Rechtsprechung
EuGH, 22.02.2001 - C-408/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Mehrwertsteuer - Artikel 5 Absatz 8 und Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 5 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Übertragung eines Gesamtvermögens - Vorsteuerabzug für die vom Übertragenden für die Zwecke der Übertragung in Anspruch genommenen ...
- Europäischer Gerichtshof
Abbey National
- EU-Kommission
Abbey National
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 5 Absatz 8 und 17 Absatz 5
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Steuerpflichtiger, der sowohl besteuerte als auch steuerfreie Umsätze tätigt - Besteuerung in Anspruch genommener Dienstleistungen bei Übertragung eines Gesamt- oder ...
- EU-Kommission
Abbey National
- IWW
- Wolters Kluwer
Auslegung des Artikels 5 Absatz 8 und des Artikels 17 Absatz 2 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorsteuerabzug für Leistungen im Zusammenhang mit der Gesamtvermögensübertragung
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mehrwertsteuer - Artikel 5 Absatz 8 und Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 5 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Übertragung eines Gesamtvermögens - Vorsteuerabzug für die vom Übertragenden für die Zwecke der Übertragung in Anspruch genommenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geschäftsveräußerung
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8, Richtlinie 77/388/EWG Art 5 Abs 8, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 17 Abs 2
Vermögensübertragung; Vorsteuerabzug - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung der Artikel 5 Absatz 8 und 17 Absatz 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie des Rates (77/388/EWG) - Mitgliedstaat, der die entgeltliche Übertragung des Vermögens weder als Lieferung von Gegenständen noch als Erbringung von Dienstleistungen behandelt und den ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-408/98
- EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Papierfundstellen
- Slg. 1999, I-2685
- BB 2001, 628
- BB 2001, 923
- BauR 2001, 1004
Wird zitiert von ... (105) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Midland Bank
Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-110/98 und C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19).18 und 19, und Urteil Midland Bank, Randnr. 20).
Nach dem Grundprinzip des Mehrwertsteuersystems, das sich aus Artikel 2 der Ersten und Artikel 2 der Sechsten Richtlinie ergibt, wird die Mehrwertsteuer auf jeden Produktions- oder Vertriebsvorgang erhoben, abzüglich der Mehrwertsteuer, mit der die verschiedenen Kostenelemente unmittelbar belastet worden sind (Urteil Midland Bank, Randnr. 29).
Daher müssen die Kostenelemente in der Regel entstanden sein, bevor der Steuerpflichtige die besteuerten Umsätze ausführt, denen sie zuzurechnen sind (Urteil Midland Bank, Randnr. 30).
- EuGH, 14.02.1985 - 268/83
Rompelman / Minister van Financiën
Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-110/98 und C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19). - EuGH, 21.03.2000 - C-110/98
Gabalfrisa
Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-110/98 und C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19). - EuGH, 15.01.1998 - C-37/95
Ghent Coal Terminal
Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-110/98 und C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19). - EuGH, 06.04.1995 - C-4/94
BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise
Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Die Verwendung der Worte "verwendet werden" in dieser Bestimmung zeigt, dass das in Absatz 2 vorgesehene Recht auf Vorsteuerabzug nur entsteht, wenn die bezogenen Gegenstände oder Dienstleistungen direkt und unmittelbar mit Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, zusammenhängen, und dass dabei der vom Steuerpflichtigen letztlich verfolgte Zweck unerheblich ist (vgl. Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-4/94, BLP Group, Slg. 1995, I-983, Randnrn.
- EuGH, 29.10.2009 - C-29/08
AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 …
Nach Art. 2 der Sechsten Richtlinie unterliegt eine solche Übertragung damit nicht der Mehrwertsteuer (vgl. Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 30, und vom 27. November 2003, Zita Modes, C-497/01, Slg. 2003, I-14393, Randnr. 29).Nach ständiger Rechtsprechung muss grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (vgl. Urteil vom 8. Juni 2000, Midland Bank, C-98/98, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 24, sowie Urteile Abbey National, Randnr. 26, und Investrand, Randnr. 23).
23 und 31, Abbey National, Randnr. 35, Kretztechnik, Randnr. 36, und Investrand, Randnr. 24).
Um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof mehrfach die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer festgestellt hat, die auf verschiedene Finanztransaktionen bezogene Beratungsdienstleistungen entrichtet wurde, weil diese Dienstleistungen den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Steuerpflichtigen direkt zurechenbar waren (vgl. u. a. Urteile Midland Bank, Randnr. 31, Abbey National, Randnrn.
Eine andere Auslegung belastete den Wirtschaftsteilnehmer mit den Mehrwertsteuerkosten seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, ohne dass er sie abziehen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a., C-110/98 bis C-147/98, Slg. 2000, I-1577, Randnr. 45, und Abbey National, Randnr. 35).
- BFH, 27.01.2011 - V R 38/09
Kein Vorsteuerabzug beim steuerfreien Beteiligungsverkauf
Dies gilt auch, wenn der Unternehmer eine Leistung z.B. --wie hier-- für einen steuerfreien Ausgangsumsatz bezieht, um mittelbar seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu stärken, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (…EuGH-Urteile vom 6. April 1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19;… vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und vom 22. Februar 2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).Dementsprechend ist "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich" (…EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).
Entgegen der Auffassung der Klägerin hat sich hieran durch das EuGH-Urteil SKF in Slg. 2009, I-10413 nichts geändert, da der EuGH auch in diesem Urteil nochmals ausdrücklich entschieden hat, dass die wirtschaftliche Gesamttätigkeit nur zu berücksichtigen ist, wenn ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz "fehlt" (…EuGH auch im Urteil SKF in Slg. 2009, I-10413 Rdnr. 59) und der EuGH weiter in dieser Entscheidung auf seine früheren Urteile BLP in Slg. 1995, I-983, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 --wenn auch in anderem Zusammenhang-- ausdrücklich Bezug nimmt.
aufgrund einer Weitergabe der hierdurch erzielten Einnahmen an die Klägerin mittelbar der Stärkung ihrer Kapitalbasis dienen sollte, rechtfertigt keine andere Beurteilung, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (s. oben II.1.b bb) und EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20 und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).
- EuGH, 29.04.2004 - C-137/02
Faxworld
18 Der Bundesfinanzhof, der dazu neigt, der Faxworld GbR das Recht auf Vorsteuerabzug zu gewähren, ist erstens der Auffassung, dass es sich bei den von der Faxworld GbR im Zusammenhang mit der beabsichtigten Gründung der Kapitalgesellschaft bezogenen Leistungen um Kosten handele, die ihrer Art nach als Bestandteil der gesamten Tätigkeit eines Unternehmens anzusehen seien (Urteil vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361, Randnrn.20 Nach dem Urteil Abbey National könne allerdings ein Steuerpflichtiger die Mehrwertsteuer nur für Eingangsleistungen abziehen, die er für Zwecke seiner eigenen besteuerten Umsätze verwende, weshalb die Berücksichtigung der Umsätze des Begünstigten der Übertragung wohl unzulässig sei.
Dem Urteil Abbey National zufolge sei, sofern der betreffende Mitgliedstaat von der in Artikel 5 Absatz 8 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, der Vorsteuerabzug bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nur dann möglich, wenn die Eingangsumsätze zu den allgemeinen Kosten des Unternehmers gehörten.
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. Urteile Rompelman, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, Gabalfrisa u. a., Randnr. 44, vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19, und Abbey National, Randnr. 24).
38 In der dem Urteil Abbey National zugrunde liegenden Rechtssache wollte der betreffende Steuerpflichtige nach einer Geschäftsveräußerung das Vorsteuerabzugsrecht für Dienstleistungen geltend machen, die er zur Durchführung dieser Veräußerung bezogen hatte, wobei die Veräußerung kein besteuerter Umsatz war, da der betreffende Mitgliedstaat von der Möglichkeit des Artikels 5 Absatz 8 Gebrauch gemacht hatte.
Andernfalls würde zwischen Ausgaben für die Zwecke eines Unternehmens vor der tatsächlichen Aufnahme seiner Tätigkeit sowie während dieser Tätigkeit und Ausgaben zum Zweck der Beendigung dieser Tätigkeit willkürlich unterschieden (Urteil Abbey National, Randnr. 35).
Daher wurde das zusätzliche Vorbringen des Steuerpflichtigen, er müsse die besteuerten Umsätze des Begünstigten geltend machen können, um in voller Höhe die Vorsteuer auf diese Dienstleistungen abzuziehen, zurückgewiesen (Urteil Abbey National, Randnrn.
41 Anders als im Sachverhalt der dem Urteil Abbey National zugrunde liegenden Rechtssache hatte jedoch der Steuerpflichtige im Ausgangsrechtsstreit, die Faxworld GbR, als Vorgründungsgesellschaft nicht einmal die Absicht, selbst steuerbare Umsätze auszuführen, denn ihr einziger Gesellschaftszweck war die Vorbereitung der Tätigkeit der Aktiengesellschaft.
- EuGH, 27.09.2001 - C-16/00
Cibo Participations
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19, und vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24).18 und 19, Midland Bank, Randnr. 20, und Abbey National, Randnr. 25).
Nach ständiger Rechtsprechung sind Artikel 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (ABl. 1967, 71, S. 1301) und Artikel 17 Absätze 2, 3 und 5 der Sechsten Richtlinie in der Weise auszulegen, dass grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen muss, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (Urteile Midland Bank, Randnr. 24, und Abbey National, Randnr. 26).
