Rechtsprechung
EuG, 14.05.1998 - T-319/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Fiskeby Board / Kommission
- EU-Kommission
Fiskeby Board AB gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 15 Absatz 2
1 Wettbewerb - Geldbussen - Höhe - Bestimmung - Berücksichtigter Umsatz - Referenzjahr - Letztes vollständiges Jahr der Zuwiderhandlung - EU-Kommission
Fiskeby Board AB gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Geldbuße - Bestimmung der Höhe - Mildernde Umstände - Begründung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbotene Preisabsprachen von Unternehmen auf dem Kartonmarkt; Ermittlung der Höhe einer Geldbusse; Berücksichtigung von Schwankungen des Umsatzes bei der Festlegung der Höhe einer Geldbusse; Untergeordnete und passive Rolle bei der Teilnahme an einem Kartell und ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung 94/601/EG der Kommission in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833) - Karton
Papierfundstellen
- Slg. 1998, II-1331
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (45)
- EuG, 14.05.1998 - T-334/94
Enso-Gutzeit / Kommission
Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-319/94
20 Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94).24 Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äussern sollten.
25 Mit Beschluß vom 4. Juni 1997 hat der Präsident der Dritten erweiterten Kammer des Gerichts die genannten Rechtssachen wegen ihres Zusammenhangs gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden und einem Antrag der Klägerin in der Rechtssache T-334/94 auf vertrauliche Behandlung stattgegeben.
- EuG, 14.05.1998 - T-337/94
Finnboard / Kommission
Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-319/94
20 Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94).24 Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äussern sollten.
26 Mit Beschluß vom 20. Juni 1997 hat er einem Antrag der Klägerin in der Rechtssache T-337/94 auf vertrauliche Behandlung eines in Beantwortung einer schriftlichen Frage des Gerichts vorgelegten Dokuments stattgegeben.
- EuGH, 09.11.1983 - 322/81
Michelin / Kommission
Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-319/94
117 Schließlich müsse die Kommission nicht auf jedes Argument jedes Unternehmens eingehen, sondern nur auf das wesentliche Vorbringen (Urteile des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 14, und vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 246/86, Belasco u. a./Kommission, Slg. 1989, 2117, Randnr. 55).Die Kommission hat zwar gemäß Artikel 190 des Vertrages die sachlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmässigkeit der Entscheidung abhängt, sowie die Erwägungen anzugeben, die sie zu ihrem Erlaß veranlasst haben; diese Bestimmung zwingt sie jedoch nicht, auf alle sachlichen und rechtlichen Fragen einzugehen, die während des Verwaltungsverfahrens behandelt wurden (vgl. Urteil Michelin/Kommission, Randnrn. 14 und 15).
- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Cascades / Kommission
Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-319/94
41 Da 1990 das letzte vollständige Jahr der in Artikel 1 der Entscheidung festgestellten Zuwiderhandlung ist, hat die Heranziehung des in diesem Jahr erzielten Umsatzes es der Kommission ermöglicht, die Grösse und die Wirtschaftskraft jedes Unternehmens der Kartonbranche sowie das Ausmaß der von jedem von ihnen begangenen Zuwiderhandlung zu bewerten; dies sind für die Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung relevante Gesichtspunkte (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnrn.42 Ist auf den Umsatz der an ein und derselben Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen abzustellen, um das Verhältnis zwischen den festzusetzenden Geldbussen zu bestimmen, so muß der zu berücksichtigende Zeitraum so abgegrenzt werden, daß die ermittelten Umsatzzahlen soweit wie möglich miteinander vergleichbar sind (Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 122).
- EuG, 21.12.1994 - T-301/94
Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-319/94
20 Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94).21 Die Klägerin in der Rechtssache T-301/94, die Laakmann Karton GmbH, hat ihre Klage mit Schreiben, das am 10. Juni 1996 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, zurückgenommen; durch Beschluß vom 18. Juli 1996 in der Rechtssache T-301/94 (Laakmann Karton/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) ist diese Rechtssache im Register des Gerichts gestrichen worden.
