Rechtsprechung
EuGH, 07.09.1999 - C-409/96 P-DEP |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Kommission / Sveriges Betodlares Centralförening und Henrikson
EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 17 Absatz 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 73 Buchstabe b
Verfahren - Kosten - Erstattungsfähige Kosten - Notwendige Aufwendungen der Parteien - Reise- und Aufenthaltskosten sowie Vergütung der Bevollmächtigten, Beistände oder Anwälte der Gemeinschaftsorgane - Erstattungsvoraussetzungen - EU-Kommission
Kommission / Sveriges Betodlares Centralförening und Henrikson
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahren - Kosten - Erstattungsfähige Kosten - Notwendige Aufwendungen der Parteien - Reise- und Aufenthaltskosten sowie Vergütung der Bevollmächtigten, Beistände oder Anwälte der Gemeinschaftsorgane - Erstattungsvoraussetzungen - [EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuGH, 18.12.1997 - C-409/96
- EuGH, 07.09.1999 - C-409/96 P-DEP
Papierfundstellen
- Slg. 1999, I-4939
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 18.12.1997 - C-409/96
Sveriges Betodlares und Henrikson / Kommission
Auszug aus EuGH, 07.09.1999 - C-409/96
- Rechtssache C-409/96 P-DEP.
- BFH, 22.05.2003 - V R 94/01
Voraussetzung für Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. b und c UStG
Eine in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG erwähnte Einrichtung ist nach dem EuGH-Urteil vom 7. September 1999 Rs. C-216/97 --Gregg--, Slg. 1999, I-4939, UR 1999, 419 Rdnr. 18 zu Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g) vorhanden, wenn eine abgegrenzte Einheit eine der bezeichneten Funktionen erfüllt, wobei es allerdings auf die Rechtsform des Unternehmers nicht ankommt (…EuGH-Urteil vom 3. April 2003 Rs. C-144/00 --Matthias Hoffmann--, UR 2003, 286, Rdnr. 24). - EuGH, 16.05.2013 - C-208/11
Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Kostenfestsetzung
Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung geht somit hervor, dass die Vergütung eines Anwalts zu den notwendigen Aufwendungen im Sinne dieser Bestimmung gehört (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 7. September 1999, Kommission/Sveriges Betodlares und Henrikson, C-409/96 P-DEP, Slg. 1999, I-4939, Randnr. 12, sowie vom 31. Januar 2012, Kommission/Kallianos, C-323/06 P-DEP, Randnr. 10). - EuG, 08.09.2022 - T-560/16
Schneider / EUIPO - Verfahren - Kostenfestsetzung
In Bezug auf die Beherbergungskosten der Bevollmächtigten des Beklagten in Höhe von 722 Euro für zwei Übernachtungen in Luxemburg ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Aufwendungen, die von der internen Tätigkeit eines Organs getrennt werden können, wie die durch das Verfahren bedingten Reise- und Aufenthaltskosten, unter den Begriff der für das Verfahren notwendigen Aufwendungen fallen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. September 1999, Kommission/Sveriges Betodlares und Henrikson, C-409/96 P-DEP, EU:C:1999:389, Rn. 12 und 14 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 20.01.2014 - T-186/11
Schönberger / Parlament - Verfahren - Kostenfestsetzung - Vertretung eines Organs …
Der Ausführung ihrer Aufgaben in ihrer Gesamtheit entsprechen die ihnen gezahlten Dienstbezüge, so dass die Kosten für die Tätigkeit der Mitglieder des Personals nicht als Aufwendungen für das Verfahren und somit als erstattungsfähige Kosten angesehen werden können (Beschluss des Gerichtshofs vom 7. September 1999, Kommission/Sveriges Betodlares und Henrikson, C-409/96 P-DEP, Slg. 1999, I-4939, Rn. 12).