Nach dem Grundprinzip des Mehrwertsteuersystems, das sich aus Artikel 2 der Ersten und Artikel 2 der Sechsten Richtlinie ergibt, wird die Mehrwertsteuer auf jeden Produktions- und Vertriebsvorgang erhoben, abzüglich der Mehrwertsteuer, mit der die einzelnen Kostenelemente unmittelbar belastet worden sind (Urteile Midland Bank, Randnr. 29, und Abbey National, Randnr. 27).
Diese Aufwendungen müssen somit Teil der Kosten der zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze sein, für die die Gegenstände und Dienstleistungen verwendet werden (Urteile Midland Bank, Randnr. 30, und Abbey National, Randnr. 28).
Solche Dienstleistungen hängen demnach direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (Urteile BLP Group, Randnr. 25, Midland Bank, Randnr. 31, und Abbey National, Randnrn.
- EuGH, 26.05.2005 - C-465/03
EINE AKTIENGESELLSCHAFT KANN DIE VORSTEUER AUF DIE LEISTUNGEN, DIE SIE IM RAHMEN …
Im Gegensatz zu dem Fall, in dem das Urteil vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98 (Abbey National, Slg. 2001, I-1361) ergangen sei, seien die von Kretztechnik bezogenen, mehrwertsteuerpflichtigen Vorleistungen kein Bestandteil ihrer gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit, der als solcher in den Preis der von ihr vertriebenen Produkte eingehe.1995, I-983, Randnr. 25, vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 31, und Abbey National, Randnrn.
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, und vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, sowie Urteile Gabalfrisa u. a., Randnr. 44, Midland Bank, Randnr. 19, und Abbey National, Randnr. 24).
Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer ist nur gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören (vgl. Urteile Midland Bank, Randnr. 30, und Abbey National, Randnr. 28, sowie Urteil vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-16/00, Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663, Randnr. 31).
Solche Dienstleistungen hängen nämlich direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (vgl. Urteile BLP Group, Randnr. 25, Midland Bank, Randnr. 31, Abbey National, Randnrn.
Führt ein Steuerpflichtiger sowohl Umsätze aus, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, als auch Umsätze, für die dieses Recht nicht besteht, kann er nämlich gemäß Artikel 17 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Sechsten Richtlinie den Vorsteuerabzug nur für den Teil der Mehrwertsteuer vornehmen, der dem Betrag der erstgenannten Umsätze entspricht (Urteile Abbey National, Randnr. 37, und Cibo Participations, Randnr. 34).
- BFH, 09.12.2010 - V R 17/10
Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110 …
Dies gilt auch, wenn der Unternehmer eine Leistung für einen z.B. steuerfreien Ausgangsumsatz bezieht, um mittelbar seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu stärken, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (…EuGH-Urteile vom 6. April 1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19;… vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und vom 22. Februar 2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).Lediglich mittelbar verfolgte Zwecke, wie z.B. die Verbesserung des Betriebsklimas, können einen Vorsteuerabzug im Hinblick auf die wirtschaftliche Gesamttätigkeit des Unternehmers im Regelfall nicht rechtfertigen, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (…s. oben II.1.b bb, und EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).
- EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Zita Modes
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften führt unter Hinweis u. a. auf die Randnummern 24 und 35 des Urteils vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98 (Abbey National, Slg. 2001, I-1361) allgemein aus, dass Artikel 5 Absatz 8 der Sechsten Richtlinie nur eine Verwaltungsvereinfachung und den Schutz der Liquidität der Steuerpflichtigen bezwecke.Nach Artikel 2 der Sechsten Richtlinie unterliegt eine solche Übertragung damit nicht der Mehrwertsteuer (siehe Urteil Abbey National, Randnr. 30).
Hinsichtlich des Zweckes der Sechsten Richtlinie ist darauf hinzuweisen, dass zum einen nach dem Grundprinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, das sich aus den Artikeln 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (…ABl. 1967, Nr. 71, S. 1301) und der Sechsten Richtlinie ergibt, die Mehrwertsteuer auf jeden Produktions- oder Vertriebsvorgang erhoben wird, abzüglich der Mehrwertsteuer, mit der die verschiedenen Kostenelemente unmittelbar belastet worden sind (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 29, und Abbey National, Randnr. 27).
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (siehe in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, Midland Bank, Randnr. 19, und Abbey National, Randnr. 24).
- EuGH, 10.11.2016 - C-432/15
Bastová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …
Führt ein Steuerpflichtiger sowohl Umsätze aus, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, als auch Umsätze, für die dieses Recht nicht besteht, kann er nämlich gemäß Art. 173 Abs. 1 Satz 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie den Vorsteuerabzug nur für den Teil der Mehrwertsteuer vornehmen, der dem Betrag der erstgenannten Umsätze entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, EU:C:2001:110, Rn. 37, …und vom 26. Mai 2005, Kretztechnik, C-465/03, EU:C:2005:320, Rn. 37). - EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24, und Zita Modes, Randnr. 38).79 Nach ständiger Rechtsprechung sind nämlich Artikel 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (…ABl. 1967, Nr. 71, S. 1301) und Artikel 17 Absätze 2, 3 und 5 der Sechsten Richtlinie so auszulegen, dass grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen muss, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 24, Abbey National, Randnr. 26, und vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-16/00, Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663, Randnr. 29).
- EuGH, 04.06.2009 - C-102/08
SALIX Grundstücks-Vermietungsgesellschaft - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet somit die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24, vom 21. April 2005, HE, C-25/03, Slg. 2005, I-3123, Randnr. 70, sowie Kittel und Recolta Recycling, Randnr. 48). - EuGH, 13.03.2008 - C-437/06
Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich …
- BFH, 03.03.2011 - V R 23/10
Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung …
- EuGH, 30.05.2013 - C-651/11
X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 5 Abs. 8 - Begriff …
- EuGH, 10.11.2011 - C-444/10
Schriever - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 8 - Begriff der …
- EuGH, 12.02.2009 - C-515/07
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Sechste …
- BFH, 13.01.2011 - V R 12/08
Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung …
- FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2016 - 7 K 7078/15
Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Urheberrechtsverletzter sind nicht …
- BFH, 06.05.2010 - V R 29/09
Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von …
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- BFH, 26.01.2006 - V R 36/03
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- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-277/09
RBS Deutschland Holding - Auslegung von Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten …
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Vorsteueraufteilung
- FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07
Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle; Aufteilung …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-465/03
Kretztechnik
- FG München, 28.04.2005 - 14 K 2056/01
Vorsteuerabzug für Steuerberatungsleistungen; Umsatzsteuer 1992-1996
- FG Münster, 26.05.2011 - 5 K 1388/09
Vorsteuerabzug für Beratungsleistungen ist bei fehlendem direkten und …
- FG München, 21.04.2010 - 3 K 3736/07
Vorsteuerabzug aus Vergütungsrechnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsprechung
EuGH, 04.05.1999 - C-262/96 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Soziale Sicherheit - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Unmittelbare Wirkung - Türkischer Staatsangehöriger, dem der Aufenthalt in einem Mitgliedstaat gestattet wurde - ...
- Europäischer Gerichtshof
Sürül
- EU-Kommission
Sürül
Beschluß Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, Artikel 3 Absatz 1
1 Völkerrechtliche Verträge - Verträge der Gemeinschaft - Unmittelbare Geltung - Voraussetzungen - Beschluß Nr. 3/80 des durch das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei geschaffenen Assoziationsrates über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verbot der ...
- EU-Kommission
Sürül
- Wolters Kluwer
Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige; Ablehnung der Kindergeldzahlung an eine türkische Staatsangehörige; Erforderlichkeit einer ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
D (A), Türken, Studenten, Aufenthaltsbewilligung, Arbeitserlaubnis, Kindergeld, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei
- Judicialis
EWG-Türkei Art. 1; ; EWG-Türkei Art. 3 Abs. 1; ; EG-Vertrag Art. 177
- rechtsportal.de
1 Völkerrechtliche Verträge - Verträge der Gemeinschaft - Unmittelbare Geltung - Voraussetzungen - Beschluß Nr. 3/80 des durch das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei geschaffenen Assoziationsrates über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verbot der ...
- datenbank.nwb.de
Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit: Unzulässige Anforderungen für den Anspruch auf Familienleistungen bei Aufenthaltserlaubnis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Aachen - Auslegung des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei - Unmittelbare Wirkung von Artikel 3 - Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder - Voraussetzungen betreffend die Aufenthaltserlaubnis der Eltern ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1999, I-2685
- DVBl 1999, 1231 (Ls.)
Wird zitiert von ... (186) Neu Zitiert selbst (18)
- EuGH, 31.01.1991 - C-18/90
Office national de l'emploi / Kziber
Auszug aus EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens als unmittelbar anwendbar anzusehen, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Gegenstand und die Natur des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlaß eines weiteren Akts abhängen (vgl. u. a. Urteile vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86, Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 14, vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-18/90, Kziber, Slg. 1991, I-199, Randnr. 15, und vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-162/96, Racke, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 31).Diese Auslegung entspricht im übrigen der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil Kziber, Randnrn.
