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   EuG, 25.06.1998 - T-371/94 und T-394/94   

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EuG, 25.06.1998 - T-371/94 und T-394/94 (https://dejure.org/1998,205)
EuG, Entscheidung vom 25.06.1998 - T-371/94 und T-394/94 (https://dejure.org/1998,205)
EuG, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - T-371/94 und T-394/94 (https://dejure.org/1998,205)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    British Airways plc, Scandinavian Airlines System Denmark-Norway-Sweden, Koninklijke Luchtvaart Maatschappij NV, Air UK Ltd, Euralair international, TAT European Airlines SA und British Midland Airways Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2, 190 und 214
    1 Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - Prüfung durch die Kommission - Kontradiktorisches Verfahren - Beteiligungs- und Informationsrechte der Betroffenen - Beschränktheit - Kein Widerspruch zur Verpflichtung der Kommission, ihre Entscheidung in der Weise zu ...

  • EU-Kommission

    British Airways plc, Scandinavian Airlines System Denmark-Norway-Sweden, Koninklijke Luchtvaart Maat

    Staatliche Beihilfen - Luftverkehr - Fluggesellschaft in Finanzkrise - Genehmigung einer Kapitalerhöhung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die angemeldete Kapitalerhöhung von Air France; Fehlende Heranziehung unabhängiger Sachverständiger zur Beurteilung der Vereinbarkeit der streitigen Beihilfe; Verstoß gegen den für staatliche Beihilfen geltenden ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die angemeldete Kapitalerhöhung von Air France; Fehlende Heranziehung unabhängiger Sachverständiger zur Beurteilung der Vereinbarkeit der streitigen Beihilfe; Verstoß gegen den für staatliche Beihilfen geltenden ...

  • Judicialis

    Entscheidung 94/653/EG; ; EGV Art. 93; ; EGV Art. 155; ; EWR-Abkommen Art. 62 Abs. 1 a; ; EWR-Abkommen Art. 61 Abs. 3 c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der Entscheidung 94/653/EG der Kommission betreffend die Kapitalerhöhung von Air France

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, II-2405
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.1998 - T-371/94
    19 und 20, und das Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1990 in derRechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 46) undlediglich über das Recht verfügen, am Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigungder Umstände des Einzelfalls angemessen beteiligt zu werden.

    Da es bei diesem Ermessen um die Würdigungkomplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten geht, muß sich die gerichtliche Kontrolleeiner in diesem Rahmen getroffenen Entscheidung auf die Prüfung beschränken,ob die Verfahrens- und Begründungsvorschriften eingehalten worden sind, ob derSachverhalts, der der getroffenen Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffendfestgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung diesesSachverhalt und kein Ermessensmißbrauch vorliegen (Urteil des Gerichtshofes vom29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723,Randnr. 11, und zitierte Rechtsprechung).

    Insbesondere sind die komplexen Bewertungen, die die Kommissionvorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die diese bei derDurchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16,und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission,Slg. 1996, I-4551, Randnr. 33).

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.1998 - T-371/94
    Was den Zweck der letztgenannten Passage des Artikels 93 Absatz 2 angeht, istsodann darauf hinzuweisen, daß diese Vorschrift nach der Rechtsprechung desGerichtshofes zum einen die Kommission verpflichten soll, dafür Sorge zu tragen,daß alle potentiell Betroffenen unterrichtet werden und Gelegenheit erhalten, ihrenStandpunkt geltend zu machen (Urteil vom 14. November 1984 in der Rechtssache323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809, Randnr. 17) und zum andern dieKommission in die Lage versetzen soll, sich vor Erlaß ihrer Entscheidungumfassend über alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte zu unterrichten(Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg.1984, 1451, Randnr. 13).

    Was insbesondere die Verpflichtung der Kommission zur Unterrichtung derBeteiligten betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, daß die Veröffentlichung einerMitteilung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ein angemessenes Mittelzur Unterrichtung aller Beteiligten über die Einleitung eines Verfahrens darstellt(Urteil Intermills/Kommission, Randnr. 17), wobei er festgestellt hat, daß "dieseMitteilung ... lediglich dem Zweck [dient], von den Beteiligten alle Auskünfte zuerhalten, die dazu beitragen können, der Kommission Klarheit über ihr weiteresVorgehen zu verschaffen" (Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72,Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813, Randnr. 19).

