Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.2000 - C-102/98, C-211/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,543
EuGH, 14.03.2000 - C-102/98, C-211/98 (https://dejure.org/2000,543)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.2000 - C-102/98, C-211/98 (https://dejure.org/2000,543)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 2000 - C-102/98, C-211/98 (https://dejure.org/2000,543)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschlüsse des Assoziationsrates - Soziale Sicherheit - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Unmittelbare Wirkung - Umfang - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über die Bestimmung des Geburtsdatums im ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kocak

  • Europäischer Gerichtshof

    Örs

  • EU-Kommission PDF

    Kocak und Örs

    Beschluß Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, Artikel 3 Absatz 1
    Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Altersrente - Bestimmung des Geburtsdatums der Betroffenen - Nationale Vorschriften, nach denen Änderungen nach der Anmeldung der Betroffenen bei dem Träger der ...

  • EU-Kommission

    Kocak und Örs

  • Wolters Kluwer

    Beschlüsse des Assoziationsrates ; Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ; Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über die Bestimmung des Geburtsdatums im Hinblick auf die Vergabe einer Sozialversicherungsnummer und die Gewährung einer ...

  • Judicialis

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; ; Beschluß 64/732/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Altersrente - Bestimmung des Geburtsdatums der Betroffenen - Nationale Vorschriften, nach denen Änderungen nach der Anmeldung der Betroffenen bei dem Träger der ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Art. 9; Zusatzprotokoll des Rates vom 19. 12. 1972 (ABl. L 293, S. 1) Art. ... 37; Beschluss Nr.âEUR"1/80 des Assoziationsrates vom 19. 9. 1980 über die Entwicklung der Assoziation Art. 10 Abs. 1; Beschluss Nr. 3/80 des Assoziationsrates vom 19. 9. 1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige (ABl. 1983, C 110, S. 60) Art. 3 Abs. 1
    Rentenversicherung: Bestimmung des Geburtsdatums im Hinblick auf die Vergabe einer Sozialversicherungsnummer und die Gewährung einer Altersrente - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    AUSWÄRTIGE BEZIEHUNGEN - FÜR DIE GEWÄHRUNG EINER DEUTSCHEN ALTERSRENTE AN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER IST DAS GEBURTSDATUM MASSGEBEND, DAS ER BEI SEINER ERSTEN ANMELDUNG BEI EINEM SOZIALLEISTUNGSTRÄGER ANGEGEBEN HAT

  • europa-mobil.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Gewährung einer deutschen Altersrente an türkische Arbeitnehmer - Kocak und Örs

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundessozialgerichts - Auslegung des Assoziierungsabkommens EWG-Türkei, des Zusatzprotokolls und der Beschlüsse Nrn. 1/80 und 3/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei im Hinblick auf nationale sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, nach ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-1287
  • NVwZ 2000, 1280 (Ls.)
  • EuZW 2000, 470
  • NZS 2000, 506
  • DB 2000, 678
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
    Zweitens hat der Gerichtshof im Urteil vom 4. Mai 1999 in der RechtssacheC-262/96 (Sürül, Slg. 1999, I-2685, Randnr. 74) entschieden, daß Artikel 3 Absatz1 des Beschlusses Nr. 3/80 in dessen Geltungsbereich einen eindeutigen,unbedingten Grundsatz aufstellt, der so bestimmt ist, daß er von einem nationalenGericht angewandt werden kann, und der daher geeignet ist, die Rechtsstellung deseinzelnen zu regeln.

    Nach dieser Bestimmung haben türkische Staatsangehörige, die im Gebiet einesMitgliedstaats wohnen und für die der Beschluß Nr. 3/80 gilt, im WohnsitzstaatAnspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften diesesStaates unter den gleichen Voraussetzungen wie dessen eigene Staatsangehörige.Artikel 3 Absatz 1 bildet somit die Durchführung und Konkretisierung desallgemeinen Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit,das in Artikel 9 des Assoziierungsbkommens verankert ist, für den besonderenBereich der sozialen Sicherheit (vgl. in diesem Sinne Urteil Sürül, Randnr. 64).

