Rechtsprechung
   EuG, 06.02.1998 - T-124/96   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten - Schutz des öffentlichen Interesses (Rechtspflege)

  • Europäischer Gerichtshof

    Interporc / Kommission

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1998, II-231



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Wird zitiert von ... (20)  

  • EuG, 07.12.1999 - T-92/98  

    Nichtigkeitsklage - Transparenz - Zugang zu Dokumenten - Beschluß 94/90 EGKS, EG,

    Das Gericht stellte mit Urteil vom 6. Februar 1998 (Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231; im folgenden: Urteil Interporc I) fest, daß die Entscheidung der Kommission vom 29. Mai 1996 nicht hinreichend begründet war und erklärte sie für nichtig.

    Die Klägerin macht drei Klagegründe geltend: Erstens habe die Kommission gegen den Verhaltenskodex und den Beschluß 94/90, zweitens gegen Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) in Verbindung mit dem Urteil Interporc I und drittens gegen Artikel 190 EG-Vertrag (jetzt Artikel 253 EG) verstoßen.

    Diese Ausnahmen sind eng auszulegen, damit die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit "möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Kommission" zu gewähren, nicht beeinträchtigt wird (Urteil Interporc I, Randnr. 49, und Urteil des Gerichts vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 110).

    Die angefochtene Entscheidung könne sich folglich auf Gründe stützen, die in der durch das Urteil Interporc I für nichtig erklärten Entscheidung vom 29. Mai 1996 nicht untersucht worden seien.

    Im Urteil Interporc I stellte das Gericht fest, daß die Entscheidung vom 29. Mai 1996 unzureichend begründet sei, und erklärte sie für nichtig.

    Aus dem Urteil Interporc I folgt zum einen, daß der Generalsekretär nach Artikel 176 EG-Vertrag verpflichtet war, zur Umsetzung dieses Urteils eine neue Entscheidung zu treffen, und zum anderen, daß die Entscheidung vom 29. Mai 1996 so anzusehen war, als wenn sie nie bestanden hätte.

    Besteht ein allgemeiner Grundsatz und sind von diesem Ausnahmen vorgesehen, so sind diese eng auszulegen und anzuwenden, damit die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes nicht beeinträchtigt wird (siehe die Urteile WWF UK/Kommission, Randnr. 56, und Interporc I, Randnr. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-41/00  

    Interporc Im- und Export GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    21 Hinsichtlich der von der Kommission erstellten Dokumente hat die Rechtsmittelführerin drei Klagegründe geltend gemacht: erstens einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex und den Beschluss 94/90, zweitens einen Verstoß gegen Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) in Verbindung mit dem Urteil Interporc I und drittens einen Verstoß gegen Artikel 190 EG-Vertrag (jetzt Artikel 253 EG).

    Im Urteil Interporc I stellte das Gericht fest, dass die Entscheidung vom 29. Mai 1996 unzureichend begründet sei, und erklärte sie für nichtig.

    55 Aus dem Urteil Interporc I folgt zum einen, dass der Generalsekretär nach Artikel 176 EG-Vertrag verpflichtet war, zur Umsetzung dieses Urteils eine neue Entscheidung zu treffen, und zum anderen, dass die Entscheidung vom 29. Mai 1996 so anzusehen war, als wenn sie nie bestanden hätte.

    68 Besteht ein allgemeiner Grundsatz und sind von diesem Ausnahmen vorgesehen, so sind diese eng auszulegen und anzuwenden, damit die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes nicht beeinträchtigt wird (siehe die Urteile WWF UK/Kommission, Randnr. 56, und Interporc I, Randnr. 49).

    62 Sie rügt, die Kommission habe, nachdem die Ablehnungsentscheidung vom 29. Mai 1996 durch das Urteil Interporc I für nichtig erklärt worden sei, aufgrund eines neuen Ablehnungsgrundes eine weitere Entscheidung zur Ablehnung des Antrags auf Zugang erlassen.

    (16) - Urteil in der Rechtssache T-124/96 (Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, im Folgenden: Urteil Interporc I).

