Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 08.07.1999 - C-235/92 P   

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EuGH, 08.07.1999 - C-235/92 P (https://dejure.org/1999,468)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - C-235/92 P (https://dejure.org/1999,468)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - C-235/92 P (https://dejure.org/1999,468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Geschäftsordnung der Kommission - Verfahren für den Erlaß einer Entscheidung des Kommissionskollegiums - Für Unternehmen geltende Wettbewerbsregeln - Begriffe der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise - Verjährung - Geldbuße

  • Europäischer Gerichtshof

    Montecatini / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Montecatini / Kommission

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 37 Absatz 2
    1 Verfahren - Streithilfe - Zulässigkeit - Erneute Prüfung nach Erlaß eines früheren Zulassungsbeschlusses

  • EU-Kommission

    Montecatini / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Zielpreisen durch Preisinitiativen und Entwicklung eines Systems jährlicher Mengenkontrolle zur Aufteilung des verfügbaren Marktes; Austausch von Betriebsgeheimnissen zur Festsetzung von Preis- und Verkaufsmengenzielen; Teilnahme an regelmäßigen Sitzungen ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49 d; ; Entscheidung 86/398/EWG; ; EGV Art. 85 (jetzt EGV Art. 81); ; Verfahrensordnung Art. 62; ; Verjährungsverordnung Nr. 2988/74 Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Verfahren - Streithilfe - Zulässigkeit - Erneute Prüfung nach Erlaß eines früheren Zulassungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-14/89 - Aufhebung des Urteils T-14/89 - Feststellung der Inexistenz der Entscheidung der Kommission - Verstoß gegen Artikel 85 EWG-Vertrag - Polypropylen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, I-4539
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (48)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
    In Randnummer 232 hat das Gericht für die Bestimmung des Begriffes der abgestimmten Verhaltensweise auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663) verwiesen.

    Die Rechtsmittelführerin verweist insoweit auf das Urteil Suiker Unie u. a./Kommission und auf die Schlußanträge des Generalanwalts Mayras in der betreffenden Rechtssache.

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission sei der im Urteil Suiker Unie u. a./Kommission aufgestellte Grundsatz nicht durch die spätere Rechtsprechung überholt, insbesondere nicht durch das Urteil Van Landewyck u. a./Kommission oder das Urteil vom 10. Dezember 1985 in den Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/92 (Stichting Sigarettenindustrie u. a./Kommission, Slg. 1985, 3831).

    Nach dem Urteil Suiker Unie u. a./Kommission hätte sie den Wirkungen der Regelung eines Mitgliedstaats Rechnung tragen müssen, doch sei die Tätigkeit der OPEC nicht Gegenstand einer solchen Regelung.

    Zweitens ergibt sich zwar aus der Rechtsprechung, daß bei Begehung einer Zuwiderhandlung durch mehrere Unternehmen die relative Schwere des Tatbeitrags jedes einzelnen von ihnen zu prüfen ist (dahin gehend Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, Randnr. 623).

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
    Unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69 (ACF Chemiefarma/Kommisssion, Slg. 1970, 661) und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78 (Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125) hat das Gericht in Randnummer 230 festgestellt, eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages liege schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht hätten, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten.

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission sei der im Urteil Suiker Unie u. a./Kommission aufgestellte Grundsatz nicht durch die spätere Rechtsprechung überholt, insbesondere nicht durch das Urteil Van Landewyck u. a./Kommission oder das Urteil vom 10. Dezember 1985 in den Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/92 (Stichting Sigarettenindustrie u. a./Kommission, Slg. 1985, 3831).

    Soweit die Rechtsmittelführerin mit ihrer Kritik darzutun sucht, daß die Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen, die Gegenstand der Polypropylen-Entscheidung sind, wegen außerhalb des Verhaltens der beteiligten Unternehmen liegender Umstände keinen wettbewerbswidrigen Zweck hätten haben können, ist drittens festzustellen, daß die Rechtsmittelführerin mit ihrem Vorbringen, seine Begründetheit einmal unterstellt, nicht zu beweisen vermag, daß durch den wirtschaftlichen Kontext jede Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs ausgeschlossen war (dahin gehend die Urteile Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 153, und Stichting Sigarettenindustrie u. a./Kommission, Randnrn. 24 bis 29).

    Nach der in Randnummer 230 des angefochtenen Urteils angeführten ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich eine solche Vereinbarung daraus, daß die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (u. a. Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86).

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
    Mit Schriftsatz, der am 6. März 1992 bei der Kanzlei des Gerichts einging, beantragte Monte beim Gericht, wegen der Erklärungen, die die Kommission auf einer Pressekonferenz abgegeben hatte, die sie nach Verkündung des Urteils vom 27. Februar 1992 in den Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315; im folgenden: PVC-Urteil des Gerichts) am 28. Februar 1992 abhielt, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen und eine Beweisaufnahme anzuordnen.

    In Randnummer 391 hat das Gericht ausgeführt: "Es ist darauf hinzuweisen, daß das Urteil des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315) als solches keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren rechtfertigt.

    Insbesondere haben die Klägerinnen im Gegensatz zu den PVC-Verfahren (Urteil vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-102/89 und T-104/89, a. a. O., Randnrn.

  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89

    Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-14/89 (Montedipe/Kommission, Slg. 1992, II-1155) wegen Aufhebung dieses Urteils anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Hauptrechtsberater G. Marenco als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Montecatini SpA, früher Montedison SpA, dann Montepolimeri SpA, später Montedipe (im folgenden für alle auch: Monte), hat mit Rechtsmittelschrift, die am 22. Mai 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-14/89 (Montedipe/Kommission, Slg. 1992, II-1155; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt.

    Mit Beschluß vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-14/89 REV (Montecatini/Kommission, Slg. 1992, II-2409) hat das Gericht den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig zurückgewiesen.

  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
    DSM könnte sich somit nicht auf eine eventuelle Nichtigerklärung berufen, da sie selbst das sie betreffende Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89 (DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833) nicht beim Gerichtshof angefochten habe.

    Die einzigen Ausnahmen ergäben sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399); doch hätten sich selbst in diesen Rechtssachen die Antragstellerinnen nicht auf das PVC-Urteil des Gerichts als neue Tatsache, sondern auf andere Tatsachen berufen.

  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
    Damit habe es gegen den vom Gerichtshof im Urteil vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 (Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667) bekräftigten Grundsatz verstoßen, daß der Kläger gegenüber einer Argumentation der Kommission, die auf einer Annahme beruhe, nur Umstände nachzuweisen brauche, die den von der Kommission festgestellten Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen ließen und damit eine andere Erklärung dieses Sachverhalts ermöglichten, als sie von der Kommission gegeben worden sei.

    Die vom Gericht vorgenommene Würdigung der ihm vorgelegten Beweismittel ist, sofern diese nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (u. a. Urteil Hilti/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
    Insoweit, als sich dieser Antrag auf eine Beweisaufnahme bezieht, ergibt sich hierzu aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (u. a. die Urteile vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 77/70, Prelle/Kommission, Slg. 1971, 561, Randnr. 7, und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 53), daß einem solchen Antrag, wenn er nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung gestellt worden ist, nur stattgegeben werden kann, wenn er Tatsachen von entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits betrifft, die der Betroffene nicht schon vor dem Ende der mündlichen Verhandlung geltend machen konnte.

    Die Meinungsfreiheit sowie das Recht, sich friedlich zu versammeln, und die Vereinigungsfreiheit, die u. a. in den Artikeln 10 und 11 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 verankert sind, gehören zu den Grundrechten, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes, die im übrigen durch die Präambel der Einheitlichen Europäischen Akte und durch Artikel F Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union (nach Änderung jetzt Artikel 6 Absatz 2 EU) erneut bekräftigt wurde, in der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt werden (dahin gehend Urteil Bosman, Randnr. 79).

  • EGMR, 21.02.1984 - 8544/79

    Öztürk ./. Deutschland

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
    Ferner ist anzuerkennen, daß der Grundsatz der Unschuldsvermutung angesichts der Art der fraglichen Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der für sie verhängten Sanktionen in Verfahren wegen der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln anwendbar ist, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (dahin gehend u. a. die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache Öztürk, Serie A, Bd. 73, und vom 25. August 1987 in der Rechtssache Lutz, Serie A, Bd. 123-A).
  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
    Im Urteil des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92 (Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441) sei die Argumentation der Klägerin mit der Begründung zurückgewiesen worden, daß die Entscheidung gemäß der Geschäftsordnung der Kommission erlassen und zugestellt worden sei.
  • EuG, 26.03.1992 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
    Die einzigen Ausnahmen ergäben sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399); doch hätten sich selbst in diesen Rechtssachen die Antragstellerinnen nicht auf das PVC-Urteil des Gerichts als neue Tatsache, sondern auf andere Tatsachen berufen.
  • EuG, 06.04.1995 - T-80/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 07.03.1994 - C-338/93

    De Hoe / Kommission

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuGH, 22.12.1993 - C-354/92

    Eppe / Kommission

  • EuGH, 26.04.1993 - C-244/92

    Kupka Floridi / ESC

  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

  • EuGH, 11.01.1990 - 277/87

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

  • EuGH, 10.12.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie / Kommission

  • EuGH, 10.07.1980 - 99/79

    Lancôme / Etos

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

  • EuGH, 16.06.1971 - 77/70

    Prelle / Kommission

  • EuGH, 21.02.1974 - 15/73

    Kortner u.a. / Rat u.a.