    Anhand der oben entwickelten Grundsätze sind die angeblichenUnregelmäßigkeiten des Ablaufs des Verwaltungsverfahrens zu prüfen, wobei nichtstreitig ist, daß die Klägerinnen und die dem Verfahren zur Unterstützung ihrerAnträge beigetretenen Beteiligten sowie die ACE, die im Verwaltungsverfahren beider Kommission einer Genehmigung des streitigen Beihilfevorhabenswidersprochen haben, als Beteiligte im Sinne von Artikel 93 Absatz 2 desVertrages, so wie dieser vom Gerichtshof in seinem Urteil Intermills/Kommission(zitiert in Randnr. 58, Randnr. 16) ausgelegt worden ist, anzusehen sind.

  • EuG, 15.01.1997 - T-77/95

    Syndicat français de l'express international, DHL international, Service CRIE und

    Auszug aus EuG, 25.06.1998 - T-371/94
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Rechtmäßigkeit einesGemeinschaftsrechtsakts im Rahmen einer Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 173 desVertrages nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen ist, die bei Erlaßdes Aktes bestanden (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in denverbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321,Randnr. 7, und des Gerichts vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95, SFEIu.

    a./Kommission, Slg. 1997, II-1, Randnr. 74), und nicht von rückschauendenBetrachtungen über seinen Wirkungsgrad abhängen kann (Urteil des Gerichtshofesvom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 40/72, Schröder, Slg. 1973, 125,Randnr. 14).

  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.1998 - T-371/94
    Zur Unterstützungdieses Vorbringens nehmen sie Bezug auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21.März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnrn.

    Das Urteil Italien/Kommission (zitiert in Randnr. 125) stützt nach Ansicht derKommission die Auffassung der Klägerinnen in keiner Weise.

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.1998 - T-371/94
    17 und 24, vom 24. Februar1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 18,und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission,Slg. 1990, I-307, Randnr. 49).

    In diesem Zusammenhang ist aufdas Urteil Deufil/Kommission (zitiert in Randnr. 79) und das Urteil desGerichtshofes vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 62/87 und 72/87(Exécutif régional wallon und Glaverbel/Kommission, Slg. 1988, 1573) sowie auf dieEntscheidung 90/70/EWG der Kommission vom 28. Juni 1989 über die vonFrankreich einigen Unternehmen der Stahlerstverarbeitung gewährten Beihilfen(ABl. 1990, L 47, S. 28) verwiesen worden.

  • EuGH, 25.06.1970 - 47/69

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.1998 - T-371/94
    Außerdem hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Juni 1970 in derRechtssache 47/69 (Frankreich/Kommission, Slg. 1970, 487, Randnr. 7) entschieden,daß es bei der Entscheidung, ob eine Beihilfe die Handelsbedingungen in einerdem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Weise verändert, notwendig ist,insbesondere zu prüfen, ob nicht ein Ungleichgewicht zwischen den von den betroffenen Unternehmen zu tragenden Lasten einerseits und den sich aus derBeihilfe ergebenden Vorteilen andererseits besteht.

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätige, daß eineorganische Verbindung zwischen einem Unternehmen, das auf einem Markt imWettbewerb mit andern Unternehmen stehe, und den Stellen, die diesen Marktregulierten, gerade wegen der Gefahr der Diskriminierung, die einem solchenSachverhalt innewohne, gegen Artikel 90 in Verbindung mit Artikel 86 desVertrages verstoße (Urteile vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-202/88,Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-1223, Randnrn.