- EuG, 14.05.1998 - T-295/94
WETTBEWERB
Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-319/94
20 Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94).24 Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äussern sollten.
- EuG, 14.05.1998 - T-304/94
Europa Carton / Kommission
Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-319/94
20 Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94).24 Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äussern sollten.
- EuG, 14.05.1998 - T-309/94
Gruber & Weber / Kommission
Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-319/94
20 Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94).24 Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äussern sollten.
- EuG, 14.05.1998 - T-310/94
BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission
Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-319/94
20 Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94).24 Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äussern sollten.
- EuG, 14.05.1998 - T-311/94
Weig / Kommission
Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-319/94
20 Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94).24 Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äussern sollten.
- EuG, 14.05.1998 - T-317/94
SCA Holding / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-327/94
Sarriò / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-338/94
Metsä-Serla / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-347/94
Enso Española / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-348/94
Mo och Domsjö / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-352/94
Cascades / Kommission
- EuG, 28.02.2002 - T-308/94
Compagnia Italiana Alcool / Kommission
- EuGH, 07.06.1983 - 101/80
- EuGH, 11.07.1989 - 246/86
Belasco u.a. / Kommission
- EuG, 24.10.1991 - T-2/89
Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 24.10.1991 - T-3/89
Atochem SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 12.12.1991 - T-30/89
Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen …
- EuG, 17.12.1991 - T-7/89
SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 02.07.1992 - T-61/89
Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 23.02.1994 - T-39/92
Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen …
- EuG, 14.07.1994 - T-77/92
Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 06.04.1995 - T-142/89
Usines Gustave Boël SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 06.04.1995 - T-148/89
Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 06.04.1995 - T-150/89
G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 11.12.1996 - T-49/95
Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 07.04.1992 - C-358/90
SPO u.a. / Kommission
- EuGH, 25.03.1996 - C-137/95
Société métallurgique de Normandie gegen Kommission der Europäischen …
- EuG, 06.04.1995 - T-147/89
Musique Diffusion française / Kommission
- EuG, 06.04.1995 - T-151/89
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 08.11.1983 - 96/82
Boehringer Mannheim / Kommission
- EuGH, 04.07.1963 - 24/62
- EuGH, 08.11.1983 - 104/82
- EuGH, 08.11.1983 - 108/82
- EuGH, 07.06.1983 - 102/80
- EuGH, 08.11.1983 - 105/82
- EuGH, 07.06.1983 - 103/80
- EuGH, 08.11.1983 - 110/82
- EuG, 14.05.1998 - T-339/94
Mayr-Melnhof / Kommission
- EuGH, 15.07.1970 - 45/69
- EuG - T-312/94 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- EuGH, 16.11.2000 - C-286/98
Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission
Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94 und T-352/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94). - EuG, 14.05.1998 - T-337/94
IAZ / Kommission
22 Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94).26 Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äussern sollten.
- EuG, 14.12.2006 - T-259/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER …
Dagegen kann allein aus der Tatsache, dass die Kommission in ihrer früheren Entscheidungspraxis bei einem bestimmten Verhalten die Geldbuße in bestimmtem Umfang herabgesetzt hat, nicht abgeleitet werden, dass sie verpflichtet wäre, bei der Beurteilung eines ähnlichen Verhaltens im Rahmen eines späteren Verwaltungsverfahrens eine entsprechende Herabsetzung vorzunehmen (vgl. in Bezug auf einen mildernden Umstand das oben in Randnr. 205 angeführte Urteil Mayr-Melnhof/Kommission, Randnr. 368, und das Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-319/94, Fiskeby Board/Kommission, Slg. 1998, II-1331, Randnr. 82, sowie in Bezug auf die Zusammenarbeit Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-15/99, Brugg Rohrsysteme/Kommission, Slg. 2002, II-1613, Randnr. 193).
