Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 22.06.2000 - C-147/96   

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https://dejure.org/2000,1816
EuGH, 22.06.2000 - C-147/96 (https://dejure.org/2000,1816)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.2000 - C-147/96 (https://dejure.org/2000,1816)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2000 - C-147/96 (https://dejure.org/2000,1816)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, ein überseeisches Land in das vorläufige Verzeichnis der Drittländer nach Artikel 23 der Richtlinie 92/46/EWG aufzunehmen - Anfechtbare Handlung

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, ein überseeisches Land in das vorläufige Verzeichnis der Drittländer nach Artikel 23 der Richtlinie 92/46/EWG aufzunehmen - Anfechtbare Handlung

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Hygienevorschriften für Herstellung und Vermarktung von Rohmilch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis; Aufnahme der niederländischen Antillen in das vorläufige Verzeichnis der Drittländer

  • Judicialis

    Richtlinie 92/46/EWG Art. 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 92/46/EWG Art. 23
    Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Vorbereitende Handlungen - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der (in Form eines Schreibens an den Ministerpräsidenten der Niederländischen Antillen ergangenen) Entscheidung, mit der es die Kommission abgelehnt hat, die Niederländischen Antillen in das in Artikel 23 der Richtlinie 92/46/EWG des Rates mit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-4723
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-147/96
    Es ist unstreitig, daß nach dieser Rechtsprechung im Fall von Handlungen, die in einem mehrphasigen Verfahren, insbesondere beim Abschluß eines internen Verfahrens ergehen, eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vorliegt, die den Standpunkt der Kommission oder des Rates beim Abschluß dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (Vgl. Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 10).

    Für die Feststellung, ob die angefochtene Handlung solche Wirkungen erzeugt, ist auf ihr Wesen abzustellen (vgl. Urteil IBM/Kommission, Randnr. 9).

  • EuGH, 05.10.1999 - C-308/95

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-147/96
    Zur Frage der Begründetheit der von der Kommission erhobenen Einrede der Unzulässigkeit ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EWG-Vertrag gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen können (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, Randnr. 26, vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, Randnr. 12 und vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513, Randnr. 26).

    Außerdem kann nach dieser Rechtsprechung eine Handlung nicht mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden, wenn sie Rechtswirkungen weder erzeugen kann noch soll (vgl. insbesondere Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex und Westzucker/Kommission, Slg. 1980, 1299, Beschluß vom 17. Mai 1989 in der Rechtssache 151/88, Italien/Kommission, Slg. 1989, 1255, Randnr. 22, und Urteil Niederlande/Kommission, Randnr. 27).

  • EuGH, 13.06.1991 - C-50/90

    Sunzest / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-147/96
    Zur Frage der Begründetheit der von der Kommission erhobenen Einrede der Unzulässigkeit ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EWG-Vertrag gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen können (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, Randnr. 26, vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, Randnr. 12 und vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513, Randnr. 26).
  • EuGH, 08.03.1991 - C-66/91

    Emerald Meats / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-147/96
    Zur Frage der Begründetheit der von der Kommission erhobenen Einrede der Unzulässigkeit ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EWG-Vertrag gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen können (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, Randnr. 26, vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, Randnr. 12 und vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513, Randnr. 26).
  • EuGH, 17.05.1989 - 151/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-147/96
    Außerdem kann nach dieser Rechtsprechung eine Handlung nicht mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden, wenn sie Rechtswirkungen weder erzeugen kann noch soll (vgl. insbesondere Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex und Westzucker/Kommission, Slg. 1980, 1299, Beschluß vom 17. Mai 1989 in der Rechtssache 151/88, Italien/Kommission, Slg. 1989, 1255, Randnr. 22, und Urteil Niederlande/Kommission, Randnr. 27).
  • EuGH, 27.03.1980 - 133/79

    Sucrimex / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-147/96
    Außerdem kann nach dieser Rechtsprechung eine Handlung nicht mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden, wenn sie Rechtswirkungen weder erzeugen kann noch soll (vgl. insbesondere Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex und Westzucker/Kommission, Slg. 1980, 1299, Beschluß vom 17. Mai 1989 in der Rechtssache 151/88, Italien/Kommission, Slg. 1989, 1255, Randnr. 22, und Urteil Niederlande/Kommission, Randnr. 27).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung

    Die Kommission entgegnet, dass nach ständiger Rechtsprechung nur Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugten, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigten, Handlungen oder Entscheidungen seien, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV gegeben sei (vgl. u. a. Urteile IBM/Kommission, Randnr. 9, vom 5. Oktober 1999, Niederlande/Kommission, C-308/95, Slg. 1999, I-6513, Randnr. 26, vom 6. April 2000, Spanien/Kommission, C-443/97, Slg. 2000, I-2415, Randnr. 27, vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 25, sowie vom 12. September 2006, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, Slg. 2006, I-7795, Randnr. 54).

    8 bis 10, vom 18. März 1997, Guérin automobiles/Kommission, C-282/95 P, Slg. 1997, I-1503, Randnr. 34, und vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 35).

  • EuGH, 30.09.2003 - C-76/01

    Eurocoton u.a. / Rat

    Zur Frage, ob eine anfechtbare Handlung im Sinne von Artikel 173 EG-Vertrag vorliegt, wenn der Rat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls nicht angenommen hat, ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach diesem Artikel gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen können (vgl. u. a. Urteil vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-147/96, Niederlande/Kommission, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 25).

    Außerdem liegt nach dieser Rechtsprechung im Fall von Handlungen, die in einem mehrphasigen Verfahren, insbesondere beim Abschluss eines internen Verfahrens, ergehen, eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt der Kommission oder des Rates beim Abschluss dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (Urteil Niederlande/Kommission, Randnr. 26).

    Für die Feststellung, ob die angefochtene Handlung solche Wirkungen erzeugt, ist auf ihr Wesen abzustellen (vgl. u. a. Urteil Niederlande/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 28.01.2004 - C-164/02

    Niederlande / Kommission

    13 Nach Ansicht der Kommission sind Handlungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegeben sei, nur solche Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugten, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen könnten (vgl. Urteil vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-147/96, Niederlande/Kommission, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 25).

    Sie sei dazu angetan, seine Interessen im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu beeinträchtigen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, und vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, sowie Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513).

    18 Zunächst ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können (vgl. insbesondere Urteile vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62, vom 5. Oktober 1999, Niederlande/Kommission, Randnr. 26, und vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, Randnr. 25).

    19 Für die Feststellung, ob eine Handlung oder eine Entscheidung solche Wirkungen erzeugt, ist ihr materieller Gehalt zu untersuchen (Urteil vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, Randnr. 27).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1999 - C-147/96   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - C-147/96 (https://dejure.org/1999,19512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, ein überseeisches Land in das vorläufige Verzeichnis der Drittländer nach Artikel 23 der Richtlinie 92/46/EWG aufzunehmen - Anfechtbare Handlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-4723
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.09.1999 - C-106/97

    DADI und Douane-Agenten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1999 - C-147/96
    L 36, S. 5.4: - Vgl. Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-106/97 (Dutch Antillean Dairy Industry, DADI, Slg. 1999, I-5983, Nummer 1 des Tenors).
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