  • EuGH, 24.10.1996 - C-329/93

    Deutschland u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.1998 - T-371/94
    Zwar braucht die Kommission in der Begründungeiner Entscheidung nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkteeinzugehen, die von den Beteiligten während des Verwaltungsverfahrens vorgetragen worden sind (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in derRechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23,Randnr. 39), sie hat jedoch alle maßgeblichen Umstände und Faktoren desEinzelfalls zu berücksichtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 inden verbundenen Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschlandu.

    a./Kommission, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 32; im folgenden: Urteil BremerVulkan/Kommission), damit das Gemeinschaftsgericht seineRechtmäßigkeitskontrolle ausüben kann und sowohl die Mitgliedstaaten als auchdie beteiligten Bürger sich darüber unterrichten können, unter welchenVoraussetzungen die Kommission den Vertrag angewandt hat (Urteil PublishersAssociation/Kommission, Randnr. 39).

  • EuG, 06.07.1995 - T-449/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

    Auszug aus EuG, 25.06.1998 - T-371/94
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die wirtschaftlichen Wertungen bei derAnwendung des Artikels 92 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrages, in bezug auf diedie Kommission über ein weites Ermessen verfügt, auf die Gemeinschaft als Ganzeszu beziehen sind (Urteil Philip Morris/Kommission, zitiert in Randnr. 79,Randnr. 24), was bedeutet, daß die Kommission verpflichtet ist, die Auswirkungeiner Beihilfe auf den Wettbewerb und den innergemeinschaftlichen Handel zuprüfen (Urteil des Gerichts vom 6. Juli 1995 in den verbundenen RechtssachenT-447/93, T-448/93 und T-449/93, AITEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1971,Randnr. 136).
  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 25.06.1998 - T-371/94
    24 und 25, sowie des Gerichts vom 2. Juli 1992 in derRechtssache T-61/89, Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, Slg. 1992, II-1931,Randnr. 129), hat das Gericht die Klägerinnen und die dem Verfahren zurUnterstützung ihrer Anträge beigetretenen Streithelferinnen aufgefordert, dieErklärungen, die sie während des Verwaltungsverfahrens in ihrer Eigenschaft alsBeteiligte im Sinne von Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages bei der Kommissionabgegeben hatten, vorzulegen, soweit diese Erklärungen noch nicht zu den Aktengegeben worden waren (siehe oben, Randnr. 33).
  • EuG, 13.09.1995 - T-244/93

    Entscheidung über die Gewährung staatlicher Beihilfen; Geltendmachung eines

    Auszug aus EuG, 25.06.1998 - T-371/94
    Zum einen ist dieKommission grundsätzlich befugt, eine Entscheidung, durch die eine Beihilfe gemäßArtikel 92 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrages genehmigt wird, an Bedingungenzu knüpfen, durch die sichergestellt werden soll, daß die genehmigte Beihilfe dieHandelsbedingungen nicht in einer dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufendenWeise verändert (Urteil des Gerichts vom 13. September 1995 in den verbundenenRechtssachen T-244/93 und T-486/93, TWD/Kommission, Slg. 1995, II-2265,Randnr. 55).
  • EuG, 06.07.1995 - T-448/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

  • EuG, 12.12.1996 - T-358/94

    Compagnie nationale Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuGH, 17.01.1995 - C-360/92

    Publishers Association / Kommission

  • EuGH, 20.02.1997 - C-166/95

    Kommission / Daffix

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 19.03.1991 - 202/88

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 08.03.1988 - 62/87

    Exécutif régional wallon / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 24.02.1987 - 304/85

    Falck / Kommission

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 07.02.1973 - 40/72

    Schröder KG / Deutschland

  • EuGH, 20.03.1959 - 18/57

    Firma J. Nold KG, Kohlen-und Baustoffgrosshandlung, gegen Hohe Behörde der

  • EuGH, 04.07.1963 - 24/62

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuGH, 04.02.1992 - C-294/90

    British Aerospace und Rover / Kommission

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

  • EuGH, 27.10.1993 - C-69/91

    Strafverfahren gegen Decoster

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 21.03.1991 - C-305/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 26.09.1996 - C-241/94

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

  • EuGH - C-282/94 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

  • EuG, 12.07.2018 - T-356/15

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss, mit dem die

    Außerdem dürfen die Beeinträchtigung des Handels und die Verfälschung des Wettbewerbs, die durch die Maßnahme hervorgerufen werden, nicht außer Verhältnis zu den positiven Auswirkungen der Maßnahme stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, EU:T:1998:140, Rn. 282 und 283, und vom 26. Februar 2015, Frankreich/Kommission, T-135/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:116, Rn. 60).