Der Umstand, daß mit dem Abkommen im wesentlichen die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei gefördert werden soll und deshalb ein Ungleichgewicht zwischen den jeweiligen Verpflichtungen der Gemeinschaft und des betreffenden Drittlands besteht, schließt nicht aus, daß die Gemeinschaft die unmittelbare Wirkung einiger seiner Bestimmungen anerkennt (vgl. entsprechend Urteile vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. 1976, 129, Randnr. 23, Kziber, Randnr. 21, und Urteil vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-469/93, Chiquita Italia, Slg. 1995, I-4533, Randnr. 34).
Zunächst bedeutet das in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 aufgestellte Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Geltungsbereich dieses Beschlusses, daß ein türkischer Staatsangehöriger, für den der Beschluß gilt, ebenso behandelt werden muß wie die Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats, so daß die Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats dieGewährung eines Anspruchs an einen solchen türkischen Staatsangehörigen nicht von zusätzlichen oder strengeren Voraussetzungen abhängig machen dürfen, als sie für die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats gelten (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195, Randnr. 10, und die vorgenannten Urteile Kziber, Randnr. 28, und Hallouzi-Choho, Randnrn.
- EuGH, 10.09.1996 - C-277/94
Taflan-Met u.a.
Auszug aus EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Die deutsche, die französische, die niederländische und die österreichische Regierung sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs tragen vor, zwar habe der Gerichtshof im Urteil vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-277/94 (Taflan-Met u. a., Slg. 1996, I-4085) nicht über die unmittelbare Wirkung des Artikels 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 zu entscheiden brauchen, dieses Urteilhabe jedoch, wie sich aus seiner Begründung ergebe, allgemeine Bedeutung.Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im Urteil Taflan-Met u. a. (Randnrn. 21 und 22) entschieden hat, daß sich aus der Verbindlichkeit, die das Abkommen den Beschlüssen des Assoziationsrates EWGTürkei verleiht, ergibt, daß der Beschluß Nr. 3/80 am Tag seines Erlasses, d. h. am 19. September 1980, in Kraft getreten ist und die Vertragsparteien seither bindet.
Zudem konnte das vorgenannte Urteil Taflan-Met u. a. bei vernünftiger Betrachtung Ungewißheit darüber entstehen lassen, ob sich der einzelne vor einem nationalen Gericht auf Artikel 3 Absatz 1 dieses Beschlusses berufen kann.
- EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
Martínez Sala
Auszug aus EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96 (Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 36) und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-275/96 (Kuusijärvi, Slg. 1998, I-3419, Randnr. 21) zur Verordnung Nr. 1408/71 ausgeführt hat, besitzt eine Person folglich die Arbeitnehmereigenschaft, sofern sie auch nur gegen ein einziges Risiko in einem allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, ohne daß es darauf ankommt, ob sie in einem Arbeitsverhältnis steht.Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung geht eindeutig hervor, daß Anhang I Teil I Abschnitt C den Arbeitnehmerbegriff im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung Nr. 1408/71 allein für die Gewährung von Familienleistungen gemäß Titel III Kapitel 7 dieser Verordnung präzisiert oder eingeschränkt hat (Urteil Martínez Sala, Randnr. 43).
- EuGH, 03.10.1996 - C-126/95
Hallouzi-Choho / Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank
Auszug aus EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
21 bis 24, vom 3. Oktober 1996 in der Rechtssache C-126/95, Hallouzi-Choho, Slg. 1996, I-4807, Randnrn.Zunächst bedeutet das in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 aufgestellte Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Geltungsbereich dieses Beschlusses, daß ein türkischer Staatsangehöriger, für den der Beschluß gilt, ebenso behandelt werden muß wie die Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats, so daß die Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats dieGewährung eines Anspruchs an einen solchen türkischen Staatsangehörigen nicht von zusätzlichen oder strengeren Voraussetzungen abhängig machen dürfen, als sie für die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats gelten (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195, Randnr. 10, und die vorgenannten Urteile Kziber, Randnr. 28, und Hallouzi-Choho, Randnrn.
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Nach dem Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461, Randnrn.Angesichts der Bedeutung dieses Grundsatzes steht die bloße Existenz dieses Vorbehalts, der wörtlich aus Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 übernommen wurde und sich im übrigen auch in Artikel 9 des Abkommens und Artikel 6 EG-Vertrag findet, der unmittelbaren Geltung der Vorschrift, von der abzuweichen er gestattet, nicht entgegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Sevince, Randnr. 25), indem er der Regel der Inländerbehandlung ihren unbedingten Charakter nähme.
- EuGH, 05.02.1976 - 87/75
Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Der Umstand, daß mit dem Abkommen im wesentlichen die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei gefördert werden soll und deshalb ein Ungleichgewicht zwischen den jeweiligen Verpflichtungen der Gemeinschaft und des betreffenden Drittlands besteht, schließt nicht aus, daß die Gemeinschaft die unmittelbare Wirkung einiger seiner Bestimmungen anerkennt (vgl. entsprechend Urteile vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. 1976, 129, Randnr. 23, Kziber, Randnr. 21, und Urteil vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-469/93, Chiquita Italia, Slg. 1995, I-4533, Randnr. 34). - EuGH, 31.05.1979 - 182/78
Pierik
Auszug aus EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Nach der Rechtsprechung ist zweitens die in Artikel 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 "für die Anwendung dieser Verordnung" gegebene Definition des Begriffes "Arbeitnehmer" von allgemeiner Tragweite und erstreckt sich daher auf jede Person, die, ob sie nun eine Erwerbstätigkeit ausübt oder nicht, die Versicherteneigenschaft nach den für die soziale Sicherheit geltenden Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten besitzt (vgl. Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78, Pierik II, Slg. 1979, 1977, Randnr. 4). - EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
Amministrazione delle finanze dello Stato / Chiquita Italia
Auszug aus EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Der Umstand, daß mit dem Abkommen im wesentlichen die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei gefördert werden soll und deshalb ein Ungleichgewicht zwischen den jeweiligen Verpflichtungen der Gemeinschaft und des betreffenden Drittlands besteht, schließt nicht aus, daß die Gemeinschaft die unmittelbare Wirkung einiger seiner Bestimmungen anerkennt (vgl. entsprechend Urteile vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. 1976, 129, Randnr. 23, Kziber, Randnr. 21, und Urteil vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-469/93, Chiquita Italia, Slg. 1995, I-4533, Randnr. 34). - EuGH, 02.02.1988 - 24/86
Blaizot / Université de Liège u.a.
Auszug aus EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Daraus folgt, daß die Gerichte die Vorschriften in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlaß des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriften betreffenden Streit vorliegen (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 24/86, Blaizot, Slg. 1988, 379, Randnr. 27). - EuGH, 02.02.1989 - 186/87
Cowan / Trésor public
Auszug aus EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Zunächst bedeutet das in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 aufgestellte Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Geltungsbereich dieses Beschlusses, daß ein türkischer Staatsangehöriger, für den der Beschluß gilt, ebenso behandelt werden muß wie die Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats, so daß die Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats dieGewährung eines Anspruchs an einen solchen türkischen Staatsangehörigen nicht von zusätzlichen oder strengeren Voraussetzungen abhängig machen dürfen, als sie für die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats gelten (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195, Randnr. 10, und die vorgenannten Urteile Kziber, Randnr. 28, und Hallouzi-Choho, Randnrn. - EuGH, 24.09.1998 - C-35/97
Kommission / Frankreich
- EuGH, 11.06.1998 - C-275/96
Kuusijärvi
- EuGH, 03.05.1990 - C-2/89
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank / Kits van Heijningen
- EuGH, 30.09.1987 - 12/86
Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd
- EuGH, 15.01.1998 - C-113/97
Babahenini
- EuGH, 16.06.1998 - C-162/96
Racke
- EuGH, 05.04.1995 - C-103/94
Krid / Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés
- EuGH, 20.04.1994 - C-58/93
Yousfi / Belgischer Staat
- BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04
Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch
Zur Begründung hat der Europäische Gerichtshof darauf hingewiesen, dass ansonsten der gerichtliche Rechtsschutz, den die Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht herleiten, in nicht gerechtfertigter Weise eingeschränkt werden würde (4. Mai 1999 - C-262/96 [Sürül] - EuGHE I 1999, 2685, Rn. 112).Im Übrigen wäre bei einer nachträglich vom EuGH bewirkten zeitlichen Einschränkung das vorliegende Verfahren ausgenommen, weil der Kläger gegen die streitbefangene Befristung rechtzeitig Befristungskontrollklage erhoben hat (4. Mai 1999 - C-262/96 [Sürül] - EuGHE I 1999, 2685, Rn. 112).
- FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09
Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen …
Die genannten Bestimmungen - insbesondere Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 - sind innerstaatlich geltendes Recht und im Streitfall anzuwenden (grundlegend EuGH Urteil v. 04.05.1999 C-262/96, Slg. 1999, I-2685, Sürül; vgl. auch EuGH Urteil v. 20.09.1990 C-192/89, Slg. 1990, I-3461, Sevince; EuGH Urteil v. 07.07.2005 C-374/03, Slg. 2005, I-6199, Gaye Gürol; Art. 80 VO des Rats der Europäischen Gemeinschaften v. 25. April 1983, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften v. 25. April 1983 C 110/27, 60).Nach dem Urteil des EuGH vom 04. Mai 1999 (C-262/96 - Sürül) sind Ansprüche nach dem ARB 3/80 aus Gründen der Rechtssicherheit ausgeschlossen, soweit die Betroffenen nicht bereits vor dem Erlass dieses Urteils gerichtlich Klage erhoben oder einen gleichwertigen Rechtsbehelf eingelegt haben(C-262/96 - Sürül, Rz. 111, 113, m. w. N.).