- EuG, 20.03.2002 - T-23/99
LR AF 1998 / Kommission
54 und 55; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-319/94, Fiskeby Board/Kommission, Slg. 1998, II-1331, Randnrn.Außerdem zeigt nach der Rechtsprechung die Einführung eines Programms zur Befolgung der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft zwar, dass das fragliche Unternehmen gewillt ist, künftige Zuwiderhandlungen zu verhindern, und stellt somit einen Faktor dar, der der Kommission die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtert, die u. a. darin besteht, im Bereich des Wettbewerbs die im Vertrag verankerten Grundsätze anzuwenden und die Unternehmen entsprechend anzuleiten; die bloße Tatsache, dass die Kommission in ihrer früheren Entscheidungspraxis in einigen Fällen die Einführung eines solchen Programms als mildernden Umstand berücksichtigt hat, bedeutet jedoch nicht, dass sie verpflichtet wäre, in einem bestimmten Fall ebenso vorzugehen (Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, Fiskeby Board/Kommission, Randnr. 83, und in der Rechtssache T-352/94, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989, Randnr. 417).
Im Übrigen ist die Kommission zwar nach Artikel 190 EG-Vertrag verpflichtet, in den Gründen ihrer Entscheidungen die sachlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung abhängt, sowie die Erwägungen anzugeben, die sie zu ihrem Erlass veranlasst haben; diese Bestimmung zwingt sie jedoch nicht, auf alle sachlichen und rechtlichen Fragen einzugehen, die während des Verwaltungsverfahrens behandelt wurden (Urteile Michelin/Kommission, Randnrn. 14 und 15, und Fiskeby Board/Kommission, Randnr. 127).
- EuG, 20.03.2002 - T-9/99
HFB u.a. / Kommission
54 und 55; Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-319/94, Fiskeby Board/Kommission, Slg. 1998, II-1331, Randnrn. - EuG, 05.10.2011 - T-11/06
Romana Tabacchi / Kommission
Unter diesen Umständen und angesichts der in den Erwägungsgründen 301 f. der angefochtenen Entscheidung enthaltenen Ausführungen zur Dauer der Zuwiderhandlung konnte die Kommission das Jahr 2001 nicht als das letzte volle Jahr der festgestellten Zuwiderhandlung berücksichtigen, ohne im Hinblick auf die Klägerin gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen, da diese, laut der Kommission, erst ab dem 29. Mai 2001 an der Zuwiderhandlung beteiligt war (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, Fiskeby Board/Kommission, T-319/94, Slg. 1998, II-1331, Randnr. 43).Außerdem ist anzumerken, dass eine solche Feststellung ein Unternehmen nicht daran hindern kann, nachzuweisen, wie dies vorliegend der Fall ist, dass sein Marktanteil in dem herangezogenen Zeitraum aus für dieses Unternehmen spezifischen Gründen weder für seine tatsächliche Größe und Wirtschaftskraft noch für das Ausmaß der von ihm begangenen Zuwiderhandlung einen Anhaltspunkt bietet (vgl. in diesem Sinne Urteil Fiskeby Board/Kommission, oben in Randnr. 186 angeführt, Randnr. 42).
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission zwar gemäß Art. 253 EG verpflichtet, in den Gründen ihrer Entscheidungen die sachlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung abhängt, sowie die Erwägungen anzugeben, die sie zu ihrem Erlass veranlasst haben; diese Bestimmung zwingt die Kommission jedoch nicht, auf alle sachlichen und rechtlichen Fragen einzugehen, die während des Verwaltungsverfahrens behandelt wurden (Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnrn. 14 f., und Urteil Fiskeby Board/Kommission, oben in Randnr. 186 angeführt, Randnr. 127).