    Nach der Rechtsprechung soll Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 1 AEUV die Kommission zum einen verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass alle potenziell Betroffenen unterrichtet werden und Gelegenheit erhalten, ihren Standpunkt geltend zu machen, und sie zum anderen in die Lage versetzen, sich vor Erlass ihrer Entscheidung umfassend über alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte zu unterrichten (Urteil vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, EU:T:1998:140, Rn. 58).

    Daraus folgt, dass die Beteiligten keineswegs einen Anspruch auf rechtliches Gehör, wie er denjenigen zusteht, gegen die ein Verfahren eingeleitet worden ist, geltend machen können, sondern lediglich über das Recht verfügen, am Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen beteiligt zu werden (Urteile vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, EU:T:1998:140, Rn. 59 und 60, und vom 30. November 2009, Frankreich und France Télécom/Kommission, T-427/04 und T-17/05, EU:T:2009:474, Rn. 147).

  • EuG, 12.09.2007 - T-68/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE STAATLICHEN

    Diese Vorschrift ist dahin ausgelegt worden, dass den Beteiligten lediglich das Recht zusteht, am Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen beteiligt zu werden (vgl. Urteile des Gerichts vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 60, und Westdeutsche Landesbank Girozentrale und Land Nordrhein- Westfalen/Kommission, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 125).

    Gleichwohl können die Beteiligten, da bei staatlichen Beihilfen das Verfahren nur gegen den betreffenden Mitgliedstaat eröffnet wird, einen Anspruch auf rechtliches Gehör, wie er denjenigen zusteht, gegen die ein Verfahren eingeleitet worden ist, und der eine kontradiktorische Auseinandersetzung mit der Kommission einschließt, wie sie dem betroffenen Mitgliedstaat offensteht, grundsätzlich nicht geltend machen (vgl. Urteile des Gerichts British Airways u. a./Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 60, Westdeutsche Landesbank Girozentrale und Land Nordrhein-Westfalen/Kommission, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnrn. 122 und 125, vom 8. Juli 2004, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, T-198/01, Slg. 2004, II-2717, Randnr. 192, und Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 54).

    Die Klägerin könne sich daher nicht auf diesen neuen tatsächlichen Klagegrund berufen (vgl. e contrario die Schlussanträge von Generalanwalt Darmon in der Rechtssache Pleuger Worthington/Kommission, oben in Randnr. 34 angeführt, Nrn. 33 und 107, sowie Urteile des Gerichts British Airways u. a./Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 81, und vom 15. September 1998, BFM und EFIM/Kommission, T-126/96 und T-127/96, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 88).

    Insbesondere sind die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die diese bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile des Gerichts British Airways u. a./Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 81, und vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Randnr. 142).

    Im Übrigen ist nach ständiger Rechtsprechung die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen, sondern auch aufgrund ihres Zusammenhangs sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteile British Airways u. a./Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 94, und Freistaat Thüringen/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 202).

  • EuG, 27.01.2000 - T-49/97

    TAT European Airlines / Kommission

    Mit Urteil vom 25.

    Juni 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-371/94 und T-394/94 (British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405; im folgenden: Urteil vom 25. Juni 1998) hat das Gericht die Entscheidung von 1994 wegen eines Begründungsmangels in zwei Punkten für nichtig erklärt.

    In dieser Entscheidung hat die Kommission gemäß dem Urteil vom 25.

    Im vorliegenden Fall habe das Gericht dagegen im Urteil vom 25.

    Für den Fall, daß das Gericht der Auffassung sein sollte, daß der angefochtenen Entscheidung durch das Urteil vom 25.

    Im vorliegenden Fall ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die Entscheidung von 1994 durch das Urteil vom 25.

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