Rechtsprechung
| EuGH, 18.11.1999 - C-329/99 P (R) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Berücksichtigung des den Streithelfern entstandenen Schadens
- Europäischer Gerichtshof
Pfizer Animal Health / Rat
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
1 Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - [Artikel 225 EG - EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51] -
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1999, I-8343
Wird zitiert von ... (35)
- EuG, 19.07.2007 - T-31/07
Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Richtlinie …
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage der Zulässigkeit der Klage zwar grundsätzlich nicht im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes zu prüfen, um nicht der Entscheidung zur Hauptsache vorzugreifen, jedoch kann der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Handlun g nur für zulässig erklärt werden, wenn der Antragsteller die Zulässigkeit der Klage, mit der der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zusammenhängt, glaubhaft macht; nur so lässt sich nämlich verhindern, dass er im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Aussetzung des Vollzugs einer Handlung erwirken könnte, deren Nichtigerklärung der Gemeinschaftsrichter später ablehnt, weil er die Klage im Verfahren zur Hauptsache für unzulässig erklärt (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Pfizer Animal Health/Rat, C-329/99 P[R], Slg. 1999, I-8343, Randnr. 89, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. Juli 2004, Região autónoma dos Açores/Rat, T-37/04 R, Slg. 2004, II-2153, Randnr. 108).Der Begriff "Gefahr" wird in diesem Zusammenhang gemeinhin in einem weiteren Sinne verwendet und bezeichnet jedes Produkt oder Verfahren, das eine nachteilige Wirkung auf die menschliche Gesundheit haben kann (Urteil Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 112 angeführt, Randnr. 147).
Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass es bei der Risikobewertung darum geht, den Grad der Wahrscheinlichkeit der nachteiligen Wirkungen eines bestimmten Produkts oder Verfahrens auf die menschliche Gesundheit und die Schwere dieser potenziellen Wirkungen zu bewerten (vgl. in diesem Sinne Urteil Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 112 angeführt, Randnr. 148).
Die Antragstellerinnen stützen sich insbesondere auf die Rechtsprechung des Gerichts, nach der der Vorsorgegrundsatz nur in Fällen eines Risikos insbesondere für die menschliche Gesundheit, das, ohne auf wissenschaftlich nicht verifizierte bloße Hypothesen gestützt zu werden, noch nicht in vollem Umfang nachgewiesen werden konnte, angewandt werden kann (Urteil Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 112 angeführt, Randnr. 146).
Nach ständiger Rechtsprechung bemisst sich die Dringlichkeit eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz danach, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht (vgl. Beschluss Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 106 angeführt, Randnr. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Nach diesem Grundsatz wäre die beantragte Aussetzung des Vollzugs nur gerechtfertigt, wenn das Fehlen einer solchen Maßnahme die Antragstellerin in eine Lage brächte, in der möglicherweise ihre Existenz gefährdet wäre oder ihre Marktanteile irreversibel geändert würden (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 147 angeführt, Randnr. 138, und Solvay Pharmaceuticals/Rat, oben in Randnr. 174 angeführt, Randnr. 107).
Die beantragten einstweiligen Anordnungen sind nur gerechtfertigt, wenn das Fehlen solcher Maßnahmen die Antragstellerinnen in eine Lage brächte, in der möglicherweise ihre Existenz gefährdet wäre oder ihre Marktanteile irreversibel geändert würden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 30. Juni 1999, Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 147 angeführt, Randnr. 138, und Beschluss Solvay Pharmaceuticals/Rat, oben in Randnr. 174 angeführt, Randnr. 107).
- EuG, 06.03.2003 - T-228/99
Staatliche Beihilfen - Unzuständigkeit der Kommission - Verletzung der …
138 Ferner bestreitet die Kommission unter Berufung auf Artikel 40 Absatz 4 der Satzung des Gerichtshofes, Artikel 116 § 3 der Verfahrensordnung des Gerichts, das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-245/92 P (Chemie Linz/Kommission, Slg. 1999, I-4643) und den Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P (R) (Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343), dass sich Deutschland im vorliegenden Verfahren auf seinen Anspruch auf rechtliches Gehör berufen könne. - EuG, 26.10.2001 - T-184/01 Die Dringlichkeit einer einstweiligen Anordnung ist danach zu beurteilen, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (Beschluss SCK und FNK, Randnr. 30, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 94, und vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-471/00 P[R], Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865, Randnr. 107, im Folgenden: Beschluss Cambridge).
Auch wenn die hier befürchteten Verluste nach den Angaben von Herrn Sian IMS Health treffen würden, ist es zulässig und auch angemessen, da der Adressat der Entscheidung und der Antragsteller sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im vorliegenden Verfahren IMS ist, die potenziellen Auswirkungen dieser Verluste auf IMS insgesamt zu prüfen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-12/95 P, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1995, I-467, Randnr. 12, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in der Rechtssache T-260/97 R, Camar/Kommission und Rat, Slg. 1997, II-2357, Randnr. 50, und vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 155, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch den vorerwähnten Beschluss in der Rechtssache C-329/99 P[R], Randnr. 67, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. August 2001 in der Rechtssache T-111/01 R, Saxonia Edelmetalle/Kommission, Slg. 2001, II-2335, Randnr. 27).
- EuG, 11.09.2002 - T-13/99
Übertragung der Antibiotikaresistenz vom Tier auf den Menschen - Richtlinie …
Pfizer hat gegen diesen Beschluss ein Rechtsmittel eingelegt, das mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November in der Rechtssache C-329/99 P(R) (Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343) zurückgewiesen worden ist. - EuG, 11.09.2002 - T-70/99
Europarichter verhandeln über Antibiotika im Tierfutter
Im Übrigen ist die Existenz eines solchen Grundsatzes im Kern und zumindest implizit vom Gerichtshof (vgl. insbesondere Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, vom 24. November 1993 in der Rechtssache C-405/92, Mondiet, Slg. 1993, I-6133, vom 19. Januar 1994 in der Rechtssache C-435/92, Association pour la protection des animaux sauvages u. a., Slg. 1994, I-67, vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95, Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, und vom 21. März 2000 in der Rechtssache C-6/99, Greenpeace France, Slg. 2000, I-1651), vom Gericht (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-199/96, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 1998, II-2805, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtsache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P(R), Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, sowie Beschluss Alpharma/Rat, zitiert oben in Randnr. 57) und vom EFTA-Gerichtshof (Urteil vom 5. April 2001 in der Rechtssache E-3/00, EFTA-Überwachungsbehörde/Norwegen, noch nicht in der amtlichen Sammlung des EFTA-Gerichtshofes veröffentlicht) anerkannt worden. - EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem …
107 Die Dringlichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung ist danach zu beurteilen, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (vgl. z. B. Beschluss vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfinzer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 94). - EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
[fremdsprachig]
53 Die Partei, die einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden geltend macht, muss ihn nachweisen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 75). - EuGH, 14.12.2001 - C-404/01
[fremdsprachig]
63 Die Partei, die einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden geltend macht, hat ihn nachzuweisen (vgl. in diesem Sinn Beschluss vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P(R), Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 75). - EuGH, 08.04.2003 - C-471/02
Santiago Gómez-Reino gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften …
45 Im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes muss der Antragsteller die Zulässigkeit der Klage, mit der der Antrag auf einstweilige Anordnung zusammenhängt, glaubhaft machen, denn nur so lässt sich verhindern, dass er im Wege der einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs von Handlungen erwirken kann, deren Nichtigerklärung der Gerichtshof später ablehnen könnte, wenn die Klage für unzulässig erklärt würde (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 89). - EuGH, 08.05.2003 - C-39/03
Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Rücknahme einer Genehmigung für das …
42 Die Partei, die einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden geltend macht, muss ihn nachweisen (vgl. Beschluss vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 75, und Beschluss Kommission/NALOO, Randnr. 53). - EuGH, 20.06.2003 - C-156/03
Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Rechtsmittel - …
- EuG, 07.05.2002 - T-306/01
- EuG, 15.06.2001 - T-339/00
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Verordnung (EG) Nr. 1896/2000 - …
- EuG, 12.09.2001 - T-139/01
- EuG, 11.04.2003 - T-392/02
Solvay Pharmaceuticals BV gegen Rat der Europäischen Union - Landwirtschaft …
- EuG, 07.04.2000 - T-326/99
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Genehmigung für das Inverkehrbringen …
- EuGH, 15.06.2001 - T-339/00
- EuG, 16.01.2004 - T-369/03
Arizona Chemical u.a. / Kommission - Angleichung der Rechtsvorschriften
- EuG, 07.07.2004 - T-37/04
Região autónoma dos Açores / Rat - Landwirtschaft , …
- EuG, 28.09.2007 - T-257/07
Vorläufiger Rechtsschutz - Gesundheitspolizei - Verordnung (EG) Nr. 999/2001 - …
- EuG, 15.01.2001 - T-241/00
- EuGH, 20.06.2003 - C-156/03 P-R
- EuGH, 17.07.2001 - C-180/01 P-R
[fremdsprachig]
- EuG, 07.11.2003 - T-198/03
Bank Austria Creditanstalt AG gegen Kommission der Europäischen …
- EuG, 26.07.2004 - T-201/04
Microsoft / Kommission - Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , …
- EuG, 02.08.2001 - T-111/01
- EuGH, 08.05.2003 - C-39/03
Rechtsmittel -Humanarzneimittel - Rücknahme einer Genehmigung für das …
- EuG, 07.06.2007 - T-346/06
Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Richtlinie …
- EuG, 22.10.2001 - T-141/01
- EuG, 07.12.2001 - T-192/01
- BPatG, 08.01.2008 - 33 W (pat) 75/06
- BPatG, 11.03.2008 - 33 W (pat) 67/06
- BPatG, 11.03.2008 - 33 W (pat) 66/06
- BPatG, 12.02.2008 - 33 W (pat) 96/06
- BPatG, 11.03.2008 - 33 W (pat) 68/06
