Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.2000 - C-190/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,287
EuGH, 27.01.2000 - C-190/98 (https://dejure.org/2000,287)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.2000 - C-190/98 (https://dejure.org/2000,287)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - C-190/98 (https://dejure.org/2000,287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abfertigung (Kündigungsabfindung) - Verweigerung bei Kündigung des Arbeitsvertrags durch einen Arbeitnehmer, der eine unselbständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben will

  • Europäischer Gerichtshof

    Graf

  • EU-Kommission PDF

    Graf

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abfertigung (Kündigungsabfindung) - Verweigerung bei Kündigung des Arbeitsvertrags durch einen Arbeitnehmer, der eine unselbständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben will

  • EU-Kommission

    Graf

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer ; Abfertigung (Kündigungsabfindung) ; Verweigerung bei Kündigung des Arbeitsvertrags durch einen Arbeitnehmer, der eine unselbständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben will

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Verstoß gegen Arbeitnehmerfreizügigkeit bei verweigerter Abfertigung

  • Judicialis

    EG Art. 39

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Volker Graf./Filzmoser Maschinenbau GmbH. Arbeitnehmerfreizügigkeit und Kündigungsabfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 39; EG-Vertrag Art. 48
    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abfertigung -- Kündigungsabfindung -- - Verweigerung bei Kündigung des Arbeitsvertrags durch einen Arbeitnehmer, der eine unselbständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben will

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    FREIZÜGIGKEIT - EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF DIE FREIZÜGIGKEIT EINE KÜNDIGUNGSABFINDUNG VOM ARBEITGEBER VERLANGEN

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV ("Graf")

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Linz - Auslegung des Artikels 48 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 EG) in bezug auf nationale Rechtsvorschriften über Abfindungen bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ("Abfertigung") - Verlust der Abfindung bei freiwilligem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-493
  • NJW 2000, 1175 (Ls.)
  • EuZW 2000, 252
  • NZA 2000, 413
  • DVBl 2000, 406
  • BB 2000, 463
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Das Landesgericht Wels wies die Klage mit Urteil vom 4. Februar 1998 ab und führte u. a. aus, daß § 23 Absatz 7 AngG keine durch Artikel 48 EG-Vertrag verbotene Diskriminierung oder Beschränkung enthalte, denn diese Vorschrift schränke die grenzüberschreitende Mobilität nicht stärker ein als die Mobilität innerhalb Österreichs, und der Verlust einer Abfertigung in Höhe von zwei Monatsentgelten bewirke keine spürbare Beschränkung der Freizügigkeit im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921).

    Er macht ergänzend zu seinem schon im Verfahren erster Instanz eingenommenen Rechtsstandpunkt geltend, dem Urteil Bosman könne nicht entnommen werden, daß eine Beschränkung der Freizügigkeit nur dann nach Artikel 48 EG-Vertrag verboten sei, wenn sie "spürbar" sei.

    Zweitens ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, namentlich aus dem Urteil Bosman, daß Artikel 48 EG-Vertrag nicht nur jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, sondern auch nationale Regelungen verbietet, die, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer anwendbar sind, deren Freizügigkeit beeinträchtigen.

    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, daß sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Gemeinschaft erleichtern sollen und solchen Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen (vgl. insbesondere das Urteil Bosman, Randnr. 94, und das Urteil vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-18/95, Terhoeve, Slg. 1999, I-345, Randnr. 37).

    In diesem Zusammenhang haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus dem Vertrag abgeleitete Recht, ihr Herkunftsland zu verlassen, um sich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten (vgl. insbesondere die Urteile Bosman, Randnr. 95, und Terhoeve, Randnr. 38).

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, daß sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Gemeinschaft erleichtern sollen und solchen Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen (vgl. insbesondere das Urteil Bosman, Randnr. 94, und das Urteil vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-18/95, Terhoeve, Slg. 1999, I-345, Randnr. 37).

    In diesem Zusammenhang haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus dem Vertrag abgeleitete Recht, ihr Herkunftsland zu verlassen, um sich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten (vgl. insbesondere die Urteile Bosman, Randnr. 95, und Terhoeve, Randnr. 38).