  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
    Was die Tragweite des in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 verankertenVerbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit betrifft, soverbietet das Gleichbehandlungsgebot nach ständiger Rechtsprechung nicht nuroffene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alleverschleierten Formen von Diskriminierung, die bei Anwendung andererUnterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (vgl. in diesemSinne Urteil vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-190/98, Graf, Randnr. 14,Slg. 2000, I-0000).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-336/94

    Dafeki

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
    Der 8. Senat des Bundessozialgerichts weist namentlich darauf hin, daß der ihmvorliegende Fall von der Fallgestaltung des Urteils vom 2. Dezember 1997 in derRechtssache C-336/94 (Dafeki, Slg. 1997, I-6761) abweiche, denn der Kläger Örssei kein Gemeinschaftsangehöriger, sondern ein türkischer Wanderarbeitnehmer,und § 33a SGB I schließe nachträgliche Berichtigungen des Geburtsdatums fürZwecke des Sozialrechts aus.
  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
    Eine Regelung wie die hier strittige enthält also keine Ungleichbehandlung, dieeine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit bilden kann.Somit braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob sie durch objektive Erwägungengerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zu den Zwecken steht, diemit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt werden (vgl. dazuUrteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-15/96,Schöning-Kougebetopoulu, Slg. 1998, I-47, Randnr. 21, und vom 7. Mai 1998 in derRechtssache C-350/96, Clean Car Autoservice, Slg. 1998, I-2521, Randnrn.
  • EuGH, 07.05.1998 - C-350/96

    Clean Car Autoservice

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
    Eine Regelung wie die hier strittige enthält also keine Ungleichbehandlung, dieeine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit bilden kann.Somit braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob sie durch objektive Erwägungengerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zu den Zwecken steht, diemit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt werden (vgl. dazuUrteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-15/96,Schöning-Kougebetopoulu, Slg. 1998, I-47, Randnr. 21, und vom 7. Mai 1998 in derRechtssache C-350/96, Clean Car Autoservice, Slg. 1998, I-2521, Randnrn.
  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
    Die Kommission trägt vor, angesichts dieser unterschiedlichen tatsächlichen undrechtlichen Verhältnisse stelle die grundsätzliche Weigerung, ein anderes als dasanläßlich der ersten Anmeldung bei einem Sozialleistungsträger angegebeneGeburtsdatum für die Zwecke der Rentenversicherung zu berücksichtigen, es seidenn, das neue Geburtsdatum ergebe sich aus einer Urkunde, deren Original vordem Zeitpunkt dieser Anmeldung ausgestellt worden sei, eine mittelbareDiskriminierung der türkischen Wanderarbeitnehmer dar, bei der zu prüfen bleibe,ob sie durch objektive, von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmerunabhängige Erwägungen gerechtfertigt sei und in einem angemessenen Verhältniszu dem Zweck stehe, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweiseverfolgt werde (vgl. dazu Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-237/94,O'Flynn, Slg. 1996, I-2617, Randnr. 19).
  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

    3 Abs. 1 ARB 3/80 konkretisiert das in Art. 9 Assoziierungsabkommen EWG/Türkei verankerte allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit für den besonderen Bereich der sozialen Sicherheit (z.B. EuGH-Urteile vom 4. Mai 1999 C-262/96, Sürül, Slg. 1999, I-2685; vom 14. März 2000 C-102/98 und C-211/98, Kocak und Örs, Slg. 2000, I-1287; vom 28. April 2004 C-373/02, Öztürk, Slg. 2004, I-3605).

    Diese Norm gilt nach der Rechtsprechung des EuGH unmittelbar in den Mitgliedstaaten; der Einzelne kann sich unmittelbar darauf berufen (EuGH-Urteile Sürül in Slg. 1999, I-2685; Kocak und Örs in Slg. 2000, I-1287).

    Sie konkretisieren für den besonderen Bereich des Arbeitsentgelts und der sonstigen Arbeitsbedingungen das in Art. 9 Assoziierungsabkommen EWG/Türkei verankerte allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (z.B. EuGH-Urteile Kocak und Örs in Slg. 2000, I-1287; Wählergruppe Gemeinsam in Slg. 2003, I-4301).

    Dabei kann dahinstehen, ob der Anwendungsbereich dieser Vorschrift im Hinblick auf die spezielleren Diskriminierungsverbote der Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80, Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 und Art. 37 Zusatzprotokoll überhaupt eröffnet ist (vgl. z.B. EuGH-Urteile Kocak und Örs in Slg. 2000, I-1287; Öztürk in Slg. 2004, I-3605, und Kommission/Niederlande in InfAuslR 2010, 270).

