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   EuG, 06.10.1999 - T-123/97   

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EuG, 06.10.1999 - T-123/97 (https://dejure.org/1999,3076)
EuG, Entscheidung vom 06.10.1999 - T-123/97 (https://dejure.org/1999,3076)
EuG, Entscheidung vom 06. Oktober 1999 - T-123/97 (https://dejure.org/1999,3076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Salomon / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Salomon SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 [jetzt Artikel 88 Absatz 2 EG] und Artikel 173 Absatz 5 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 5 EG]
    1 Nichtigkeitsklage - Fristen - Beginn - Zeitpunkt der Bekanntgabe - Zeitpunkt der Erlangung der Kenntnis von der Handlung - Subsidiarität

  • EU-Kommission

    Salomon SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Entscheidung, mit der eine staatliche Umstrukturierungsbeihilfe genehmigt wird - Beginn der Klagefrist für einen Dritten - Voraussetzungen für die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Kapitalzuführung als Beihilfe zur Umstrukturierung eines Unternehmens mit dem Gemeinsamen Markt; Vermutung der Rechtmässigkeit für die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane; Umwandlung eines Darlehens in Eigenkapital als staatliche Behilfe; Untersuchung ...

  • Judicialis

    EG Art. 93 Abs. 2 Unterabs. 2; ; EG Art. 253

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 97/81/EG vom 30. Juli 1996 über Beihilfen der österreichischen Regierung zugunsten des Unternehmens Head Tyrolia Mares in Form von Kapitalzuführungen (ABl. 1997, L 25, S. 26)

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, II-2925
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-123/97
    55 Zweitens hätte sich die Klägerin nicht auf ein Vorbringen zum Sachverhalt berufen können, das der Kommission nicht bekannt war und das sie dieser nicht im Verlaufe des Prüfungsverfahrens mitgeteilt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 31, und Urteil des Gerichts vom 25. März 1999 in der Rechtssache T-37/97, Forges de Clabecq/Kommission, Slg. 1999, II-859, Randnr. 93).

    57 In der Sache entgegnet die Kommission, im wesentlichen unterstützt durch die Streithelferinnen, daß die Kapitalzuführung von 1993 keinen Einfluß auf die Beurteilung der Vereinbarkeit des Betrages der genehmigten Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt habe, die auf einer individuellen Prüfung der streitigen Kapitalzuführungen und nicht auf einem Vergleich mit früheren Interventionen beruhe, deren Rechtmässigkeit nicht in Zweifel gezogen worden sei (Urteil Spanien/Kommission, Randnr. 71).

  • EuG, 31.03.1998 - T-129/96

    EGKS

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-123/97
    Die Klägerin konnte der Begründung daher die Gründe für die getroffene Maßnahme entnehmen und so ihre Rechte verteidigen und prüfen, ob die Entscheidung sachlich begründet war, und das Gericht konnte insoweit seine Kontrollaufgabe wahrnehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 31. März 1998 in der Rechtssache T-129/96, Preussag Stahl/Kommission, Slg. 1998, II-609, Randnr. 93).
  • EuG, 30.04.1998 - T-16/96

    Cityflyer Express / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-123/97
    Insbesondere kann sich die Kommission darauf beschränken, die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anzuführen, denen nach dem Aufbau der Entscheidungen, die sie erlässt, um die Anwendung der Wettbewerbsregeln sicherzustellen, eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-16/96, Cityflyer Expreß/Kommission, Slg. 1998, II-757, Randnrn. 64 und 65).
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-123/97
    Insbesondere steht es dem Gericht nicht zu, seine Würdigung in wirtschaftlicher Hinsicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung zu setzen (Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 79).
  • EuG, 15.09.1998 - T-126/96

    BFM / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-123/97
    54 Erstens erzeugt eine Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages nur insoweit Rechtswirkungen und stellt damit eine anfechtbare Handlung dar, als sie eine Qualifizierung der Beihilfe als bestehend oder neu und eine Wahl der anwendbaren Verfahrensregeln enthält (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, BFM und EFIM/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 43).
  • EuG, 25.03.1999 - T-37/97

    Forges de Clabecq / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-123/97
    55 Zweitens hätte sich die Klägerin nicht auf ein Vorbringen zum Sachverhalt berufen können, das der Kommission nicht bekannt war und das sie dieser nicht im Verlaufe des Prüfungsverfahrens mitgeteilt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 31, und Urteil des Gerichts vom 25. März 1999 in der Rechtssache T-37/97, Forges de Clabecq/Kommission, Slg. 1999, II-859, Randnr. 93).
  • EuGH, 04.02.1992 - C-294/90

    British Aerospace und Rover / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-123/97
    141 Jedenfalls müsste die Kommission, wenn sich herausstellen sollte, daß die Bedingungen für die Beihilfegenehmigung nicht eingehalten wurden, in Abweichung von Artikel 169 EG-Vertrag (jetzt Artikel 226 EG) gemäß Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrages den Gerichtshof unmittelbar anrufen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 11).
  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-123/97
    42 Bereits nach dem Wortlaut von Absatz 5 des Artikels 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) kommt der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der angefochtenen Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. der Mitteilung in Betracht (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1998 in der Rechtssache C-122/95, Deutschland/Rat, Slg. 1998, I-973, Randnr. 35).
  • EuGH, 08.12.2006 - C-368/05

    Polyelectrolyte Producers Group / Kommission und Rat

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-123/97
    2 Zur Anwendung dieser Vorschrift hat die Kommission Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (94/C 368/05, ABl. 1994, C 368, S. 12; im folgenden: Leitlinien) festgelegt.
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.1999 - T-123/97
    46 Zunächst spricht für die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane die Vermutung der Rechtmässigkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnr. 10); es obliegt demjenigen, der die Nichtigerklärung beantragt, Beweise vorzulegen, die Zweifel an den vom beklagten Organ vorgenommenen Bewertungen begründen können.
  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

    Insbesondere aus dem Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-123/97 (Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnrn. 68 und 69) ergebe sich nämlich, dass es sich nicht um eine staatliche Beihilfe handeln könne, wenn eine öffentliche Bank ihre Mittel einsetze, um eine Transaktion vorzunehmen, die eine Privatbank unter den gleichen Umständen ebenfallsdurchgeführt hätte.
  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

    138 Die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung dieses Ermessens beschränkt sich daher darauf, die Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie die inhaltliche Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und das Fehlen von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Beurteilung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-409/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, Urteil Italien/Kommission, oben in Randnr. 137 angeführt, Randnr. 83, Urteile des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63, und vom 6. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 47, und T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 46, sowie Urteil Westdeutsche Landesbank Girozentrale/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 282).

    Insbesondere sind die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile Salomon/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 48, und Kneissl Dachstein/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 47).

    Generell kann die Rechtmäßigkeit einer Gemeinschaftshandlung weder von gegebenenfalls bestehenden Umgehungsmöglichkeiten noch von rückschauenden Betrachtungen über ihren Wirkungsgrad abhängen (Urteile British Airways u. a./Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 291, und Salomon/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 49).

  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    141 Die Klägerin weist erstens darauf hin, dass die Kommission bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Beihilfe nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG die Struktur des Marktes berücksichtigen müsse (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 79, und vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-35/99, Keller und Keller Meccanica/Kommission, Slg. 2002, II-261, Randnr. 88).

    In seinem Urteil Salomon/Kommission (Randnr. 79) hat sich das Gericht auf die Feststellung beschränkt, dass die Kommission in der in dieser Rechtssache angefochtenen Entscheidung nicht allein aus der angeblichen Oligopolstruktur der betreffenden Märkte auf die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt geschlossen hatte, da sie auf diese Marktstruktur nur hingewiesen hatte, um ihre Argumentation zu stützen, dass der Betrag der Beihilfe nicht geeignet sei, zu unzulässigen Wettbewerbsverfälschungen zu führen, die dem gemeinsamen Interesse im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG zuwiderlaufen würden.

  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

    So ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts nach ständiger Rechtsprechung auf der Grundlage des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen ist, die bei Erlass des Rechtsakts gegeben waren (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48, und vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-126/99, Graphischer Maschinenbau/Kommission, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 33).
  • EuG, 28.02.2024 - T-390/20

    Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland / Kommission

    Par ailleurs, la circonstance qu'une mesure fasse l'objet de versements en tranches successives n'affecte pas l'unicité de l'aide (voir, en ce sens, arrêt du 6 octobre 1999, Salomon/Commission, T-123/97, EU:T:1999:245, point 75).
  • EuG, 13.09.2006 - T-210/02

    British Aggregates / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf

    Denn nach ständiger Rechtsprechung sind im Rahmen einer Nichtigkeitsklage die komplexen Würdigungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die diese bei der Vornahme dieser Würdigungen verfügte (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 47, und T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    50 - Urteile vom 6. Oktober 1999, Kneissl Dachstein/Kommission (T-110/97, Slg. 1999, II-2881, Randnrn. 41 und 42) und Salomon/Kommission (T-123/97, Slg. 1999, II-2925, Randnrn. 42 und 43), sowie Beschluss vom 25. Mai 2004, Schmoldt u. a./Kommission (T-264/03, Slg. 2004, II-1515, Randnrn.
  • EuG, 14.05.2002 - T-126/99

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

    Da der Gemeinschaftsrichter insbesondere in wirtschaftlichen Dingen seine Beurteilung des Sachverhalts nicht an die Stelle derjenigen des Verfassers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht insoweit auf die Prüfung zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (in diesem Sinne auch Urteil Philip Morris/Kommission, Randnrn. 17 und 24, und Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 47).

    Weiter ist nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts anhand des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden; die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, dürfen nur anhand der Informationen geprüft werden, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (vgl. Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Salomon/Kommission, Randnr. 48, und die dort genannte Rechtsprechung).

  • EuG, 24.09.2008 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestehende oder

    Weiter ist nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts anhand des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden; die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, dürfen nur anhand der Informationen geprüft werden, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Salomon/Kommission, T-123/97, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48, und Graphischer Maschinenbau/Kommission, Randnr. 33).
  • EuG, 07.12.2010 - T-11/07

    Frucona Kosice / Kommission - Staatliche Beihilfen - Teilerlass einer

    Weiter ist nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts anhand des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden; die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, dürfen nur anhand der Informationen geprüft werden, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Salomon/Kommission, T-123/97, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48, und Graphischer Maschinenbau/Kommission, oben in Randnr. 226 angeführt, Randnr. 33).
  • EuG, 11.05.2005 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung -

  • EuG, 12.12.2000 - T-296/97

    Alitalia / Kommission

  • EuG, 16.09.2004 - T-274/01

    Valmont / Kommission

  • EuG, 24.05.2023 - T-451/20

    Wettbewerb: Die Klage von Meta Platforms Ireland (Facebook-Konzern) gegen eine

  • EuG, 25.05.2004 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission

  • EuG, 26.11.2003 - T-222/02

    HERON Robotunits / HABM (ROBOTUNITS)

  • EuG, 10.04.2003 - T-369/00

    Département du Loiret / Kommission

  • EuG, 04.11.2009 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 12.12.2002 - T-247/01

    eCopy / OHMI (ECOPY)

  • EuG, 27.11.2003 - T-190/00

    Regione Siciliana / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-214/05

    Rossi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke "SISSI ROSSI" -

  • EuG, 23.11.2006 - T-217/02

    Ter Lembeek / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten der

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-99/98

    Österreich / Kommission

  • EuG, 24.05.2023 - T-452/20

    Meta Platforms Ireland/ Kommission

  • EuG, 05.06.2001 - T-6/99

    ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi / Kommission

  • EuG, 14.10.2009 - T-353/08

    vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste / Kommission - Sprachregelung

  • EuG, 06.04.2006 - T-17/03

    Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke / Kommission - Staatliche Beihilfen - Leitlinien für

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