  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00  

    Rechtsmittel - Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom - Zugang zu Dokumenten - Von den

    Das Gericht stellte mit Urteil vom 6. Februar 1998 (Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231; im folgenden: Urteil Interporc I) fest, dass die Entscheidung der Kommission vom 29. Mai 1996 nicht hinreichend begründet war und erklärte sie für nichtig.

    - in Bezug auf die von der Kommission stammenden Dokumente drei Klagegründe, mit denen sie einen Verstoß gegen den mit dem Beschluss 94/90 angenommenen Verhaltenskodex, gegen Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) in Verbindung mit dem Urteil Interporc I sowie gegen Artikel 190 EG-Vertrag (jetzt Artikel 253 EG) rügte, und.

    "55 Aus dem Urteil Interporc I folgt zum einen, dass der Generalsekretär nach Artikel 176 EG-Vertrag verpflichtet war, zur Umsetzung dieses Urteils eine neue Entscheidung zu treffen, und zum anderen, dass die Entscheidung vom 29. Mai 1996 so anzusehen war, als wenn sie nie bestanden hätte.

    26 Außerdem sei die Kommission nicht mehr berechtigt gewesen, die streitige Entscheidung auf einen neuen Ablehnungsgrund nach dem Verhaltenskodex - wie die Urheberregel - zu stützen, den sie in ihrer Entscheidung vom 29. Mai 1996, die mit dem Urteil Interporc I für nichtig erklärt worden sei, nicht angeführt habe.

mehr
  • EuG, 14.10.1999 - T-309/97  

    Transparenz - Zugang zur Information - Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom der

    Der Beschluß 94/90 ist ein Rechtsakt, der den Bürgern einen Anspruch auf Zugang zu den Dokumenten im Besitz der Kommission gewährt (Urteil WWF, Randnr. 55; Urteile des Gerichts vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96, Van derWal/Kommission, Slg. 1998, II-545, Randnr. 41, und vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 46).

    Wie das Gericht bereits entschieden hat, ergibt sich aus der Systematik des Beschlusses 94/90, daß er für Anträge auf Zugang zu Dokumenten allgemein gilt und daß jedermann Einsicht in jedes beliebige unveröffentlichte Kommissionsdokument beantragen kann, ohne seinen Antrag begründen zu müssen (Urteil Interporc/Kommission, Randnr. 48, und, zu den entsprechenden Bestimmungen des Beschlusses 93/731, das Urteil in der Rechtsache Svenska Journalistförbundet/Rat, Randnr. 109).

    Die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten sind jedoch eng auszulegen, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit "möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Kommission" zu gewähren, nicht zu beeinträchtigen (Urteile WWF, Randnr. 56, und in der Rechtssache Interporc/Kommission, Randnr. 49).

  • EuG, 12.07.2001 - T-204/99  

    Zugang zu Dokumenten - Beschlüsse 93/731/EG und 94/90/EGKS, EG, Euratom -

    Außerdem muss die Begründung nach ständiger Rechtsprechung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, klar und eindeutig zum Ausdruck bringen (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17, und Urteile des Gerichts, WWF UK/Kommission, Randnr. 66, und vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 53).

    Zunächst ist daran zu erinnern, dass jedermann die Einsicht in ein unveröffentlichtes Rats- oder Kommissionsdokument beantragen kann, ohne seinen Antrag begründen zu müssen (Urteile des Gerichts Interporc/Kommission, Randnr. 48, und vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnrn. 65 bis 67).

  • EuG, 19.07.1999 - T-14/98  

    Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Ratsdokumenten - Beschluß 93/731/EG -

    Die Ausnahme des Schutzes der internationalen Beziehungen sei eng auszulegen und anzuwenden (Urteile des Gerichts vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96, Van der Wal/Kommission, Slg. 1998, II-545, gegen das gegenwärtig ein Rechtsmittel beim Gerichtshof [Rechtssache C-189/89 P] anhängig ist, und Journalistförbundet).

    Besteht ein allgemeiner Grundsatz und sind Ausnahmen von diesem Grundsatz vorgesehen, so müssen diese Ausnahmen eng ausgelegt und angewandt werden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes nicht zu beeinträchtigen (vgl. Urteile WWF UK/Kommission, Randnr. 56, und Interporc/Kommission, Randnr. 49).

  • EuGH, 06.12.2001 - C-353/99  

    Rechtsmittel - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Ratsdokumenten - Beschluss

    84 Besteht ein allgemeiner Grundsatz und sind Ausnahmen von diesem Grundsatz vorgesehen, so müssen diese Ausnahmen eng ausgelegt und angewandt werden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes nicht zu beeinträchtigen (vgl. Urteile [des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95,] WWF UK/Kommission, [Slg. 1997, II-313,] Randnr. 56, und [vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96,] Interporc/Kommission, [Slg. 1998, II-231,] Randnr. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01  

    Olli Mattila gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der

    (31) - Siehe Urteile vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95 (WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnrn. 64 und 74), vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96 (Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 54), vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95 (Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 117), das zitierte Urteil Kuijer/Rat (Randnr. 38) und Urteil vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache T-123/99 (JT"s Corporation/Kommission, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 64).

    (32) - Vgl. zum Beschluss 93/731 das zitierte Urteil Svenska Journalistförbundet/Rat (Randnr. 109) und zum Beschluss 94/90 das zitierte Urteil Interporc/Kommission (Randnr. 48), das Urteil vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache T-309/97 (Bavarian Lager/Kommission, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 37) und vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-111/00 (British American Tobacco International [Investments]/Kommission, Slg. 2001, II-2997, Randnr. 42).

  • EuG, 11.12.2001 - T-191/99  

    Transparenz - Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Beschluss 94/90/EGKS, EG,

    Daher hat eine Person, der der Zugang zu einem Dokument oder zu einem Teil eines Dokuments verweigert wird, bereits aus diesem Grund ein Interesse an der Nichtigerklärung dieser Entscheidung (Urteile des Gerichts vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 48, im Folgenden: Urteil Interporc I, und vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnrn. 65 bis 67).

    Der Beschluss 94/90 ist ein Rechtsakt, der den Bürgern einen Anspruch auf Zugang zu den im Besitz der Kommission befindlichen Dokumenten gewährt (vgl. insbesondere Urteil WWF, zitiert oben in Randnr. 59, Randnr. 55, und Urteil Interporc I, zitiert oben in Randnr. 26, Randnr. 46).

  • EuG, 19.07.1999 - T-188/97  

    Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der

    Nach ständiger Rechtsprechung muß die Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen die tragenden Gründe der getroffenen Maßnahme erkennen und so ihre Rechte wahrnehmen können und daß dem Gemeinschaftsrichter die Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglicht wird (siehe Urteil des Gerichts vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 53).

    Ausnahmen von einem allgemeinen Grundsatz müssen eng ausgelegt und angewandt werden, um Raum für die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes zu lassen (siehe die Urteile WWF UK/Kommission, Randnr. 56, und Interporc/Kommission, Randnr. 49).

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04  

    Zugang zu Dokumenten - Von der Kommission in Verfahren vor dem Gerichtshof und

  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03  

    Akteneinsicht - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Antrag, der sich auf eine sehr

  • EuG, 06.07.2006 - T-391/03  

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Untersuchungen des

  • EuG, 17.09.1998 - T-50/96  

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von hochwertigem Rindfleisch (Hilton Beef) -

  • EuGH, 13.09.2001 - C-467/00  

    Comité du personnel de la BCE u.a. / BCE

  • EuG, 12.09.2002 - T-113/00  

    Nichtigkeitsklage - System allgemeiner Zollpräferenzen (APS) - Ablehnung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-64/05  

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Dokumente deutscher Behörden

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-39/05  

    Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Stellungnahme des

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-257/01  

    Justiz und Inneres - Visapolitik - Kontrolle und Überwachung der Grenzen - Vom

  • EuG, 05.07.2001 - T-55/01  
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