- EuG, 20.03.2002 - T-16/99
Lögstör Rör / Kommission
54 und 55; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998in den Rechtssachen T-319/94, Fiskeby Board/Kommission, Slg. 1998, II-1331, Randnrn.Außerdem zeigt nach der Rechtsprechung dieEinführung eines Programms zur Befolgung der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft zwar, dass das fragliche Unternehmen gewillt ist, künftige Zuwiderhandlungen zu verhindern, und stellt somit einen Faktor dar, der der Kommission die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtert, die u. a. darin besteht, im Bereich des Wettbewerbs die im Vertrag verankerten Grundsätze anzuwenden und die Unternehmen entsprechend anzuleiten; die bloße Tatsache, dass die Kommission in ihrer früheren Entscheidungspraxis in einigen Fällen die Einführung eines solchen Programms als mildernden Umstand berücksichtigt hat, bedeutet jedoch nicht, dass sie verpflichtet wäre, in einem bestimmten Fall ebenso vorzugehen (Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, Fiskeby Board/Kommission, Randnr. 83, und in der Rechtssache T-352/94, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989, Randnr. 417).
Im Übrigen ist die Kommission zwar nach Artikel 190 EG-Vertrag verpflichtet, in den Gründen ihrer Entscheidungen die sachlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung abhängt, sowie die Erwägungen anzugeben, die sie zu ihrem Erlass veranlasst haben; diese Bestimmung zwingt sie jedoch nicht, auf alle sachlichen und rechtlichen Fragen einzugehen, die während des Verwaltungsverfahrens behandelt wurden (Urteile Michelin/Kommission, Randnrn. 14 und 15, und Fiskeby Board/Kommission, Randnr. 127).
- EuG, 08.07.2004 - T-67/00
JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA - …
Sumitomo beruft sich hierfür auf die Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92 (Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 580) und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-319/94 (Fiskeby Board/Kommission, Slg. 1998, II-1331, Randnr. 40). - EuGH, 16.11.2000 - C-291/98
Sarrió / Kommission
Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94). - EuGH, 16.11.2000 - C-279/98
Cascades / Kommission
Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-309/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94). - EuG, 14.05.1998 - T-311/94
Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission
- EuG, 25.10.2005 - T-38/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …
- EuG, 11.03.1999 - T-141/94
Thyssen Stahl / Kommission
- EuG, 11.07.2014 - T-543/08
RWE und RWE Dea / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
- EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
SCA Holding / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-294/98
Metsä-Serla u.a. / Kommission
- EuG, 20.03.2002 - T-15/99
Brugg Rohrsysteme / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE …
- EuG, 14.05.1998 - T-309/94
KNP BT / Kommission
- EuG, 11.07.2014 - T-541/08
Sasol u.a. / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-298/98
Finnboard / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva …
- EuG, 12.07.2018 - T-441/14
Brugg Kabel und Kabelwerke Brugg / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
Weig / Kommission
- EuG, 11.03.1999 - T-148/94
Preussag / Kommission
- EuG, 13.09.2013 - T-566/08
Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 19.05.2010 - T-11/05
In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das …
- EuG, 14.05.1998 - T-352/94
- EuG, 05.10.2011 - T-39/06
Transcatab / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
Enso Española / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-327/94
Société des treillis et panneaux soudés gegen Kommission der Europäischen …
- EuG, 14.05.1998 - T-308/94
- EuG, 14.05.1998 - T-295/94
- EuG, 12.10.2011 - T-38/05
Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den …
- EuG, 11.07.2014 - T-540/08
Esso u.a. / Kommission
- EuG, 06.05.2009 - T-116/04
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF …
- EuG, 14.05.1998 - T-348/94
CEPI Cartonboard / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung 94/601/EG der …
- EuG, 19.05.2010 - T-18/05
IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - …
- EuG, 13.09.2010 - T-40/06
Trioplast Industrier / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuGH, 16.11.2002 - C-298/98
Kartell von Kartonherstellern; Orientierung am Betonstahlmatten-Urteil; …
- EuG, 12.12.2014 - T-562/08
Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-304/94
- EuG, 14.05.1998 - T-310/94
- EuG, 14.05.1998 - T-317/94
- EuG, 14.05.1998 - T-334/94
- EuG, 14.05.1998 - T-338/94
- EuG, 14.05.1998 - T-347/94
- EuG, 14.05.1998 - T-354/94
- EuG, 09.09.2015 - T-92/13
Philips / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-339/94