Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 07.09.1999 - C-355/97   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Artikel 70 der Akte über den Beitritt Österreichs - Zweitwohnungen - Tiroler Grundverkehrsverfahren - Begriff der 'bestehenden Rechtsvorschriften'

  • Europäischer Gerichtshof

    Beck und Bergdorf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Fragen und hypothetische Fragen, die in einem eine zweckdienliche Antwort ausschließenden Zusammenhang gestellt werden

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1999, I-4977
  • NJW 2000, 2493 (Ls.)
  • EuZW 2000, 256 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (24)  

  • EuGH, 15.05.2003 - C-300/01  

    Freier Kapitalverkehr - Artikel 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) - Verfahren

    Daraus ergibt sich, dass für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen eines nationalen Gerichts in dem sachlichen und rechtlichen Rahmen, den es in eigener Verantwortung festgelegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat, eine Vermutung besteht (Urteil vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-355/97, Beck und Bergdorf, Slg. 1999, I-4977, Randnrn. 22 bis 24).

    Sie fällt unter die Ausnahmeregelung, wenn sie im Wesentlichen mit der früheren Regelung übereinstimmt oder nur ein Hindernis, das nach der früheren Regelung der Ausübung der gemeinschaftlichen Rechte und Freiheiten entgegenstand, abmildert oder beseitigt (Urteile Konle, Randnr. 52, sowie Beck und Bergdorf, Randnr. 34).

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu beurteilen, ob § 8 Absatz 3 VGVG nur bewirkt, dass am 1. Januar 1995 geltende Vorschriften betreffend Zweitwohnungen in Kraft bleiben, oder ob er erhebliche Unterschiede aufweist, die ihn von der Anwendung der Ausnahme des Artikels 70 der Beitrittsakte ausschließen (vgl. in diesem Sinne, Urteil Beck und Bergdorf, Randnr. 36).

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04  

    Luftbeförderung - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Artikel 5, 6 und 7 - Ausgleichs-

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts nur möglich, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist und der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-105/94, Celestini, Slg. 1997, I-2971, Randnr. 22, und vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-355/97, Beck und Bergdorf, Slg. 1999, I-4977, Randnr. 22).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03  

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 34 EU und 35

    Abgesehen von solchen Fällen ist der Gerichtshof grundsätzlich verpflichtet, über die ihm vorgelegten Fragen nach der Auslegung von Rechtsakten im Sinne von Artikel 35 Absatz 1 EU zu entscheiden (vgl. in Bezug auf Artikel 234 EG u. a. Urteile vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-355/97, Beck und Bergedorf, Slg. 1999, I-4977, Randnr. 22, und vom 7. Juni 2005 in der Rechtssache C-17/03, VEMW u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 34).
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