Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 28.03.2000 - C-7/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,508
EuGH, 28.03.2000 - C-7/98 (https://dejure.org/2000,508)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.2000 - C-7/98 (https://dejure.org/2000,508)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 2000 - C-7/98 (https://dejure.org/2000,508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Öffentliche Ordnung

  • Europäischer Gerichtshof

    Krombach

  • EU-Kommission PDF

    Dieter Krombach gegen André Bamberski.

    Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Öffentliche Ordnung

  • EU-Kommission

    Krombach

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof; Öffentliche Ordnung; Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ordre-Public-Vorbehalt gegen die Vollstreckung eines französischen Adhäsionsurteils

  • Judicialis

    Brüsseler Übereinkommen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Krombach./Bamberski. Ordre public und Internationales Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 1
    Verstoß gegen öffentliche Ordnung durch ausländische Abwesenheitsentscheidung

Besprechungen u.ä.

  • law-journal.de PDF, S. 11 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der ordre public-Vorbehalt im Europäischen Kollisionsrecht (Henning Grosser; Bucerius Law Journal 1/2008, S. 9-14)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Dieter Krombach

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Artikel 27 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens (Ausschluß der Anerkennung einer Entscheidung, die der öffentlichen Ordnung des Staates, in dem sie geltend gemacht wird, widerspricht) - Nur aufgrund der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-1935
  • NJW 2000, 1853
  • ZIP 2000, 859
  • EuZW 2001, 32 (Ls.)
  • BB 2000, 626
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 26.05.1981 - 157/80

    Rinkau

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Artikel II des Protokolls, der eine durch die möglichen zivil- und handelsrechtlichen Folgen eines strafgerichtlichen Urteils gerechtfertigte Erstreckung des Geltungsbereichs des Übereinkommens auf das Gebiet des Strafrechts enthält (Urteil vom 26. Mai 1981 in der Rechtssache 157/80, Rinkau, Slg. 1981, 1391, Randnr. 6), gewährleistet das Recht, sich ohne persönliches Erscheinen vor den Strafgerichten eines Vertragsstaats verteidigen zu lassen, diesem Staat nicht angehörenden und in einem anderen Vertragsstaat wohnenden Personen nur dann, wenn sie wegen einer fahrlässig begangenen Straftat verfolgt werden.

    Diese Beschränkung ist dahin ausgelegt worden, daß das Übereinkommen das Recht, sich verteidigen zu lassen, ohne persönlich erscheinen zu müssen, offensichtlich solchen Personen versagen wollte, die wegen Straftaten verfolgt werden, deren Schwere eine solche Versagung rechtfertigt (Urteil Rinkau, Randnr. 12).

  • EuGH, 02.06.1994 - C-414/92

    Solo Kleinmotoren / Boch

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Das Übereinkommen soll durch ein einfaches und schnelles Vollstreckungsverfahren soweit wie möglich die Freizügigkeit von Urteilen herstellen (vgl. z. B. Urteile vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-414/92, Solo Kleinmotoren, Slg. 1994, I-2237, Randnr. 20, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-267/97, Coursier, Slg. 1999, I-2543, Randnr. 25).

    Artikel 27 des Übereinkommens ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes eng auszulegen, da er ein Hindernis für die Verwirklichung eines der grundlegenden Ziele des Übereinkommens bildet (Urteil Solo Kleinmotoren, Randnr. 20).

  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Der Rechtsprechung des Gerichtshofes, die auf der Grundlage der oben in den Randnummern 25 f. dargelegten Prinzipien entwickelt wurde, ist jedoch zu entnehmen, daß die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts bildet, der auch dann sichergestellt werden muß, wenn eine Regelung für das fragliche Verfahren fehlt (vgl. z. B. Urteile vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885, Randnr. 39, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21).
  • EuGH, 11.06.1985 - 49/84

    Debaecker / Bouwman

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, daß das Übereinkommen zwar die Vereinfachung der Förmlichkeiten für die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sicherstellen soll, daß dieses Ziel aber nicht durch eine Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erreicht werden darf (Urteil vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 10).
  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92

    Fiskano / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Der Rechtsprechung des Gerichtshofes, die auf der Grundlage der oben in den Randnummern 25 f. dargelegten Prinzipien entwickelt wurde, ist jedoch zu entnehmen, daß die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts bildet, der auch dann sichergestellt werden muß, wenn eine Regelung für das fragliche Verfahren fehlt (vgl. z. B. Urteile vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885, Randnr. 39, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21).
  • EGMR, 23.11.1993 - 14032/88

    POITRIMOL c. FRANCE

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    So hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in mehreren Entscheidungen zu Strafverfahren festgestellt, daß das - wenngleich nicht absolut gegebene - Recht jedes Angeklagten, sich von einem ihm erforderlichenfalls von Amts wegen beizuordnenden Rechtsanwalt tatsächlich verteidigen zu lassen, zu den grundlegenden Merkmalen eines fairen Prozesses gehört und daß ein Angeklagter dieses Recht nicht bereits dadurch verliert, daß er nicht in der Hauptverhandlung zugegen ist (vgl. Urteile des EGMR vom 23. November 1993 im Fall Poitrimol/Frankreich, Serie A, Nr. 277-A, vom 22. September 1994 im Fall Pelladoah/Niederlande, Serie A, Nr. 297-B, und vom 21. Januar 1999 im Fall Van Geyseghem/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (vgl. z. B. Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 33).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    So hat der Gerichtshof ausdrücklich den aus diesen Grundrechten entwickelten allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz anerkannt, daß jedermann Anspruch auf einen fairen Prozeß hat (Urteile vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnrn.
  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Was speziell die Ordre-Public-Klausel in Artikel 27 Nummer 1 des Übereinkommens betrifft, so kann sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur in Ausnahmefällen eine Rolle spielen (Urteile vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 145/86, Hoffmann, Slg. 1988, 645, Randnr. 21, und vom 10. Oktober1996 in der Rechtssache C-78/95, Hendrikman und Feyen, Slg. 1996, 4943, Randnr. 23).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-432/93

    SISRO / Ampersand Software

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich, daß dieses Verfahren ein eigenständiges und geschlossenes System darstellt, das von den Rechtsordnungen der Vertragsstaaten unabhängig ist, und daß es der Grundsatz der Rechtssicherheit in der Gemeinschaftsrechtsordnung sowie die Ziele des Übereinkommens gemäß dem ihm zugrunde liegenden Artikel 220 EG-Vertrag (jetzt Artikel 293 EG) erfordern, daß die Vorschriften des Übereinkommens und die dazu ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofes in allen Vertragsstaaten einheitlich angewandt werden (vgl. insbesondere Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-432/93, SISRO, Slg. 1995, I-2269, Randnr. 39).
  • EuGH, 10.10.1996 - C-78/95

    Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag

  • EuGH, 11.01.2000 - C-174/98

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 10.02.1994 - C-398/92

    Mund & Fester / Hatrex Internationaal Transport

  • EuGH, 29.04.1999 - C-267/97

    Coursier

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuGH, 21.04.1993 - C-172/91

    Sonntag / Waidmann

  • EGMR, 30.06.2005 - 45036/98

    Bosphorus Hava Yollari Turizm Ve Ticaret Anonim Sirketi ./. Irland

    See, for example, Criminal proceedings against X, Joined Cases C-74/95 and C-129/95 [1996] ECR I-6609, § 25 (Article 7); Vereinigte Familiapress Zeitungsverlags- und vertriebs GmbH v. Heinrich Bauer Verlag, Case C-368/95 [1997] ECR I-3689, §§ 25-26 (Article 10); Lisa Jacqueline Grant v. South-West Trains Ltd, Case C-249/96 [1998] ECR I-621, §§ 33-34 (Articles 8, 12 and 14); Baustahlgewebe GmbH v. Commission of the European Communities, Case C-185/95 P [1998] ECR I-8417, §§ 20 and 29 (Article 6); Dieter Krombach v. André Bamberski, Case C-7/98 [2000] ECR I-1935, §§ 39-40 (Article 6); Mannesmannröhren-Werke AG v. Commission of the European Communities, Case T-112/98 [2001] ECR II-729, §§ 59 and 77 (Article 6); Connolly v. Commission of the European Communities, Case C-274/99 [2001] ECR I-1611, § 39 (Article 10); Mary Carpenter v. Secretary of State for the Home Department, Case C-60/00 [2002] ECR I-6279, §§ 41-42 (Article 8); Joachim Steffensen, Case C-276/01 [2003] ECR I-3735, §§ 72 and 75-77 (Article 6); Rechnungshof and Others, Joined Cases C-465/00, C-138/01 and C-139/01 [2003] ECR I-4989, §§ 73-77 and 83 (Article 8); Archer Daniels Midland Company and Archer Daniels Midland Ingredients Ltd v. Commission of the European Communities, Case T-224/00 [2003] ECR II-2597, §§ 39, 85 and 91 (Article 7); Secretary of State for the Home Department v. Hacene Akrich, Case C-109/01 [2003] ECR I-9607, §§ 58-60 (Article 8); K.B. v. National Health Service Pensions Agency and Secretary of State for Health, Case C-117/01 [2004] ECR I-541, §§ 33-35 (Article 12); Herbert Karner Industrie-Auktionen GmbH v. Troostwijk GmbH, Case C-71/02 [2004] ECR I-3025, §§ 50-51 (Article 10); Orfanopoulos and Oliveri v. Land Baden-Württemberg, Joined Cases C-482/01 and C-493/01 [2004] ECR I-5257, §§ 98-99 (Article 8); and JFE Engineering Corp., Nippon Steel Corp., JFE Steel Corp.
  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    62 Im Zusammenhang mit dem Brüsseler Übereinkommen hat der Gerichtshof entschieden, dass die Ordre-public-Klausel in Artikel 27 Nummer 1 dieses Übereinkommens nur in Ausnahmefällen einschlägig sein kann, da Artikel 27 ein Hindernis für die Verwirklichung eines der grundlegenden Ziele des Übereinkommens, nämlich die Erleichterung der Freizügigkeit der Urteile, bildet (Urteil vom du 28. März 2000 in der Rechtssache C-7/98, Krombach, Slg. 2000, I-1935, Randnrn.

    Bei dem Verstoß muss es sich um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaats als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (Urteil Krombach, Randnrn.

    20 und 21, vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 17, und Krombach, Randnr. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-420/07

    GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS EIN URTEIL EINES GERICHTS

    In dem grundlegenden Urteil Krombach(49) hat der Gerichtshof festgestellt, dass Art. 27 EuGVÜ - die Vorgängerbestimmung des Art. 34 der Verordnung Nr. 44/2001 - eng auszulegen ist.

    Im Urteil Krombach hat es der Gerichtshof als seine Aufgabe angesehen, über die Grenzen zu wachen, innerhalb deren sich das Gericht eines Vertragsstaats des Brüsseler Übereinkommens auf den Begriff des Ordre public stützen darf, um der Entscheidung eines Gerichts eines anderen Vertragsstaats die Anerkennung zu versagen.(59) Da die Grundrechte, wie sie in der EMRK ihren Ausdruck gefunden haben, zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören, kam er zu dem Schluss, dass ein mitgliedstaatliches Gericht berechtigt ist, einem ausländischen Urteil, das unter offensichtlichem Verstoß gegen die Grundrechte zustande gekommen ist, die Anerkennung zu versagen.(60).

    49 - Urteil vom 28. März 2000, Krombach (C-7/98, Slg. 2000, I-1935, Randnrn.

    50 - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnr. 21) und Renault (zitiert in Fn. 49, Randnr. 26) unter Verweis auf die Urteile vom 4. Februar 1988, Hoffmann (145/86, Slg. 1988, 645, Randnr. 21), und vom 10. Oktober 1996, Hendrikman und Feyen (C-78/95, Slg. 1996, I-4943, Randnr. 23).

    51 - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnr. 37) und Renault (zitiert in Fn. 49, Randnr. 30).

    52 - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnr. 22) und Renault (zitiert in Fn. 49, Randnr. 27).

    53 - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnr. 23) und Renault (zitiert in Fn. 49, Randnr. 28).

    59 - Urteil Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnr. 23).

    60 - Urteil Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnrn. 25 bis 27 und 38 bis 40).

    63 - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnr. 37) und Renault (zitiert in Fn. 49, Randnr. 30).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-7/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15878
Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-7/98 (https://dejure.org/1999,15878)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.09.1999 - C-7/98 (https://dejure.org/1999,15878)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. September 1999 - C-7/98 (https://dejure.org/1999,15878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,15878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-1935
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-7/98
    10: - Ich teile daher die Auffassung des Generalanwalts Darmon in den Schlußanträgen vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 145/86 (Hoffmann, Slg. 1988, 654, insbesondere Nrn. 16 und 17), wonach "es sicher ausschließlich Sache der nationalen Gerichte [ist], den Inhalt der öffentlichen Ordnung zu bestimmen".

    11: - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 145/86 (Hoffmann, Slg. 1988, 645).

  • EuGH, 26.05.1981 - 157/80

    Rinkau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-7/98
    Im Urteil Rinkau(14) hat der Gerichtshof auf ein Ersuchen, sich zum Begriff der fahrlässig begangenen Straftat in Artikel II des Protokolls zu äußern, ausgeführt, daß dieser Begriff die Straftaten umfaßt, "deren gesetzliche Definition weder ausdrücklich noch nach der Natur des umschriebenen Delikts beim Angeklagten hinsichtlich der strafbaren Handlung oder Unterlassung Vorsatz voraussetzt".

    14: - Urteil vom 26. Mai 1981 in der Rechtssache 157/80, Rinkau, Slg. 1981, 1391, insbesondere Randnrn.

  • EGMR, 21.01.1999 - 26103/95

    VAN GEYSEGHEM c. BELGIQUE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-7/98
    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 23. August 1994 in der Rechtssache Nr. 27/1993/422/501, Pellodoah / Niederlande, und vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache Nr. 26103/95, Van Geyseghem / Belgien.
  • EGMR, 23.11.1993 - 14032/88

    POITRIMOL c. FRANCE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-7/98
    Diese Frage ist nämlich nach der besonderen Vorschrift des Artikels 27 Nr. 3 zu lösen, die sich auf den Fall bezieht, daß eine ausländische Entscheidung mit einer Entscheidung unvereinbar ist, diezwischen denselben Parteien in dem Staat, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, ergangen ist." 12: - Artikel 29 des Übereinkommens bestimmt: "Die ausländische Entscheidung darf keinesfalls auf ihre Gesetzmäßigkeit nachgeprüft werden." 13: - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Urteil vom 26. Oktober 1993 in der Rechtssache Nr. 39/1992/384/462, Poitrimol / Frankreich, das einem abwesenden Angeklagten entgegengehaltene Verbot, sich in dem gegen ihn geführten Verfahren zu verteidigen, für unvereinbar mit Artikel 6 Absätze 1 und 3 Buchstabe c EMRK erklärt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98

    Renault

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-7/98
    1979, C 59, S. 1, 46.9: - Vgl. z. B. die Schlußanträge vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-38/98 (Renault, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, insbesondere Nrn. 57 bis 67), in denen der Generalanwalt ausführt, daß der Begriff der öffentlichen Ordnung nur die fundamentalen Prinzipien umfasse und daß daher die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung der öffentlichen Ordnung nicht widersprechen würde (Artikel 27 Nummer 1), wenn das Gericht des Ursprungsstaats eine Rechtsnorm fehlerhaft ausgelegt habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht