Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 13.04.2000 - C-176/96   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Wettbewerbsregeln für Unternehmen - Berufsbasketballspieler - Sportregelungen über den Transfer von Spielern aus anderen Mitgliedstaaten

  • Alpmann Schmidt

    Art. 48 EGV

  • Europäischer Gerichtshof

    Lehtonen und Castors Braine

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  • NWB SteuerXpert START

    EG-Vertrag Art. 2, Art. 48, Art. 52, Art. 59
    Arbeitnehmerfreizügigkeit: Unzulässige Regelung eines Sportverbands zur Beschränkung von Transfers von Spielern aus anderen Mitgliedstaaten

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Basketball-Transferregelungen und gemeinschaftsrechtliche Freizügigkeit - »Lehtonen«

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Wettbewerbsregeln für Unternehmen - Berufsbasketballspieler - Sportregelungen über den Transfer von Spielern aus anderen Mitgliedstaaten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Basketball-Transferregelungen und gemeinschaftsrechtliche Freizügigkeit - »Lehtonen«

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    FREIZÜGIGKEIT - EINE REGELUNG, DIE BERUFSSPORTLER AN DER TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN HINDERT, WENN IHR TRANSFER NACH EINEM BESTIMMTEN ZEITPUNKT STATTGEFUNDEN HAT, KANN EIN HINDERNIS FÜR DIE FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER DARSTELLEN

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2000, I-2681
  • NJW 2000, 2015 (Ls.)
  • EuZW 2000, 375
  • BB 2000, 552
  • NZA 2000, 645



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Wird zitiert von ... (29)  

  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04  

    Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG - Direkte

    6 und 7, vom 21. September 1999 in den Rechtssachen C-67/96, Albany, Slg. 1999, I-5751, Randnr. 39, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-176/96, Lehtonen und Castors Braine, Slg. 2000, I-2681, Randnr. 22).

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. u. a. Beschluss vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 13, sowie Urteile Albany, Randnr. 40, und Lehtonen und Castors Braine, Randnr. 23).

  • EuG, 30.09.2004 - T-313/02  

    Wettbewerb - Dienstleistungsfreiheit - Anti-Doping-Regelung des Internationalen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes fällt nach den Zielen der Gemeinschaft die Ausübung des Sports nur insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als er zum Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG gehört (Urteile des Gerichtshofes Walrave, Randnr. 4, vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76, Donà, Slg. 1976, 1333, Randnr. 12, Bosman, Randnr. 73, Deliège, Randnr. 41, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-176/96, Lehtonen und Castors Braine, Slg. 2000, I-2681 [im Folgenden: Urteil Lehtonen], Randnr. 32).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass solche Regeln, die die Zahlung von Entschädigungen beim Transfer von Berufssportlern von einem Verein zum anderen vorsehen (Transferklauseln), die die Anzahl der Berufssportler mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats begrenzen, die diese Vereine bei Spielen aufstellen können (Regeln über die Zusammensetzung der Vereinsmannschaften), oder die unterschiedliche Transferstichtage für Spieler aus anderen Mitgliedstaaten ohne objektive, nur den Sport als solchen oder Unterschiede zwischen der Lage der Spieler betreffende Gründe festlegen (Klauseln über Transferstichtage), in den Geltungsbereich dieser Bestimmungen des Vertrages fallen und den von diesen aufgestellten Verboten unterliegen (vgl. jeweils Urteile Bosman, Randnrn. 114 und 137, Lehtonen, Randnr. 60, und Urteil des Gerichtshofes vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-438/00, Deutscher Handballbund, Slg. 2003, I-413 [im Folgenden: Urteil Kolpak], Randnrn. 56 bis 58).

    Diese Beschränkung des Geltungsbereichs der genannten Bestimmungen des Vertrages darf jedoch nicht weiter gehen, als ihr Zweck dies erfordert (Urteile Walrave, Randnr. 9, Donà, Randnr. 15, Bosman, Randnrn. 76 und 127, Deliège, Randnr. 43, und Lehtonen, Randnr. 34).

    Der Gerichtshof musste sich in den genannten Urteilen nicht dazu äußern, ob die fraglichen sportlichen Regeln den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des Vertrages unterworfen sind (vgl. hierzu Urteile Bosman, Randnr. 138, Deliège, Randnrn. 36 bis 40, und Lehtonen, Randnr. 28).

    Demgegenüber fällt eine Regelung, die, obwohl im Bereich des Sports erlassen, nicht rein sportlicher Natur ist, sondern den wirtschaftlichen Aspekt betrifft, den die sportliche Betätigung haben kann, sowohl in den Geltungsbereich der Artikel 39 EG und 49 EG als auch in den der Artikel 81 EG und 82 EG und kann gegebenenfalls einen Eingriff in die von diesen Bestimmungen garantierten Freiheiten darstellen (vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Lenz in der Rechtssache Bosman, Slg. 1995, I-4930, Nrn. 253 bis 286, insbesondere Nrn. 262, 277 und 278, des Generalanwalts Cosmas in der Rechtssache Deliège, Slg. 2000, I-2553, Nrn. 103 bis 112, und des Generalanwalts Alber in der Rechtssache Lehtonen, Slg. 2000, I-2685, Nrn. 110 und 115) und Gegenstand eines Verfahrens nach Artikel 81 EG und 82 EG sein.

  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05  

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Genaue Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Kontext sind aber ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs erforderlich, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (Beschluss vom 19. März 1993, Banchero, C-157/92, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 5, Urteil vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, Slg. 2000, I-2681, Randnr. 22, und Beschluss vom 28. Juni 2000, Laguillaumie, C-116/00, Slg. 2000, I-4979, Randnr. 19).
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   Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-176/96   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2000, I-2681



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Wird zitiert von ...  

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-190/98  
    36: - Bosman, a. a. O.; vgl. auch die Schlußanträge von Generalanwalt Cosmas vom 18. Mai 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-51/96 und C-191/97 (Deliège), in der das Urteil noch nicht ergangen ist; hinsichtlich eines anderen formalen nichtdiskriminierenden Hindernisses beim Wechsel des Arbeitsplatzes vgl. die Schlußanträge von Generalanwalt Alber vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-176/96 (Lethonen and Castors Canada Dry Namur-Braine), in der das Urteil noch nicht ergangen ist.
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