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R

    Neuvergabe einer Versicherungsnummer aufgrund eines türkischen

    Nachdem im Hinblick auf den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 31/96 R - an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden war, hat die Beklagte nach Erlaß des Urteils des EuGH vom 14. März 2000 - C-102/98 und C-211/98 - (SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 1) die Fortsetzung des Revisionsverfahrens beantragt.

    Wie der EuGH inzwischen mehrfach entschieden hat (EuGHE I 1999, 2685 = SozR 3-6935 AllgNr 4; EuGH SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 1), besteht auch aufgrund von Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und deren Familienangehörige (Amtsbl EG Nr C 110 vom 25. April 1983, S 60) ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.

    Der EuGH hat in den Rechtssachen Kocak und Örs (C-102/98 und C-211/98 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 1) eine Diskriminierung türkischer Staatsangehöriger durch Art. 33a SGB I ausdrücklich nur deshalb verneint, weil die Vorschrift nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpft.

  • BFH, 04.07.2002 - III R 8/01

    Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung

    Diese Vorschrift, die jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbietet, ist durch Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates sowie Art. 37 des Zusatzprotokolls vom 23. November 1975 (abgedruckt im Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 14. März 2000 Rs. C-102/98 und Rs. C-211/98, Kocak und Örs, Slg. 2000, I-1287, 1294, 1316 f.) konkretisiert worden.

    Erforderlich ist nur, dass er sie --wie hier der Fall-- gegenüber inländischen Staatsangehörigen gleich behandelt (vgl. Urteil des EuGH in Slg. 2000 I-1287, 1330, zu Art. 39 Abs. 1 des Zusatzprotokolls i.V.m. Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates).

  • EuGH, 28.04.2004 - C-373/02

    Öztürk

    Das vorlegende Gericht bezieht sich insoweit auf die Urteile des Gerichtshofes vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-277/94 (Taflan-Met u. a., Slg. 1996, I-4085, Randnr. 38), wonach die Artikel 12 und 13 des Beschlusses Nr. 3/80, die Regeln für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten enthielten, mangels vom Rat erlassener Durchführungsbestimmungen keine unmittelbare Wirkung hätten, und vom 4. Mai 1999 in der Rechtssache C-262/96 (Sürül, Slg. 1999, I-2685, Randnr. 64), in dem der Gerichtshof allerdings auch dargelegt habe, dass das Fehlen von Durchführungsbestimmungen nicht gegen den in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit eingewandt werden könne (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 14. März 2000 in den Rechtssachen C-102/98 und C-211/98, Kocak und Örs, Slg. 2000, I-1287, Randnrn.

    40 Nach Ansicht der österreichischen Regierung ist nicht auf Artikel 9 des Assoziierungsabkommens, sondern auf Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 abzustellen, da dieser ein spezielles Diskriminierungsverbot für den Bereich der sozialen Sicherheit enthalte (vgl. Urteil Kocak und Örs, Randnr. 36).

    Das bedeutet, dass dieser Artikel - ähnlich wie Artikel 12 EG in seinem Verhältnis zu den besonderen Bestimmungen des EG-Vertrags oder des abgeleiteten Rechts - nicht autonom anwendbar ist, wenn der Assoziationsrat ein spezielles Diskriminierungsverbot, wie Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 im besonderen Bereich der sozialen Sicherheit, erlassen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Kocak und Örs, Randnr. 36).

    54 Was zweitens die Tragweite des in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 verankerten Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit betrifft, so verbietet das Gleichbehandlungsgebot nach ständiger Rechtsprechung nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen von Diskriminierung, die bei Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (Urteil Kocak und Örs, Randnr. 39).

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 P 6/13 R

    Soziale Pflegeversicherung - Ruhen des Pflegegeldanspruchs bei einem länger als

    3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 entspricht nach seinem Wortlaut weitgehend dem des Art. 4 der VO (EG) Nr. 883/2004 und setzt das in Art. 9 des Assoziierungsabkommens verankerte allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit für den besonderen Bereich der sozialen Sicherheit um (vgl EuGH Urteil vom 4.5.1999 - C-262/96 - Slg 1999, I-2685 RdNr 64 = SozR 3-6935 Allg Nr. 4 S 43 Ë?SürülË?; EuGH Urteil vom 14.3.2000 - C-102/98, C-211/98 - Slg 2000, I-1287 RdNr 36 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 1 S 9 Ë?Kocak und ÖrsË?; EuGH Urteil vom 28.4.2004 - C-373/02 - Slg 2004, I-3605 = SozR 4-6940 Art. 3 Nr. 2 RdNr 49 Ë?ÖztürkË?; EuGH Urteil vom 26.5.2011 - C-485/07 - Slg 2011, I-4499 RdNr 98) .

