Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.2000 - C-473/98   

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https://dejure.org/2000,2290
EuGH, 11.07.2000 - C-473/98 (https://dejure.org/2000,2290)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.2000 - C-473/98 (https://dejure.org/2000,2290)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - C-473/98 (https://dejure.org/2000,2290)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Grundsätzliches nationales Verbot der Verwendung von Trichlorethylen - Artikel 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 30 EG)

  • Europäischer Gerichtshof

    Toolex

  • EU-Kommission PDF

    Toolex

    EG-Vertrag, Artikel 30 und 36 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG]
    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verbot der Verwendung von Trichlorethylen zu gewerblichen Zwecken, das mit einem System von Ausnahmen verbunden ist - Rechtfertigung - Schutz der öffentlichen Gesundheit

  • EU-Kommission

    Toolex

  • Wolters Kluwer

    Angleichung der Rechtsvorschriften über Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe; Grundsätzliches nationales Verbot der Verwendung von Trichlorethylen; Begrenzter Regelungsbereich der Einstufungsrichtlinie

  • Judicialis

    EGV Art. 36 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 36 a.F.
    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verbot der Verwendung von Trichlorethylen zu gewerblichen Zwecken, das mit einem System von Ausnahmen verbunden ist - Rechtfertigung - Schutz der öffentlichen Gesundheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    FREIER WARENVERKEHR - SCHWEDEN DARF DIE VERWENDUNG VON TRICHLORETHYLEN ZU GEWERBLICHEN ZWECKEN VERBIETEN ODER EINSCHRÄNKEN

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Kammarrätt Stockholm - Auslegung der Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) im Hinblick auf eine nationale Vorschrift, die die Verwendung von Trichlorethylen verbietet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-5681
  • NVwZ 2000, 1402
  • EuZW 2000, 638
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.11.1994 - C-320/93

    Ortscheit / Eurim-Pharm

    Auszug aus EuGH, 11.07.2000 - C-473/98
    Jedoch nehmen die Gesundheit und das Leben von Menschen unter den in Artikel 36 EG-Vertrag geschützten Gütern und Interessen den ersten Rang ein (siehe Urteil vom 10. November 1994 in der Rechtssache C-320/93, Ortscheit, Slg. 1994, I-5243, Randnr. 16).

    Eine nationale Regelung oder Praxis fällt daher nicht unter die Ausnahme des Artikels 36 EG-Vertrag, wenn die Gesundheit oder das Leben von Menschen genauso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden könnten, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken (siehe für pharmazeutische Erzeugnisse die Urteile vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87, Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnr. 18, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88, Delattre, Slg. 1991, I-1487, Randnr. 53, vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 27, und Urteil Ortscheit, Randnr. 17).

  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

    Auszug aus EuGH, 11.07.2000 - C-473/98
    Eine nationale Regelung oder Praxis fällt daher nicht unter die Ausnahme des Artikels 36 EG-Vertrag, wenn die Gesundheit oder das Leben von Menschen genauso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden könnten, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken (siehe für pharmazeutische Erzeugnisse die Urteile vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87, Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnr. 18, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88, Delattre, Slg. 1991, I-1487, Randnr. 53, vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 27, und Urteil Ortscheit, Randnr. 17).
  • EuGH, 08.11.1979 - 251/78

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 11.07.2000 - C-473/98
    Wenn im Einzelfall von der zuständigen nationalen Behörde Ausnahmen zugelassen werden können, ist zum anderen auch die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer, eine Befreiung oder eine Ausnahme von einer nationalen Maßnahme zu beantragen, die selbst eine mengenmäßige Beschränkung oder eine Maßnahme gleicher Wirkung darstellt, eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung (siehe u. a. Urteile vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77, Van Tiggele, Slg. 1978, 25, Randnr. 19, und vom 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78, Denkavit Futtermittel, Slg. 1979, 3369, Randnr. 11).
  • EuGH, 18.05.1989 - 266/87

    The Queen / Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, ex parte Association

    Auszug aus EuGH, 11.07.2000 - C-473/98
    Unter Berücksichtigung der jüngsten einschlägigen medizinischen Forschungsarbeiten, aber auch der Schwierigkeiten, beim derzeitigen Stand der Forschung die kritische Schwelle zu bestimmen, von der an die Trichlorethylen-Exposition eine ernsthafte Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt, ist den Akten kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 1989 in den Rechtssachen 266/87 und 267/87, Association of Pharmaceutical Importers, Slg. 1989, 1295, Randnr. 22).
  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus EuGH, 11.07.2000 - C-473/98
    Wenn im Einzelfall von der zuständigen nationalen Behörde Ausnahmen zugelassen werden können, ist zum anderen auch die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer, eine Befreiung oder eine Ausnahme von einer nationalen Maßnahme zu beantragen, die selbst eine mengenmäßige Beschränkung oder eine Maßnahme gleicher Wirkung darstellt, eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung (siehe u. a. Urteile vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77, Van Tiggele, Slg. 1978, 25, Randnr. 19, und vom 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78, Denkavit Futtermittel, Slg. 1979, 3369, Randnr. 11).
  • EuGH, 07.03.1989 - 215/87

    Schumacher / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost

    Auszug aus EuGH, 11.07.2000 - C-473/98
    Eine nationale Regelung oder Praxis fällt daher nicht unter die Ausnahme des Artikels 36 EG-Vertrag, wenn die Gesundheit oder das Leben von Menschen genauso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden könnten, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken (siehe für pharmazeutische Erzeugnisse die Urteile vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87, Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnr. 18, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88, Delattre, Slg. 1991, I-1487, Randnr. 53, vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 27, und Urteil Ortscheit, Randnr. 17).
  • EuGH, 16.04.1991 - C-347/89

    Freistaat Bayern / Eurim-Pharm

    Auszug aus EuGH, 11.07.2000 - C-473/98
    Eine nationale Regelung oder Praxis fällt daher nicht unter die Ausnahme des Artikels 36 EG-Vertrag, wenn die Gesundheit oder das Leben von Menschen genauso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden könnten, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken (siehe für pharmazeutische Erzeugnisse die Urteile vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87, Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnr. 18, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88, Delattre, Slg. 1991, I-1487, Randnr. 53, vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 27, und Urteil Ortscheit, Randnr. 17).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-5/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas

    Auszug aus EuGH, 11.07.2000 - C-473/98
    Er ist jedoch nicht mehr anwendbar, wenn Richtlinien der Gemeinschaft dieHarmonisierung der Maßnahmen vorsehen, die zur Verwirklichung des spezifischen Zieles erforderlich sind, das durch die Anwendung des Artikels 36 erreicht werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 18).
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Entsprechend diesem Schutzniveau müssen sie dann im Rahmen dieses ersten Aspekts der Risikobewertung den Risikograd - d. h. die kritische Schwelle für die Wahrscheinlichkeit nachteiliger Wirkungen für die menschliche Gesundheit und für die Schwere dieser potenziellen Wirkungen - bestimmen, der ihnen für diese Gesellschaft nicht mehr hinnehmbar erscheint und der, wird er überschritten, im Interesse des Schutzes der menschlichen Gesundheit trotz bestehender wissenschaftlicher Ungewissheit vorbeugende Maßnahmen erforderlich macht (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 2000 in der Rechtssache C-473/98, Toolex, Slg. 2000, I-5681, Randnr. 45).
  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

    Im Übrigen habe der Gerichtshof bereits, u. a. in dem zitierten Urteil Sandoz und in dem Urteil vom 11. Juli 2000 in der Rechtssache C-473/98 (Toolex, Slg. 2000, I-5681), festgestellt, dass die wissenschaftliche Unsicherheit, die der Ausgangspunkt des Vorsorgeprinzips sei, eine vorsichtige Haltung der Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Vorliegen potenzieller Gefahren rechtfertigen könne.
  • EuG, 17.05.2018 - T-429/13

    Das Gericht der EU stellt die Gültigkeit der Beschränkungen fest, die 2013 auf

    Diese Organe haben die kritische Schwelle für die Wahrscheinlichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die Sicherheit und die Umwelt und für die Schwere dieser potenziellen Wirkungen festzulegen, die ihnen für diese Gesellschaft nicht mehr hinnehmbar erscheint und bei deren Überschreitung im Interesse des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt trotz der verbleibenden wissenschaftlichen Ungewissheit der Rückgriff auf vorbeugende Maßnahmen erforderlich wird (Urteil vom 12. April 2013, Du Pont de Nemours [France] u. a./Kommission, T-31/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:167, Rn. 145; vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 11. Juli 2000, Toolex, C-473/98, EU:C:2000:379, Rn. 45, und vom 11. September 2002, Pfizer Animal Health/Rat, T-13/99, EU:T:2002:209, Rn. 150 und 151).
  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Entsprechend diesem Schutzniveau müssen sie dann im Rahmen dieses ersten Aspekts der Risikobewertung den Risikograd - d. h. die kritische Schwelle für die Wahrscheinlichkeit nachteiliger Wirkungen für die menschliche Gesundheit und für die Schwere dieser potenziellen Wirkungen - bestimmen, der ihnen für diese Gesellschaft nicht mehr hinnehmbar erscheint und der, wird er überschritten, im Interesse des Schutzes der menschlichen Gesundheit trotz bestehender wissenschaftlicher Ungewissheit vorbeugende Maßnahmen erforderlich macht (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 2000 in der Rechtssache C-473/98, Toolex, Slg. 2000, I-5681, Randnr. 45).
  • EuG, 09.09.2011 - T-257/07

    Frankreich / Kommission

    Diese Organe haben die kritische Schwelle für die Wahrscheinlichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die Sicherheit und die Umwelt und für die Schwere dieser potenziellen Wirkungen festzulegen, die ihnen für diese Gesellschaft nicht mehr annehmbar erscheint und bei deren Überschreitung im Interesse des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt trotz der weiterhin bestehenden wissenschaftlichen Ungewissheit der Rückgriff auf vorbeugende Maßnahmen erforderlich wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 2000, Toolex, C-473/98, Slg. 2000, I-5681, Randnr. 45, und Urteil Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-251/14

    Balázs - Angleichung der Rechtsvorschriften - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von

    15 - Vgl. das Urteil Toolex (C-473/98, EU:C:2000:379, Rn. 27 ff.) zu einer chemikalienrechtlichen Regelung.

    Vgl. auch das Urteil Toolex (C-473/98, EU:C:2000:379, Rn. 33).

  • EuG, 09.09.2011 - T-475/07

    Dow AgroSciences u.a. / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Trifluralin

    Sie müssen die kritische Schwelle für die Wahrscheinlichkeit nachteiliger Wirkungen für die menschliche Gesundheit und für die Schwere dieser potenziellen Wirkungen bestimmen, die ihnen für diese Gesellschaft nicht mehr hinnehmbar erscheint und die, wird sie überschritten, im Interesse des Schutzes der menschlichen Gesundheit trotz bestehender wissenschaftlicher Ungewissheit vorbeugende Maßnahmen erforderlich macht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 2000, Toolex, C-473/98, Slg. 2000, I-5681, Randnr. 45, und Urteil Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 145 angeführt, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2008 - C-110/05

    Kommission / Italien - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung -

    14 - Urteil vom 11. Juli 2000, Toolex (C-473/98, Slg. 2000, I-5681, Randnrn.
  • EuG, 17.05.2018 - T-584/13

    BASF Agro u.a. / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Fipronil -

    Diese Organe haben die kritische Schwelle für die Wahrscheinlichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die Sicherheit und die Umwelt und für die Schwere dieser potenziellen Wirkungen festzulegen, die ihnen für diese Gesellschaft nicht mehr hinnehmbar erscheint und bei deren Überschreitung im Interesse des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt trotz der verbleibenden wissenschaftlichen Ungewissheit der Rückgriff auf vorbeugende Maßnahmen erforderlich wird (Urteil vom 12. April 2013, Du Pont de Nemours [France] u. a./Kommission, T-31/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:167, Rn. 145; vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 11. Juli 2000, Toolex, C-473/98, EU:C:2000:379, Rn. 45, und vom 11. September 2002, Pfizer Animal Health/Rat, T-13/99, EU:T:2002:209, Rn. 150 und 151).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-55/99

    Kommission / Frankreich

    Eine nationale Regelung fällt daher nicht unter die Ausnahme des Artikels 36 EG-Vertrag, wenn die Gesundheit oder das Leben von Menschen genauso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden könnte, die den innergemeinschaftlichenHandel weniger beschränken (Urteil vom 11. Juli 2000 in der Rechtssache C-473/98, Toolex, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 40).
  • EuG, 17.03.2021 - T-719/17

    FMC / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-217/99

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 23.10.2001 - C-510/99

    Tridon

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-558/21

    Global Silicones Council u.a./ Kommission u.a. - Rechtsmittel - Verordnung (EG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 9 A 3679/96

    Verfütterung von in den Niederlanden hergestellten Ergänzungsfuttermittels für

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2001 - C-510/99

    Tridon

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   Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2000 - C-473/98   

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