Rechtsprechung
| EuGH, 16.03.2000 - C-329/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Begriff des ordnungsgemäßen Wohnsitzes - Nach Ablauf der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis gestellter Verlängerungsantrag
- Europäischer Gerichtshof
Ergat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei Art. 7 Abs. 1
Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Durch das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei geschaffener Assoziationsrat - Beschluß über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Familienzusammenführung - Zugang der Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, zu einer von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis - Daraus sich ergebender Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - [Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, Artikel 7 Absatz 1] - - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 11.04.1994 - 1 K 799/92
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
- BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
- EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
- BVerwG, 18.05.2000 - 1 C 10.00
- BVerwG - 1 C 10.00 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2000, I-1487
- NJW 2001, 503 (Ls.)
- EuZW 2000, 305
- DVBl 2000, 691
- NVwZ 2000, 1277
Wird zitiert von ... (123)
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2004 - C-467/02
Inan Cetinkaya gegen Land Baden-Württemberg - Freizügigkeit der …
Der Gerichtshof hat im Urteil Ergat überdies festgestellt, dass das Kind eines türkischen Arbeitnehmers diese Eigenschaft nach Artikel 7 Satz 1 nach Erreichung seiner Volljährigkeit behält, auch wenn es im Aufnahmemitgliedstaat ein von dem seiner Eltern unabhängiges Leben führt(13) .Im Urteil Ergat hat der Gerichtshof den Umfang dieser den Familienangehörigen verliehenen Rechte präzisiert(22) .
Diese Auffassung entspreche jedoch nicht dem Regelungszweck des Artikels 7. Sie stehe auch nicht mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes im Einklang, die mit dem Urteil Ergat ein Verständnis dahin gehend nahe lege, dass die durch Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 verliehenen Rechte nur nach Maßgabe des Artikels 14 dieses Beschlusses beendet werden könnten.
Mit der Kommission meine ich, dass die Antwort auf diese Frage dem Urteil Ergat zu entnehmen ist.
Außerdem hat er im Urteil Ergat darauf hingewiesen, dass die den Familienangehörigen durch Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 verliehenen Rechte nur in zwei Fällen beschränkt werden könnten: erstens, wenn Artikel 14 des Beschlusses anwendbar sei, und zweitens, wenn der betreffende Familienangehörige das Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen habe(39) .
Mithin lässt sich aus dem Urteil Ergat ableiten, dass der Betroffene, sofern nicht eine Ausweisungsverfügung des Mitgliedstaats nach Artikel 14 des Beschlusses Nr. 1/80 vorliegt, nur dann seine Rechte auf Zugang zur Beschäftigung und auf Aufenthalt aus Artikel 7 Satz 1 dieses Beschlusses wieder verliert, wenn er selbst entschieden hat, seine Verbindungen zu diesem Staat abzubrechen, indem er ihn während eines längeren Zeitraums ohne berechtigte Gründe verlässt.
Wie ich bereits hervorgehoben habe, hat der Gerichtshof im Urteil Ergat die Auffassung vertreten, dass die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt seien, Maßnahmen zu treffen, die geeignet seien, das Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen, die die Voraussetzungen des Artikels 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 erfüllten, zu beschränken, weil diese Familienangehörigen bereits wegen der Erfüllung dieser Voraussetzungen ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert seien.
Außerdem hat Herr Cetinkaya, wie Herr Ergat, von seinem Recht auf Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat Gebrauch gemacht, da er dort zwischen 1996 und Dezember 1999, d. h. praktisch bis zum Antritt seiner Freiheitsstrafe, verschiedene Tätigkeiten im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausgeübt hat, was es umso mehr rechtfertigt, die vom Gerichtshof im Urteil Ergat vertretene Auffassung auf die vorliegende Rechtssache zu übertragen.
(11) - Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95 (Kadiman, Slg. 1997, I-2133, Randnr. 28), vom 16. März 2000 in der Rechtssache C-329/97 (Ergat, Slg. 2000, I-1487, Randnr. 34) und vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-65/98 (Eyüp, Slg. 2000, I-4747, Randnr. 25).
(12) - Urteil Ergat (Randnr. 40).
(25) - Urteil Ergat (Randnr. 38).
(35) - Urteil Ergat (Randnrn. 39 und 40).
- EuGH, 18.07.2007 - C-325/05
Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14 des …
33, 37, 40, 41 und 44, vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnrn.28 und 29, sowie Cetinkaya, Randnr. 30), doch sind die Mitgliedstaaten nicht befugt, den Aufenthalt eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers auch noch nach Ablauf dieses Dreijahreszeitraums von Voraussetzungen abhängig zu machen; das gilt erst recht für einen türkischen Migranten, der die Voraussetzungen des Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich erfüllt (vgl. Urteile Ergat, Randnrn. 37 bis 39, Cetinkaya, Randnr. 30, und Aydinli, Randnr. 24).
Wie der Generalanwalt in den Nrn. 30 und 31 sowie 120 bis 123 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, hat der Gerichtshof insoweit bezüglich der in Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 genannten Familienangehörigen, die wie Herr Derin nach fünfjährigem ordnungsgemäßem Wohnsitz gemäß dem zweiten Gedankenstrich dieser Bestimmung ein Recht auf freien Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat erworben haben, entschieden, dass aus der unmittelbaren Wirkung dieser Bestimmung nicht nur folgt, dass die Betroffenen hinsichtlich der Beschäftigung ein individuelles Recht unmittelbar aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten können, sondern dass die praktische Wirksamkeit dieses Rechts außerdem notwendig das Bestehen eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraussetzt, das vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (vgl. insbesondere Urteile Ergat, Randnr. 40, Cetinkaya, Randnr. 31, und Aydinli, Randnr. 25).
Zweitens kann es nach ständiger Rechtsprechung nur zwei Arten von Beschränkungen der Rechte geben, die Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 den Familienangehörigen türkischer Arbeitnehmer verleiht, die die Voraussetzungen dieses Satzes erfüllen: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Wanderarbeitnehmers im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. Urteile Ergat, Randnrn. 45, 46 und 48, Cetinkaya, Randnrn. 36 und 38, Aydinli, Randnr. 27, und Torun, Randnr. 21).
Will sich der Betroffene in einem solchen Fall später erneut in dem fraglichen Mitgliedstaat niederlassen, können die Behörden dieses Staates verlangen, dass er erneut eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, um zu dem türkischen Arbeitnehmer zu ziehen, wenn er noch von ihm abhängt, oder um auf der Grundlage von Art. 6 des Beschlusses Nr. 1/80 dort eine Arbeit aufnehmen zu können (vgl. Urteil Ergat, Randnr. 49).
Da das vorlegende Gericht seine erste Frage nach Verkündung des Urteils Aydinli ausdrücklich mit dem Ziel umformuliert hat, den Gerichtshof zur Überprüfung der Richtigkeit dieses Urteils zu bewegen, ist noch darauf hinzuweisen, dass, zum einen, die in dem Urteil vorgenommene Auslegung des Geltungsumfangs des Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 nur die Auslegung dieser Bestimmung in der vorherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt (Urteile Ergat und Cetinkaya).
Im Übrigen wird nichts vorgetragen, was geeignet wäre, die Sach- und Rechtslage des Ausgangsverfahrens deutlich von derjenigen in den Rechtssachen zu unterscheiden, in der die Urteile Ergat, Cetinkaya, Aydinli und Torun ergangen sind, so dass für den Gerichtshof im vorliegenden Fall kein hinreichender Anlass besteht, seine Rechtsprechung hierzu zu überdenken.
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 1303/04
Wegfall des aufgrund Familiennachzugs erworbenen assoziationsrechtlichen …
Zu den Familienangehörigen gehören ohne Zweifel Abkömmlinge, auch ist der Begriff nicht durch ein bestimmtes Lebensalter der Begünstigten begrenzt (vgl. EuGH, Urteil vom 16.3.2000 - C-329/97 - , InfAuslR 2000, 217; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, ARB 1/80 Art. 7 Rn 17).Das Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 ist also lediglich eine Folge des dort garantierten Rechts auf "Zugang zum Arbeitsmarkt", d.h. auf Aufnahme einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis, also "als Arbeitnehmer" (vgl. u.a. EuGH, Urteil vom 5.10.1994 - C-355/93 - , NVwZ 1995, 53; Urteil vom 16.3.2000 , aaO.; Senatsurteil vom 11.12.1996 - 11 S 1639/96 -, InfAuslR 1997, 229; BayVGH, Urteil vom 29.10.2002, InfAuslR 2003, 46).
Der Kläger hatte mithin freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis einschließlich eines Anspruch auf Verlängerung des zu dessen wirksamer Ausübung erforderlichen Aufenthaltsrechts; insofern hat Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 - ebenso wie Art. 6 Abs. 1 - unmittelbare Wirkung (vgl. grundlegend EuGH, Urteil vom 20.9.1990 - C 192/89 - , NVwZ 1991, 255; Urteil vom 23.1.1997 - C 171/95 - , InfAuslR 1997, 146 = NVwZ 1997, 677 - zu Art. 6 Abs. 1, 3. Spiegelstrich; Urteil vom 16.3.2000 , aaO. …und Urteil vom 22.6.2000 , aaO., Rn 25 - zu Art. 7 Satz 1; Urteil vom 5.10.1994 - C 355/93 - NVwZ 1995, 53 und Urteil vom 19.11.1998 - C 210/97 - , NVwZ 1999, 281 - zu Art. 7 Satz 2; BVerwG, Urteil vom 22.2.1995 - 1 C 11.94 -, NVwZ 1995, 1113 = VBlBW 1996, 49 = InfAuslR 1995, 265; Urteil vom 24.1.1995 - 1 C 2.94 -, InfAuslR 1995, 223).
Der Wiedererwerb der beschäftigungsrechtlichen Position nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 wäre erst nach einem erneuten Zuzug möglich, dessen Voraussetzungen aber durch den nationalen Gesetzgeber festgelegt werden und die sich in Deutschland nach dem Ausländergesetz richten (vgl. EuGH, Urteil vom 16.12.1992 - C-237/91 - , InfAuslR 1993, 41; Urteil vom 16.3.2000 - C-329/97 - , InfAuslR 2000, 217, Rn 42).
Richtig ist, dass das Recht nach Art. 7 ARB 1/80, das zunächst den erlaubten Zuzug zu einem dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmer - dem Stammberechtigten - voraussetzt, nach der Rechtsprechung des EuGH insoweit eine gewisse Verselbständigung erfährt, als der Familienangehörige nach drei Jahren nicht mehr mit dem Stammberechtigten in familiärer Gemeinschaft zusammenleben (vgl. EuGH, Urteil vom 22.6.2000 - C 65/98 - , InfAuslR 2000, 329) und der Stammberechtigte dann auch nicht mehr Arbeitnehmer sein muss (vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.1998 - C-210/97 - , InfAuslR 1999, 3 = NVwZ 1999, 281; Urteil vom 16.3.2000 , aaO., Rn 44).
Spiegelstrich ARB 1/80 in dem Augenblick nehme, in dem er aufgrund des Zugangs zu einer von ihm gewählten Beschäftigung die Möglichkeit habe, sich dauerhaft in den Aufnahmestaat zu integrieren (vgl. EuGH, Urteil vom 16.3.2000 , aaO. Rn 43).
Will er sich später erneut im Aufnahmestaat niederlassen, so können die Behörden des Mitgliedstaats erneut die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug oder zur Arbeitsaufnahme nach Art. 6 ARB 1/80 verlangen (vgl. EuGH, Urteil vom 16.3.2000 , aaO., Rn 45 bis 49;… Urteil vom 17.4.1997 , aaO.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.2000 - 13 S 950/00
Zugang zum regulären Arbeitsmarkt für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer …
Das Recht des Familienangehörigen auf freien Zugang zu einer ordnungsgemäßen Beschäftigung aus Art. 7 S 1 Ss 2 ARB 1/80 (EWGAssRBes 1/80) vermittelt mit der Aufnahme einer Beschäftigung ein eigenständiges, vom Gesichtspunkt des Fortbestehens der Familieneinheit mit einem dem regulären Arbeitsmarkt des Mitgliedstaates angehörenden türkischen Arbeitnehmer losgelöstes Aufenthaltsrecht, das durch nationale Regelungen über den Aufenthalt nicht mehr beeinträchtigt werden kann (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 16.03.2000, Rechtssache C-329/97 (Ergat), DVBl. 2000, 691).Mit Schriftsatz vom 16.3.2000 bat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften um Mitteilung, ob der Senat es im Hinblick auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 16.3.2000 und vom 10.2.2000 (Rechtssachen C-329/97 Ergat/Ulm und C-340/97 Nazli/Nürnberg) noch für notwendig erachte, sein Vorabentscheidungsersuchen aufrecht zu erhalten.
Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 16.3.2000 - Ergat (DVBl. 2000, 691) grundsätzlich zur Rechtsnatur des Beschäftigungsanspruchs nach Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich ARB 1/80 und den sich daraus ergebenden Grenzen für die Befugnis der Mitgliedstaaten zur Regelung des Aufenthaltsrechts der Familienangehörigen türkischer Arbeitnehmer Stellung genommen.
Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich verlangt insoweit, dass dem Familienangehörigen der Nachzug zu dem türkischen Arbeitnehmer erlaubt wurde, und dass der Familienangehörige mindestens fünf Jahre und außerdem solange tatsächlich mit dem dem regulären Arbeitsmarkt des Mitgliedstaates angehörenden türkischen Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt haben muss, bis er selbst eine ordnungsgemäße Beschäftigung aufnehmen kann; während dieses Zeitraums sind die Mitgliedstaaten befugt, die Bedingungen des Aufenthalts des Familienangehörigen zu regeln (Urteil vom 16.3.2000, a.a.O., RdNrn.
Die praktische Wirksamkeit dieser Integrationsmöglichkeit verlangt, dass das Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt des Mitgliedstaates unabhängig vom Fortbestehen der auf die Verwirklichung der Familienzusammenführung mit dem türkischen Arbeitnehmer gerichteten Voraussetzungen für das Entstehen dieses Rechts ausgeübt werden kann (anders noch der - nunmehr überholte - Beschluss des BVerwG vom 23.12.1993, InfAuslR 1994, 169; a.A. auch Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 19.3.1997 - 11 S 2990/96 -, InfAuslR 1997, 286, 287); deshalb kann sich der Familienangehörige für die tatsächliche Ausübung seines eigenständigen Beschäftigungsrechts auch unmittelbar auf ein gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht berufen, das ebenfalls losgelöst ist vom Fortbestand der Familieneinheit und außerdem durch nationale Regelungen über den Aufenthalt nicht mehr beeinträchtigt werden kann (EuGH, Urteil vom 16.3.2000, a.a.O., RdNr. 40, 41, 42, 43, 45, 61, 65;… vgl. auch Urteil vom 17.4.1997, a.a.O., RdNr. 35f.; ebenso bereits GK-Ausländerrecht, Band 4, IX - 1, Art. 7 RdNr. 38 mit Blick auf die Voraussetzung der Zugehörigkeit des türkischen Arbeitnehmers zum Arbeitsmarkt).
Vielmehr entspricht das aufgrund der Familienzusammenführung mit dem türkischen Arbeitnehmer erworbene eigenständige Beschäftigungsrecht des Familienangehörigen nach Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich ARB 1/80 nach Inhalt und Zweck dem Beschäftigungsrecht des türkischen Arbeitnehmers gemäß Art. 6 Abs. 1 dritter Gedankenstrich ARB 1/80, das letzterer allerdings nicht schon mit dem Eintritt in das Erwerbsleben, sondern erst nach vierjähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung erlangt (vgl. EuGH, Urteil vom 16.3.2000, a.a.O., RdNr. 40;… ebenso Hailbronner, a.a.O., RdNr. 38;… a.A. GK-Ausländerrecht, a.a.O., Art. 7 RdNr. 78ff.).
Dies ist unschädlich, weil die Wiedereinreise des Klägers nicht von der Erteilung einer neuen Erlaubnis abhängig gemacht wurde, so dass der Kläger aufgrund der ihm erteilten Arbeitserlaubnis erneut eine Beschäftigung ausüben konnte (vgl. EuGH
, Urteil vom 16.3.2000, a.a.O., RdNr. 51). - Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-325/05
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des …
Eine solche Betrachtungsweise liegt dem Urteil Ergat(21) zugrunde.(14) - Vgl. zu Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 Urteile vom 16. März 2000, Ergat (C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnr. 40), vom 11. November 2004, Cetinkaya (C-467/02, Slg.2004, I-10895, Randnr. 31) sowie Aydinli (zitiert in Fn. 4, Randnrn. 25 und 26), zu Art. 7 Abs. 2 dieses Beschlusses Urteil vom 19. November 1998, Akman (C-210/97, Slg. 1998, I-7519, Randnr. 44).
(15) - Urteile Ergat (zitiert in Fn. 14, Randnr. 27) und Torun (zitiert in Fn. 11, Randnrn. 27 und 28).
(18) - Urteil Ergat (zitiert in Fn. 14, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
(48) - Urteile Ergat (zitiert in Fn. 14, Randnr. 35), vom 11. Mai 2000, Savas (C-37/98, Slg. 2000, I-2927, Randnrn. 58 und 65); und vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a. (C-317/01 und C-369/01, Slg. 2003, I-12301, Randnrn. 63 und 65).
(54) - Urteil Ergat (zitiert in Fn. 14, Randnr. 49).
- EuGH, 11.11.2004 - C-467/02
Assoziierungsabkommen EWG - Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 …
Wie der Gerichtshof festgestellt hat, sind die Mitgliedstaaten nicht befugt, den Aufenthalt eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers auch noch nach Ablauf des in Artikel 7 Satz 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 vorgesehenen Dreijahreszeitraums, in dem der Betroffene grundsätzlich eine tatsächliche Lebensgemeinschaft mit diesem Arbeitnehmer führen muss, von Voraussetzungen abhängig zu machen; das gilt erst recht für einen türkischen Migranten, der die Voraussetzungen des Artikels 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 erfüllt (vgl. u. a. Urteil vom 16. März 2000 in der Rechtssache C-329/97, Ergat, Slg. 2000, I-1487, Randnrn. 37 bis 39).Was die in Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 genannten Familienangehörigen angeht, die, wie Herr Cetinkaya, nach fünfjährigem ordnungsgemäßem Wohnsitz bei dem Arbeitnehmer gemäß dem zweiten Gedankenstrich dieser Bestimmung ein Recht auf freien Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat erworben haben, folgt daher aus der unmittelbaren Wirkung dieser Bestimmung nicht nur, dass die Betroffenen hinsichtlich der Beschäftigung ein individuelles Recht aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten können, sondern die praktische Wirksamkeit dieses Rechts setzt außerdem zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraus, das ebenfalls auf dem Gemeinschaftsrecht beruht und vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (vgl. u. a. Urteil Ergat, Randnr. 40).
Zum anderen verliert der Familienangehörige, der die Genehmigung erhalten hat, zu einem türkischen Arbeitnehmer in einen Mitgliedstaat zu ziehen, der jedoch das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt, grundsätzlich die Rechtsstellung, die er aufgrund von Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 erworben hatte (Urteil Ergat, Randnrn. 45, 46 und 48).
Wie der Generalanwalt in Nummer 40 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, muss die im Urteil Ergat vorgenommene Auslegung von Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 angesichts dessen, dass die Rechtssache Ergat die Situation eines Familienangehörigen betraf, der zu dem Arbeitnehmer in den Aufnahmemitgliedstaat gezogen war, erst recht für die Situation gelten, in der, wie im Ausgangsverfahren, der betreffende Familienangehörige im Aufnahmemitgliedstaat geboren wurde und dort stets gewohnt hat.
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08
Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …
Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften können die Aufenthaltsrechte nach Art. 7 ARB 1/80 nur unter zwei Voraussetzungen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Wanderarbeitnehmers im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. März 2000 - Rs. C-329/97 - Ergat - Slg. 2000, I-1487 Rn. 45, 46 und 48 und zuletzt vom 18. Dezember 2008 - Rs. C-337/07 - Altun - NVwZ 2009, 235 Rn. 62).Der Gerichtshof hat zur Auslegung dieses Verlustgrundes in der Sache Ergat (Urteil vom 16. März 2000 - Rs. C-329/97 - a.a.O. Rn. 48) auf sein Urteil in der Sache Kadiman (…Urteil vom 17. April 1997 - Rs. C-351/95 - NVwZ 1997, 1104 Rn. 48) verwiesen.
- EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beschluss Nr. …
Der Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf diese Art von Fällen steht nicht entgegen, dass der Betroffene zum streitigen Zeitpunkt volljährig ist und nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit seiner Familie zusammenlebt, sondern im betreffenden Mitgliedstaat ein vom Arbeitnehmer unabhängiges Leben führt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. März 2000 in der Rechtssache C-329/97, Ergat, Slg. 2000, I-1487, Randnrn. 26 und 27, sowie vom 11. November 2004 in der Rechtssache C-467/02, Cetinkaya, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 34).Darüber hinaus verlangt zwar Artikel 7 Absatz 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 grundsätzlich, dass der Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers mit diesem während des Zeitraums von drei Jahren, in denen der Betroffene selbst nicht die Voraussetzungen für einen Zugang zum Arbeitsmarkt im Aufnahmemitgliedstaat erfüllt, eine tatsächliche Lebensgemeinschaft führt (vgl. Urteile vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95, Kadiman, Slg. 1997, I-2133, Randnrn. 33, 37, 40, 41 und 44, sowie Cetinkaya, Randnr. 30), doch sind die Mitgliedstaaten nicht befugt, den Aufenthalt eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers auch noch nach Ablauf dieses Dreijahreszeitraums von Voraussetzungen abhängig zu machen; das gilt erst recht für einen türkischen Migranten, der die Voraussetzungen des Artikels 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich erfüllt (vgl. Urteile Ergat, Randnrn. 37 bis 39, und Cetinkaya, Randnr. 30).
Der Gerichtshof hat insoweit bezüglich der in Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 genannten Familienangehörigen, die wie Herr Aydinli nach fünfjährigem ordnungsgemäßem Wohnsitz gemäß dem zweiten Gedankenstrich dieser Bestimmung ein Recht auf freien Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat erworben haben, entschieden, dass aus der unmittelbaren Wirkung dieser Bestimmung nicht nur folgt, dass die Betroffenen hinsichtlich der Beschäftigung ein individuelles Recht unmittelbar aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten können, sondern dass die praktische Wirksamkeit dieses Rechts außerdem zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraussetzt, das vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (vgl. Urteile Ergat, Randnr. 40, und Cetinkaya, Randnr. 31, sowie entsprechend Urteil vom heutigen Tag in der Rechtssache C-383/03, Dogan, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 14).
Entweder gefährdet gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 der Aufenthalt des türkischen Migranten im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats durch das persönliche Verhalten des Betroffenen die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit tatsächlich und schwerwiegend, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ergat, Randnrn. 45, 46 und 48, sowie Cetinkaya, Randnr. 36).
- BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
Die praktische Wirksamkeit dieses Rechts setzt zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraus, das ebenfalls auf dem Gemeinschaftsrecht beruht (stRspr des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, vgl. Urteile vom 16. März 2000 - Rs. C-329/97 -, Ergat, Rn. 40, Slg. I 2000, 1487 = NVwZ 2000, 1277 = DVBl 2000, 691= InfAuslR 2000, 217 = EzAR 816 Nr. 5…, vom 11. November 2004 - Rs. C-467/02 -, Cetinkaya, Rn. 31, NVwZ 2005, 198 = DVBl 2005, 103 = InfAuslR 2005, 13 …und vom 7. Juli 2005 - Rs. C-373/03 -, Aydinli, Rn. 25, DVBl 2005, 1256 = InfAuslR 2005, 352).Zum anderen verliert der Familienangehörige, der die Genehmigung erhalten hat, zu einem türkischen Arbeitnehmer in einen Mitgliedstaat zu ziehen, der jedoch das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt, grundsätzlich die Rechtsstellung, die er aufgrund von Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erworben hatte (EuGH a.a.O. unter Hinweis auf Urteil vom 16. März 2000 a.a.O. - Ergat - Rn. 45, 46 und 48).
- BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; …
War ihr ehemaliger Ehemann zur Zeit des Bestehens der Ehe als Arbeitnehmer beschäftigt, so erscheint auch ein Aufenthaltsrecht der Klägerin nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 denkbar, welches sie allerdings durch die Scheidung wieder verloren haben könnte (vgl. aber auch EuGH, Urteil vom 16. März 2000 - Rs. C-329/97 - Ergat - Slg. 2000 1, 1487 = InfAuslR 2000, 217, 219 Rn. 40). - BVerwG, 24.04.2008 - 1 C 20.07
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-303/08
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 - …
- BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
- BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 26.02
Europäischer Gerichtshof soll Ausweisungsschutz für Kinder türkischer …
- EuGH, 16.06.2011 - C-484/07
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 Abs. 1 erster …
- EuGH, 25.09.2008 - C-453/07
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. …
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11
(Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 10 A 11017/04
Ausländerrecht, Ausweisung, türkischer Staatsangehöriger, supranationales …
- EuGH, 22.12.2010 - C-303/08
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 Abs. 1 des …
- BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
Ausweisung; Aufenthaltsrechte aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Satz 2 ARB 1/80; …
- EuGH, 18.12.2008 - C-337/07
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des …
- VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Freiheitsstrafe; …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-462/08
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit - Art. 7 Satz 2 des Beschlusses …
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2003 - 13 S 887/03
Einbürgerung nach RuStAG § 40b - Ermächtigung eines Elternteils)
- EuGH, 21.01.2010 - C-462/08
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 2 des Beschlusses Nr. 1/80 des …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-337/07
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates - …
- VGH Hessen, 05.07.2000 - 12 TG 1554/00
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers aus …
- EuGH, 07.07.2005 - C-383/03
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beschluss Nr. …
- EuGH, 16.02.2006 - C-502/04
Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 Absatz 2 des …
- VG Karlsruhe, 14.01.2005 - 6 K 1763/03
Kein Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsanspruchs bei nur …
- EuGH, 10.01.2006 - C-230/03
Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 7 A 10924/06
Abwägung, Arbeitnehmer, Assoziation, Assoziierungsabkommen, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2001 - 17 A 5552/00
Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes …
- VG Stuttgart, 19.12.2002 - 4 K 4760/02
Erhöhter Ausweisungsschutz; Strafhaft; Drogentherapie; Arbeitslosigkeit
- OVG Hamburg, 14.07.2009 - 4 Bs 109/09
Aufenthaltsrecht einer Türkin, die einen Aufnahmemitgliedstaat unfreiwillig …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-275/02
Engin Ayaz gegen Land Baden-Württemberg - Freizügigkeit der …
- VG Düsseldorf, 16.01.2007 - 27 K 4870/06
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11
Voraussetzungen für ein aus der Unionsbürgerschaft eines minderjährigen Kindes …
- OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