    Art. 9 des Assoziierungsabkommens geht daher insoweit vor (vgl nur EuGH, Urteil vom 14.3.2000 - C-102/98, C-211/98 - Slg 2000, I-1287 RdNr 37 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 1 S 9 Ë?Kocak und ÖrsË?).

  • BVerwG, 06.12.2001 - 3 C 25.01

    Assoziation EWG-Türkei; Türkei, Assoziierung der - ; Assoziationsrat, Beschluss

    a) Diese Vorschrift ist - wie der EuGH entschieden hat (Urteil vom 14. März 2000 - Rs. C-102/98 und C 211/98 - Slg. 2000, I - 1287, 1311, 1326 Rn. 36) - für den Bereich der sozialen Sicherheit die Durchführungs- und Konkretisierungsvorschrift zu Art. 9 Abkommen EWG-Türkei, wonach - dem in Art. 7 des Vertrags zur Gründung der Gemeinschaft verankerten Grundsatz "entsprechend" - jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 4. Mai 1999 - Rs. C-262/96 - (Slg. 1999, I - 2685, 2743 = InfAuslR 1999, 324; bestätigt mit Urteil vom 14. März 2000 - Rs. C-102/98 und C-211/98 - a.a.O. Rn. 35) entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 im Geltungsbereich des Beschlusses einen eindeutigen, unbedingten Grundsatz aufstelle, der ausreichend bestimmt sei, um von einem nationalen Gericht angewendet werden zu können, und daher geeignet sei, die Rechtsstellung des Einzelnen zu regeln; aus der unmittelbaren Wirkung dieser Vorschrift folge, dass sich die Bürger, für die sie gilt, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf sie berufen können.

    Sowohl das Urteil des EuGH vom 4. Mai 1999 (a.a.O.) wie auch dasjenige vom 14. März 2000 (a.a.O.) sind dadurch gekennzeichnet, dass die Kläger der Ausgangsverfahren - ohne Zwischenaufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft - direkt aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (eingewandert) waren.

  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 26/03 R

    Altersruhegeld - Änderung des Geburtsdatums - Angehörige eines anderen

    Eine Vorlage an den EuGH ist nicht geboten; denn wie dieser mit Urteilen vom 14. März 2000 (C-102/98 und C-211/98 - EuGHE I 2000, 1287 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 1) entschieden hat, widerspricht § 33a SGB I europarechtlichen Regelungen nicht.

    Wie der EuGH in seinem Urteil vom 14. März 2000 (C-102/98 und C-211/98 - EuGHE I 2000, 1287 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 1) weiterhin ausführt, enthält § 33a SGB I keine Ungleichbehandlung, die eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit bilden könnte.

  • BVerwG, 06.12.2001 - 3 C 27.01

    Assoziation EWG-Türkei; Türkei, Assoziierung der - ; Assoziationsrat, Beschluss

    a) Diese Vorschrift ist - wie der EuGH entschieden hat (Urteil vom 14. März 2000 - Rs. C-102/98 und C 211/98 - Slg. 2000, I - 1287, 1311, 1326 Rn. 36) - für den Bereich der sozialen Sicherheit die Durchführungs- und Konkretisierungsvorschrift zu Art. 9 Abkommen EWG-Türkei, wonach - dem in Art. 7 des Vertrags zur Gründung der Gemeinschaft verankerten Grundsatz "entsprechend" - jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 4. Mai 1999 - Rs. C-262/96 - (Slg. 1999, I - 2685, 2743 = InfAuslR 1999, 324; bestätigt mit Urteil vom 14. März 2000 - Rs. C-102/98 und C-211/98 - a.a.O. Rn. 35) entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 im Geltungsbereich des Beschlusses einen eindeutigen, unbedingten Grundsatz aufstelle, der ausreichend bestimmt sei, um von einem nationalen Gericht angewendet werden zu können, und daher geeignet sei, die Rechtsstellung des Einzelnen zu regeln; aus der unmittelbaren Wirkung dieser Vorschrift folge, dass sich die Bürger, für die sie gilt, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf sie berufen können.

    Sowohl das Urteil des EuGH vom 4. Mai 1999 (a.a.O.) wie auch dasjenige vom 14. März 2000 (a.a.O.) sind dadurch gekennzeichnet, dass die Kläger der Ausgangsverfahren - ohne Zwischenaufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft - direkt aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (eingewandert) waren.

  • BVerwG, 06.12.2001 - 3 C 26.01

    Assoziation EWG-Türkei; Türkei, Assoziierung der -; Assoziationsrat, Beschluss

    a) Diese Vorschrift ist - wie der EuGH entschieden hat (Urteil vom 14. März 2000 - Rs. C-102/98 und C 211/98 - Slg. 2000, I - 1287, 1311, 1326 Rn. 36) - für den Bereich der sozialen Sicherheit die Durchführungs- und Konkretisierungsvorschrift zu Art. 9 Abkommen EWG-Türkei, wonach - dem in Art. 7 des Vertrags zur Gründung der Gemeinschaft verankerten Grundsatz "entsprechend" - jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 4. Mai 1999 - Rs. C-262/96 - (Slg. 1999, I - 2685, 2743 = InfAuslR 1999, 324; bestätigt mit Urteil vom 14. März 2000 - Rs. C-102/98 und C-211/98 - a.a.O. Rn. 35) entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 im Geltungsbereich des Beschlusses einen eindeutigen, unbedingten Grundsatz aufstelle, der ausreichend bestimmt sei, um von einem nationalen Gericht angewendet werden zu können, und daher geeignet sei, die Rechtsstellung des Einzelnen zu regeln; aus der unmittelbaren Wirkung dieser Vorschrift folge, dass sich die Bürger, für die sie gilt, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf sie berufen können.

    Sowohl das Urteil des EuGH vom 4. Mai 1999 (a.a.O.) wie auch dasjenige vom 14. März 2000 (a.a.O.) sind dadurch gekennzeichnet, dass die Kläger der Ausgangsverfahren - ohne Zwischenaufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft - direkt aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (eingewandert) waren.

  • BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 469/01

    Altersgrenze - Änderung des Geburtsdatums

    Die Regelung in § 33 a SGB I verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige (EuGH 14. März 2000 - C-102/98 - und - C-211/98 - SozR 3-6940 Art. 3 EWG AssRBes 3/80 Nr. 1).
  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 21/00 R

    Türkisches Zivilgerichtsurteil als Urkunde iS. von § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 33/00 R

    Türkisches Zivilgerichtsurteil als Urkunde iS. von § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I

  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 2/01 R

    Türkei - Assoziation - Erziehungsgeld - Landeserziehungsgeld - Bayern -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - L 7 BK 4174/17
  • LSG Bayern, 30.04.2014 - L 20 R 622/12

    Berichtigung des Geburtsdatums, Beweiskraft, Schulregisterbescheinigung

  • BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 3/00 R

    § 33a SGB I verfassungsgemäß

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 10/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - Rechtssache Sürül - türkische Staatsangehörige

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05

    Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a

  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 32/02 R

    Erstvergabe einer Versicherungsnummer - Verwendung von Leerziffern bei

  • BSG, 27.05.2004 - B 10 EG 11/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - türkische Staatsangehörige - rückwirkende

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-22/18

    TopFit und Biffi - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21, 49

  • EuGH, 26.05.2011 - C-485/07

    Akdas u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Soziale Sicherheit der

  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.03.2012 - L 4 R 487/11

    Geburtsdatenänderung bei früheren Falschangaben

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 100/15

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer - türkischer

  • LSG Bayern, 11.07.2001 - L 20 RJ 102/01

    Pflicht des gesetzlichen Rentenversicherers zur Vergabe einer neuen

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 6/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 9/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 7/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 3/01 R

    Landeserziehungsgeld für in Bayern wohnende türkische Staatsangehörige

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2014 - L 9/10 R 158/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - L 3 R 837/17
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2015 - L 9 R 4253/14
  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 19/05

    Anspruch auf Gewährung von Landeserziehungsgeld; Gewährung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-391/09