  • EuGH, 07.03.1990 - 69/88

    Krantz / Ontvanger der Directe Belastingen

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Ein derartiges Ereignis wäre jedoch zu ungewiß und wirkte zu indirekt, als daß eine Regelung, die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer selbst ausdrücklich nicht dieselbe Rechtsfolge knüpft wie an eine Beendigung, die er weder herbeigeführt noch zu vertreten hat, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beeinträchtigen könnte (vgl. in diesem Sinne für den freien Warenverkehr insbesondere die Urteile vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-69/88, Krantz, Slg. 1990, I-583, Randnr. 11, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-44/98, BASF, Slg. 1999, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 21.09.1999 - C-44/98

    BASF

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Ein derartiges Ereignis wäre jedoch zu ungewiß und wirkte zu indirekt, als daß eine Regelung, die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer selbst ausdrücklich nicht dieselbe Rechtsfolge knüpft wie an eine Beendigung, die er weder herbeigeführt noch zu vertreten hat, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beeinträchtigen könnte (vgl. in diesem Sinne für den freien Warenverkehr insbesondere die Urteile vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-69/88, Krantz, Slg. 1990, I-583, Randnr. 11, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-44/98, BASF, Slg. 1999, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Abschließend führt das Oberlandesgericht Linz aus, die Tragweite des Urteils Bosman für das Arbeitsrecht im allgemeinen sei insbesondere deshalb nicht klar erkennbar, weil der Gerichtshof darin weitreichende - auch nichtwirtschaftliche - Rechtfertigungsgründe anerkenne, aber zugleich auf die sehr allgemeinen Formulierungen in den Urteilen vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119) und vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663) verweise.
  • EuGH, 07.05.1998 - C-350/96

    Clean Car Autoservice

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Im übrigen verbietet der in Artikel 48 EG-Vertrag verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen von Diskriminierung, die bei Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (vgl. insbesondere Urteil vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-350/96, Clean Car Autoservice, Slg. 1998, I-2521, Randnr. 27).
  • EuGH, 07.03.1991 - C-10/90

    Masgio / Bundesknappschaft

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Abschließend führt das Oberlandesgericht Linz aus, die Tragweite des Urteils Bosman für das Arbeitsrecht im allgemeinen sei insbesondere deshalb nicht klar erkennbar, weil der Gerichtshof darin weitreichende - auch nichtwirtschaftliche - Rechtfertigungsgründe anerkenne, aber zugleich auf die sehr allgemeinen Formulierungen in den Urteilen vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119) und vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663) verweise.
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Aus dem Bereich der Grundfreiheiten sind die Maßnahmen gleicher Wirkung zu nennen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1974, Dassonville, C-8/74, Slg. 1974, I-838 ; Urteil vom 31. März 1993, Kraus/Land Baden-Württemberg, C-19/92, Slg. 1993, I-1689 ; Urteil vom 30. November 1995, Gebhard, C-55/94, Slg. 1995, I-4186 ; Urteil vom 27. Januar 2000, Graf/Filzmoser, C-190/98, Slg. 2000, I-513 ; Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italienische Republik, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Rn. 37; Leible/Streinz, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 54 AEUV Rn. 56 ; Müller-Graff, in: v. der Groeben/Schwarze/Hatje, Europäisches Unionsrecht, 7. Aufl. 2015, Art. 34 AEUV Rn. 29 f.; Haltern, in: Pechstein/Nowak/Häde, Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, 2017, Bd. 2, Art. 34 AEUV Rn. 109 ff.; Schroeder, in: Streinz, EUV/AEUV, 3. Aufl. 2018, Art. 34 AEUV Rn. 34).
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    Deshalb ließe sich nicht feststellen, dass § 16 Abs. 2 TV-L vor allem Wanderarbeitnehmer zu benachteiligen droht, wenn es die Regelung in § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L nicht gäbe (vergleiche EuGH 27. Januar 2000 - C-190/98 - [Graf] Rn. 16) .

    Gäbe es die Regelung in § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L nicht, wäre daher die Regelung zur Stufenzuordnung in § 16 Abs. 2 TV-L nach Einschätzung des vorlegenden Senats so ungewiss und wirkte so indirekt, dass sie die Freizügigkeit nicht beeinträchtigen könnte (vergleiche EuGH 27. Januar 2000 - C-190/98 - [Graf] Rn. 25) .

  • KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15

    Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

    Zum anderen sei nach den Maßgaben von EuGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - Rs. C-190/98, Rn. 18 (Graf) und EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - Rs. C-415/93 (Bosman) der Artikel 45 AEUV verletzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-190/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6727
Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-190/98 (https://dejure.org/1999,6727)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.09.1999 - C-190/98 (https://dejure.org/1999,6727)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. September 1999 - C-190/98 (https://dejure.org/1999,6727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Graf

  • EU-Kommission PDF

    Volker Graf gegen Filzmoser Maschinenbau GmbH.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abfertigung (Kündigungsabfindung) - Verweigerung bei Kündigung des Arbeitsvertrags durch einen Arbeitnehmer, der eine unselbständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben will

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-190/98
    Ich möchte vor einer Prüfung der genaueren Fragen betreffend die Mobilität der Arbeitnehmer, um die es im vorliegenden Fall geht, einige Vorbemerkungen über die Fortentwicklung der Rechtsprechung Keck machen, jedoch sogleich hinzufügen, daß Analogien zwischen beiden Bereichen selten vollkommen sind und daß insbesondere die Erwägungen im Urteil Keck nur dann auf den Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer übertragen werden können, wenn man sie auf ihre wesentlichen Elemente reduziert und die starreren und formalistischeren Unterscheidungen - zwischen die Produkte betreffenden Vorschriften und bestimmten Verkaufsmodalitäten -, die den Prozeß der Herstellung und des Vertriebs von Waren kennzeichnen, außer Acht läßt.

    So hat der Gerichtshof nationale Vorschriften über bestimmte Verkaufsmodalitäten wie die in jenem Fall relevanten Vorschriften, durch die der Weiterverkauf zum Verlustpreis verboten wurde, hervorgehoben, denn diese Verfahren waren zwar unterschiedslos anwendbar und berührten den Vertrieb aller Erzeugnisse rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise, sie waren jedoch nach Auffassung des Gerichtshofes nicht geeignet, den Marktzugang für eingeführte Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern als den für inländische Erzeugnisse.(12) Deshalb fielen sie nicht unter das in der Rechtssache Dassonville aufgestellte Kriterium, wonach Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) auf alle nationalen Vorschriften anwendbar war, die geeignet waren, den Handel zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.(13) Die größte Bedeutung für den vorliegenden Fall hat das Urteil Keck, denn dort hat der Gerichtshof seine vorhergehenden Versuche, ein sehr allgemeines - nämlich das in der Rechtssache Dassonville entwickelte - Kriterium einheitlich auf die Definition von Handelsschranken anzuwenden, einer Neubewertung unterzogen.

    Der Gerichtshof hat nämlich kürzlich die im Urteil Keck aufgestellten formalen Kriterien mit einer relativ geringfügigen Veränderung auf Fälle angewandt, in denen derZugang zum Markt seiner Meinung nach stark bedroht war.

    Der Gerichtshof hat jedoch ausgeführt, daß derartige Vorschriften auch dann Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer darstellen, wenn keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vorliegt.(40) Dies läßt sich vergleichen mit derAnwendung unterschiedslos anwendbarer nationaler, die Erzeugnisse betreffender Vorschriften im Bereich der Waren oder zweifacher Prüfungen der Vereinbarkeit mit allgemeinen, die Gesundheit und die Sicherheit betreffenden Produktnormen, die in beiden Fällen den Zugang eingeführter Waren zum Markt einem doppelten Regelungssystem unterwerfen(41) und deshalb nach dem Urteil Keck definitiv unter Artikel 28 EG fallen.(42).

    Er hat unter Hinweis auf das Urteil Keck ausgeführt, daß Vorschriften über die Ausübung eines Berufs eher die Erzeugnisse betreffenden Vorschriften entsprächen als Vorschriften über Verkaufsmodalitäten, da sie die Bürger direkt berührten, die somit jedes Mal, wenn sie von einem Mitgliedstaat in einen anderen umzögen, verschiedene Vorschriften berücksichtigen und neue Fertigkeiten erwerben müßten.

    3: - Verbundene Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Slg. 1993, I-6097; im folgenden: Urteil Keck).

    12: - Urteil Keck, Randnrn.

    52: - Vgl. Bosman, Randnr. 103, und Alpine Investments, Randnr. 38.53: - Vgl. Keck, Randnr. 14. Generalanwalt Cosmas hat in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache Deliège, Nrn. 65 und 66, dieselbe Auffassung hinsichtlich der Notwendigkeit des Kriteriums des Zugangs zum Markt vertreten.

  • EuGH, 28.11.1978 - 16/78

    Choquet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-190/98
    10: - Rechtssache 222/86 (Heylens, Slg. 1987, 4096); Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357) und Rechtssache 16/78 (Choquet, Slg. 1978, 2293).

    35: - Urteil Kraus, a. a. O.; Urteil Choquet, a. a. O. Man könnte auch die Rechtssachen hinzufügen, die die mangelnde Anerkennung von Arbeitserfahrung in anderen Mitgliedstaaten für die Beförderung oder andere Zwecke betreffen, wie z. B. Scholz, a. a. O., und Schöning-Kougebetopoulou, a. a. O.; der Gerichtshof hat diese jedoch als Fälle verschleierter Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit angesehen.

    42: - Der Gerichtshof hat in Choquet, Randnr. 8, auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Wiederholung bereits vorgenommener Prüfungen zu vermeiden; dies war ein beständiges Thema der die Qualifikationen betreffenden Rechtsprechung seit dem Urteil Heylens; vgl. kürzlich Urteil Fernández de Bobadilla, Randnrn.

  • EuGH, 09.02.1995 - C-412/93

    Leclerc-Siplec / TF1 und M6

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-190/98
    17: - Rechtssache C-412/93 (Leclerc-Siplec, Slg. 1995, I-179, Randnrn.

    50 bis 54, im folgenden: Urteil Leclerc-Siplec).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche

    50 Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache Graf (C-190/98, EU:C:1999:423, Nr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-703/17

    Krah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Senior

    16 Vgl. insbesondere Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache Graf (C-190/98, EU:C:1999:423).

    31 Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache Graf (C-190/98, EU:C:1999:423" Nr. 21).

    33 Ich kann nur noch einmal auf die überzeugende Würdigung von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache Graf (C-190/98, EU:C:1999:423" Nr. 31) verweisen.

    36 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2000, Graf (C-190/98, EU:C:2000:49), im Licht der Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in dieser Rechtssache (EU:C:1999:423" Nr. 32), der insbesondere ausführte, dass "neutrale nationale Regelungen nur dann als materielle Schranken für den Zugang zum Markt angesehen werden [könnten], wenn feststünde, dass sie tatsächliche Auswirkungen auf Marktbeteiligte hätten, die einem Ausschluss vom Markt gleichkämen".

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-437/17

    Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach - Vorlage zur

    43 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache Graf (C-190/98, EU:C:1999:423, Nr. 32): "Im Normalfall muss der Wanderarbeitnehmer den einzelstaatlichen Arbeitsmarkt so nehmen, wie er ist." Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Erzberger (C-566/15, EU:C:2017:347, Nrn. 74 und 78).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-281/98

    Angonese

    45: - Randnr. 19.46: - Zu Beschränkungen der Ausreise aus einem Mitgliedstaat zur Ausübung einer wirtschaftlichen Betätigung siehe meine Schlußanträge vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-190/98 (Graf, Slg. 2000, I-493).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1999 - C-58/98

    Corsten

    Siehe hierzu die Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-190/98 (Graf, Slg. 2000, I-0000, Nrn. 30 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht