterium in einem Verfahren betreffend die gemeinsame Agrarpolitik siehe das Urteil in der Rechtssache C-375/96 (zitiert in Fußnote 7), Randnr. 73.10: - Urteil vom 8. Februar 1996 in der Rechtssache C-212/94 (FMC u. a., Slg. 1996, I-389, Randnr. 36).

  • EuGH, 11.11.2004 - C-171/03

    Toeters y Verberk

    51 Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten dürfen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist, und dass die verursachten Nachteile nicht gegenüber den angestrebten Zielen unangemessen sein dürfen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41, vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-157/96, National Farmers' Union u. a., Slg. 1998, I-2211, Randnr. 60, und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-375/96, Zaninotto, Slg. 1998, I-6629, Randnr. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2005 - C-313/04

    Franz Egenberger - Gültigkeit der Artikel 25 Absatz 1 und 35 Absatz 2 der

    15 - Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-14/01, Molkerei Wagenfeld Karl Niemann, Slg. 2003, I-2279, Randnr. 39; vgl. ferner Urteile vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 80, und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-375/96, Zaninotto, Slg. 1998, I-6629, Randnr. 64, das oben in Fußnote 13 zitierte Urteil in der Rechtssache C-56/99, Gascogne Limousin, sowie schließlich Urteile vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-328/00, Weber, Slg. 2002, I-1461, Randnr. 32, vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-63/00, Schilling und Nehring, Slg. 2002, I-4483, Randnr. 39, und vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-374/03, ERSA, Slg. 2005, I-0000.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-37/02

    Di Lenardo

    19 f.) und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-375/96 (Zaninotto, Slg. 1998, I-6629, Randnr. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-14/01

    Niemann

    14: - Urteile vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-375/96 (Zaninotto, Slg. 1998, I-6629, Randnr. 64), vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01 (Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 80), vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-328/00 (Weber, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 32) und vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-63/00 (Schilling und Nehring, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-56/99

    Gascogne Limousin viandes

  • EuGH, 07.02.2002 - C-328/00

    Weber

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

  • EuGH, 19.10.2000 - C-155/99

    Busolin u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-86/03

    Griechenland / Kommission - Umwelt - Richtlinie 1999/32/EG - Schwefelhöchstgehalt

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   Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-375/96   

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https://dejure.org/1998,17064
Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-375/96 (https://dejure.org/1998,17064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Galileo Zaninotto gegen Ispettorato Centrale Repressione Frodi - Ufficio di Conegliano - Ministero delle risorse agricole, alimentari e forestali.

    Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarmarktorganisation - Weinmarkt - System der obligatorischen Destillation

  • Europäischer Gerichtshof

    Zaninotto

    Landwirtschaft

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  • Slg. 1998, I-6629
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (46)

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