Erlöschen eines aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechts; AFID; …
- EuGH, 22.06.2000 - C-65/98
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 …
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 11 S 2472/08
Verlust eines unbefristeten Aufenthaltsrechts durch nicht lediglich formell …
- VGH Hessen, 22.09.2003 - 12 UE 1255/03
Ehegattenaufenthalt nach Trennung - Ehedauer; supranationales Aufenthaltsrecht …
- VG Darmstadt, 17.08.2005 - 8 E 2380/04
Vorlagebeschluss an Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Rechte aus …
- BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 18 B 2599/04
D (A), Türken, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Aussetzung der Abschiebung, …
- EuGH, 17.09.2009 - C-242/06
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Einführung …
- VG Berlin, 18.12.2007 - 35 A 505.07
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution
- VG Sigmaringen, 22.05.2001 - 4 K 2634/00
Ausweisung türkischer Straftäter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2002 - 18 B 606/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2006 - 18 A 4649/05
Assoziationsrecht Familienangehöriger Familiennachzug
- OVG Hamburg, 09.05.2007 - 4 Bs 241/06
Vorläufiger Rechtsschutz - Zur Ausreisepflicht eines assoziationsberechtigten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2008 - 18 B 291/08
Assozíationsberechtigter Aufenthaltserlaubnis Ausreisepflicht Vollziehbarkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 18 B 233/04
- VG Düsseldorf, 07.12.2010 - 22 K 4240/09
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 11 S 3249/08
Aufenthaltserlaubnis; aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der Arbeitsberechtigung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2001 - 18 A 2065/96
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 11 S 2328/10
Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Herausgabe eines in Verwahrung genommenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2003 - 18 A 3673/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
Verwaltungsprozessrecht: Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 18 B 1170/05
Diskriminierung Diskriminierungsverbot türkische Frauen Türkei Scheidung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 18 B 130/06
Ausweisung Ausweisungsschutz Verlöbnis nichteheliche Lebensgemeinschaft …
- EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - Familienangehörige eines …
- VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
Keine Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie auf assoziationsberechtigte türkische …
- VGH Bayern, 15.11.2001 - 10 B 00.1873
Jugendlicher Straftäter "Mehmet" darf nach Deutschland zurück
- VGH Hessen, 25.06.2007 - 11 UE 52/07
Ausweisungsschutz für türkische Staatsangehörige
- VG Augsburg, 21.09.2010 - Au 1 K 10.1000
Zugehörigkeit des "Stammberechtigten" zum regulären Arbeitsmarkt - keine …
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 13 S 442/02
Aufenthaltsrecht zwecks Aufnahme unselbständiger Erwerbstätigkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2002 - 18 B 840/02
Aufenthaltserlaubnis Ausreise Wiedereinreise Erlöschen Rückkehr Lebensmittelpunkt
- EuGH, 19.07.2012 - C-451/11
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates - …
- VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 ARB 1/80, Kein Erlöschen nach …
- VGH Hessen, 10.03.2003 - 12 UE 318/02
Ordnungsgemäße Beschäftigung - Beschäftigungszeiten bei mehreren Arbeitgebern; …
- VG Düsseldorf, 20.06.2006 - 22 K 1618/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - 18 B 1392/06
Lebensunterhalt gesichert Ausländer Niederlassungserlaubnis Erlöschen
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 11 S 1504/05
- VG Aachen, 10.04.2007 - 8 K 1769/05
D (A), Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Türken, …
- VGH Bayern, 15.10.2009 - 19 CS 09.2194
Kein Erlöschen des Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 bei Rückkehr aus …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 11 ME 4/10
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis sowie eines Assoziationsrechts nach Art. …
- VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
Ausweisung: Anwendung des Art 7 Satz 1 EWGAssRBes
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2006 - 17 B 2027/05
D (A), Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07
ARB 1/80 Art. 6, 7, 13 Art. 59 ZP; AuslG 1990 § 44; Abs. 1; AuslG 1965 § 9; …
- BVerwG, 18.05.2000 - 1 C 10.00
- VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
Aufenthaltsrecht aufgrund ordnungsgemäßer Beschäftigung nach EWGAssRBes 1/80 Art …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 11 N 48.08
Visum/Aufenthaltserlaubnis zur Wiederkehr/Türke; kein gesetzlicher Anspruch wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-484/07
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-257/99
- VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00
Ausweisung eines deutschverheirateten türkischen Straftäters
- VG Karlsruhe, 06.06.2005 - 3 K 3521/04
Aufenthaltsrecht nach Art 7 S 1 ARB 1/80; dauerhafte selbständige …
- VG München, 28.09.2006 - M 12 K 06.1195
Ausländerrecht: Verfahrensgarantien bei Ausweisung, Anwendbarkeit auf …
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 11 S 723/07
Berechtigte Gründe bei Verlassen des Bundesgebietes
- VG Darmstadt, 12.11.2010 - 5 L 1411/10
Verlust erworbener Rechte nach Assoziierungsabkommen EWG-Türkei wegen Dauer des …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-508/10
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2005 - 18 A 4406/02
Anhörungsrügengesetz Gegenvorstellung Verletzung des rechtlichen Gehörs
- VG Sigmaringen, 14.06.2005 - 4 K 17/05
Zur Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der sich …
- VG Karlsruhe, 02.02.2006 - 6 K 2878/05
Ausweisungsermessen; Minderjähriger; Intensivtäter; Gefahrenprognose und …
- VG München, 18.01.2011 - M 24 E 10.4626
Zu den Voraussetzungen des Erlöschens einer Niederlassungserlaubnis im Fall des § …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 12 B 20.08
Niederlassungserlaubnis für türkische Staatsangehörige
- VG München, 01.06.2011 - M 24 K 10.4625
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei zwangsweisem Aufenthalt in der Türkei
- VG Bayreuth, 08.05.2012 - B 1 K 10.631
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
- VG Gießen, 15.03.2001 - 7 G 4142/00
Regelausweisung oder Ist-Ausweisung straffälliger türkischer Arbeitnehmer
- VG Schleswig, 26.07.2002 - 21 A 68/02
Aufenthaltserlaubnis, Befristung, Erlöschen, Ausreise, Assoziationsrat, …
- VG Münster, 08.10.2009 - 8 K 2232/08
- VG Freiburg, 15.03.2011 - 3 K 1723/09
Art 7 EWGAssRBes 1/80
- OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 11 L 975/00
Art. 7 S. 1 ARB 1/80 setzt eine Nachzugsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis, …
- OVG Niedersachsen, 27.09.2000 - 11 M 2943/00
Dauerhafter Verbleib im Bundesgebiet nur, wenn gegenüber der vollziehbaren …
- VG Stuttgart, 25.04.2001 - 7 K 715/01
Staatsangehörigkeit; Unterbrechung des Aufenthalts; abgeleitetes Aufenthaltsrecht
- VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
Vorliegen eines unbestrittenen Aufenthaltsrechts für die Begründung einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2002 - 4 L 194/02
Aufenthaltserlaubnis, Befristung, Erlöschen, Ausreise, Assoziationsrat, …
- VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
Ausweisung - besonderer Ausweisungsschutz
- VG Karlsruhe, 15.09.2005 - 6 K 4214/03
Übereinstimmung landesrechtlicher Regelungen über die Zuständigkeit in …
- VG Gelsenkirchen, 21.09.2006 - 9 L 1172/06
Ausweisung, Türke, Ermessensentscheidung, Ermessenfehler, Heilung im …
- VG München, 05.06.2008 - M 24 K 08.753
Ausweisung; im Bundesgebiet geborener türkischer Staatsangehöriger; …
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 10 ZB 08.3249
Erlöschen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen einer …
- VG Saarlouis, 29.03.2010 - 10 L 104/10
Erlöschen des Aufenthaltstitels infolge Ausreise, kurzzeitige Einreise und …
- VG Gießen, 11.08.2011 - 7 K 4369/09
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2012 - C-451/11
Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Auslegung des Beschlusses Nr. 1/80 …
- VG Ansbach, 05.04.2005 - AN 19 K 04.02813
Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach …
- VG Gießen, 23.10.2006 - 9 G 1190/06
D (A), Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Familienangehörige, …
- VG Ansbach, 06.11.2008 - AN 5 K 08.00584
Ausweisung auch im Hinblick auf die Privilegierung des Klägers aus ARB1/80 und im …
- VG Augsburg, 04.07.2012 - Au 1 K 12.62
Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit; österreichischer Staatsangehöriger; …
- KG, 09.11.2007 - 1 Ss 469/06
§ 92 Abs 1 Nr 1 AuslG
- VG Augsburg, 29.07.2008 - Au 1 K 08.233
Feststellungsklage; türkischer Staatsangehöriger; Erlöschen der aus …
- VG Ansbach, 06.11.2008 - AN 5 K 08.01000
Türkischer Staatsangehöriger mit Assoziationsberechtigung; Ausweisung nach …
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Ergat
(nur fremdsprachig)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 11.04.1994 - 1 K 799/92
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
- BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
- EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
- BVerwG, 18.05.2000 - 1 C 10.00
- BVerwG - 1 C 10.00 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2000, I-1487
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-340/97 In meinen Schlußanträgen vom 3. Juni 1999 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-329/97 (Ergat) habe ich dargelegt, daß ein türkischer Arbeitnehmer selbst nach Überschreiten der Schwelle von vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat kein bedingungsloses und unbegrenztes Aufenthaltsrecht erlangt.