    Runevic-Vardyn und Wardyn - Unionsbürgerschaft - Grundsatz der

  • LSG Hessen, 28.03.2003 - L 13 RJ 872/97

    Versicherungsnummer - Geburtsdatum - Beweiskraft ausländischer Urkunden - Kopien

  • BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 329/01

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens des gesetzlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - L 3 R 966/07

    Keine neue Versicherungsnummer wegen nachträglicher Änderung des türkischen

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2004 - L 11 EG 948/02

    Erziehungsgeldanspruch - türkische Staatsangehörige - aufenthaltsrechtlicher

  • OLG Brandenburg, 28.01.2002 - 8 Wx 60/01

    Registergerichtliche Kontrolle bei der Verwendung der Mantelgesellschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2004 - 19 B 1741/03

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung oder Verlängerung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-373/02

    Öztürk

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2012 - L 18 KN 211/11
  • LSG Bayern, 05.08.2009 - L 14 R 65/08

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer eines türkischen

  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 81/04

    Anspruch auf Gewährung des bayerischen Landeserziehungsgeldes; Voraussetzungen

  • LSG Hessen, 07.03.2014 - L 5 R 504/13

    Vergabe einer neuen Versicherungsnummer unter Zugrundelegung eines geänderten

  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 56/04

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Landeserziehungsgeld;

  • SG Gießen, 27.11.2013 - S 4 R 286/10

    Änderung des bei Ausstellung des Sozialversicherungsausweises angegebenen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - L 21 R 730/06

    Anspruch auf Vergabe einer korrigierten Versicherungsnummer; Maßgeblichkeit der

  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 86/04

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld; Anspruch auf

  • FG Münster, 10.12.2014 - 10 K 175/13

    Kein Kindergeldanspruch für einen nur bei einer bestimmten Bildungsstätte

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2006 - L 1 R 948/06

    Neuvergabe einer Versicherungsnummer; Vertrauensschutz

  • LSG Bayern, 20.09.2006 - L 13 R 4167/04

    Erreichen der Altersgrenze von 63 Jahren als Voraussetzung für einen Anspruch auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - L 13 R 187/06

    Rentenversicherung

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03
  • LSG Berlin, 19.01.2004 - L 16 RJ 30/01

    Anspruch auf eine neue Versicherungsnummer mit geändertem Geburtsdatum im

  • LSG Bayern, 12.05.2004 - L 16 RJ 579/02

    Anspruch auf Zahlung von Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres;

  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2014 - L 4 R 1746/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2005 - L 2 RI 47/01
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2010 - L 10 R 1642/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2008 - L 2 R 306/07
  • SG Osnabrück, 13.10.2005 - S 10 RJ 312/03
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98, C-211/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13673
Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98, C-211/98 (https://dejure.org/1999,13673)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.10.1999 - C-102/98, C-211/98 (https://dejure.org/1999,13673)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - C-102/98, C-211/98 (https://dejure.org/1999,13673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kocak

  • Europäischer Gerichtshof

    Örs

  • EU-Kommission PDF

    Ibrahim Kocak gegen Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken (C-102/98) und Ramazan Örs gegen Bundesknappschaft (C-211/98).

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschlüsse des Assoziationsrates - Soziale Sicherheit - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Unmittelbare Wirkung - Umfang - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über die Bestimmung des Geburtsdatums im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-1287
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-336/94

    Dafeki

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98
    45. Ich stimme dem Urteil Dafeki zu, daß die Arbeitnehmer zur Geltendmachung des Anspruchs auf eine Sozialleistung, der sich aus der Ausübung der ihnen durch den Vertrag gewährleisteten Freizügigkeit ergibt, zwangsläufig bestimmte in den Personenstandsbüchern enthaltene Angaben belegen müssen.

    61. In bezug auf die Gemeinschaftsbürger wurde in dem Urteil Dafeki bereits festgestellt, daß die Behörden und Gerichte eines Mitgliedstaats verpflichtet sind, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten ausgestellte Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt ist.

    12: - Urteil vom 2. Dezember 1997 in der Rechtssache C-336/94 (Dafeki, Slg. 1997, I-6761).

  • EuGH, 28.06.1978 - 1/78

    Kenny

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98
    15: - Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 1/78 (Kenny, Slg. 1978, 1489, Randnr. 12).
  • EuGH, 08.05.1990 - 175/88

    Biehl / Administration des contributions

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98
    20: - Urteile vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache 175/88 (Biehl, Slg. 1990, I-1779), vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225) und vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685).
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