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 29.02.1968 - 24/67

    Parke, Davis & Co. / Probel u.a.

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuGH, 10.12.1985 - 268/82

    Wettbewerb auf dem Tabakwarensektor in den Niederlanden; Erhebung von

  • EuGH, 10.12.1985 - 262/82

    Wettbewerb auf dem Tabakwarensektor in den Niederlanden; Erhebung von

  • EuGH, 10.12.1985 - 242/82

    Wettbewerb auf dem Tabakwarensektor in den Niederlanden; Erhebung von

  • FG Niedersachsen, 21.12.1973 - I 53/73
  • EuGH, 10.12.1985 - 261/82

    Wettbewerb auf dem Tabakwarensektor in den Niederlanden; Erhebung von

  • AG Tauberbischofsheim, 06.11.1992 - C 269/92
  • FG Baden-Württemberg, 07.11.1973 - V 137/73
  • EuGH, 03.07.1985 - 243/83

    Binon / AMP

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • FG Berlin, 21.05.1974 - V 49/73
  • EuGH, 29.10.1980 - 218/78
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.1975 - I 113/73
  • EuGH, 29.10.1980 - 215/78
  • FG Niedersachsen, 08.02.1974 - V 48/73
  • FG Hessen, 19.05.1976 - I 114/73
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Angesichts der Art der fraglichen Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung auch in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, in denen Geldbußen oder Zwangsgelder verhängt werden können (Urteile des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Rn. 149 und 150, und Montecatini/Kommission, C-235/92 P, Slg. 1999, I-4539, Rn. 175 und 176, sowie Urteil JFE, oben in Rn. 62 angeführt, Rn. 178).
  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

    Erforderlich ist zudem, dass die Abstimmung mitursächlich für ein entsprechendes Marktverhalten ist (s. EuGH, Urteile vom 8. Juli 1999 - C-49/92 P, Slg. 1999 I-4125 Rn. 115 ff. - Kommission/Anic Partecipazioni; vom 8. Juli 1999 - C-199/92 P, Slg. 1999 I-4287 Rn. 158 ff. - Hüls/Kommission; vom 8. Juli 1999 - C-235/92 P, Slg. 1999 I-4539 Rn. 125 ff. - Montecatini/Kommission; vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009 I-4529 Rn. 51 - T-Mobile Netherlands/NMa; BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, NZKart 2016, 371 Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme; Roth/Ackermann in Frankfurter Kommentar, Kartellrecht, Stand: Juni 2020 [96. Lfg.], Bd. II, Grundfragen Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag Rn. 204).

    In anderem Zusammenhang hat er für Bußgeldverfahren sowohl der Europäischen Union als auch der Mitgliedstaaten wegen des Vorwurfs der abgestimmten Verhaltensweise zum einen mit Blick auf die Unschuldsvermutung eine Beweislastumkehr als unzulässig beurteilt (s. Urteile vom 8. Juli 1999 - C-235/92 P, Slg. 1999 I-4539 Rn. 181 - Montecatini/Kommission; vom 22. November 2012 - C-89/11 P, WuW/E EU-R 2578 Rn. 78 - E.ON Energie/Kommission) und zum anderen verlangt, dass an die Widerlegung einer - aus dem Effektivitätsgrundsatz zu folgernden - Vermutung "keine übertriebenen oder unrealistischen Anforderungen" gestellt werden dürfen (Urteil vom 21. Januar 2016 - C-74/14, NZKart 2016, 133 Rn. 41 - Eturas).

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

    202 Sobald allerdings nachgewiesen ist, dass ein Unternehmen an Sitzungen von Unternehmen mit offensichtlich wettbewerbswidrigen Zwecken teilgenommen hat, obliegt es diesem Unternehmen, Umstände darzutun, aus denen sich seine fehlende wettbewerbswidrige Einstellung bei der Teilnahme an den Sitzungen ergibt, und nachzuweisen, dass es seine Wettbewerber auf seine andere Zielsetzung hingewiesen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C 199/92 P, Hüls/Kommission, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 155, und in der Rechtssache C 235/92 P, Montecatini/Kommission, Slg. 1999, I-4539, Randnr. 181).
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   Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-235/92   

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    Montecatini SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-235/92
    (40) - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Sir Gordon Slynn in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825), die mit Urteil vom 7. Juni 1983 abgeschlossen wurden.

    Vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69 (Böhringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 769), vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82 (IAZ/Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnr. 52) sowie Urteil Musique Diffusion Française u. a./Kommission (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 120).

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-235/92
    Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81 (Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 104) und vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90 (Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 32).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-235/92
    (22) - Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. April 1995 in den Rechtssachen C-241/91 P und C-242/91 P (RTE und ITP/Kommission, Slg. 1995, I-743, Randnr. 69).
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