Dies gilt auch für den Streitfall und folgt aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80, das auch in Bezug auf das Kindergeld (Art. 4 Abs. 1 Buchst. h] ARB 3/80;… BSG Urteil v. 05.10.2006 B 10 EG 6/04 R, SozR 4-1300 § 48 Nr. 8, BSGE 97, 144 ) Rechtspflichten begründet, deren Erfüllung und Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Akts abhängt (EuGH Urteil v. 02.03.1999 C-416/96 - El-Yassini, Slg. 1999, I-1209; EuGH Urteil v. 04.05.1999 C-262/96, Sürül, a.a.O.), durch die nationalen Gerichte anzuwenden sind und die Rechtsstellung des Einzelnen so regeln, dass er sich vor ihnen darauf berufen kann (vgl. EuGH Urteil v. 02.03.1999 C-416/96 - El-Yassini, Slg. 1999, I-1209; EuGH Urteil v. 04.05.1999 C-262/96 - Sürül).
Auch Leistungen wie Kindergeld, Bundes- und Landeserziehungsgeld, die unabhängig davon gewährt werden, ob der Berechtigte Arbeitnehmer ist oder nicht, können Familienleistungen sein (BVerwG Urteil v. 06.12.2001 3 C 25/0, InfAuslR 2002, 255, Streit 2002, 61, DVBl 2002, 915 , NVwZ 2002, 864; EuGH Urteil v. 10.10.1996 C-245/94 und 312/94, Slg. 1996, I - 4895, 4929; EuGH Urteil v. 04.05.1999 C-262/96, Slg. 1999, I - 2685, 2743; abw.
In Abgrenzung zu § 9 Satz 2 AO und dem Vorläufigen Europäischen Abkommen vom 11. Dezember 1953 über Soziale Sicherheit (s. unten C.) ist ein Mindestaufenthalt von sechs Monaten im Bundesgebiet nicht erforderlich (vgl. BSGE 97, 144 ;… BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 3; EuGH Urteil v. 25.02.1999 C-90/97 - Robin Swaddling, Slg. 1999, I-01075, juris; EuGH Urteil v. 04.05.1999 C-262/96 - Sürül).
a) Zum Begriff des Arbeitnehmers hat der EuGH im Urteil vom 4. Mai 1999 (C-262/96 - Sürül, Rz 76 ff.) entschieden, dass sich die Definition des persönlichen Geltungsbereiches in Art. 2 ARB 3/80 an die entsprechende Definition in Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 14. Juni 1971 (ABl EG Nr. L 149 S. 2, i.d.F. der Verordnung Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983, ABl EG Nr. L 230 S. 8) - VO [EWG] Nr. 1408/71) anlehne.
Arbeitnehmer i.S. des Art. 1 a) (i) ARB 3/80 und Art. 2 ARB 3/80 sei danach jeder, der auch nur gegen eines der in Art. 1b) ARB 3/80 genannten Risiken in einem allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert sei, ohne dass es darauf ankomme, ob er in einem Arbeitsverhältnis steht (EuGH Urteil v. 04.05.1999 C-262/96, Sürül, 2. Leitsatz und Rz 84-86).
Der für die Kindergeldberechtigung nach Assoziationsrecht maßgebliche Begriff des Familienangehörigen hat dabei die ihm in Art. 1 Buchstabe f der Verordnung Nr. 1408/71 gegebene Bedeutung (EuGH Urteil v. 04.05.1999 C-262/96 - Sürül, Rz 83) und umfasst bei türkischen Arbeitnehmern jedenfalls deren Ehegatten (Hofmann, in: HK-AuslR, 2008, unter 3.3 ARB 3/80, Rz 7).
- BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R
Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung - …
Die zeitliche Beschränkung im maßgebenden Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Mai 1999 (EuGHE I 1999, 2685, 2743 = SozR 3-6935 Allg Nr. 4 "Sürül") kommt hier nicht zum Tragen, weil allein Leistungen für Zeiten nach Erlass dieses Urteils im Streit sind (…vgl dazu auch BSGE 92, 182 = SozR 4-6940 Art. 3 Nr. 1).An der Bejahung eines unverschuldeten Antragshindernisses würde sich auch dann nichts ändern, wenn in der Presse und in interessierten Kreisen die Entscheidung des EuGH vom 4. Mai 1999 (EuGHE I 1999, 2685, 2743 = SozR 3-6935 Allg Nr. 4 "Sürül") und das - vom BSG am 29. Januar 2002 bestätigte (…BSGE 89, 129 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2) - Urteil des Bayerischen LSG vom 19. Dezember 2000 - L 9 EG 7/00 - (Breithaupt 2001, 816) als Grundlagen eines Anspruchs türkischer Staatsangehöriger auf LErzg diskutiert worden sein sollten.
An diesem Ergebnis ändert die im Wesentlichen auf die Zukunft begrenzte Wirkung nichts, die der EuGH seiner am 4. Mai 1999 getroffenen Entscheidung (EuGHE I 1999, 2685, 2743 = SozR 3-6935 Allg Nr. 4) beigelegt hat.
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - L 7 BK 4174/17 Für die Einordnung als Familienleistung spreche die systematische Stellung des § 6a im BKGG und nicht im SGB II. Für die Leistung des Kindergeldes habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits entschieden, dass der ARB Nr. 3/80 Anwendung finde (EuGH, Urteil vom 4. Mai 1999 - C-262/96 - Slg. 1999 1, 2685 - juris).
Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 konkretisiert das in Art. 9 Assoziierungsabkommen EWG/T. verankerte allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit für den besonderen Bereich der sozialen Sicherheit (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Mai 1999 - C-262/96 - Slg. 1999, I-2685 - juris Rdnrn. 62 ff.;… Urteil vom 14. März 2000 - C-102/98 und C-211/98 - Slg. 2000, I-1287 - juris Rdnr. 36;… Urteil vom 28. April 2004 - C-373/02 - Slg. 2004, I-3605 - juris Rdnr. 49).
Diese Norm gilt nach der Rechtsprechung des EuGH unmittelbar in den Mitgliedstaaten; der Einzelne kann sich unmittelbar darauf berufen, die Vorschrift ist von den nationalen Gerichten als unmittelbar geltendes Recht anzuwenden (EuGH, Urteil vom 4. Mai 1999 - C-262/96 - Slg. 1999, I-2685 - juris Rdnr. 74;… Urteil vom 14. März 2000 - C-102/98 und C-211/98 - Slg. 2000, I-1287 - juris Rdnr. 35).
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 4. Mai 1999 - C-262/96 - Slg. 1999, I-2685 - juris Rdnr. 82) stimmt diese Definition des Arbeitnehmerbegriffs weitgehend mit der in Art. 1 Buchst. a VO (EWG) Nr. 1408/71 überein und orientiert sich an letzterer.
Nicht erforderlich ist das Vorliegen eines bestimmten Aufenthaltstitels (EuGH, Urteil vom 4. Mai 1999 - C-262/96 - Slg. 1999 I- 2685 - juris Rdnr. 103 ff.).
Der EuGH hat dies bisher bejaht für das Kindergeld (EuGH, Urteil vom 4. Mai 1999 - C-262/96 - Slg. 1999 I-2685 - juris Rdnr 75), den Unterhaltsvorschuss (EuGH…, Urteil vom 15. März 2001 - C-85/99 - Slg. 2001 I-2261 - juris Rdnr. 26 ff.) und das frühere Erziehungsgeld (EuGH…, Urteil vom 12. Mai 1998 - C-85/96 - Slg. 1998 I-2691 - juris Rdnr. 28; EuGH…, Urteil vom 10. Oktober 1996 - C 245/94 und 312/94 - Slg. 1996 I-4895 - juris Rdnr. 27).
aa) Aus Art. 3 Abs. 1 ARB Nr. 3/80 folgt, dass ein t.r Staatsangehöriger, für den dieser Beschluss gilt, ebenso behandelt werden muss wie ein Staatsangehöriger des Aufnahmemitgliedstaats, so dass die Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats die Gewährung eines Anspruchs an einen solchen t.n Staatsangehörigen nicht von zusätzlichen oder strengeren Voraussetzungen abhängig machen dürfen, als sie für die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats gelten (EuGH, Urteil vom 4. Mai 1999 - C-262/96, juris Rdnr. 97).
Der EuGH hat nämlich in der genannten Entscheidung weiter ausgeführt, Art. 3 Abs. 1 ARB Nr. 3/80 verbiete es einem Mitgliedstaat, den Anspruch eines t.n Staatsangehörigen, für den dieser Beschluss gelte und dem er den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet gestatte, der jedoch dort nur eine zu einem bestimmten Zweck erteilte, befristete Aufenthaltsbewilligung besitze, den Anspruch auf die Leistung vom Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis abhängig zu machen (EuGH, Urteil vom 4. Mai 1999 - C-262/96, Rdnr. 105 und Leitsatz 1).
- BVerwG, 06.12.2001 - 3 C 25.01
Assoziation EWG-Türkei; Türkei, Assoziierung der - ; Assoziationsrat, Beschluss …
Auch Leistungen wie beispielsweise Kindergeld, Bundes- sowie Landeserziehungsgeld, die unabhängig davon gewährt werden, ob der Berechtigte Arbeitnehmer ist oder nicht, können daher Familienleistungen sein (im Anschluss an EuGH, Urteile vom 10. Oktober 1996 - Rs. C-245/94 und 312/94 - Slg. 1996, I - 4895, 4929 sowie vom 4. Mai 1999 - Rs. C-262/96 - Slg. 1999, I - 2685, 2743; insoweit Aufgabe des Urteils vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 12.92 - BVerwGE 91, 327, 333 f.).Der EuGH hat mit Urteil vom 4. Mai 1999 - Rs. C-262/96 - (Slg. 1999, I - 2685, 2743 = InfAuslR 1999, 324;… bestätigt mit Urteil vom 14. März 2000 - Rs. C-102/98 und C-211/98 - a.a.O. Rn. 35) entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 im Geltungsbereich des Beschlusses einen eindeutigen, unbedingten Grundsatz aufstelle, der ausreichend bestimmt sei, um von einem nationalen Gericht angewendet werden zu können, und daher geeignet sei, die Rechtsstellung des Einzelnen zu regeln; aus der unmittelbaren Wirkung dieser Vorschrift folge, dass sich die Bürger, für die sie gilt, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf sie berufen können.
Hierzu hat der EuGH im vorerwähnten Urteil vom 4. Mai 1999 (a.a.O. Rn. 76 ff.) entschieden, dass sich die Definition des persönlichen Geltungsbereiches in Art. 2 ARB 3/80 an die entsprechende Definition in Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 14. Juni 1971 (ABl EG Nr. L 149 S. 2, i.d.F. der Verordnung Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983, ABl EG Nr. L 230 S. 8) - VO (EWG) Nr. 1408/71 - anlehne (…Rn. 84) und die in Art. 1 Buchst. a der VO (EWG) Nr. 1408/71 für die Anwendung dieser Verordnung gegebene Definition des Begriffes "Arbeitnehmer" sich auf jede Person erstrecke, die, ob sie nun eine Erwerbstätigkeit ausübe oder nicht, die Versicherteneigenschaft nach den für die soziale Sicherheit geltenden Rechtsvorschriften eines (oder mehrerer) Mitgliedstaates besitze.
Der erkennende Senat kann das vorerwähnte Urteil des EuGH vom 4. Mai 1999 (a.a.O.) ebenfalls nur als Bestätigung und Übernahme der tradierten Rechtsprechung auch für den von Art. 2 und Art. 3 ARB 3/80 geregelten Bereich verstehen; in dem diesem Urteil vom 4. Mai 1999 zugrunde liegenden Ausgangsverfahren hatten nämlich weder die Klägerin noch deren Ehemann die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Aufnahme und Ausübung einer Arbeitnehmertätigkeit betreten.
Sowohl das Urteil des EuGH vom 4. Mai 1999 (a.a.O.) wie auch dasjenige vom 14. März 2000 (…a.a.O.) sind dadurch gekennzeichnet, dass die Kläger der Ausgangsverfahren - ohne Zwischenaufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft - direkt aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (eingewandert) waren.
Nach der vorerwähnten neueren Rechtsprechung des EuGH (…vgl. Urteile vom 10. Oktober 1996 a.a.O. Rn. 26 und vom 4. Mai 1999 a.a.O. Rn. 75), die dem Urteil vom 18. Dezember 1992 noch nicht zugrunde gelegt werden konnte, ist es im vorliegenden Zusammenhang der Zugehörigkeit einer Familienleistung zum sachlichen Anwendungsbereich unerheblich, ob der Berechtigte Arbeitnehmer oder Familienangehöriger eines Arbeitnehmers ist; vielmehr kann eine Familienleistung im dargelegten Verständnis auch dann vorliegen, wenn sie - wie Kindergeld, Bundeserziehungs- oder Landeserziehungsgeld - unabhängig davon gewährt wird, ob der Berechtigte Arbeitnehmer ist oder nicht.
- EuGH, 15.03.2005 - C-209/03
DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN …
67 Nur ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof aufgrund des der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlasst sehen, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf diese Auslegung der Vorschrift mit dem Ziel zu berufen, eine erneute Sachentscheidung über in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse herbeizuführen (vgl. Urteile Blaizot, Randnr. 28, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C- 163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, Randnr. 30, und vom 4. Mai 1999 in der Rechtssache C-262/96, Sürül, Slg. 1999, I-2685, Randnr. 108). - Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der …
110 Vgl. u. a. Urteile vom 4. Mai 1999, Sürül (C-262/96, EU:C:1999:228, Rn. 95), vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a. (…C-11/07, EU:C:2008:489, Rn. 32), und vom 26. Oktober 2016, Senior Home (…C-195/15, EU:C:2016:804, Rn. 20). - BSG, 05.10.2006 - B 10 EG 6/04 R
Bundeserziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Familienleistung - Familienangehörige - …
Insoweit unterscheide sich der Aufenthaltsstatus der Ehefrau des Klägers auch von demjenigen der Klägerin im Fall "Sürül" (Europäischer Gerichtshof , Urteil vom 4. Mai 1999 - C-262/96 - EuGHE I, 2743 = SozR 3-6935 Allg Nr. 4), die über eine Aufenthaltsbewilligung verfügt habe.Nach dem Urteil des EuGH vom 4. Mai 1999 - C-262/96 - ("Sürül";… aaO) haben auf der Grundlage des Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 türkische Staatsangehörige,.
Es ist unerheblich, aus welchen Gründen die Bundesrepublik Deutschland betreten wurde (vgl Urteil des EuGH vom 4. Mai 1999, aaO; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 2001 = InfAuslR 2002, 255).
Bestätigt wird diese Auffassung durch die Sürül-Entscheidung des EuGH vom 4. Mai 1999, aaO. Der EuGH bejahte im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des Art. 2 ARB 3/80 einen gewöhnlichen Aufenthalt der dortigen Klägerin in der Bundesrepublik Deutschland, ohne auf nationales Recht einzugehen.
In diesem Sinne hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1999 (aaO) zu Art. 3 ARB 3/80 wörtlich ausgeführt: "Aufgrund all dieser Erwägungen ist auf die gestellten Fragen zu antworten, dass Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 es einem Mitgliedstaat verbietet, den Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen, für den dieser Beschluß gilt und dem er den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet gestattet hat, der jedoch dort nur eine zu einem bestimmten Zweck erteilte, befristete Aufenthaltsbewilligung besitzt, auf Kindergeld für sein Kind, das in diesem Mitgliedstaat mit ihm zusammen wohnt, vom Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis abhängig zu machen, während Inländer insoweit nur ihren Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat haben müssen".
- EuGH, 08.05.2003 - C-171/01
Wählergruppe Gemeinsam
Für eine sachdienliche Beantwortung der Frage, ob eine Bestimmung eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und einem Drittland, die ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit enthält, einen Mitgliedstaat daran hindert, einem Staatsangehörigen des betreffenden Drittlandes im Anwendungsbereich des Abkommens eine Vergünstigung allein deshalb zu versagen, weil er die Staatsangehörigkeit dieses Drittlandes besitzt, ist zunächst zu prüfen, ob die fragliche Bestimmung dem Einzelnen unmittelbar Rechte verleiht, die dieser vor den Gerichten eines Mitgliedstaats geltend machen kann; ist dies der Fall, so ist weiter die Tragweite des in der Bestimmung enthaltenen Diskriminierungsverbots zu untersuchen (in diesem Sinne Urteile vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-18/90, Kziber, Slg. 1991, I-199, Randnr. 14, vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96, Eddline El-Yassini, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 24, vom 4. Mai 1999 in der Rechtssache C-262/96, Sürül, Slg. 1999, I-2685, Randnr. 47, und vom 29. Januar 2002 in der Rechtssache C-162/00, Pokrzeptowicz-Meyer, Slg. 2002, I-1049, Randnr. 18).Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens als unmittelbar anwendbar anzusehen, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Gegenstand und die Natur des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (u. a. Urteile vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86, Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 14, Kziber, Randnr. 15, Eddline El-Yassini, Randnr. 25, Sürül, Randnr. 60, und Pokrzeptowicz-Meyer, Randnr. 19).
Dieses Gleichbehandlungsgebot begründet eine Verpflichtung zur Herstellung eines ganz bestimmten Ergebnisses und ist seinem Wesen nach geeignet, von Einzelnen vor einem nationalen Gericht geltend gemacht zu werden, damit dieses Gericht diskriminierende Vorschriften der Regelung eines Mitgliedstaats unangewandt lässt, die die Gewährung eines Anspruchs von einer Voraussetzung abhängig macht, die für Inländer nicht gilt, ohne dass der Erlass ergänzender Durchführungsvorschriften insoweit notwendig wäre (vgl. entsprechend Urteil Sürül, Randnr. 63).
Diese Feststellung wird dadurch bestätigt, dass Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 lediglich für den besonderen Bereich des Arbeitsentgelts und der sonstigen Arbeitsbedingungen die Durchführung und Konkretisierung des allgemeinen Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt, das in Artikel 9 des Assoziierungsabkommens verankert ist, der auf Artikel 7 EWG-Vertrag - den späteren Artikel 6 EG-Vertrag - verweist (vgl. entsprechend Urteil Sürül, Randnr. 64).
Der Umstand schließlich, dass das Assoziierungsabkommen hauptsächlich die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei fördern soll und deshalb ein Ungleichgewicht bei den Verpflichtungen der Gemeinschaft gegenüber dem betreffenden Drittland enthält, kann die Gemeinschaft nicht daran hindern, die unmittelbare Wirkung einiger seiner Bestimmungen und erst recht der zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften anzuerkennen (in diesem Sinne Urteil Sürül, Randnr. 72 und die dort zitierte Rechtsprechung).
Dies gilt insbesondere für Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80, der kein reiner Programmsatz ist, sondern auf dem Gebiet der Arbeits- und Entgeltbedingungen einen eindeutigen und unbedingten Grundsatz aufstellt, der ausreichend bestimmt ist, um von einem nationalen Gericht angewandt werden zu können, und der daher geeignet ist, die Rechtsstellung des Einzelnen zu regeln (vgl. entsprechend Urteile Eddline El-Yassini, Randnr. 31, und Sürül, Randnr. 74).
- EuGH, 21.11.2018 - C-713/17
Ayubi - Gleiche Sozialhilfeleistungen für Flüchtlinge
Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass ähnliche Bestimmungen wie Art. 29 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95, die die Gleichbehandlung mit Inländern vorschreiben oder bestimmte Ungleichbehandlungen verbieten, unmittelbare Wirkung haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Mai 1999, Sürül, C-262/96, EU:C:1999:228, Rn. 63 und 74…, vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 78, …sowie vom 6. März 2014, Napoli, C-595/12, EU:C:2014:128, Rn. 48 und 50). - BFH, 15.07.2010 - III R 6/08
Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines …
- BVerwG, 06.12.2001 - 3 C 27.01
Assoziation EWG-Türkei; Türkei, Assoziierung der - ; Assoziationsrat, Beschluss …
- BVerwG, 06.12.2001 - 3 C 26.01
Assoziation EWG-Türkei; Türkei, Assoziierung der -; Assoziationsrat, Beschluss …
- EuGH, 14.10.2010 - C-16/09
Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 - …
- BFH, 15.03.2007 - III R 93/03
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
- BSG, 09.03.2022 - B 7/14 KG 1/20 R
(Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 - …
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 10/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld - Rechtssache Sürül - türkische Staatsangehörige …
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2001 - 1 S 287/00
Landeserziehungsgeld für türkischen Arbeitnehmer - Assoziationsberechtigten
- BSG, 27.05.2004 - B 10 EG 11/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld - türkische Staatsangehörige - rückwirkende …
- EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
FÜR DIE GEWÄHRUNG EINER DEUTSCHEN ALTERSRENTE AN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER …
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.2001 - 1 S 286/00
Landeserziehungsgeld für türkischen Arbeitnehmer
- BFH, 22.11.2007 - III R 54/02
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern
- EuGH, 11.05.2000 - C-37/98
Savas
- LSG Bayern, 24.05.2007 - L 9 EG 232/05
Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf bayerisches Landeserziehungsgeld …
- BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20
Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine …
- BSG, 25.02.2015 - B 3 P 6/13 R
Soziale Pflegeversicherung - Ruhen des Pflegegeldanspruchs bei einem länger als …
- BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 226/98
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer türkischen Lektorin; …
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 6/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 7/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 9/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 8/05 R
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-37/98
Savas
- EuGH, 26.05.2011 - C-485/07
Akdas u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Soziale Sicherheit der …
- BFH, 04.08.2011 - III R 55/08
Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100 …
- EuGH, 28.04.2004 - C-373/02
Öztürk
- EuGH, 29.01.2002 - C-162/00
Pokrzeptowicz-Meyer
- EuGH, 27.09.2001 - C-63/99
DREI URTEILE DES GERICHTSHOFES BETREFFEN DAS RECHT POLNISCHER, TSCHECHISCHER UND …
- FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00
Prozesskostenhilfe bei Kindergeldklage eines abgelehnten Asylbewerbers aus der …
- BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R
Neuvergabe einer Versicherungsnummer aufgrund eines türkischen …
- BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 7/05 R
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03
- EuGH, 12.04.2005 - C-265/03
ERSTES URTEIL ZU DEN WIRKUNGEN EINES PARTNERSCHAFTSABKOMMENS: GLEICHE …
- EuGH, 11.09.2008 - C-11/07
Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - L 13 EG 60/02
Anspruch auf Erziehungsgeld einer türkischen Asylbewerberin; Dauer der …
- EuGH, 13.06.2006 - C-336/05
Echouikh - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - …
- FG Köln, 28.06.2001 - 3 K 3355/97
Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsangehörigen
- LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00
Anspruch auf Gewährung von bayerischen Landeserziehungsgeld einer türkischen …
- EuGH, 27.09.2001 - C-257/99
Barkoci und Malik
- BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 2/01 R
Türkei - Assoziation - Erziehungsgeld - Landeserziehungsgeld - Bayern - …
- BFH, 22.11.2007 - III R 61/04
Kindergeldberechtigung von Ausländern
- EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Kondova
- BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 225/98
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer polnischen Lektorin - …
- BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf …
- BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
Kindergeldanspruch von Staatenlosen - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG …
- BFH, 22.11.2007 - III R 63/04
Kindergeldberechtigung von Ausländern
- LSG Bayern, 01.03.2001 - L 9 EG 9/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2017 - L 13 EG 46/15
- BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 1/17 S
- SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
- LSG Baden-Württemberg, 11.04.2006 - L 11 EG 4/06
Bundeserziehungsgeld - türkische Staatsangehörige - rückwirkende …
- BFH, 04.08.2011 - III R 40/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
- BFH, 04.08.2011 - III R 41/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
- BFH, 04.08.2011 - III R 36/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
- BFH, 04.08.2011 - III R 66/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
- BSG, 27.06.2003 - B 10 EG 3/03 B
- SG Augsburg, 21.10.2005 - S 10 EG 476/02
- FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98
Kindergeldanspruch türkischer Staatsangehöriger mit bloßer Aufenthaltsbefugnis; …
- BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 5/98 R
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 - …
- EuGH, 19.07.2012 - C-451/11
Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a …
- VGH Hessen, 09.12.1999 - 12 TZ 1615/99
EWGAssRBes 3/80 Art 3 Abs 1 vermittelt kein Aufenthaltsrecht
- BFH, 04.08.2011 - III R 56/08
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4. 8. 2011 III R 55/08 - Kindergeld …
- BFH, 04.08.2011 - III R 81/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
- BFH, 22.04.2009 - III S 33/08
Kein Kindergeld bei mehrjährigem Schulbesuch in der Türkei
- LSG Bayern, 06.04.2006 - L 9 EG 98/04
Anspruchsberechtigung türkischer Staatsangehöriger im Hinblick auf die Gewährung …
- VG Sigmaringen, 20.08.2002 - 1 K 851/02
Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige - Gleichbehandlung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-123/17
Yön - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss …
- LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 19/05
Anspruch auf Gewährung von Landeserziehungsgeld; Gewährung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-268/99
Jany u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT MENGOZZI KÖNNEN GEWERKSCHAFTEN DURCH KOLLEKTIVE …
- LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare …
- EuGH, 03.10.2002 - C-347/00
Barreira Pérez
- BFH, 23.10.2009 - III S 72/08
Kein Kindergeld für Ausländer aufgrund der sog. Qualifikationsrichtlinie - keine …
- BFH, 23.04.2009 - III S 61/08
Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder
- EuGH, 07.07.2005 - C-374/03
Gürol - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 9 des Beschlusses Nr. 1/80 des …
- LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 5/03
Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare …
- EuGH, 12.02.2003 - C-23/02
Alami
- FG Münster, 10.12.2014 - 10 K 175/13
Kein Kindergeldanspruch für einen nur bei einer bestimmten Bildungsstätte …
- BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 1/00 R
Erziehungsgeld - Exterritoriale - Türkei - Konsulatsbedienstete - Angehörige von …
- LSG Baden-Württemberg, 11.03.2015 - L 3 AL 1751/14
- LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 81/04
Anspruch auf Gewährung des bayerischen Landeserziehungsgeldes; Voraussetzungen …
- LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 29/02
Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf bayerisches Landeserziehungsgeld; …
- LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 17/03
Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei; …
- LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 43/02
Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld; …
- LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 53/02
Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare …
- LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 56/04
Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Landeserziehungsgeld; …
- VGH Baden-Württemberg, 07.06.2001 - 11 S 1463/00
Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt
- BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 5/99 R
Anwendung von Art. 3 Abs. 1 des EWGAssRBes 3/80 vom 19.9.1980 auf Flüchtlinge aus …
- LSG Baden-Württemberg, 11.03.2015 - L 3 AL 1750/14
- FG Münster, 17.08.2009 - 2 K 4826/08
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung von im Ausland lebenden Kindern deutscher …
- EuGH, 13.12.2007 - C-372/06
Asda Stores - Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsmaßnahmen - Verordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-479/14
Hünnebeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV …
- FG Hamburg, 31.10.2008 - 3 K 200/08
Finanzgerichtsordnung / (Abkommens-)Kindergeld: Zweifel an Klägerwohnsitz / …
- LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 86/04
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld; Anspruch auf …
- SG Darmstadt, 02.04.2015 - S 18 KR 169/15
§ 5 Abs. 11 SGB V kommt bei türkischen Staatsangehörigen, die Arbeitnehmer im …
- FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11
Vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung der im EU-Ausland wohnenden Großmutter …
- LSG Bayern, 04.05.2006 - L 9 EG 48/05
Begründetheit verbundenen Verfahrens auf die Aufhebung von Widerspruchsbescheiden …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00
Kühne & Heitz
- LSG Bayern, 18.09.2006 - L 9 EG 123/05
Streit um einen Anspruch der Klägerin auf Landeserziehungsgeld (LErzg) für ihren …
- LSG Bayern, 14.08.2006 - L 9 EG 45/05
Streit um das Bestehen eines Anspruchs der Klägerin auf Landeserziehungsgeld …
- LSG Bayern, 10.08.2006 - L 9 EG 124/05
Anspruch gegen das Bundesland Bayern auf Landeserziehungsgeld; Notwendigkeit des …
- LSG Bayern, 30.03.2006 - L 9 EG 41/05
Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in …
- LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 EG 24/03
Anspruch auf Landeserziehungsgeld; Abhängigkeit des Anspruchs von der …
- LSG Bayern, 10.02.2006 - L 9 EG 97/04
Voraussetzung eines Anspruchs auf Landeserziehungsgeld; Unmittelbare …
- LSG Bayern, 26.01.2006 - L 9 EG 111/05
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Gewährung von …
- LSG Bayern, 19.01.2006 - L 9 EG 228/03
Anspruch auf Gewährung von Landeserziehungsgeld; Abhängigkeit des Anspruchs von …
- LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 7/03
Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld; …
- LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 41/02
Anspruch auf Landeserziehungsgeld ; Anspruch eines ausländischen …
- FG München, 20.03.2002 - 9 K 2636/97
Kindergeldanspruch einer als Flüchtling nach Deutschland gekommenen Kurdin nach …
- FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 16 K 291/11
Kindergeld eines in Deutschland wohnenden und als Arbeitnehmer beschäftigten …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10
(Zur Kindergeldberechtigung i.S. von §§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, 3 Abs. 2 Satz 1 …
- LSG Bayern, 15.05.2013 - L 2 P 4/12
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über …
- FG Baden-Württemberg, 13.07.2007 - 9 K 153/02
Kindergeldanspruch für in der Türkei lebende Kinder
- LSG Bayern, 20.12.2006 - L 9 EG 60/03
Anspruch auf die Zahlung von Bayerischem Landeserziehungsgeld für weitere sechs …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04
FRAU GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, DIE WIRKUNGEN DES URTEILS IN DER …
- LSG Bayern, 14.08.2006 - L 9 EG 44/05
Streit um einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld (LErzg); Rechtsgrundlage für …
- LSG Bayern, 10.02.2006 - L 9 EG 58/04
Voraussetzungen der Gewährung von Bayerischem Landeserziehungsgeld (LErzg) nach …
- BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 3/01 R
Landeserziehungsgeld für in Bayern wohnende türkische Staatsangehörige
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2010 - C-409/06
Winner Wetten - Glücksspiele - Sportwetten - Nicht gerechtfertigte Beschränkung …
- LSG Bayern, 29.03.2001 - L 9 EG 18/97
Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG); …
- EuGH, 10.03.2011 - C-516/09
Borger - Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-709/20
DISC
- BFH, 10.01.2013 - III B 103/12
Kein Anspruch auf Kindergeld in Höhe der vollen Sätze des § 66 Abs. 1 Satz 1 EStG …
- VG Sigmaringen, 24.01.2008 - 6 K 847/07
Nachträglicher Freizeitausgleich des Beamten für dauerhaft …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-229/09
Hogan Lovells International - Verordnung EG Nr. 1610/96 - Art. 3 - Bedingungen …
- BFH, 22.03.2004 - VIII B 134/03
Gegenvorstellung - Umdeutung
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-373/02
Öztürk
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-63/99
Gloszczuk
- FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12
Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des gemeinsam mit dem Kind im EU-Ausland …
- FG München, 04.06.2008 - 10 K 1953/07
Kindergeld für Staatsangehörige Restjugoslawiens: Anwendung des § 62 Abs. 2 EStG …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2006 - C-339/05
Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Abkommen mit der Schweiz über …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-347/00
Barreira Pérez
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1999 - C-356/97
Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen
- BFH, 11.02.2004 - VIII B 310/03
§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist neben § 70 EStG anwendbar
- FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 2 K 2085/10
Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des gemeinsam mit dem Kind im EU-Ausland …
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2004 - L 11 EG 948/02
Erziehungsgeldanspruch - türkische Staatsangehörige - aufenthaltsrechtlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2002 - 9 S 1790/02
Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-257/99
Barkoci und Malik
- FG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 5 K 5041/11
Kindergeldanspruch einer in Polen sozialversicherten Arbeitnehmerin bzw. einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2012 - C-451/11
Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Auslegung des Beschlusses Nr. 1/80 …
- LSG Bayern, 29.03.2007 - L 9 EG 160/03
Bayerisches Landeserziehungsgeld für eine türkische, Bundeserziehungsgeld …
- SG Dortmund, 12.02.2007 - S 33 EG 14/06
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03
Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine in Bayern lebende Türkin; Ex nunc- …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-294/99
Athinaïki Zythopoiïa
- Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98
Kocak
- FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 2 K 2143/11
Konkurrenzregelungen beim Kindergeld Anspruch eines im Inland lebenden Vaters für …
- FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04
Eigenhändige Unterschrift; Drittstaatenangehörige; Assoziierungsabkommen Türkei; …
- BSG, 31.05.2005 - B 12 KR 27/04 B
Diskriminierung bei der Zusammenrechnung von Versicherungs-, Beschäftigungs- bzw …
- SG Augsburg, 15.12.2011 - S 10 P 39/11
Soziale Pflegeversicherung - Ruhen eines Anspruchs auf Pflegegeld bei einem sechs …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 8 R 853/10
Rentenversicherung
- LSG Bayern, 14.02.2008 - L 9 EG 31/07
Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf eine rückwirkende Gewährung von …
- FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 353/10
Kindergeld eines in Deutschland wohnenden und Arbeitslosengeld II beziehenden …
- LSG Bayern, 13.07.2004 - L 9 EG 211/03
Anspruch auf Landeserziehungsgeld in Bayern; Notwendigkeit des Besitzes der …
- LSG Bayern, 21.09.2006 - L 9 EG 3/06
Anspruch eines türkischen Staatsaangehörigen auf Gewährung von …
- FG Nürnberg, 02.02.2005 - V 243/00
Kein Kindergeldanspruch für geduldete Ausländer
- LSG Bayern, 27.05.2004 - L 9 EG 123/03
Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld (Bayern); …
- LSG Bayern, 27.05.2004 - L 9 EG 31/03
Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld (Bayern); …
- LSG Bayern, 27.05.2004 - L 9 EG 213/03
Anspruch auf Landeserziehungsgeld; Voraussetzungen des Erziehungsgeldanspruchs …
- LSG Bayern, 27.05.2004 - L 9 EG 73/03
Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld (Bayern); …
- LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 157/03
"Sürül"-Entscheidung des EuGH (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften); …
- FG Düsseldorf, 21.02.2002 - 10 K 4820/99
Kindergeld; Vaterschaftsfeststellung; Abstammungsgutachten; Aufenthaltserlaubnis; …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.1999 - C-293/98
EGEDA
- LSG Bayern, 19.01.2007 - L 9 EG 114/04
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Familienleistungen (hier: …
- VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02
Verlängerung der Aufenthalterlaubnis zum Zwecke der Herstellung der ehelichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
Kondova
- SG Augsburg, 25.08.2017 - S 5 EG 24/16
Kein Elterngeld für Konsulatsbedienstete
- LSG Bayern, 21.09.2006 - L 9 EG 9/06
Streit um einen Anspruch der Klägerin auf Landeserziehungsgeld (LErzg) für ihre …
- VG Karlsruhe, 14.05.2002 - 11 K 3109/01
Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Wiederaufgreifensgrund; …
- SG Würzburg, 30.04.2007 - S 4 EG 6/07
Rechtmäßigkeit der Gewährung von Bayerischem Landeserziehungsgeld unter Aufhebung …
- LSG Bayern, 19.01.2007 - L 9 EG 113/04
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Familienleistungen (hier: …
- LSG Niedersachsen, 27.09.2001 - L 8 KG 8/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 EG 11/04
- SG Osnabrück, 19.01.2006 - S 1 EG 7/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8/2 EG 8/03
- SG Bremen, 27.01.2009 - S 12 EG 11/07
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Sema Sürül gegen Bundesanstalt für Arbeit.
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Soziale Sicherheit - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Unmittelbare Wirkung - Türkischer Staatsangehöriger, dem der Aufenthalt in einem Mitgliedstaat gestattet wurde - ...
Verfahrensgang
- SG Aachen, 24.07.1996 - S 13 Kg 12/94
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96
- EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
- SG Aachen, 23.03.2000 - S 15 KG 5/99
Papierfundstellen
- Slg. 1999, I-2685
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (52)
- EuGH, 31.01.1991 - C-18/90
Office national de l'emploi / Kziber
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
(43) - Vgl. Urteile vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-18/90 (Kziber, Slg. 1991, I-199), vom 20. April 1994 in der Rechtssache C-58/93 (Yousfi, Slg. 1994, I-1353) und vom 3. Oktober 1996 in der Rechtssache C-126/95 (Hallouzi-Choho, Slg. 1996, I-4807, Randnrn.(50) - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-18/90 (zitiert in Fußnote 43, Slg. 1991, I-208, Nr. 8).
