Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 12.11.1998 - C-352/96   

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https://dejure.org/1998,3076
EuGH, 12.11.1998 - C-352/96 (https://dejure.org/1998,3076)
EuGH, Entscheidung vom 12.11.1998 - C-352/96 (https://dejure.org/1998,3076)
EuGH, Entscheidung vom 12. November 1998 - C-352/96 (https://dejure.org/1998,3076)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1522/96 - Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Italien / Rat

    Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, Artikel XXIV Absatz 6; Vereinbarung zur Auslegung des Artikels XXIV, Nummern 5 ff.; Verordnung Nr. 1522/96 des Rates, Artikel 3, 4 und 9
    Gemeinsamer Zolltarif - Gemeinschaftszollkontingente - Einfuhrzollkontingente für Reis, die als Ausgleich für die Erhöhung einiger Zollsätze nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten eingeführt wurden - Verordnung Nr. 1522/96 - Rechtmässigkeit im Hinblick auf die ...

  • EU-Kommission

    Italien / Rat

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkerklärung der Verordnung zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis; Vereinbarte Ausgleichsmaßnahmen mit Drittländern; Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1522/96/EWG Art. 3; ; Verordnung Nr. 1522/96/EWG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Gemeinschaftszollkontingente - Einfuhrzollkontingente für Reis, die als Ausgleich für die Erhöhung einiger Zollsätze nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten eingeführt wurden - Verordnung Nr. 1522/96 - Rechtmässigkeit im Hinblick auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1522/96 des Rates vom 24. Juli 1996 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-6937
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-352/96
    Der Rat weist zu Artikel XXIV Absatz 6 des GATT zunächst darauf hin, daß die Besonderheiten des GATT es grundsätzlich ausschlössen, daß der Gerichtshof seine Bestimmungen für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verordnung im Rahmen einer von einem Mitgliedstaat nach Artikel 173 Absatz 1 des Vertrages erhobenen Klage berücksichtige (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat die Rechtmäßigkeit einer Gemeinschaftshandlung im Hinblick auf die Vorschriften des GATT dann zu prüfen, wenn die Gemeinschaft eine bestimmte, im Rahmen des GATT übernommene Verpflichtung erfüllen wollte oder die fragliche Gemeinschaftshandlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen dieses Abkommens verweist (vgl. insbesondere Urteil vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, Randnr. 111).

    Was die Rüge eines Verstoßes der Artikel 3 und 4 der streitigen Verordnung gegen den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angeht, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts diesem Grundsatz entspricht, darauf an, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet sind und das Maß deshierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. insbesondere Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42).

  • EuGH, 09.11.1995 - C-426/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-352/96
    Was die Rüge eines Verstoßes der Artikel 3 und 4 der streitigen Verordnung gegen den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angeht, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts diesem Grundsatz entspricht, darauf an, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet sind und das Maß deshierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. insbesondere Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-352/96
    Ob nämlich die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 190 genügt, ist nicht nur im Hinblick auf seinen Wortlaut zu beurteilen, sondern auch aufgrund seines Zusammenhangs sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnrn.
  • EuGH, 05.05.1998 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-352/96
    15 und 16, und vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-180/96, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265, Randnr. 70).
  • EuGH, 13.07.1995 - C-156/93

    Parlament / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.11.1998 - C-352/96
    Zur Rüge eines Ermessensmißbrauchs schließlich ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof den Ermessensmißbrauch in ständiger Rechtsprechung definiert als Vornahme einer Rechtshandlung durch ein Gemeinschaftsorgan ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag zur Bewältigung einer konkreten Sachlage speziell vorsieht (vgl. insbesondere Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-156/93, Parlament/Rat, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31).
  • EuG, 03.02.2005 - T-19/01

    Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

    84 Der vorliegende Klagegrund beruhe vielmehr auf der gefestigten Rechtsprechung, wonach die Gemeinschaftsgerichte die Rechtmäßigkeit eines abgeleiteten Rechtsakts im Licht der WTO-Vorschriften, darunter des GATT, überprüfen könnten, wenn die Gemeinschaft eine bestimmte, im Rahmen der WTO übernommene Verpflichtung umsetze oder wenn der gemeinschaftliche Rechtsakt ausdrücklich auf bestimmte Vorschriften der WTO-Übereinkünfte verweise (Urteil des Gerichtshofes vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-149/96, Portugal/Rat, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 49; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-352/96, Italien/Rat, Slg. 1998, I-6937, im Folgenden: Urteil Italien/Rat [Reis], Randnr. 19, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, im Folgenden: Urteil Deutschland/Rat [Bananen], Randnr. 111).

    Diesem Schluss stehe das Urteil Italien/Rat (Reis) entgegen, in dem der Gerichtshof die Nakajima-Rechtsprechung angewandt habe, obgleich die Gemeinschaft Artikel XXIV Absatz 6 des GATT nicht in das Gemeinschaftsrecht umgesetzt habe.

    Das einzige Beispiel für die Anwendung der Nakajima-Rechtsprechung außerhalb des Bereichs des Antidumping sei das Urteil Italien/Rat (Reis).

    126 Anders als die Klägerin meint, steht das Urteil Italien/Rat (Reis) dieser Auslegung der Nakajima-Rechtsprechung nicht entgegen.

    Damit sollte die Verordnung eine "bestimmte, im Rahmen des GATT übernommene Verpflichtung" umsetzen (Urteil Italien/Rat [Reis], Randnr. 20).

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Die Kommission ist der Ansicht, sie sei nach der Rechtsprechung nicht verpflichtet, den Klägern eine detaillierte Auflistung der Methode und der Erkenntnisquellen oder eine Darstellung der konkreten Berechnung selbst unter Angabe sämtlicher Berechnungselemente vorzulegen (Urteile des Gerichtshofes vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-466/93, Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a., Slg. 1995, I-3799, Randnr. 16, vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29, und vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-352/96, Italien/Rat, Slg. 1998, I-6937, Randnr. 41).
  • EuGH, 13.01.2015 - C-401/12

    Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht -

    Der Gerichtshof hat zwar auch entschieden, dass es, wenn die Union eine bestimmte Verpflichtung umsetzen wollte, die sie im Rahmen der mit der Welthandelsorganisation (im Folgenden: WTO) geschlossenen Verträge übernommen hat, oder wenn die unionsrechtliche Handlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte verweist, Sache des Gerichtshofs ist, die Rechtmäßigkeit der fraglichen Handlung an den Regeln der WTO-Übereinkünfte zu messen (vgl. Urteile Fediol/Kommission, EU:C:1989:254, Rn. 19 bis 23, Nakajima/Rat, EU:C:1991:186, Rn. 29 bis 32, Deutschland/Rat, C-280/93, EU:C:1994:367, Rn. 111, und Italien/Rat, C-352/96, EU:C:1998:531, Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-401/12

    Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht -

    18 - Den der Antidumping-Verordnung mit Ausnahme des vom Urteil Italien/Rat (C-352/96, EU:C:1998:531) betroffenen Bereichs über die GATT-Regelungen.

    53 - Urteil Portugal/Rat (EU:C:1999:574, Rn. 49), vgl. auch Urteile Italien/Rat (EU:C:1998:531, Rn. 19) und Deutschland/Rat (EU:C:1994:367, Rn. 111).

  • EuGH, 12.03.2002 - C-27/00

    Omega Air

    Ob nämlich die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, ist nicht nur im Hinblick auf seinen Wortlaut zu beurteilen, sondern auch aufgrund seines Zusammenhangs sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-180/96, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265, Randnr. 70, und vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-352/96, Italien/Rat, Slg. 1998, I-6937, Randnr. 40).
  • EuGH, 13.01.2015 - C-404/12

    Rat / Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe -

    Zwar hat der Gerichtshof auch entschieden, dass er, wenn die Union eine bestimmte aufgrund der im Rahmen der Welthandelsorganisation geschlossenen Übereinkommen übernommene Verpflichtung erfüllen wollte oder der fragliche Unionsrechtsakt ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen dieser Übereinkommen verweist, die Rechtmäßigkeit des fraglichen Rechtsakts und der zu seiner Durchführung vorgenommenen Handlungen im Hinblick auf die Vorschriften dieser Übereinkommen zu prüfen hat (vgl. Urteile Fediol/Kommission, EU:C:1989:254, Rn. 19 bis 23, Nakajima/Rat, EU:C:1991:186, Rn. 29 bis 32, Deutschland/Rat, C-280/93, EU:C:1994:367, Rn. 111, und Italien/Rat, C-352/96, EU:C:1998:531, Rn. 19).
  • EuG, 14.06.2012 - T-396/09

    Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht /

    Nach den Feststellungen des Gerichtshofs war die in dieser Rechtssache von der Klägerin beanstandete Verordnung zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft erlassen worden, die daher nach ständiger Rechtsprechung zu gewährleisten hat, dass die Bestimmungen des GATT und seiner Durchführungsvorschriften eingehalten werden (vgl. Urteil Nakajima/Rat, oben in Randnr. 54 angeführt, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 12. November 1998, 1talien/Rat, C-352/96, Slg. 1998, I-6937, Randnrn.
  • EuG, 14.06.2012 - T-338/08

    Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe / Kommission -

    Nach den Feststellungen des Gerichtshofs war die in dieser Rechtssache von der Klägerin beanstandete Verordnung zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft erlassen worden, die daher nach ständiger Rechtsprechung zu gewährleisten hat, dass die Bestimmungen des GATT und seiner Durchführungsvorschriften eingehalten werden (vgl. Urteil Nakajima/Rat, oben in Randnr. 54 angeführt, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 12. November 1998, 1talien/Rat, C-352/96, Slg. 1998, I-6937, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-149/96

    Portugiesische Republik gegen Rat der Europäischen Union. - Gemeinsame

    Im folgenden Urteil über eine unmittelbare Klage der Italienischen Republik gegen eine Artikel XXIV Absatz 6 des GATT und insbesondere den Nrn. 5 f. der Vereinbarung über die Auslegung von Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994 angeblich zuwiderlaufende Verordnung des Rates über Zollkontingente für die Einfuhr von Reis hat der Gerichtshof die Einrede der Unzulässigkeit dieses Anfechtungsgrundes zurückgewiesen und dazu erklärt, daß die Gemeinschaft mit dem Erlaß der Verordnung "eine bestimmte, im Rahmen des GATT übernommene Verpflichtung erfuellen" wollte und daher "der Gerichtshof die Rechtmässigkeit der streitigen Verordnung im Hinblick auf die Vorschriften des GATT zu prüfen hat" (Urteil vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-352/96, Italien/Rat, Slg. 1998, I-6937, insbesondere Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2005 - C-313/04

    Franz Egenberger - Gültigkeit der Artikel 25 Absatz 1 und 35 Absatz 2 der

    50 - Urteil vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-352/96, Italien/Rat, Slg. 1998, I-6937.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

  • EuG, 20.03.2001 - T-18/99

    Cordis / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-21/14

    Kommission / Rusal Armenal - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-352/96   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-352/96 (https://dejure.org/1998,17592)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.04.1998 - C-352/96 (https://dejure.org/1998,17592)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - C-352/96 (https://dejure.org/1998,17592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Italienische Republik gegen Rat der Europäischen Union.

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1522/96 - Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-6937
 
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