Nach Ansicht von Pieters und Pizarro ist der Umstand, daß in die genannten Europa-Abkommen kein Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, das der Gerichtshof möglicherweise für unmittelbar anwendbar hätte erklären können, wahrscheinlich gerade darauf zurückzuführen, daß das Urteil Kziber in einigen Mitgliedstaaten mit Befremden aufgenommen wurde (vgl. D. Pieters, Enquiry into the Legal Foundations of a Possible Extension of Community Provisions on Social Security to Third-Country Nationals Legally Residing and/or Working in the European Union, in Arbeiten des Seminars "Social Security in Europe. Equality between Nationals and Non-Nationals" [Porto, 10. bis 12. November 1994], Lissabon, 1995, S. 189, insbesondere S. 232; vgl. auch S. Pizarro, The Agreements on Social Security between the Community and Third States: Legal Basis and Analysis, ibidem, S. 105, insbesondere S. 115).
- EuGH, 30.01.1997 - C-4/95
Stöber und Piosa Pereira / Bundesanstalt für Arbeit
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
(14) - Vgl. Urteil vom 30. Januar 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-4/95 und C-5/95 (Slg. 1997, I-511).(70) - Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola vom 6. Juni 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-4/95 und C-5/95 (zitiert in Fußnote 14, Slg. 1997, I-513, Nr. 28).
(77) - Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen C-4/95 und C-5/95 (zitiert in Fußnote 70, Nr. 31).
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
(20) - Vgl. u. a. Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461, Randnrn.(49) - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 15. Mai 1990 in der Rechtssache C-192/89 (zitiert in Fußnote 20, Slg. 1990, I-3473, Nrn. 27 bis 29).
- EuGH, 03.10.1996 - C-126/95
Hallouzi-Choho / Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
(43) - Vgl. Urteile vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-18/90 (Kziber, Slg. 1991, I-199), vom 20. April 1994 in der Rechtssache C-58/93 (Yousfi, Slg. 1994, I-1353) und vom 3. Oktober 1996 in der Rechtssache C-126/95 (Hallouzi-Choho, Slg. 1996, I-4807, Randnrn.(60) - Daß der im Beschluß Nr. 3/80 verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz auch von den Familienangehörigen eines Arbeitnehmers geltend gemacht werden kann, "die im Gebiet eines Mitgliedstaats wohnen", geht eindeutig aus Artikel 2 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 3/80 hervor und ergibt sich ausserdem aus einer analogen Anwendung der Grundsätze, die der Gerichtshof im Hinblick auf die mit einem Arbeitnehmer zusammenwohnenden Familienangehörigen im Urteil Hallouzi-Choho aufgestellt hat (vgl. Urteil vom 3. Oktober 1996, zitiert in Fußnote 43).
- EuGH, 12.06.1997 - C-266/95
Merino García / Bundesanstalt für Arbeit
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
(15) - Vgl. Urteil vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache C-266/95 (Slg. 1997, I-3279).(63) - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly vom 6. März 1997 in der Rechtssache C-266/95 (zitiert in Fußnote 15, Slg. 1997, I-3282, Nr. 17).
- EuGH, 05.03.1986 - 69/85
Wünsche / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
(21) - Die Befugnis, dem Gerichtshof erneut eine Frage vorzulegen, die er bereits im Wege der Vorabentscheidung beantwortet hat, steht zweifellos nicht nur dem nationalen Gericht zu, an das die Entscheidung unmittelbar gerichtet ist (und das Schwierigkeiten beim Verständnis oder der Anwendung des Urteils hat; vgl. u. a. Beschluß vom 5. März 1986 in der Rechtssache 69/85, Wünsche/Deutschland, Slg. 1986, 947, und Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-169/91, B & Q, Slg. 1992, I-6635), sondern auch jedem anderen Gericht, dem gegenüber die frühere Entscheidung keine Bindungswirkung entfaltet (vgl. Urteile vom 13. Mai 1981 in der Rechtssache 66/80, International Chemical Corporation/Amministrazione delle finanze dello Stato, Slg. 1981, 1191, Randnrn.Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Artikel 38 bis 41 der Satzung, in denen die ausserordentlichen Rechtsbehelfe abschließend aufgezählt sind, mit denen die Rechtskraft der Urteile des Gerichtshofes in Frage gestellt werden kann, jedoch nicht auf die in Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteile anwendbar, da es in diesen Verfahren keine Prozessparteien gibt (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 40/70, Sirena/Eda, Slg. 1979, 3169, und vom 5. März 1986, a. a. O., Randnr. 14).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - C-2/89
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen M. G. J. Kits van Heijningen.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
(64) - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-2/89 (Kits van Heijningen, Slg. 1990, I-1764, Nr. 14).(78) - Vgl. Urteil vom 3. Mai 1990 in der Rechtssache C-2/89 (zitiert in Fußnote 64, I-1755, Randnr. 10).
- EuGH, 10.09.1996 - C-277/94
Taflan-Met u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
(11) - Urteil vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-277/94 (Taflan-Met u. a., Slg. 1996, I-4085).(37) - Schlussanträge vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-277/94 (zitiert in Fußnote 11, Nr. 12).
- EuGH, 13.10.1992 - C-63/90
Portugal und Spanien / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
(54) - Vgl. u. a. Urteile vom 8. Oktober 1980 in der Rechtssache 810/79 (Überschär, Slg. 1980, 2747), vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier/Stadt Lüttich, Slg. 1985, 593), vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 308/86 (Strafverfahren gegen Lambert, Slg. 1988, 4369), vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 5445), vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-357/89 (Raulin, Slg. 1992, I-1027) und vom 13. Oktober 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/90 und C-67/90 (Portugal und Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5073). - EuGH, 26.02.1992 - C-357/89
Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
(54) - Vgl. u. a. Urteile vom 8. Oktober 1980 in der Rechtssache 810/79 (Überschär, Slg. 1980, 2747), vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier/Stadt Lüttich, Slg. 1985, 593), vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 308/86 (Strafverfahren gegen Lambert, Slg. 1988, 4369), vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 5445), vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-357/89 (Raulin, Slg. 1992, I-1027) und vom 13. Oktober 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/90 und C-67/90 (Portugal und Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5073). - EuGH, 13.11.1990 - C-106/89
Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación
- EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
CNL-SUCAL / HAG
- EuGH, 10.10.1996 - C-245/94
Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen
- EuGH, 23.05.1996 - C-237/94
O'Flynn / Adjudication Officer
- EuGH, 05.04.1995 - C-103/94
Krid / Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés
- EuGH, 30.04.1996 - C-308/93
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank / Cabanis-Issarte
- EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
- EuGH, 20.04.1994 - C-58/93
Yousfi / Belgischer Staat
- EuGH, 24.11.1993 - C-267/91
Strafverfahren gegen Keck und Mithouard
- EuGH, 16.12.1992 - C-169/91
Rat of the City of Stoke-on-Trent und Norwich City Council / B & Q Plc
- EuGH, 22.09.1992 - C-153/91
Petit / Office national des pensions
- EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.
- EuGH, 15.01.1998 - C-113/97
Babahenini
- EuGH, 25.06.1997 - C-131/96
Mora Romero
- EuGH, 13.02.1985 - 293/83
Gravier / Ville de Liège
- EuGH, 23.03.1982 - 53/81
Levin / Staatssecretaris van Justitie
- EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
Amministrazione delle finanze dello Stato / Chiquita Italia
- EuGH, 03.04.1968 - 28/67
Molkerei Zentrale Westfalen-Lippe / Hauptzollamt Paderborn
- EuGH, 18.10.1979 - 40/70
Sirena / Eda
- EuGH, 13.12.1972 - 44/72
Marsman / Rosskamp
- EuGH, 12.02.1974 - 152/73
Sotgiu / Deutsche Bundespost
- EuGH, 16.02.1978 - 61/77
Kommission / Irland
- EuGH, 12.07.1979 - 237/78
Toia
- EuGH, 08.10.1980 - 810/79
Überschär
- EuGH, 13.05.1981 - 66/80
International Chemical Corporation / Amministrazione delle fianze dello Stato
- EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
- EuGH, 12.07.1984 - 237/83
Prodest / Caisse primaire d'assurance maladie de Paris
- EuGH, 15.01.1986 - 41/84
Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie
- EuGH, 03.06.1986 - 139/85
Kempf / Staatssecretaris van Justitie
- EuGH, 30.09.1987 - 12/86
Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd
- EuGH, 11.06.1987 - 14/86
Pretore di Salò / X
- EuGH, 14.07.1988 - 308/86
Ministère public / Lambert
- EuGH, 27.09.1988 - 42/87
Kommission / Belgien
- EuGH, 14.11.1989 - 30/88
Griechenland / Kommission
- EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
Metalsa
- EuGH, 09.08.1994 - C-412/92
Parlament / Meskens
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1962 - 9/61
Regierung des Königreichs der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1977 - 112/76
Renato Manzoni gegen Fonds national de retraite des ouvriers mineurs.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 152/84
M. H. Marshall gegen Southampton and South-West Hampshire Area Health Authority …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1989 - 388/87
Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging gegen W. F. J. M. …
- EuGH, 05.10.1994 - C-355/93
Eroglu / Land Baden-Württemberg
- EuGH, 29.04.1982 - 17/81
Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg